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Bebauungsplan "Immenried Ost" - Kißlegg

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8.12 Infrastruktur und Gemeinbedarfsflächen<br />

8.12.1 Eine Trafostation ist nicht erforderlich.<br />

8.12.2 Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil<br />

sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden.<br />

8.12.3 Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher<br />

Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Orts-Teiles <strong>Immenried</strong> zu Fuß erreichbar.<br />

8.12.4 Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine Gemeinbedarfsflächen erforderlich<br />

8.13 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen<br />

8.13.1 Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "St.-Rochus-Straße" ausreichend an<br />

das Verkehrsnetz angebunden. Für den Orts-Teil besteht eine Anbindung in Form der Landes-<br />

Straße 265.<br />

8.13.2 Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle im<br />

Bereich Ortsmitte nur bedingt gegeben.<br />

8.13.3 Im Einmündungsbereich in die "St.-Rochus-Straße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung<br />

von Sichtflächen, Ausrundungen sowie Zufahrts-Verbote zu den Grundstücken gewährleistet.<br />

8.13.4 Das Baugebiet wird über eine Einmündung in die "St.-Rochus-Straße" erschlossen. Die Erschließungs-Straße<br />

gabelt sich in zwei Straßenstränge. Im Bereich der Aufgabelung besteht durch eine<br />

Aufweitung des Straßenraumes eine Wendemöglichkeit. Die straßenbegleitenden Flächen dienen<br />

mit ihren wasserdurchlässigen Belägen der Wohnumfeld-Gestaltung. Gleichzeitig sind sie als<br />

Stauraum für den Winterdienst vorgesehen. Sie werden mit einem Unterbau versehen, der es ermöglicht,<br />

sie gegebenenfalls zu befahren. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie<br />

die Bemessung der Wendemöglichkeiten und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen<br />

sind entsprechend den einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die problemlose Benutzung<br />

durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Durch einmaliges Zurückstoßen<br />

können diese Fahrzeuge einen Wendevorgang gefahrlos abschließen. Der vorgesehene Regelquerschnitt<br />

von 4,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter<br />

Geschwindigkeit ausgelegt. Die Einarbeitung einer Wendeschleife ist aus räumlichen Gründen<br />

nicht sinnvoll.<br />

8.14 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz<br />

8.14.1 Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms sind nicht erkenn-<br />

Seite 36<br />

Gemeinde <strong>Kißlegg</strong> � <strong>Bebauungsplan</strong> "<strong>Immenried</strong>-Ost" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu<br />

Textteil mit 48 Seiten, Fassung vom 17.05.2006<br />

Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen

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