01.02.2013 Aufrufe

MECKLENBURGER METALLGUSS

MECKLENBURGER METALLGUSS

MECKLENBURGER METALLGUSS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mecklenburger<br />

Metallguss GmbH<br />

Qualitätsmanagement – Handbuch<br />

Seite 21 von 28<br />

Entwicklungsergebnisse müssen die Entwicklungsvorgaben erfüllen und geeignete Informationen für<br />

die Produktion und Dienstleistungserbringung bieten.<br />

Das Entwicklungsergebnis ist das serienreife Neuprodukt mit den dazu gehörenden Spezifikationen<br />

und Zeichnungen, sowie der festgelegte Fertigungsprozess mit den benötigten neu zu erstellenden<br />

Hilfseinrichtungen, Werkzeugen und schriftlichen Anweisungen.<br />

7.3.3. Entwicklungsbewertung, -verifizierung und - validierung<br />

Nach bestimmten Phasen des Entwicklungsprozesses werden Entwicklungsprüfungen,<br />

-verifizierungen und -validierungen durch das<br />

Projekt-Entwicklungsteam durchgeführt.<br />

Bei der Verifizierung bilden die vorliegenden Skizzen, Berechnungen<br />

und Zeichnungen die Basis für die Überprüfung der Entwicklungsergebnisse<br />

Um den Nachweis der Erfüllung der Entwicklungsvorgaben zu erbringen,<br />

wird die Validierung ausgeführt. Diese Validierung erfolgt<br />

gegebenenfalls zunächst in der Entwurfsphase in Form eines Modellversuches.<br />

Das fertige Erzeugnis wird im Einsatz (z.B. Probefahrt<br />

bei Propellerentwicklung/-konstruktion) durch den Kunden erprobt.<br />

7.3.4. Lenkung von Entwicklungsänderungen<br />

Alle Entwicklungsänderungen werden in Form von Änderungsmitteilungen dokumentiert, geprüft und<br />

vor Freigabe genehmigt. Dabei ist der Einfluss der Änderung auf das Gesamtsystem zu berücksichtigen,<br />

in dem das Produkt, die Technologie oder das Verfahren verwendet wird.<br />

Sinngemäß gilt gleiches für Verfahrensänderungen (Projekte der Verfahrensentwicklung).<br />

Von großer Wichtigkeit ist die Rückmeldung und entsprechende Bewertung von Entwicklungsänderungen.<br />

7.4. Einkauf<br />

7.4.1. Einkaufsprozess<br />

Zu beschaffende Produkte, Materialien und Dienstleistungen werden nach dem in VA-GE-740 „Einkauf“<br />

beschriebenen Verfahren durchgeführt. Es darf nur bei bewerteten und freigegebenen Lieferanten<br />

bestellt werden.<br />

Der Umfang der Maßnahmen zur Lenkung des Einkaufs hängt davon ab, wie stark der Einfluss der<br />

beschafften Produkte / Dienstleistungen auf die Verkaufs- bzw. Dienstleistungsprozesse und der daraus<br />

resultierenden Ergebnisse ist.<br />

7.4.2. Auswahl und Bewertung von Lieferanten<br />

Neue Lieferanten werden nach festgelegten Kriterien (siehe VA-GE-741 „Lieferantenauswahl und -<br />

bewertung“) bewertet und ausgewählt.<br />

Positiv bewertete Lieferanten werden in die Lieferanten-Liste aufgenommen und sind für Bestellungen<br />

freigegeben.<br />

7.4.3. Regelmäßige Lieferantenbeurteilung<br />

Die Qualitätsleistungen der Lieferanten während der laufenden Lieferungen werden durch eine permanente<br />

Überwachung und eine quantifizierte Bewertung sichergestellt.<br />

Das Bewertungsverfahren ist ebenfalls in VA-GE-741 festgelegt.<br />

Nicht registrierte ausgedruckte Exemplare unterliegen keinem Änderungsdienst<br />

Rev. E vom 30.08.2009 Druck: 30.11.10 16:28

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!