MBZ Ausgabe 02/2013 - Zahnärztekammer Berlin
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gütung künftig von mehreren Parametern<br />
abhängen, die den Finanzbedarf<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
gerechter abbilden sollen. Dazu<br />
zählen etwa die Morbiditätsentwicklung,<br />
die Versichertenzahl und die Struktur<br />
des Versichertenkollektivs genauso<br />
wie die aufzuwendende vertragszahnärztliche<br />
Arbeitszeit sowie Art und Umfang<br />
der zahnärztlichen Leistungen. Es<br />
besteht die Chance einer Neujustierung<br />
der Gesamtvergütung durch Anpassung<br />
der <strong>Ausgabe</strong>nvolumina an die bisherige<br />
Honorarabrechnung durch die Zahnärzte.<br />
Die Berücksichtigung der<br />
Beitragssatzstabilität bleibt<br />
aber nach wie vor – nach<br />
dem Willen des Gesetzgebers<br />
soll sie jedoch relativiert<br />
werden.<br />
Im Vorfeld dieser Vertragsverhandlungen<br />
hatten die<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />
<strong>Berlin</strong> (KZV <strong>Berlin</strong>) und<br />
die Landesverbände der<br />
Krankenkassen sowie die Ersatzkassen<br />
zwei Aufgaben<br />
zu erfüllen. Sie mussten einmalig<br />
gemeinsam und einheitlich<br />
bis zum 31.12.2012<br />
die durchschnittlichen<br />
Punktwerte des Jahres 2012<br />
für zahnärztliche Leistungen<br />
ohne Zahnersatz gewichtet<br />
nach den gegenüber der KZV <strong>Berlin</strong><br />
abgerechneten Punktmengen ermitteln.<br />
Auf dieser Grundlage passen die Vertragspartner<br />
die Gesamtvergütungen an.<br />
Die neue Gesamtvergütungsobergrenze<br />
legt dann die Ausgangsbasis für die Vertragsverhandlungen<br />
für das Jahr <strong>2013</strong><br />
zugrunde. Da Budgetüberschreitungen<br />
zukünftig vermieden werden sollen, stellen<br />
vor allem die Verhandlungen mit<br />
den folgenden Krankenkassenverbänden<br />
eine besondere Herausforderung<br />
dar: mit der AOK Nordost, mit der BIG<br />
direkt gesund als IKK-Landesverband für<br />
die Innungskrankenkassen in <strong>Berlin</strong> und<br />
dem BKK-Landesverband Mitte für die<br />
Betriebskrankenkassen – hier insbesondere<br />
die BKK Securvita und die Deutsche<br />
BKK.<br />
Budgets für vertragszahnärztliche<br />
Versorgung seit 1993<br />
Bereits im Herbst 2010 hatte die Kassenzahnärztliche<br />
Bundesvereinigung<br />
(KZBV) mitgeteilt, dass die Budgets einiger<br />
Krankenkassen für die zahnärztliche<br />
Versorgung ihrer Mitglieder aufgebraucht<br />
sind. Neben anderen Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigungen im Land gab auch<br />
Für die (Zahn-)Ärzteschaft<br />
bedeutet es, dass sie – sobald<br />
das Budget aufgebraucht ist -–<br />
bis zum Jahresende nicht nur auf<br />
ihr Honorar verzichten<br />
muss, sondern zusätzlich noch die<br />
Kosten für die Behandlungen<br />
selbst zu tragen hat.<br />
die KZV <strong>Berlin</strong> bekannt, dass der Etat der<br />
AOK für die Zahnarztbehandlung bereits<br />
erschöpft ist.<br />
Wie kann das sein? Diese Frage zu beantworten,<br />
erfordert einen Rückblick ins<br />
Jahr 1993 – 12. Wahlperiode des Deutschen<br />
Bundestages, das sogenannte<br />
Kabinett Kohl IV. Unter Horst Seehofer<br />
(CSU), seinerzeit Bundesminister für Gesundheit,<br />
wurden mit dem „Gesetz zur<br />
Sicherung und Strukturverbesserung der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung – Gesundheitsstrukturgesetz<br />
(GSG)“ die Budgets<br />
für die vertragszahnärztliche Versorgung<br />
eingeführt. Davon ausgenommen<br />
war nur die Individualprophylaxe für Kin-<br />
Thema<br />
der und Jugendliche. Für das Jahr 1998<br />
war ebenfalls der Zahnersatz nicht inbegriffen;<br />
für diesen gilt seit 2005 nun ein<br />
befundbezogener Festzuschuss.<br />
Sollten die Budgets zu dieser Zeit noch<br />
als befristete dreijährige <strong>Ausgabe</strong>nbremse<br />
dienen, kam es unter „Rot-Grün“ im<br />
Zuge der Gesundheitsreform im Jahr<br />
2000 zu einer dauerhaften Obergrenze.<br />
Was bedeutet das aber für die Patienten,<br />
Ärzte und Krankenkassen? Die Krankenkassen<br />
bieten ihrem versicherten Patienten<br />
einen fast unbegrenzten Katalog<br />
von Leistungen, auf die er Anspruch hat.<br />
Das heißt: Mit begrenzten<br />
Mitteln sollen unbegrenzt<br />
Leistungen eingekauft werden.<br />
Und wenn dann gegen<br />
Ende des Jahres das Budget<br />
verbraucht ist und das Geld<br />
nicht reicht, wird den Ärzten<br />
und Zahnärzten kurzerhand<br />
die Bezahlung ihrer Leistung<br />
gekürzt oder sogar verweigert.<br />
Weggeschickt wurde<br />
niemand<br />
Es stellt sich die Frage, ob<br />
dieses System so funktionieren<br />
kann. Niemand kann<br />
vorhersagen, wie viele Menschen<br />
in einem bestimmten<br />
Zeitraum und in welchem Umfang krank<br />
werden und behandelt werden müssen.<br />
Ein (Zahn-)Arzt ist verpflichtet, die Hilfeleistung<br />
im Krankheitsfall zu gewährleisten<br />
– auch dann, wenn laut Budget<br />
kein Geld mehr da ist. Weggeschickt<br />
wird nach wie vor kein Patient. Für die<br />
(Zahn-)Ärzteschaft bedeutet das aber,<br />
dass sie von diesem Moment an bis<br />
zum Jahresende nicht nur auf ihr Honorar<br />
verzichten muss, sondern zusätzlich<br />
noch die Kosten für die Behandlungen<br />
selbst zu tragen hat.<br />
Die Zahnärzte protestierten immer wieder<br />
gegen die Budgetierung, ohne dass<br />
sich etwas änderte. Im Gegensatz zur<br />
<strong>MBZ</strong> <strong>02</strong> <strong>2013</strong><br />
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