Kirchliches Amtsblatt - Diözese Rottenburg-Stuttgart
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136 <strong>Kirchliches</strong> <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Rottenburg</strong>-<strong>Stuttgart</strong> 2007, Nr. 7, 15.06.2007<br />
„Altenpflegegesetzes vom 25. August 2003 (Bundesgesetzblatt<br />
I Seite 1690)“<br />
4. Die Beschlüsse treten zum 01. April 2007 in Kraft.<br />
C. Inkraftsetzung<br />
Vorstehende Beschlüsse hat Bischof Dr. Gebhard<br />
Fürst mit Dekret Nr. A 1060 vom 07.05.2007 in Kraft<br />
gesetzt.<br />
BO Nr. A 1162 – 22.05.07<br />
PfReg. F 1.1<br />
Vorläufige Regelungen zur Anstellung<br />
von Ehepaaren und Familienangehörigen<br />
im kirchlichen Dienst<br />
Die „Vorläufigen Regelungen zur Anstellung von<br />
Ehepaaren und Familienangehörigen im kirchlichen<br />
Dienst“, zuletzt in der Fassung der befristeten<br />
Aussetzungsregelung Nr. A 220 vom 31.01.2002,<br />
KABl. S. 41, werden hiermit aufgehoben.<br />
BO Nr. A 1149 – 21.05.07<br />
PfReg. F 1.1 d 2<br />
Wahl der Vertreter(innen) der<br />
Mitarbeiter(innen) in die<br />
Regionalkommissionen und in die<br />
Beschlusskommission der<br />
Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen<br />
Kommission des Deutschen<br />
Caritasverbandes 2007<br />
Nach Anhörung und Mitberatung durch die Diözesane<br />
Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen<br />
des Caritasbereichs wird für die Wahl 2007 geregelt,<br />
dass der Vorstand der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft<br />
für den Bereich der <strong>Diözese</strong> <strong>Rottenburg</strong>-<br />
<strong>Stuttgart</strong> einen Wahlvorstand bildet und dieser die<br />
Wahl durchführt.<br />
BO Nr. A 1351 – 11.05.07<br />
PfReg. Q<br />
Wiederholte Warnung vor E-Mails aus dem<br />
Ausland, die hohe Vermögensvorteile<br />
versprechen<br />
Auf entsprechende Anfrage hin wird nochmals<br />
darauf hingewiesen, dass meist aus dem Ausland<br />
zahlreiche E-Mails – häufig auch in deutscher Sprache<br />
– kirchlichen Stellen und Einrichtungen zuge-<br />
hen, die unter Vorspiegelung einer Notlage zur Beteiligung<br />
am Transfer von oft sehr hohen Vermögenssummen<br />
(viele Millionen US-Dollar) aus dem meist<br />
außereuropäischen Ausland auffordern. Als Entschädigung<br />
wird ein Anteil an der Transfersumme angeboten.<br />
Manchmal werden auch Gewinne aus<br />
Internet-Lotterien angekündigt. Es handelt sich<br />
durchweg um betrügerische Machenschaften. Als<br />
Faustregel gilt: Niemand verschenkt hohe Summen<br />
über ein E-Mail, bei dem er nicht einmal den genauen<br />
Namen des Empfängers in der Anrede nennen kann.<br />
Es wird dringend davor gewarnt, solche E-Mails auch<br />
nur zu beantworten, weil die Täter die E-Mail-Absenderadresse<br />
und andere Angaben für weitere Straftaten<br />
nutzen können. Da diese E-Mails in sehr großer<br />
Zahl kursieren, braucht die Polizei nicht informiert<br />
zu werden, sie sollten einfach gelöscht werden.<br />
Diözesanverwaltungsrat<br />
DVR Nr. B 1080 – 25.04.07<br />
Stiftung Schwestern helfen Schwestern<br />
- Satzungsänderung -<br />
Das Kuratorium der Stiftung Schwestern helfen<br />
Schwestern hat in der Sitzung am 12. Mai 2006 die<br />
Änderung der Satzung beschlossen.<br />
Der Diözesanverwaltungsrat hat am 29. Januar<br />
2007 über die Änderung der Satzung beraten und<br />
dem Bischof die Zustimmung zur Änderung empfohlen.<br />
Herr Bischof Dr. Fürst hat der Änderung am<br />
13. Februar 2007 zugestimmt.<br />
Die Satzung wird nachstehend bekannt gemacht.<br />
STIFTUNGSSATZUNG<br />
Stiftung Schwestern helfen Schwestern<br />
§ 1<br />
Name und Sitz der Stiftung, Geschäftsjahr<br />
(1) Die Stiftung trägt den Namen „Schwestern helfen<br />
Schwestern“. Sie ist eine nicht rechtsfähige<br />
kirchliche Stiftung des privaten Rechts. Rechtsund<br />
Vermögensträger der Stiftung ist das Bistum<br />
<strong>Rottenburg</strong>-<strong>Stuttgart</strong> – Kirchliche Anstalt des öffentlichen<br />
Rechts (Bischöflicher Stuhl).<br />
(2) Die Stiftung hat ihren Sitz in <strong>Rottenburg</strong> am<br />
Neckar.<br />
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.