MECKLENBURGER METALLGUSS
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Mecklenburger<br />
Metallguss GmbH<br />
Qualitätsmanagement – Handbuch<br />
7.6. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit<br />
Seite 23 von 28<br />
Die Kennzeichnung von Produkten, des Produktstatus und der Rückverfolgbarkeit ist in VA-G-752<br />
„Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit“ festgelegt.<br />
7.6.1. Kennzeichnung<br />
Alle Erzeugnisse werden von Wareneingang bis zum Versand so gekennzeichnet, dass sie eindeutig<br />
zu identifizieren sind.<br />
7.6.2. Prüfstatus<br />
Der Prüfstatus wird gekennzeichnet, damit am Produkt in den unterschiedlichen Phasen der Produktrealisierung<br />
eindeutig erkennbar ist, ob durchzuführende Prüfungen ausgeführt worden sind.<br />
7.6.3. Rückverfolgbarkeit<br />
Durch die Kennzeichnung der Produkte während der gesamten Herstellung ist deren Identifizierung<br />
jederzeit möglich. Über diese Kennzeichnung und die begleitende Dokumentation ist der Produktionsablauf<br />
und die Herkunft der Bauteile jederzeit lückenlos rückverfolgbar.<br />
7.7. Eigentum des Kunden<br />
Grundsätzlich werden Produkte / Materialien, die Kundeneigentum sind, hinsichtlich Prüfungen, Lagerung,<br />
Kennzeichnung usw. wie eingekaufte Produkte behandelt.<br />
Es gelten insbesondere die Festlegungen aus den Verfahrensanweisungen „Kennzeichnung und<br />
Rückverfolgbarkeit“ (VA-G-752) und „Lenkung fehlerhafter Produkte“ (VA-G-830), sofern nicht anders<br />
lautende Festlegungen mit Kunden / Auftraggebern existieren.<br />
Geht Kundeneigentum verloren oder wird es beschädigt oder unbrauchbar, so müssen entsprechende<br />
Aufzeichnungen gemacht und der Kunde benachrichtigt werden.<br />
Unterlagen des Kunden sind generell vertraulich zu behandeln; Unterlagen, die ausdrücklich vom<br />
Kunden als vertraulich bezeichnet sind, müssen unter Verschluss gehalten und dürfen nur durch autorisiertes<br />
Personal verwendet werden.<br />
7.8. Produkterhaltung<br />
Zur Vermeidung von Beschädigung oder Beeinträchtigungen der Produkte bei der Anlieferung und<br />
während der Verarbeitung, müssen die Produkte geeignet gekennzeichnet, gehandhabt, gelagert und<br />
geschützt werden.<br />
Detaillierte Festlegungen dazu trifft die VA-G-753 „Produkterhaltung“.<br />
7.9. Versand<br />
Im Vertrag werden gemäß den Erfordernissen des Auftraggebers und den Möglichkeiten des Auftragnehmers<br />
die Versandart und darüber hinausgehende Lieferbedingungen eindeutig festgelegt. Daraus<br />
ergibt sich ein entsprechendes Verpackungskonzept.<br />
Die Aufträge sind versandfertig zusammenzustellen, zu verpacken und auszuliefern. Dazu zählen folgende<br />
Vorgänge:<br />
� abschließende Sichtkontrolle der Bauteile<br />
� Konservierung<br />
� Kontrolle auf Vollzähligkeit<br />
� Beschaffung des Verpackungsmaterials<br />
� Verpackung und Kennzeichnung gemäß den Packlisten,<br />
Lieferbedingungen und spezieller Verpackungsvorschriften<br />
des Kunden<br />
� Überprüfung der Kollibezeichnungen einschließlich Gewichts-<br />
und Maßangaben<br />
Nicht registrierte ausgedruckte Exemplare unterliegen keinem Änderungsdienst<br />
Rev. E vom 30.08.2009 Druck: 30.11.10 16:28