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Bebauungsplan "Immenried Ost" - Kißlegg

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3.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO;<br />

Nr. 3.5. PlanzV; siehe Planzeichnung);<br />

3.10 Haupt-Firstrichtung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; siehe Planzeichnung)<br />

für das Dach des Hauptgebäudes; zulässige Abweichung:<br />

max. ±8° (Altgrad); die eingezeichneten Firstrichtungen beziehen<br />

sich auf die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche und sind dort<br />

an jeder Stelle zulässig; bei mehreren sich kreuzenden Symbolen<br />

gelten diese alternativ.<br />

3.11<br />

GA<br />

Umgrenzung von Flächen für Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB;<br />

§ 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV; siehe Planzeichnung); Garagen<br />

sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen) zulässig.<br />

3.12 Bauliche Anlagen außerhalb<br />

der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen bzw.<br />

außerhalb der Flächen<br />

für Garagen<br />

Seite 6<br />

In den Baugebieten sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen<br />

bzw. außerhalb der Flächen für Garagen nur folgende<br />

bauliche Anlagen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14<br />

u. 23 BauNVO):<br />

− Nebengebäude (keine Garagen) mit bis zu je 50 m 3 Bruttoraum-Inhalt<br />

(außen), 16,00 m 2 Grundfläche und 3,25 m Gesamthöhe<br />

(höchste Stelle gegenüber dem natürlichen Gelände);<br />

die Summe der Bruttoraum-Inhalte dieser Nebengebäude<br />

je Grundstück darf bei Einzelhäusern und Doppelhäusern 75 m 3<br />

und bei Hausgruppen 50 m 3 pro (angefangene) 1.000 m 2<br />

Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO) nicht<br />

überschreiten<br />

− nicht überdachte Wasserbecken bis zu einer Größe von max.<br />

5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO)<br />

in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze<br />

− nicht überdachte Stellplätze<br />

− Anlagen zur Gewinnung von regenerierbarer Energie (z.B. Sonnenkollektoren,<br />

jedoch keine Windkraftanlagen) in einem Bereich<br />

mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze;<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Immenried</strong>-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

Textteil mit 48 Seiten, Fassung vom 17.05.2006<br />

Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen

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