Download Geschäftsberichte 2006 - Mühlbauer AG
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Methode (Methode der laufenden Einmalprämien) gemäß.<br />
IAS 19 „Employee Benefits“ bewertet. Die „Projected Unit<br />
Credit“-Methode ermittelt unter Berücksichtigung dynamischer<br />
Aspekte die zu erwartenden Versorgungsleistungen<br />
nach Eintritt des Versorgungsfalls und verteilt diese über<br />
die gesamte Beschäftigungsdauer der begünstigten Mitarbeiter.<br />
Hierzu werden jährlich versicherungsmathematische<br />
Gutachten erstellt. Der Berechnung der Verpflichtungen<br />
der Gesellschaft liegen bestimmte Trendannahmen<br />
zugrunde. Die Erfassung versicherungsmathematischer<br />
Gewinne und Verluste, die sich aus Änderungen der Rechnungsannahmen<br />
ergeben, erfolgt gemäß der 10%-Korridor-Regel.<br />
Diese erfasst versicherungsmathematische Gewinne<br />
oder Verluste nur insoweit erfolgswirksam, als dass<br />
sie 10% des höheren Betrages aus Barwert der Versorgungsverpflichtungen<br />
oder Zeitwert des Planvermögens<br />
übersteigen. Die Verteilung von versicherungsmathematischen<br />
Gewinnen oder Verlusten außerhalb des 10%-Korridors<br />
erfolgt über die erwartete Restdienstzeit der begünstigten<br />
Mitarbeiter. Eine Saldierung des Barwerts der Versorgungsverpflichtungen<br />
mit dem Planvermögen wird nur<br />
vorgenommen, soweit die hierfür erforderlichen Kriterien<br />
erfüllt sind.<br />
ANDERE RÜCKSTELLUNGEN<br />
Gemäß IAS 37 „Provisions, Contingent Liabilities and Contingent<br />
Assets“ werden andere Rückstellungen gebildet,<br />
wenn eine gegenwertige Verpflichtung gegenüber Dritten<br />
besteht, deren Anspruchnahme wahrscheinlich und die<br />
voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages<br />
zuverlässig schätzbar ist. Die Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
muss über 50% liegen. Es wird jeweils der wahrscheinlichste<br />
Erfüllungsbetrag eingestellt. Die Ermittlung<br />
erfolgt auf Vollkostenbasis. Rückstellungen, deren Restlaufzeit<br />
länger als ein Jahr ist, werden nur abgezinst, sofern<br />
der Zinseffekt wesentlich ist.<br />
FINANZVERBINDLICHKEITEN<br />
Finanzverbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz<br />
zum beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten,<br />
angesetzt. In den Folgeperioden werden<br />
sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede<br />
Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug<br />
von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag<br />
wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung<br />
der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst.<br />
Darlehensverbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von nicht<br />
mehr als 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag werden als<br />
kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert.<br />
PASSIVE LATENTE STEUERN<br />
FINANZBERICHT, KONZERNANHANG<br />
Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen<br />
in den Handels- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen<br />
sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit<br />
sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen.<br />
Die Abgrenzung latenter Steuern erfolgt gemäß IAS<br />
12 „Income Taxes“. Nach der „Liability-Method“ finden die<br />
in den einzelnen Ländern am Bilanzstichtag geltenden<br />
bzw. für die Zukunft bereits beschlossenen und bekannten<br />
Steuersätze Anwendung. Eine Saldierung aktiver und passiver<br />
latenter Steuern wird nur vorgenommen, soweit eine<br />
gesetzliche Aufrechnung möglich ist. Passive latente Steuern<br />
werden entsprechend den Regelungen des IAS 12 „Income<br />
Taxes“ nicht abgezinst.<br />
AKTIENOPTIONSPROGRAMME<br />
Der Konzern hat aktienbasierte Vergütungen ausgegeben,<br />
welche durch die Ausgabe eigener Anteile oder nach Wahl<br />
der Gesellschaft über einen Barausgleich beglichen werden.<br />
Der beizulegende Zeitwert der von den Mitarbeitern<br />
erbrachten Arbeitsleistungen als Gegenleistung für die Gewährung<br />
der Optionen wird als Aufwand erfasst. Der gesamte<br />
Aufwand, der über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit<br />
der Optionen zu erfassen ist, ermittelt sich aus dem<br />
beizulegenden Zeitwert der Optionen am Gewährungsstichtag,<br />
ohne Berücksichtigung der Auswirkungen nicht<br />
marktorientierter Ausübungshürden (z. B. Gewinn- und<br />
Umsatzwachstumsziele). Nicht marktorientierte Ausübungshürden<br />
werden in den Annahmen bzgl. der Anzahl<br />
der Optionen, die erwartungsgemäß ausübbar werden, berücksichtigt.<br />
An jedem Bilanzstichtag wird die Schätzung<br />
der Anzahl an Optionen, die erwartungsgemäß ausübbar<br />
werden, überprüft. Die Auswirkungen ggf. zu berücksichtigender<br />
Änderungen ursprünglicher Schätzungen werden<br />
in der Gewinn- und Verlustrechnung und durch eine entsprechende<br />
Anpassung im Eigenkapital über den verbleibenden<br />
Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit berücksichtigt.<br />
Die bei der Ausübung der Optionen erhaltenen Zahlungen<br />
werden nach Abzug direkt zurechenbarer Transaktionskosten<br />
dem gezeichneten Kapital (Nominalwert) und den Kapitalrücklagen<br />
gutgeschrieben. Die Bewertung der gewährten<br />
Aktienoptionen erfolgt auf der Grundlage der Fair Value-Methode<br />
entsprechend IFRS 2 „Share-based Payment“ unter<br />
Anwendung des Black-Scholes Optionspreismodells. Für<br />
alle Aktienoptionen, die vor dem 08. November 2002 zugesagt<br />
worden sind sowie nach dem 07. November 2002 gewährte<br />
Aktienoptionen, die vor dem 01. Januar 2005 unverfallbar<br />
wurden, wurde IFRS 2 „Share-based Payment“ nicht<br />
angewendet. Solche Aktienoptionen sind auf der Grundlage<br />
der Innere-Wert-Methode entsprechend der APB 25 „Accounting<br />
for Stock Issued to Employees“ bewertet.<br />
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