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Grillfest - Verbandsgemeinde Weilerbach

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Seite 8 28.05.2009<br />

haben, können an der Wahl im Landkreis Kaiserslautern, für den der<br />

Wahl schein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen<br />

Wahlbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunal -<br />

wahlen haben, können an den Kommunalwahlen nur durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsge -<br />

meindeverwaltung die Briefwahlunterlagen beschaffen. Die Wäh -<br />

lerinnen und Wähler haben die wichtigen Hinweise und den Weg weiser<br />

für die Briefwahl auf den Merkblättern zu beachten, um im Wege der<br />

Briefwahl gültig zu wählen.<br />

Die Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

selbst in Empfang nehmen, kön nen an Ort<br />

und Stelle die Briefwahl ausüben. Versenden sie die Wahlbriefe durch die<br />

Post, müssen sie diese so rechtzeitig an die angegebenen Stellen absenden,<br />

dass sie dort spätestens am Wahltag eingehen. Werden die Wahlbriefe<br />

zu den angegebenen Stellen überbracht, so müssen sie dort spätestens<br />

bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit für die Kommunalwahlen<br />

und die Europawahl endet um 18.00 Uhr.<br />

XI.<br />

Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich<br />

ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zu gleich in einem<br />

anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemein schaft zum Europäischen<br />

Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt<br />

oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei heitsstrafe bis zu fünf<br />

Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs.<br />

1 und 3 Strafgesetzbuch).<br />

Gez. Anja Pfeiffer-Matheis<br />

<strong>Weilerbach</strong>, den 19. Mai 2009<br />

Anja Pfeiffer-Matheis<br />

Bürgermeisterin<br />

Mackenbach<br />

Sitzung des Gemeindera tes<br />

Am Dienstag, 2. Juni 2009, um 19:00 Uhr findet in „Kaiser´s Saal“, Hauptstraße<br />

31, in Mackenbach eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung<br />

des Gemeindera tes der Ortsgemeinde Mackenbach statt.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

I. Öffentlicher Teil:<br />

1. Jahresrechnung 2008;<br />

hier: Beschlussfassung und Entlastungserteilung<br />

2. Beratung und Beschlussfassung Haushalt 2009<br />

3. Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages für die Stromversorgung<br />

sowie eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages<br />

4. Änderung des Vertrages mit den Pfalzwerken „Nahwärmeversorgung<br />

– Reichenbacher Weg“<br />

5. Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Gewanne „Auf dem<br />

Mühlhübel am Dansenberg“<br />

6. Vollzug des Baugesetzbuches;<br />

hier: Beschlussfassung der Veränderungssperre für das Plangebiet<br />

„In den Weiherwiesen“<br />

7. Einwohnerfragestunde<br />

8. Anfragen und Informationen<br />

II. Nichtöffentlicher Teil:<br />

9. Grundstücksangelegenheit/en<br />

10. Pachtangelegenheit/en<br />

Christmann<br />

Ortsbürgermeister<br />

Reichenbach-Steegen<br />

Reichenbach-Steegen<br />

Ausfertigung<br />

Amtsgericht Kaiserslautern, den 22. April 2009<br />

5 K 147/08<br />

Terminbestimmung<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuch von Reichenbach<br />

(Pfalz), Blatt 94 eingetragenen, nachstehend bezeichneten Grundstücke<br />

am Montag, 29. Juni 2009, 14:10 Uhr, im Justizzentrum Kaiserslautern,<br />

Sitzungssaal 3 versteigert werden.<br />

1. Gemarkung Reichenbach, Flurstück 602/6, Erholungsfläche, Hauptstraße,<br />

zu 423 qm<br />

2. Gemarkung Reichenbach, Flurstück 717/17, Gebäude- und Freifläche,<br />

Hauptstraße 59, zu 506 qm<br />

Verkehrswert:<br />

Da die Grundstücke eine nicht trennbare wirtschaftliche Einheit bilden,<br />

gesamt 175.000,- EUR<br />

Lt. Schätzer: Mehrfamilienhaus, 3 Wohnungen, Bauj. 1938, Umbau vor ca.<br />

10 Jahren, Wohnfläche gesamt ca. 510 qm<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragungen des Versteigerungsvermerks aus<br />

dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin<br />

vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls<br />

sie bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des<br />

Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue<br />

Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung<br />

und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung<br />

mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein Recht hat das der Versteigerung des Grundstücks oder das nach<br />

§ 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />

des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />

Jendrezejek, Rechtspfleger<br />

Goldene Hochzeit in Rodenbach<br />

In der Friedhofstraße 7, in Rodenbach, feierten Heinz und Heidi Hentschel<br />

am 23.05.2009 ihre Goldene Hochzeit. Es gratulierten die Söhne<br />

Joachim und Jürgen mit Partnern, sowie die Enkelkinder Patrick und<br />

Vanessa. Zum Gratulieren und Feiern kamen neben den Verwandten<br />

auch Nachbarn, Freunde und Bekannte. Ortsbürgermeister Georg Reuß<br />

überbrachte im Namen der Gemeinde eine Orchidee und wünschte dem<br />

Jubiläumspaar weiterhin Gesundheit, Lebensfreude und viele weitere<br />

gemeinsame glückliche Ehejahre.<br />

Bekanntmachung<br />

Rodenbach<br />

des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Rodenbach über die Zeit und<br />

den Ort des Zusammentritts des Briefwahlvorstandes.<br />

Die Ortsgemeinde Rodenbach bildet einen Briefwahlvorstand. Dieser tritt<br />

am<br />

07. Juni 2009, um 14:00 Uhr, im Bürgerhaus,<br />

Am Fürstengrab 12 a, 67688 Rodenbach,<br />

zusammen.<br />

Rodenbach, den 25.05.2009<br />

Gez. Reuß<br />

Georg Reuß<br />

Ortsbürgermeister

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