Grillfest - Verbandsgemeinde Weilerbach
Grillfest - Verbandsgemeinde Weilerbach
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Seite 8 28.05.2009<br />
haben, können an der Wahl im Landkreis Kaiserslautern, für den der<br />
Wahl schein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen<br />
Wahlbezirk oder durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunal -<br />
wahlen haben, können an den Kommunalwahlen nur durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsge -<br />
meindeverwaltung die Briefwahlunterlagen beschaffen. Die Wäh -<br />
lerinnen und Wähler haben die wichtigen Hinweise und den Weg weiser<br />
für die Briefwahl auf den Merkblättern zu beachten, um im Wege der<br />
Briefwahl gültig zu wählen.<br />
Die Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
selbst in Empfang nehmen, kön nen an Ort<br />
und Stelle die Briefwahl ausüben. Versenden sie die Wahlbriefe durch die<br />
Post, müssen sie diese so rechtzeitig an die angegebenen Stellen absenden,<br />
dass sie dort spätestens am Wahltag eingehen. Werden die Wahlbriefe<br />
zu den angegebenen Stellen überbracht, so müssen sie dort spätestens<br />
bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit für die Kommunalwahlen<br />
und die Europawahl endet um 18.00 Uhr.<br />
XI.<br />
Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich<br />
ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zu gleich in einem<br />
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemein schaft zum Europäischen<br />
Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt<br />
oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei heitsstrafe bis zu fünf<br />
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs.<br />
1 und 3 Strafgesetzbuch).<br />
Gez. Anja Pfeiffer-Matheis<br />
<strong>Weilerbach</strong>, den 19. Mai 2009<br />
Anja Pfeiffer-Matheis<br />
Bürgermeisterin<br />
Mackenbach<br />
Sitzung des Gemeindera tes<br />
Am Dienstag, 2. Juni 2009, um 19:00 Uhr findet in „Kaiser´s Saal“, Hauptstraße<br />
31, in Mackenbach eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung<br />
des Gemeindera tes der Ortsgemeinde Mackenbach statt.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
I. Öffentlicher Teil:<br />
1. Jahresrechnung 2008;<br />
hier: Beschlussfassung und Entlastungserteilung<br />
2. Beratung und Beschlussfassung Haushalt 2009<br />
3. Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages für die Stromversorgung<br />
sowie eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages<br />
4. Änderung des Vertrages mit den Pfalzwerken „Nahwärmeversorgung<br />
– Reichenbacher Weg“<br />
5. Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Gewanne „Auf dem<br />
Mühlhübel am Dansenberg“<br />
6. Vollzug des Baugesetzbuches;<br />
hier: Beschlussfassung der Veränderungssperre für das Plangebiet<br />
„In den Weiherwiesen“<br />
7. Einwohnerfragestunde<br />
8. Anfragen und Informationen<br />
II. Nichtöffentlicher Teil:<br />
9. Grundstücksangelegenheit/en<br />
10. Pachtangelegenheit/en<br />
Christmann<br />
Ortsbürgermeister<br />
Reichenbach-Steegen<br />
Reichenbach-Steegen<br />
Ausfertigung<br />
Amtsgericht Kaiserslautern, den 22. April 2009<br />
5 K 147/08<br />
Terminbestimmung<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuch von Reichenbach<br />
(Pfalz), Blatt 94 eingetragenen, nachstehend bezeichneten Grundstücke<br />
am Montag, 29. Juni 2009, 14:10 Uhr, im Justizzentrum Kaiserslautern,<br />
Sitzungssaal 3 versteigert werden.<br />
1. Gemarkung Reichenbach, Flurstück 602/6, Erholungsfläche, Hauptstraße,<br />
zu 423 qm<br />
2. Gemarkung Reichenbach, Flurstück 717/17, Gebäude- und Freifläche,<br />
Hauptstraße 59, zu 506 qm<br />
Verkehrswert:<br />
Da die Grundstücke eine nicht trennbare wirtschaftliche Einheit bilden,<br />
gesamt 175.000,- EUR<br />
Lt. Schätzer: Mehrfamilienhaus, 3 Wohnungen, Bauj. 1938, Umbau vor ca.<br />
10 Jahren, Wohnfläche gesamt ca. 510 qm<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragungen des Versteigerungsvermerks aus<br />
dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin<br />
vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls<br />
sie bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des<br />
Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue<br />
Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung<br />
und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung<br />
mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein Recht hat das der Versteigerung des Grundstücks oder das nach<br />
§ 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />
des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />
Jendrezejek, Rechtspfleger<br />
Goldene Hochzeit in Rodenbach<br />
In der Friedhofstraße 7, in Rodenbach, feierten Heinz und Heidi Hentschel<br />
am 23.05.2009 ihre Goldene Hochzeit. Es gratulierten die Söhne<br />
Joachim und Jürgen mit Partnern, sowie die Enkelkinder Patrick und<br />
Vanessa. Zum Gratulieren und Feiern kamen neben den Verwandten<br />
auch Nachbarn, Freunde und Bekannte. Ortsbürgermeister Georg Reuß<br />
überbrachte im Namen der Gemeinde eine Orchidee und wünschte dem<br />
Jubiläumspaar weiterhin Gesundheit, Lebensfreude und viele weitere<br />
gemeinsame glückliche Ehejahre.<br />
Bekanntmachung<br />
Rodenbach<br />
des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Rodenbach über die Zeit und<br />
den Ort des Zusammentritts des Briefwahlvorstandes.<br />
Die Ortsgemeinde Rodenbach bildet einen Briefwahlvorstand. Dieser tritt<br />
am<br />
07. Juni 2009, um 14:00 Uhr, im Bürgerhaus,<br />
Am Fürstengrab 12 a, 67688 Rodenbach,<br />
zusammen.<br />
Rodenbach, den 25.05.2009<br />
Gez. Reuß<br />
Georg Reuß<br />
Ortsbürgermeister