Internetrecht für Eltern - WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte
Internetrecht für Eltern - WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte
Internetrecht für Eltern - WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kapitel 1<br />
www.wbs-law.de<br />
rechtlich relevante Verstöße beinhalten, können Sie sich auch an eine der zahlreichen<br />
Verbraucherverbände wenden, um eine Abmahnung des Seitenbetreibers<br />
zu erreichen. Oftmals strengen die Verbraucherzentralen auch eigene Prozesse<br />
gegen die Abofallen-Abzocker an.<br />
In einschlägigen Internet-Diskussionsforen oder im Gespräch mit juristischen Laien<br />
lässt sich unterdessen recht häufig die Ansicht finden, dass “einfach nichts tun“ die<br />
beste Lösung sei, um sich gegen die Internet-Betrüger zu wehren. Doch Vorsicht:<br />
“Gar nichts tun“ ist nicht mit “nicht zahlen“ gleichzusetzen. Sie sollten immer die<br />
Ihnen zustehenden Rechte ausüben; gutgläubig Rechnungen bezahlen, ohne die<br />
Grundlage der Kostenforderung zu hinterfragen, sollten Sie jedoch nicht. Zwar ist<br />
auch nach Zahlung des fälligen Betrages nicht Hopfen und Malz verloren, da Sie<br />
Ihre Rechte immer noch ausüben können, das einmal gezahlte Geld aber wiederzuerlangen,<br />
ist in der Regel mit wesentlich mehr Mühen verbunden, als sich von<br />
Anfang an entschieden gegen die Seitenbetreiber zu wehren.<br />
Je höher die Kostenforderungen der Gegenseite sind oder werden, je komplizierter<br />
der Fall ist, je weiter er in der Vergangenheit er liegt, desto ratsamer ist es wohl<br />
auch, qualifizierten Rechtsbeirat in Form eines spezialisierten Anwaltes aufzusuchen.<br />
Je nach Sachverhalt sollten nämlich auch die strafrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen<br />
Aspekte des Falls geprüft werden, dessen rechtliche Würdigung<br />
sich <strong>für</strong> einen Laien wohl als wesentlich schwieriger gestalten dürfte als die – je<br />
nach Fall – vielleicht einfach zu beurteilenden vertragsrechtlichen Aspekte. Die dabei<br />
entstehenden Rechtsanwaltskosten können sie sich oftmals von den Seitenbetreibern<br />
zurückholen. In einem aktuellen Urteil hat das AG Mainz (Urteil vom 3. März<br />
2011, Az. 89 C 284/10) etwa einen<br />
„Anspruch auf Ersatz der vorprozessualen Rechtsanwaltskosten zur Abwehr der<br />
von der Beklagten gegen den Kläger geltend gemachten Forderung“<br />
bejaht. Auch hier bejahte das Gericht einen strafbaren (versuchten) Betrug. Der<br />
Kläger– zweifelsohne Opfer einer Abofalle – sagte im zugrundeliegenden Fall aus,<br />
„ihm sei bei Anmeldung auf der Seite der Beklagten zu keiner Zeit bewusst gewesen,<br />
ein kostenpflichtiges Angebot der Beklagten in Anspruch zu nehmen. Vielmehr<br />
sei er davon ausgegangen, sich das bekanntermaßen kostenlose Virenschutzprogramm<br />
herunterzuladen. Dieser Irrtum sei von der Beklagten durch die Gestaltung<br />
der Internetseite auch absichtlich hervorgerufen worden. Es handele sich um eine<br />
konkludente Täuschung der Beklagten, da der Hinweis auf die Kostenpflicht des<br />
016 I Kapitel 1: Unvorhergesehene Kosten