MECKLENBURGER METALLGUSS
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Mecklenburger<br />
Metallguss GmbH<br />
Qualitätsmanagement – Handbuch<br />
Seite 21 von 28<br />
Entwicklungsergebnisse müssen die Entwicklungsvorgaben erfüllen und geeignete Informationen für<br />
die Produktion und Dienstleistungserbringung bieten.<br />
Das Entwicklungsergebnis ist das serienreife Neuprodukt mit den dazu gehörenden Spezifikationen<br />
und Zeichnungen, sowie der festgelegte Fertigungsprozess mit den benötigten neu zu erstellenden<br />
Hilfseinrichtungen, Werkzeugen und schriftlichen Anweisungen.<br />
7.3.3. Entwicklungsbewertung, -verifizierung und - validierung<br />
Nach bestimmten Phasen des Entwicklungsprozesses werden Entwicklungsprüfungen,<br />
-verifizierungen und -validierungen durch das<br />
Projekt-Entwicklungsteam durchgeführt.<br />
Bei der Verifizierung bilden die vorliegenden Skizzen, Berechnungen<br />
und Zeichnungen die Basis für die Überprüfung der Entwicklungsergebnisse<br />
Um den Nachweis der Erfüllung der Entwicklungsvorgaben zu erbringen,<br />
wird die Validierung ausgeführt. Diese Validierung erfolgt<br />
gegebenenfalls zunächst in der Entwurfsphase in Form eines Modellversuches.<br />
Das fertige Erzeugnis wird im Einsatz (z.B. Probefahrt<br />
bei Propellerentwicklung/-konstruktion) durch den Kunden erprobt.<br />
7.3.4. Lenkung von Entwicklungsänderungen<br />
Alle Entwicklungsänderungen werden in Form von Änderungsmitteilungen dokumentiert, geprüft und<br />
vor Freigabe genehmigt. Dabei ist der Einfluss der Änderung auf das Gesamtsystem zu berücksichtigen,<br />
in dem das Produkt, die Technologie oder das Verfahren verwendet wird.<br />
Sinngemäß gilt gleiches für Verfahrensänderungen (Projekte der Verfahrensentwicklung).<br />
Von großer Wichtigkeit ist die Rückmeldung und entsprechende Bewertung von Entwicklungsänderungen.<br />
7.4. Einkauf<br />
7.4.1. Einkaufsprozess<br />
Zu beschaffende Produkte, Materialien und Dienstleistungen werden nach dem in VA-GE-740 „Einkauf“<br />
beschriebenen Verfahren durchgeführt. Es darf nur bei bewerteten und freigegebenen Lieferanten<br />
bestellt werden.<br />
Der Umfang der Maßnahmen zur Lenkung des Einkaufs hängt davon ab, wie stark der Einfluss der<br />
beschafften Produkte / Dienstleistungen auf die Verkaufs- bzw. Dienstleistungsprozesse und der daraus<br />
resultierenden Ergebnisse ist.<br />
7.4.2. Auswahl und Bewertung von Lieferanten<br />
Neue Lieferanten werden nach festgelegten Kriterien (siehe VA-GE-741 „Lieferantenauswahl und -<br />
bewertung“) bewertet und ausgewählt.<br />
Positiv bewertete Lieferanten werden in die Lieferanten-Liste aufgenommen und sind für Bestellungen<br />
freigegeben.<br />
7.4.3. Regelmäßige Lieferantenbeurteilung<br />
Die Qualitätsleistungen der Lieferanten während der laufenden Lieferungen werden durch eine permanente<br />
Überwachung und eine quantifizierte Bewertung sichergestellt.<br />
Das Bewertungsverfahren ist ebenfalls in VA-GE-741 festgelegt.<br />
Nicht registrierte ausgedruckte Exemplare unterliegen keinem Änderungsdienst<br />
Rev. E vom 30.08.2009 Druck: 30.11.10 16:28