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MBZ Ausgabe 02/2013 - Zahnärztekammer Berlin

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gütung künftig von mehreren Parametern<br />

abhängen, die den Finanzbedarf<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

gerechter abbilden sollen. Dazu<br />

zählen etwa die Morbiditätsentwicklung,<br />

die Versichertenzahl und die Struktur<br />

des Versichertenkollektivs genauso<br />

wie die aufzuwendende vertragszahnärztliche<br />

Arbeitszeit sowie Art und Umfang<br />

der zahnärztlichen Leistungen. Es<br />

besteht die Chance einer Neujustierung<br />

der Gesamtvergütung durch Anpassung<br />

der <strong>Ausgabe</strong>nvolumina an die bisherige<br />

Honorarabrechnung durch die Zahnärzte.<br />

Die Berücksichtigung der<br />

Beitragssatzstabilität bleibt<br />

aber nach wie vor – nach<br />

dem Willen des Gesetzgebers<br />

soll sie jedoch relativiert<br />

werden.<br />

Im Vorfeld dieser Vertragsverhandlungen<br />

hatten die<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />

<strong>Berlin</strong> (KZV <strong>Berlin</strong>) und<br />

die Landesverbände der<br />

Krankenkassen sowie die Ersatzkassen<br />

zwei Aufgaben<br />

zu erfüllen. Sie mussten einmalig<br />

gemeinsam und einheitlich<br />

bis zum 31.12.2012<br />

die durchschnittlichen<br />

Punktwerte des Jahres 2012<br />

für zahnärztliche Leistungen<br />

ohne Zahnersatz gewichtet<br />

nach den gegenüber der KZV <strong>Berlin</strong><br />

abgerechneten Punktmengen ermitteln.<br />

Auf dieser Grundlage passen die Vertragspartner<br />

die Gesamtvergütungen an.<br />

Die neue Gesamtvergütungsobergrenze<br />

legt dann die Ausgangsbasis für die Vertragsverhandlungen<br />

für das Jahr <strong>2013</strong><br />

zugrunde. Da Budgetüberschreitungen<br />

zukünftig vermieden werden sollen, stellen<br />

vor allem die Verhandlungen mit<br />

den folgenden Krankenkassenverbänden<br />

eine besondere Herausforderung<br />

dar: mit der AOK Nordost, mit der BIG<br />

direkt gesund als IKK-Landesverband für<br />

die Innungskrankenkassen in <strong>Berlin</strong> und<br />

dem BKK-Landesverband Mitte für die<br />

Betriebskrankenkassen – hier insbesondere<br />

die BKK Securvita und die Deutsche<br />

BKK.<br />

Budgets für vertragszahnärztliche<br />

Versorgung seit 1993<br />

Bereits im Herbst 2010 hatte die Kassenzahnärztliche<br />

Bundesvereinigung<br />

(KZBV) mitgeteilt, dass die Budgets einiger<br />

Krankenkassen für die zahnärztliche<br />

Versorgung ihrer Mitglieder aufgebraucht<br />

sind. Neben anderen Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigungen im Land gab auch<br />

Für die (Zahn-)Ärzteschaft<br />

bedeutet es, dass sie – sobald<br />

das Budget aufgebraucht ist -–<br />

bis zum Jahresende nicht nur auf<br />

ihr Honorar verzichten<br />

muss, sondern zusätzlich noch die<br />

Kosten für die Behandlungen<br />

selbst zu tragen hat.<br />

die KZV <strong>Berlin</strong> bekannt, dass der Etat der<br />

AOK für die Zahnarztbehandlung bereits<br />

erschöpft ist.<br />

Wie kann das sein? Diese Frage zu beantworten,<br />

erfordert einen Rückblick ins<br />

Jahr 1993 – 12. Wahlperiode des Deutschen<br />

Bundestages, das sogenannte<br />

Kabinett Kohl IV. Unter Horst Seehofer<br />

(CSU), seinerzeit Bundesminister für Gesundheit,<br />

wurden mit dem „Gesetz zur<br />

Sicherung und Strukturverbesserung der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung – Gesundheitsstrukturgesetz<br />

(GSG)“ die Budgets<br />

für die vertragszahnärztliche Versorgung<br />

eingeführt. Davon ausgenommen<br />

war nur die Individualprophylaxe für Kin-<br />

Thema<br />

der und Jugendliche. Für das Jahr 1998<br />

war ebenfalls der Zahnersatz nicht inbegriffen;<br />

für diesen gilt seit 2005 nun ein<br />

befundbezogener Festzuschuss.<br />

Sollten die Budgets zu dieser Zeit noch<br />

als befristete dreijährige <strong>Ausgabe</strong>nbremse<br />

dienen, kam es unter „Rot-Grün“ im<br />

Zuge der Gesundheitsreform im Jahr<br />

2000 zu einer dauerhaften Obergrenze.<br />

Was bedeutet das aber für die Patienten,<br />

Ärzte und Krankenkassen? Die Krankenkassen<br />

bieten ihrem versicherten Patienten<br />

einen fast unbegrenzten Katalog<br />

von Leistungen, auf die er Anspruch hat.<br />

Das heißt: Mit begrenzten<br />

Mitteln sollen unbegrenzt<br />

Leistungen eingekauft werden.<br />

Und wenn dann gegen<br />

Ende des Jahres das Budget<br />

verbraucht ist und das Geld<br />

nicht reicht, wird den Ärzten<br />

und Zahnärzten kurzerhand<br />

die Bezahlung ihrer Leistung<br />

gekürzt oder sogar verweigert.<br />

Weggeschickt wurde<br />

niemand<br />

Es stellt sich die Frage, ob<br />

dieses System so funktionieren<br />

kann. Niemand kann<br />

vorhersagen, wie viele Menschen<br />

in einem bestimmten<br />

Zeitraum und in welchem Umfang krank<br />

werden und behandelt werden müssen.<br />

Ein (Zahn-)Arzt ist verpflichtet, die Hilfeleistung<br />

im Krankheitsfall zu gewährleisten<br />

– auch dann, wenn laut Budget<br />

kein Geld mehr da ist. Weggeschickt<br />

wird nach wie vor kein Patient. Für die<br />

(Zahn-)Ärzteschaft bedeutet das aber,<br />

dass sie von diesem Moment an bis<br />

zum Jahresende nicht nur auf ihr Honorar<br />

verzichten muss, sondern zusätzlich<br />

noch die Kosten für die Behandlungen<br />

selbst zu tragen hat.<br />

Die Zahnärzte protestierten immer wieder<br />

gegen die Budgetierung, ohne dass<br />

sich etwas änderte. Im Gegensatz zur<br />

<strong>MBZ</strong> <strong>02</strong> <strong>2013</strong><br />

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