Bebauungsplan "Immenried Ost" - Kißlegg
Bebauungsplan "Immenried Ost" - Kißlegg
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3.18 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB;<br />
Nr. 6.4. PlanzV; siehe Planzeichnung);<br />
3.19 Unterirdische Bauweise<br />
von Niederspannungsleitungen<br />
Seite 8<br />
Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer<br />
Bauweise zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB).<br />
3.20 Öffentliche Grünfläche<br />
Öffentliche Grünfläche als Spielplatz (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB;<br />
Nr. 9. PlanzV; siehe Planzeichnung); für Anpflanzungen sind ausschließlich<br />
Gehölze aus der Pflanzliste unter "Pflanzgebote in den<br />
öffentlichen Flächen" zulässig;<br />
3.21 Öffentliche Grünfläche<br />
Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung (§ 9 Abs. 1<br />
Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanzV; siehe Planzeichnung); Retentionsbereich;<br />
3.22 Retentions-Bereich (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanzV;<br />
R<br />
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siehe Planzeichnung); in dem Bereich ist in einer Geländemulde<br />
Regenwasser zu sammeln und über die belebte Bodenzone zu versickern.<br />
Ein Dauerstau ist nicht zulässig.<br />
3.23 Flächen für Aufschüttungen; (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung<br />
mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanzV; siehe Planzeichnung); als<br />
Erdwall mit höchstens 2,50 m Höhe gegenüber dem ursprünglichen<br />
Gelände.<br />
3.24<br />
LR 1<br />
Leitungsrecht 1 für eine bestehende Frischwasserleitung zu Gunsten<br />
der Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB, Nr. 15.5.<br />
PlanzV; siehe Planzeichnung);<br />
3.25 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft; Ausgleichsfläche/Ausgleichsmaßnahme<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB<br />
Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Immenried</strong>-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />
Textteil mit 48 Seiten, Fassung vom 17.05.2006<br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen