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Handbuch für den Sportausbilder 2012 - Sportschule der Bundeswehr

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<strong>Sportschule</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong> <strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sportausbil<strong>der</strong></strong><br />

2 Organisation des Sports in <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong><br />

2.1 Glie<strong>der</strong>ung des Sports in <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong><br />

Der Dienstsport in <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong> glie<strong>der</strong>t sich wie folgt:<br />

� Allgemeine Sportausbildung<br />

Hier besteht Teilnahmepflicht <strong>für</strong> alle Soldaten bis zum Ausschei<strong>den</strong> aus dem Dienst;<br />

� Außerdienstlicher Sport im Verantwortungsbereich <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong><br />

Er ist als Freizeitsport aller Soldaten zu för<strong>der</strong>n und gewährleistet volle versorgungsrechtliche<br />

Absicherung, wenn<br />

1. <strong>der</strong> zuständige Disziplinarvorgesetzte o<strong>der</strong> Dienststellenleiter die schriftliche Zustimmung<br />

gibt,<br />

2. <strong>der</strong> Sport durch einen <strong>für</strong> die Sportart qualifizierten Ausbil<strong>der</strong> durchgeführt wird,<br />

3. Sportstätten und Material <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong> genutzt wer<strong>den</strong>;<br />

� Sportveranstaltungen<br />

� Beson<strong>der</strong>e Sportausbildung<br />

<strong>für</strong> Spitzensportler (Sportför<strong>der</strong>gruppen) und leistungsorientierte Soldaten mit Genehmigung<br />

des Disziplinarvorgesetzten und Durchführung durch qualifizierte <strong>Sportausbil<strong>der</strong></strong>.<br />

Der Freizeitsport<br />

Abb. 3: Glie<strong>der</strong>ung des Sports<br />

Über <strong>den</strong> dienstlich organisierten Pflichtsport hinaus soll auch <strong>der</strong> Freizeitsport aller Soldaten<br />

geför<strong>der</strong>t und unterstützt wer<strong>den</strong>, da er folgende wichtige Ziele verfolgt:<br />

� Ausgleich zum täglichen Dienst<br />

� Ergänzung des Dienstsports<br />

� Beheben von Leistungsdefiziten<br />

� sinnvolle Freizeitbeschäftigung.<br />

Zur Durchführung in <strong>der</strong> dienstfreien Zeit (Mittagspause, freie Schichten, Abendstun<strong>den</strong>)<br />

können Sportgerät und Sportanlagen <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong> und zusätzliche Geräte aus HBA-<br />

Mitteln eingesetzt wer<strong>den</strong>. Im Gegensatz zum „Außerdienstlichen Sport im Verantwortungsbereich<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong>“ besteht bei eigenverantwortlichen Sportaktivitäten jedoch<br />

keine versorgungsrechtliche Absicherung durch <strong>den</strong> Dienstherrn. Hier<strong>für</strong> wird <strong>der</strong> Abschluss<br />

einer privaten Unfallversicherung empfohlen. (s. Anhang 1 – WDB-Übersicht)<br />

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