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Sprachsituation in Südtirol - Freie Universität Bozen

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Kapitel 1<br />

<strong>Sprachsituation</strong> <strong>in</strong> <strong>Südtirol</strong><br />

1.1 Sprachpolitischer Kontext<br />

Die sprachliche Situation <strong>Südtirol</strong>s ist <strong>in</strong> vielerlei H<strong>in</strong>sicht besonders.<br />

Bis zum Ende des ersten Weltkrieges war <strong>Südtirol</strong> e<strong>in</strong> Teil Tirols. Im<br />

Jahr 1919 wurde es von Österreich abgetrennt und Italien<br />

zugesprochen. Nachdem das Gebiet <strong>in</strong> der Zeit des italienischen<br />

Faschismus durch e<strong>in</strong>e repressive Sprachenpolitik und gezielte<br />

Ansiedelung italienischsprachiger Bevölkerung italianisiert werden<br />

sollte, kämpfte die <strong>Südtirol</strong>er Bevölkerung hartnäckig um ihre<br />

M<strong>in</strong>derheitenrechte. Seit 1972 mit der Verabschiedung des <strong>Südtirol</strong>-<br />

Pakets genießt das Land Autonomierechte, die der Prov<strong>in</strong>z <strong>Bozen</strong><br />

weitreichende Gesetzgebungsbefugnisse e<strong>in</strong>räumen.<br />

Heute leben rund 500.000 E<strong>in</strong>wohner vor allem deutscher, italienischer<br />

und lad<strong>in</strong>ischer Muttersprache <strong>in</strong> <strong>Südtirol</strong> und laut der letzten<br />

Volkszählung aus dem Jahr 2001 s<strong>in</strong>d ca. zwei Drittel der E<strong>in</strong>wohner<br />

deutsche Muttersprachler, der überwiegende Teil davon<br />

Dialektsprecher.<br />

Die deutsche Sprache ist <strong>in</strong> <strong>Südtirol</strong> neben dem Italienischen<br />

gleichberechtigte Amtssprache. Die wichtigsten Bestimmungen <strong>in</strong><br />

Bezug auf die Sprachenrechte s<strong>in</strong>d durch den Pariser Vertrag von 1946<br />

und durch das zweite Autonomiestatut (1972) geregelt.<br />

Die dar<strong>in</strong> enthaltenen Bed<strong>in</strong>gungen (die Sprachengleichstellung, der<br />

Sprachenproporz, die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung, die<br />

Zweisprachigkeitsprüfung) garantieren auch die Gleichberechtigung<br />

der beiden Amtssprachen.<br />

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