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Bebauungsplan "Immenried Ost" - Kißlegg

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Seite 24<br />

erwächst daher eine Planungspflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB.<br />

8.4.2 Die Einbeziehung des westlichen Teilbereiches ist erforderlich, um eine städtebaulich vertretbare<br />

Nachfolge-Nutzung für die ehemalige Hofstelle zu ermöglichen.<br />

8.5 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung<br />

8.5.1 Die im Rahmen der Entwicklung der Planung erarbeiteten Vorentwurfs-Alternativen decken einen<br />

breiten konzeptionellen Rahmen ab. Bei seiner Entscheidung für die nun umzusetzende Alternative<br />

legt der Gemeinderat bewusst den Schwerpunkt auf ein wirtschaftlich umsetzbares Konzept unter<br />

Wahrung der landschaftlichen Vorgaben.<br />

8.5.2 Mit der Festsetzung eines Mischgebietes soll für den überplanten Bereich eine Anpassung an die<br />

vorhandenen dörflichen und gemischten Strukturen im Orts-Teil <strong>Immenried</strong> erreicht werden. Durch<br />

ein Nebeneinander von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung sollen Nutzungskonflikte zu bestehenden<br />

Nutzungen in <strong>Immenried</strong>, insbesondere zur östlich des Geltungsbereiches bestehenden<br />

Hofstelle, vermieden werden. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung<br />

der Flächen, sowohl Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung als auch die Voraussetzung<br />

zur Ansiedlung von einzelnen Betrieben und Handwerksbetrieben aus der näheren Umgebung<br />

zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen.<br />

8.5.3 Die Systematik des <strong>Bebauungsplan</strong>es "<strong>Immenried</strong>-Ost" entspricht den Anforderungen des § 30<br />

Abs. 1 BauGB ("qualifizierter <strong>Bebauungsplan</strong>"). Dadurch regelt sich die Zulässigkeit von Vorhaben<br />

in dem überplanten Bereich abschließend.<br />

8.6 Planungsrechtliche Vorschriften<br />

8.6.1 Die Definition der Art der Nutzung erfolgt über den Gebiets-Typus. Für den überplanten Bereich ist<br />

ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Die in dem überplanten Bereich vorgesehene Mischnutzung entspricht<br />

dem typischen, im ländlichen Raum vorzufindenden Dorfcharakter. Um auf die besondere<br />

Immissions-Problematik im Zusammenhang mit einer östlich des Geltungsbereiches bestehenden<br />

Hofstelle (Fl.-Nr. 181/1) und der damit verbundenen nächtlichen Überschreitung von Richtwerten<br />

Rücksicht zu nehmen, ist zudem innerhalb des Mischgebietes eine Zonierung eingearbeitet. Dementsprechend<br />

findet innerhalb des Geltungsbereiches eine Abstufung bezüglich der zulässigen<br />

Nutzungen statt. Durch die vorgenommene Zonierung bleibt für den gesamten Bereich die Wesens-Art<br />

des Gebiets-Charakters "Mischgebiet" gewahrt, obwohl im östlichen Randbereich Wohnnutzung<br />

ausgeschlossen wird.<br />

8.6.2 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb der beiden Zonen Veränderungen wie<br />

folgt vorgenommen:<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Immenried</strong>-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

Textteil mit 48 Seiten, Fassung vom 17.05.2006<br />

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