Bebauungsplan "Immenried Ost" - Kißlegg
Bebauungsplan "Immenried Ost" - Kißlegg
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Seite 20<br />
§ 4 Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74<br />
Abs. 3 Nr. 2 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften des <strong>Bebauungsplan</strong>es zuwider handelt. Zuwiderhandeln<br />
kann mit Geldbußen bis 50.000,--€ (Fünfzigtausend Euro) belegt werden. Vorsätzlich oder fahrlässig<br />
handelt, wer die Vorschriften<br />
− zu den Dachformen<br />
− zur Dachform Satteldach<br />
− zur Dachneigung<br />
− zu den Materialien<br />
nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet.<br />
§ 5 In-Kraft-Treten<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Immenried</strong>-Ost" der Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> tritt mit der Bekanntmachung der Erteilung der<br />
Genehmigung in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).<br />
<strong>Kißlegg</strong>, den ........................<br />
..........................................................<br />
(der Bürgermeister) (Dienstsiegel)<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Immenried</strong>-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />
Textteil mit 48 Seiten, Fassung vom 17.05.2006<br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen