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Kirchliches Amtsblatt - Diözese Rottenburg-Stuttgart

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136 <strong>Kirchliches</strong> <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Rottenburg</strong>-<strong>Stuttgart</strong> 2007, Nr. 7, 15.06.2007<br />

„Altenpflegegesetzes vom 25. August 2003 (Bundesgesetzblatt<br />

I Seite 1690)“<br />

4. Die Beschlüsse treten zum 01. April 2007 in Kraft.<br />

C. Inkraftsetzung<br />

Vorstehende Beschlüsse hat Bischof Dr. Gebhard<br />

Fürst mit Dekret Nr. A 1060 vom 07.05.2007 in Kraft<br />

gesetzt.<br />

BO Nr. A 1162 – 22.05.07<br />

PfReg. F 1.1<br />

Vorläufige Regelungen zur Anstellung<br />

von Ehepaaren und Familienangehörigen<br />

im kirchlichen Dienst<br />

Die „Vorläufigen Regelungen zur Anstellung von<br />

Ehepaaren und Familienangehörigen im kirchlichen<br />

Dienst“, zuletzt in der Fassung der befristeten<br />

Aussetzungsregelung Nr. A 220 vom 31.01.2002,<br />

KABl. S. 41, werden hiermit aufgehoben.<br />

BO Nr. A 1149 – 21.05.07<br />

PfReg. F 1.1 d 2<br />

Wahl der Vertreter(innen) der<br />

Mitarbeiter(innen) in die<br />

Regionalkommissionen und in die<br />

Beschlusskommission der<br />

Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen<br />

Kommission des Deutschen<br />

Caritasverbandes 2007<br />

Nach Anhörung und Mitberatung durch die Diözesane<br />

Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen<br />

des Caritasbereichs wird für die Wahl 2007 geregelt,<br />

dass der Vorstand der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft<br />

für den Bereich der <strong>Diözese</strong> <strong>Rottenburg</strong>-<br />

<strong>Stuttgart</strong> einen Wahlvorstand bildet und dieser die<br />

Wahl durchführt.<br />

BO Nr. A 1351 – 11.05.07<br />

PfReg. Q<br />

Wiederholte Warnung vor E-Mails aus dem<br />

Ausland, die hohe Vermögensvorteile<br />

versprechen<br />

Auf entsprechende Anfrage hin wird nochmals<br />

darauf hingewiesen, dass meist aus dem Ausland<br />

zahlreiche E-Mails – häufig auch in deutscher Sprache<br />

– kirchlichen Stellen und Einrichtungen zuge-<br />

hen, die unter Vorspiegelung einer Notlage zur Beteiligung<br />

am Transfer von oft sehr hohen Vermögenssummen<br />

(viele Millionen US-Dollar) aus dem meist<br />

außereuropäischen Ausland auffordern. Als Entschädigung<br />

wird ein Anteil an der Transfersumme angeboten.<br />

Manchmal werden auch Gewinne aus<br />

Internet-Lotterien angekündigt. Es handelt sich<br />

durchweg um betrügerische Machenschaften. Als<br />

Faustregel gilt: Niemand verschenkt hohe Summen<br />

über ein E-Mail, bei dem er nicht einmal den genauen<br />

Namen des Empfängers in der Anrede nennen kann.<br />

Es wird dringend davor gewarnt, solche E-Mails auch<br />

nur zu beantworten, weil die Täter die E-Mail-Absenderadresse<br />

und andere Angaben für weitere Straftaten<br />

nutzen können. Da diese E-Mails in sehr großer<br />

Zahl kursieren, braucht die Polizei nicht informiert<br />

zu werden, sie sollten einfach gelöscht werden.<br />

Diözesanverwaltungsrat<br />

DVR Nr. B 1080 – 25.04.07<br />

Stiftung Schwestern helfen Schwestern<br />

- Satzungsänderung -<br />

Das Kuratorium der Stiftung Schwestern helfen<br />

Schwestern hat in der Sitzung am 12. Mai 2006 die<br />

Änderung der Satzung beschlossen.<br />

Der Diözesanverwaltungsrat hat am 29. Januar<br />

2007 über die Änderung der Satzung beraten und<br />

dem Bischof die Zustimmung zur Änderung empfohlen.<br />

Herr Bischof Dr. Fürst hat der Änderung am<br />

13. Februar 2007 zugestimmt.<br />

Die Satzung wird nachstehend bekannt gemacht.<br />

STIFTUNGSSATZUNG<br />

Stiftung Schwestern helfen Schwestern<br />

§ 1<br />

Name und Sitz der Stiftung, Geschäftsjahr<br />

(1) Die Stiftung trägt den Namen „Schwestern helfen<br />

Schwestern“. Sie ist eine nicht rechtsfähige<br />

kirchliche Stiftung des privaten Rechts. Rechtsund<br />

Vermögensträger der Stiftung ist das Bistum<br />

<strong>Rottenburg</strong>-<strong>Stuttgart</strong> – Kirchliche Anstalt des öffentlichen<br />

Rechts (Bischöflicher Stuhl).<br />

(2) Die Stiftung hat ihren Sitz in <strong>Rottenburg</strong> am<br />

Neckar.<br />

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

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