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Bebauungsplan "Immenried Ost" - Kißlegg

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Seite 20<br />

§ 4 Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74<br />

Abs. 3 Nr. 2 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften des <strong>Bebauungsplan</strong>es zuwider handelt. Zuwiderhandeln<br />

kann mit Geldbußen bis 50.000,--€ (Fünfzigtausend Euro) belegt werden. Vorsätzlich oder fahrlässig<br />

handelt, wer die Vorschriften<br />

− zu den Dachformen<br />

− zur Dachform Satteldach<br />

− zur Dachneigung<br />

− zu den Materialien<br />

nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet.<br />

§ 5 In-Kraft-Treten<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Immenried</strong>-Ost" der Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> tritt mit der Bekanntmachung der Erteilung der<br />

Genehmigung in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).<br />

<strong>Kißlegg</strong>, den ........................<br />

..........................................................<br />

(der Bürgermeister) (Dienstsiegel)<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Immenried</strong>-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

Textteil mit 48 Seiten, Fassung vom 17.05.2006<br />

Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen

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