Internetrecht für Eltern - WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte
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Kapitel 2<br />
www.wbs-law.de<br />
Verfügung erzwingen – und das AG Ingolstadt gab dem Kläger Recht. Durch den<br />
Besuch einer Diskothek an sich könne noch keine (konkludente) Einwilligung in die<br />
Anfertigung und Verbreitung eines Bildnisses angenommen werden, auch wenn<br />
Personenaufnahmen in diesem Rahmen üblich seien. Ausnahmetatbestände nach<br />
§ 23 KunstUrhG, wie vom Beklagten eingewendet, kämen im konkreten Fall nicht<br />
in Frage. Der Beklagte hätte auch nicht – wie zuvor behauptet – konkret darlegen<br />
können, dass sich der Kläger im Rahmen einer Mitgliedschaft (Raucherclub) bzw.<br />
durch die Hausordnung der Diskothek wirksam eingewilligt hätte. Das Gericht ließ<br />
allerdings offen, ob derartige Regelungen überhaupt wirksam sein können. In beiden<br />
Fällen (Mitgliedschaft und Hausordnung) wird es sich nämlich regelmäßig um<br />
AGB handeln haben, <strong>für</strong> deren Wirksamkeit besondere Maßstäbe anzusetzen sind<br />
(siehe oben). Bei einer Klausel, die die generelle Einwilligung in die Anfertigung und<br />
Veröffentlichung von Personenaufnahmen beinhaltet, wird in der Regel § 305c Abs.<br />
1 BGB sowie eine datenschutzrechtliche Konformität, insbesondere hinsichtlich<br />
§ 4a Abs. 1 BDSG zu prüfen sein. Im Einzelfall wird die Zulässigkeit einer derartigen<br />
Klausel jedoch sicherlich angenommen werden können.<br />
| Besonderheiten bei Minderjährigen |<br />
Doch Moment – können Minderjährige überhaupt wirksam einwilligen? Der aufmerksame<br />
Leser des ersten Kapitels wird es sich sicherlich schon gedacht haben:<br />
Wohl eher nicht. Kinder sind schließlich in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt, so-<br />
046 I Kapitel 2: Persönlichkeitsrechte & Datenschutz