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Duritan®-Handbuch - Pinmar

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1. Belichtung in der Spritzkabine<br />

Der Wunsch in der Spritzkabine direkt<br />

nach Lackierung zu belichten kann unter<br />

den nachstehenden Bedingungen erfolgen<br />

:<br />

a) Die Technische Lüftung ist geprüft und<br />

bewirkt die sichere Absaugung der<br />

Lösemitteldämpfe, so dass Ex-Atmosphäre<br />

weitestgehend vermieden ist. (Die<br />

Lackierkabine ist entgegen weit<br />

verbreiteter Meinung oft unkritischer als<br />

z.B. ein hermetisch abgeschlossener<br />

Trocknungsraum).<br />

b) Während des Einsatzes des<br />

Belichtungsfeldes/Handlampe darf auf<br />

keinen Fall lackiert werden.<br />

c) Zwischen Lackierung und Belichtung<br />

muss bei eingeschalteter Absaugung<br />

genügend Zeit (z.B. mindestens die 10<br />

min. Ablüftzeit) eingehalten werden.<br />

d) Es muss eine Schutz vor<br />

versehentlicher Belichtung bei aktivem<br />

Lackiervorgang errichtet werden (ein<br />

sogenannter Blockierungsschutz, indem<br />

z.B. die Steckdose bei aktiver Druckluft<br />

nicht stromführend geschaltet ist)<br />

e) Während des Lackierens müssen<br />

Belichtungsfeld und Handlampe aus dem<br />

Lackierbereich entfernt oder gegen<br />

Lackaerosole und Lösemitteldämpfe<br />

wirkungsvoll geschützt werden.<br />

Insbesondere die Punkte b), c) und e)<br />

müssen in der Betriebsanweisung<br />

aufgeführt werden.<br />

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