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MECKLENBURGER METALLGUSS

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Mecklenburger<br />

Metallguss GmbH<br />

Qualitätsmanagement – Handbuch<br />

7.6. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit<br />

Seite 23 von 28<br />

Die Kennzeichnung von Produkten, des Produktstatus und der Rückverfolgbarkeit ist in VA-G-752<br />

„Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit“ festgelegt.<br />

7.6.1. Kennzeichnung<br />

Alle Erzeugnisse werden von Wareneingang bis zum Versand so gekennzeichnet, dass sie eindeutig<br />

zu identifizieren sind.<br />

7.6.2. Prüfstatus<br />

Der Prüfstatus wird gekennzeichnet, damit am Produkt in den unterschiedlichen Phasen der Produktrealisierung<br />

eindeutig erkennbar ist, ob durchzuführende Prüfungen ausgeführt worden sind.<br />

7.6.3. Rückverfolgbarkeit<br />

Durch die Kennzeichnung der Produkte während der gesamten Herstellung ist deren Identifizierung<br />

jederzeit möglich. Über diese Kennzeichnung und die begleitende Dokumentation ist der Produktionsablauf<br />

und die Herkunft der Bauteile jederzeit lückenlos rückverfolgbar.<br />

7.7. Eigentum des Kunden<br />

Grundsätzlich werden Produkte / Materialien, die Kundeneigentum sind, hinsichtlich Prüfungen, Lagerung,<br />

Kennzeichnung usw. wie eingekaufte Produkte behandelt.<br />

Es gelten insbesondere die Festlegungen aus den Verfahrensanweisungen „Kennzeichnung und<br />

Rückverfolgbarkeit“ (VA-G-752) und „Lenkung fehlerhafter Produkte“ (VA-G-830), sofern nicht anders<br />

lautende Festlegungen mit Kunden / Auftraggebern existieren.<br />

Geht Kundeneigentum verloren oder wird es beschädigt oder unbrauchbar, so müssen entsprechende<br />

Aufzeichnungen gemacht und der Kunde benachrichtigt werden.<br />

Unterlagen des Kunden sind generell vertraulich zu behandeln; Unterlagen, die ausdrücklich vom<br />

Kunden als vertraulich bezeichnet sind, müssen unter Verschluss gehalten und dürfen nur durch autorisiertes<br />

Personal verwendet werden.<br />

7.8. Produkterhaltung<br />

Zur Vermeidung von Beschädigung oder Beeinträchtigungen der Produkte bei der Anlieferung und<br />

während der Verarbeitung, müssen die Produkte geeignet gekennzeichnet, gehandhabt, gelagert und<br />

geschützt werden.<br />

Detaillierte Festlegungen dazu trifft die VA-G-753 „Produkterhaltung“.<br />

7.9. Versand<br />

Im Vertrag werden gemäß den Erfordernissen des Auftraggebers und den Möglichkeiten des Auftragnehmers<br />

die Versandart und darüber hinausgehende Lieferbedingungen eindeutig festgelegt. Daraus<br />

ergibt sich ein entsprechendes Verpackungskonzept.<br />

Die Aufträge sind versandfertig zusammenzustellen, zu verpacken und auszuliefern. Dazu zählen folgende<br />

Vorgänge:<br />

� abschließende Sichtkontrolle der Bauteile<br />

� Konservierung<br />

� Kontrolle auf Vollzähligkeit<br />

� Beschaffung des Verpackungsmaterials<br />

� Verpackung und Kennzeichnung gemäß den Packlisten,<br />

Lieferbedingungen und spezieller Verpackungsvorschriften<br />

des Kunden<br />

� Überprüfung der Kollibezeichnungen einschließlich Gewichts-<br />

und Maßangaben<br />

Nicht registrierte ausgedruckte Exemplare unterliegen keinem Änderungsdienst<br />

Rev. E vom 30.08.2009 Druck: 30.11.10 16:28

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