Bebauungsplan "Immenried Ost" - Kißlegg
Bebauungsplan "Immenried Ost" - Kißlegg
Bebauungsplan "Immenried Ost" - Kißlegg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3.32<br />
3.33<br />
Seite 12<br />
Pflanzgebot 1<br />
Pflanzgebot 2<br />
für Gehölze in den Baugebieten" (Kap. Hinweise) zu pflanzen;<br />
− im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen,<br />
die an öffentliche Flächen angrenzen sind Hecken aus Nadelgehölzen<br />
unzulässig. Dort sind Gehölze aus der Pflanzliste unter<br />
"Pflanzliste für Gehölze in den Baugebieten" (Kap. Hinweise)<br />
zulässig;<br />
− generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die<br />
Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der<br />
Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung<br />
vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551,<br />
geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) genannten;<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB)<br />
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,<br />
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzgebot 1 (§ 9<br />
Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2.1. PlanzV; siehe Planzeichnung);<br />
Anlage einer Retentions-Mulde, die mit Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa),<br />
Weiden-Arten (Salix spec.) und Wolligem Schneeball (Viburnum<br />
lantana) zu bepflanzen ist. Vom süd-westlichen Rand der<br />
Fläche bis zum Erdwall ist die Mulde gemäß den zeichnerischen<br />
Darstellungen in einer Breite von 3 m dicht mit Bäumen und<br />
Sträuchern zu bepflanzen um die Funktion einer Ortsrandeingrünung<br />
auszubilden. Gehölze sind bei Abgang durch gleichwertige zu<br />
ersetzen.<br />
Die Bepflanzung muss so angelegt werden, dass die Mulde bei Erfordernis<br />
durch Räumfahrzeuge gereinigt werden kann.<br />
Die Retentions-Mulde und die umliegende Freifläche ist zusätzlich<br />
mit Landschaftsrasen anzusäen.<br />
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,<br />
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzgebot 2 (§ 9<br />
Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2.1. PlanzV; siehe Planzeichnung);<br />
Entwicklung eines dichten Gehölzbestandes aus Bäumen und<br />
Sträuchern auf 100 % der Fläche.<br />
Um Bodenerosion zu verhindern sind die geböschten Flächen nach<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Immenried</strong>-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />
Textteil mit 48 Seiten, Fassung vom 17.05.2006<br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen