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Grillfest - Verbandsgemeinde Weilerbach

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Seite 7 28.05.2009<br />

das Kennwort der Partei oder Wählergruppe sowie die Namen und weitere<br />

Personalangaben der ersten fünf Bewerberin nen/Bewerber jeden<br />

Wahlvorschlags.<br />

Die Wählerinnen und Wähler haben nur eine Listenstimme zur Kennzeichnung<br />

des Wahlvorschlags, den sie wählen wollen. Die Wählerinnen<br />

und Wähler geben ihre Listenstimme in der Weise ab, dass sie durch ein<br />

in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />

machen, welchem Wahlvorschlag sie ihre Stimme geben wollen.<br />

VI.<br />

In den Ortsgemeinden werden die ehrenamt lichen Bürgermeister und in<br />

dem Ortsbezirk Fockenberg-Limbach der Ortsgemeinde Reichenbach-<br />

Steegen der Ortsvorsteher gewählt.<br />

Sind zur Wahl mehrere Wahlvorschläge zugelassen, erhalten die Wählerinnen<br />

und Wähler einen Stimmzettel, in dem unter Angabe des jeweiligen<br />

Kennworts die Bewerberin/der Bewerber mit Fami liennamen, Vornamen,<br />

Beruf oder Stand und ihre Anschrift auf geführt sind. Die Wählerinnen<br />

und Wähler haben eine Stimme. Sie geben diese in der Weise ab,<br />

dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise<br />

eindeutig kennt lich machen, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie<br />

ihre Stimme geben wollen.<br />

Erhält bei der Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte<br />

der gültigen Stimmen, findet<br />

eine Stichwahl am Sonntag, dem 21. Juni 2009,<br />

von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.<br />

In den Ortsgemeinden und Ortsbezirken, in denen nur ein gülti ger Wahlvorschlag<br />

eingereicht worden ist, erhalten die Wähle rinnen und Wähler<br />

einen Stimmzettel, in dem sich neben dem Na men der Bewerberin/des<br />

Bewerbers ein Kreis für die „Ja“-Stimme und daneben ein Kreis für die<br />

Verlegung der Müllabfuhr wegen des<br />

Pfingstfeiertages am 1. Juni 2009<br />

Wegen Pfingstmontag, 01.06.2009 werden zeitliche Verschiebungen bei der<br />

Müllabfuhr im Landkreis Kaiserslautern notwendig:<br />

Von Dienstag, den 02.06.<br />

� auf Mittwoch, den 03.06.:<br />

Von Montag, den 01.06.<br />

� auf Dienstag, den 02.06.:<br />

Rodenbach<br />

Erzenhausen<br />

<strong>Weilerbach</strong><br />

Schwedelbach<br />

Mackenbach<br />

Vogelbach<br />

Ramstein<br />

Miesenbach<br />

Weltersbach<br />

Steinwenden<br />

Obermohr<br />

Kirchmohr<br />

Schrollbach<br />

„Nein“-Stimme befinden. Die Wäh lerinnen und Wähler geben ihre Stimme<br />

in der Weise ab, dass sie durch ein in einen der beiden Kreise gesetztes<br />

Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie mit<br />

„Ja“ oder mit „Nein“ abstimmen.<br />

Erhält die Bewerberin/der Bewerber bei der Wahl nicht die er forderliche<br />

Mehrheit an „Ja“-Stimmen, wird nach öffentlicher Aufforderung zum<br />

Einreichen neuer Wahlvorschläge die Wahl wie derholt. Den Tag der Wiederholungswahl<br />

setzt für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen/Bürgermeister<br />

die Kreisver waltung, die für die Wahl der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher<br />

der Gemeinderat fest.<br />

VII.<br />

Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle den Stimm zettel<br />

entsprechend der Vorfaltung für jede Wahl so, dass bei der Stimmabgabe<br />

andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und<br />

legen den/die Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin/der<br />

Wahlvorsteher dies gestattet.<br />

VIII.<br />

In der Ortsgemeinde Eulenbis wird der Gemeinderat nach den Grundsät -<br />

zen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wählerinnen und Wähler geben<br />

entsprechend den Hinweisen in der öffentlichen Bekannt machung des<br />

Gemeindewahlleiters über die Durchführung der Mehrheitswahl ihre<br />

Stimmen ab (siehe Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> vom 14. Mai 2009).<br />

IX.<br />

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse<br />

sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit<br />

das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

X.<br />

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Europa wahl<br />

Landstuhl-Atzel<br />

Landstuhl-Melkerei<br />

Mittelbrunn<br />

Bann<br />

Oberarnbach<br />

Von Donnerstag, den 04.06.<br />

� auf Freitag, den 05.06.<br />

Von Mittwoch, 03.06.<br />

� auf Donnerstag, 04.06.<br />

Hauptstuhl<br />

Spesbach<br />

Katzenbach<br />

Hochspeyer<br />

Frankenstein<br />

Fischbach<br />

Waldleiningen<br />

Trippstadt<br />

Langensohl<br />

Stelzenberg<br />

Die nicht genannten Orte werden an den üblichen Tagen abgefahren.

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