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Bebauungsplan "Immenried Ost" - Kißlegg

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Seite 12<br />

Pflanzgebot 1<br />

Pflanzgebot 2<br />

für Gehölze in den Baugebieten" (Kap. Hinweise) zu pflanzen;<br />

− im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen,<br />

die an öffentliche Flächen angrenzen sind Hecken aus Nadelgehölzen<br />

unzulässig. Dort sind Gehölze aus der Pflanzliste unter<br />

"Pflanzliste für Gehölze in den Baugebieten" (Kap. Hinweise)<br />

zulässig;<br />

− generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die<br />

Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der<br />

Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung<br />

vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551,<br />

geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) genannten;<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB)<br />

Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzgebot 1 (§ 9<br />

Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2.1. PlanzV; siehe Planzeichnung);<br />

Anlage einer Retentions-Mulde, die mit Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa),<br />

Weiden-Arten (Salix spec.) und Wolligem Schneeball (Viburnum<br />

lantana) zu bepflanzen ist. Vom süd-westlichen Rand der<br />

Fläche bis zum Erdwall ist die Mulde gemäß den zeichnerischen<br />

Darstellungen in einer Breite von 3 m dicht mit Bäumen und<br />

Sträuchern zu bepflanzen um die Funktion einer Ortsrandeingrünung<br />

auszubilden. Gehölze sind bei Abgang durch gleichwertige zu<br />

ersetzen.<br />

Die Bepflanzung muss so angelegt werden, dass die Mulde bei Erfordernis<br />

durch Räumfahrzeuge gereinigt werden kann.<br />

Die Retentions-Mulde und die umliegende Freifläche ist zusätzlich<br />

mit Landschaftsrasen anzusäen.<br />

Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzgebot 2 (§ 9<br />

Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2.1. PlanzV; siehe Planzeichnung);<br />

Entwicklung eines dichten Gehölzbestandes aus Bäumen und<br />

Sträuchern auf 100 % der Fläche.<br />

Um Bodenerosion zu verhindern sind die geböschten Flächen nach<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Immenried</strong>-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

Textteil mit 48 Seiten, Fassung vom 17.05.2006<br />

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