MECKLENBURGER METALLGUSS
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Mecklenburger<br />
Metallguss GmbH<br />
Qualitätsmanagement – Handbuch<br />
Seite 26 von 28<br />
denreklamationen). Die Festlegung des Auditumfangs hängt von der Wichtigkeit der zu auditierenden<br />
Tätigkeiten oder Bereiche und von den Ergebnissen vorangegangener Audits ab.<br />
Die mit der Durchführung innerhalb der Teams beauftragten Auditoren dürfen dabei nicht identisch mit<br />
den Personen sein, welche die auditierten Tätigkeiten durchführen. Interne Auditoren müssen für ihre<br />
Tätigkeit angemessen qualifiziert sein.<br />
Die Qualifikation umfasst:<br />
� Kenntnis und Verständnis der Normen bzw. Richtlinien (DIN EN ISO 9000:2008)<br />
� Methodische Kenntnisse zur Bewertung durch Untersuchung, Befragung, Beurteilung und Berichterstattung<br />
� Fertigkeiten, die für die Leitung eines Audits erforderlich sind, z. B. Planung, Organisation,<br />
Kommunikation und Führung<br />
� Erfahrung in Qualitätsmanagement und Qualitätstechnik<br />
� Persönliche Eigenschaften wie z. B. Integrität, Urteilsvermögen, analytische Fähigkeit, Aufgeschlossenheit<br />
Die Auditergebnisse werden in einem Auditbericht aufgezeichnet (gemäß Anlage der Verfahrensanweisung<br />
VA-QW-820) und den Verantwortlichen bekannt gemacht. Diese müssen rechtzeitig Korrekturmaßnahmen<br />
im Hinblick auf die beim internen Audit gefundenen Unzulänglichkeiten bzw. Verbesserungsmaßnahmen<br />
ergreifen, wo diese aufgezeigt werden.<br />
Die Verwirklichung und Wirksamkeit der ergriffenen Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen müssen<br />
überprüft und aufgezeichnet werden. Falls erforderlich, werden die QM-Dokumente aktualisiert, um<br />
die dauerhafte Umsetzung der wirksamen Maßnahme(n) zu gewährleisten. Über die Ergebnisse der<br />
Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen wird der Geschäftsleitung zur Managementbewertung berichtet<br />
(siehe Kap. 5, Abschnitt „Verantwortung der Leitung“).<br />
8.4. Messung und Überwachung von Prozessen und Produkten<br />
Die Messung und Überwachung von Prozessen bezieht sich sowohl auf Geschäftsprozesse (Abläufe /<br />
Verfahren wie z.B. Verkauf, Beschaffung, Auftragsabwicklung), als auch auf Verkaufsprozesse bzw.<br />
Prozesse der Dienstleistungserbringung.<br />
Zur Messung der Leistung des QM-Systems sind für wichtige Geschäftsprozesse in den zugehörigen<br />
Verfahrensanweisungen Messgrößen festgelegt.<br />
Verantwortlich für die Erfassung und Bewertung der Daten sowie die<br />
Berichterstattung der ermittelten Kennzahlen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen.,<br />
die ebenso wie die Messgrößen in den Verfahrensanweisungen<br />
festgelegt sind.<br />
Für die fortdauernde Bewertung und Verbesserung der jeweiligen<br />
Prozesse zu sorgen, gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Prozessverantwortlichen.<br />
Die Aufzeichnung zu den erreichten und geplanten<br />
Verbesserungsmaßnahmen fließt in die Managementbewertung mit<br />
ein.<br />
Einzelheiten zu Überwachung und Messung der Produkte werden in<br />
den Verfahrensanweisungen VA-QW-830, VA-G-831 und VA-G-832<br />
beschrieben.<br />
8.5. Lenkung fehlerhafter Produkte<br />
Fehlerhafte Produkte / Dienstleistungen müssen so gelenkt werden,<br />
dass sie nicht unbeabsichtigt weiterverarbeitet, gebraucht oder ausgeliefert<br />
werden. Eine entsprechende Prozedur wurde in der Verfahrensanweisung<br />
VA-QW-840 „Lenkung fehlerhafter Produkte“ festgelegt.<br />
Über die Behandlung fehlerhafter Produkte muss durch autorisierte<br />
Nicht registrierte ausgedruckte Exemplare unterliegen keinem Änderungsdienst<br />
Rev. E vom 30.08.2009 Druck: 30.11.10 16:28