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Jahresbericht - Viadrina

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Operationelles Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit<br />

Polen (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013<br />

im Rahmen der „Europäischen Territorialen Zusammenarbeit”<br />

JAHRESBERICHT 2009<br />

zuständig dafür waren Mitarbeiter des Departements für den Schutz der Finanziellen Interessen der<br />

Europäischen Union im Finanzministerium in Warschau, sowie Inspektoren und Mitarbeiter des Amtes für<br />

Finanzkontrollen in Zielona Góra. Grundlage für die Untersuchung war ein Programm, dass unter anderem auf<br />

den Leitlinien der EK basierte.<br />

Entsprechende Untersuchungen wurden auch im Land Brandenburg in Bezug auf die Aufgaben des Art. 16-<br />

Prüfers gem. Art. 16 der Verordnung des Rates (EG) 1080/2006 durchgeführt.<br />

Inhaltlich bezogen sich die Untersuchungen auf die Fragen, ob das Verwaltungs- und Kontrollsystem für das<br />

OP ETZ PL-BB folgendes sicherstellt:<br />

a) Beschreibung der Aufgaben der mitwirkenden Stellen, die mit der Verwaltung und Kontrolle in Verbindung<br />

stehen, sowie Zuteilung der Aufgaben innerhalb dieser Stellen,<br />

b) Gewährleistung der Trennung der Funktionen dieser Stellen sowie eine Funktionstrennung innerhalb dieser<br />

Stellen,<br />

c) Verfahren zur Sicherstellung der Begründetheit und Richtigkeit der im Rahmen des operationellen<br />

Programms deklarierten Ausgaben,<br />

d) glaubhafte und computerisierte Rechnungs-, Buchführungs-, Aufsichtssysteme, sowie Systeme der<br />

finanziellen Berichterstattung,<br />

e) Berichterstattungs- und Begleitungssystem für den Fall, dass die zuständige Stelle ihre Aufgaben an eine<br />

andere Stelle delegiert,<br />

f) Bestimmungen über die Untersuchungen zum Funktionieren der Systeme,<br />

g) Systeme und Verfahren zur Gewährleistung der Anwendung von korrekten Prüfpfaden,<br />

h) Verfahren zur Berichterstattung und Meldung von Unregelmäßigkeiten und Rückforderung nicht rechtmäßig<br />

ausgezahlter Beträge.<br />

In Folge der Untersuchungen wurde bestätigt, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme im Rahmen des OP<br />

ETZ PL-BB mit den gemeinschaftsrechtlichen Regelungen (d.h. Art. 58-62 der Verordnung des Rates (EG) Nr.<br />

1083/2006 und Vorschriften des Abschnittes 3 der Verordnung der Kommission (EG) Nr. 1828/2006)<br />

übereinstimmen.<br />

Vom 19. bis zum 23. Oktober 2009 wurde auch eine Systemkontrolle zur Bewertung der KB in Brandenburg<br />

und der InvestitionsBank des Landes Brandenburg durchgeführt. Ausgeführt wurde sie durch eine Abteilung<br />

innerhalb der InvestitionsBank des Landes Brandenburg. Kontrolliert wurden die aufgebauten Strukturen und<br />

die Verfahren der KB in Brandenburg und der InvestitionsBank des Landes Brandenburg als Mitglied des<br />

Expertengremiums und Institution des Art. 16-Prüfers.<br />

Untersucht wurden Antrags- und Auswahlverfahren für Projekte, Verfahren der Art. 16-Prüfung, die<br />

Speicherung von Daten in Datenverarbeitungssystemen, die Verfahren zur Rückforderung nicht rechtmäßig<br />

ausgezahlter Beträge und Unregelmäßigkeiten sowie die Aufgabenaufteilung und Trennung der Funktionen. In<br />

Folge der Kontrolle wurde keine begrenzte Funktionalität des Verwaltungs- und Kontrollsystems festgestellt.<br />

Zu den Begleitmaßnahmen sind die durchgeführten Systemkontrollen hinzuzufügen. Im Rahmen des OP ETZ<br />

PL-BB hat die VB vom 18. bis zum 20. November 2009 eine Kontrolle durchgeführt. Diese umfasste folgende<br />

Verfahren:<br />

a) Verfahren der Antragsannahme, - bewertung, sowie – auswahl,<br />

b) Verfahren zur Vorbereitung der Dokumentation für die Förderverträge/Nachträge zu den<br />

Förderverträgen,<br />

c) Ausübung der Pflichten im Bereich der Begleitung und Berichterstattung,<br />

d) Durchführung von Aufgaben im Bereich der Publizität und Information,<br />

e) Berücksichtigung der horizontalen Gemeinschaftspolitiken,<br />

f) Ausübung der Pflichten im Bereich der Archivierung von Dokumenten,<br />

g) Meldung von Unregelmäßigkeiten.<br />

Die Kontrolle hat keine Unregelmäßigkeiten mit Systemcharakter ergeben.<br />

Im Berichtszeitraum wurde die Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems (VKS) für das OP ETZ<br />

PL-BB bestätigt. Am 25.03.2009 wurde es durch den Minister für Regionale Entwicklung genehmigt und einen<br />

Tag später, am 26.03.2009, mit Hilfe des Systems SFC2007 an die EK weitergeleitet. Die EK hat am<br />

23.04.2009 ihre Anmerkungen gemeldet und das Dokument abgelehnt. Am 26.05.2009 meldete die EK<br />

zusätzliche Anmerkungen. Am 23.10.2010 wurde das VKS durch den Minister für Regionale Entwicklung<br />

genehmigt. Am 30.10.2009 wurde es zusammen mit der ersten Bescheinigung an die EK weitergeleitet und<br />

am 01.12.2009 durch die EK genehmigt.<br />

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