Bebauungsplan "Immenried Ost" - Kißlegg
Bebauungsplan "Immenried Ost" - Kißlegg
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erwächst daher eine Planungspflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB.<br />
8.4.2 Die Einbeziehung des westlichen Teilbereiches ist erforderlich, um eine städtebaulich vertretbare<br />
Nachfolge-Nutzung für die ehemalige Hofstelle zu ermöglichen.<br />
8.5 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung<br />
8.5.1 Die im Rahmen der Entwicklung der Planung erarbeiteten Vorentwurfs-Alternativen decken einen<br />
breiten konzeptionellen Rahmen ab. Bei seiner Entscheidung für die nun umzusetzende Alternative<br />
legt der Gemeinderat bewusst den Schwerpunkt auf ein wirtschaftlich umsetzbares Konzept unter<br />
Wahrung der landschaftlichen Vorgaben.<br />
8.5.2 Mit der Festsetzung eines Mischgebietes soll für den überplanten Bereich eine Anpassung an die<br />
vorhandenen dörflichen und gemischten Strukturen im Orts-Teil <strong>Immenried</strong> erreicht werden. Durch<br />
ein Nebeneinander von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung sollen Nutzungskonflikte zu bestehenden<br />
Nutzungen in <strong>Immenried</strong>, insbesondere zur östlich des Geltungsbereiches bestehenden<br />
Hofstelle, vermieden werden. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung<br />
der Flächen, sowohl Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung als auch die Voraussetzung<br />
zur Ansiedlung von einzelnen Betrieben und Handwerksbetrieben aus der näheren Umgebung<br />
zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen.<br />
8.5.3 Die Systematik des <strong>Bebauungsplan</strong>es "<strong>Immenried</strong>-Ost" entspricht den Anforderungen des § 30<br />
Abs. 1 BauGB ("qualifizierter <strong>Bebauungsplan</strong>"). Dadurch regelt sich die Zulässigkeit von Vorhaben<br />
in dem überplanten Bereich abschließend.<br />
8.6 Planungsrechtliche Vorschriften<br />
8.6.1 Die Definition der Art der Nutzung erfolgt über den Gebiets-Typus. Für den überplanten Bereich ist<br />
ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Die in dem überplanten Bereich vorgesehene Mischnutzung entspricht<br />
dem typischen, im ländlichen Raum vorzufindenden Dorfcharakter. Um auf die besondere<br />
Immissions-Problematik im Zusammenhang mit einer östlich des Geltungsbereiches bestehenden<br />
Hofstelle (Fl.-Nr. 181/1) und der damit verbundenen nächtlichen Überschreitung von Richtwerten<br />
Rücksicht zu nehmen, ist zudem innerhalb des Mischgebietes eine Zonierung eingearbeitet. Dementsprechend<br />
findet innerhalb des Geltungsbereiches eine Abstufung bezüglich der zulässigen<br />
Nutzungen statt. Durch die vorgenommene Zonierung bleibt für den gesamten Bereich die Wesens-Art<br />
des Gebiets-Charakters "Mischgebiet" gewahrt, obwohl im östlichen Randbereich Wohnnutzung<br />
ausgeschlossen wird.<br />
8.6.2 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Zonen Veränderungen wie<br />
folgt vorgenommen:<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Immenried</strong>-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />
Textteil mit 48 Seiten, Fassung vom 17.05.2006<br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen