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Download Geschäftsberichte 2006 - Mühlbauer AG

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Methode (Methode der laufenden Einmalprämien) gemäß.<br />

IAS 19 „Employee Benefits“ bewertet. Die „Projected Unit<br />

Credit“-Methode ermittelt unter Berücksichtigung dynamischer<br />

Aspekte die zu erwartenden Versorgungsleistungen<br />

nach Eintritt des Versorgungsfalls und verteilt diese über<br />

die gesamte Beschäftigungsdauer der begünstigten Mitarbeiter.<br />

Hierzu werden jährlich versicherungsmathematische<br />

Gutachten erstellt. Der Berechnung der Verpflichtungen<br />

der Gesellschaft liegen bestimmte Trendannahmen<br />

zugrunde. Die Erfassung versicherungsmathematischer<br />

Gewinne und Verluste, die sich aus Änderungen der Rechnungsannahmen<br />

ergeben, erfolgt gemäß der 10%-Korridor-Regel.<br />

Diese erfasst versicherungsmathematische Gewinne<br />

oder Verluste nur insoweit erfolgswirksam, als dass<br />

sie 10% des höheren Betrages aus Barwert der Versorgungsverpflichtungen<br />

oder Zeitwert des Planvermögens<br />

übersteigen. Die Verteilung von versicherungsmathematischen<br />

Gewinnen oder Verlusten außerhalb des 10%-Korridors<br />

erfolgt über die erwartete Restdienstzeit der begünstigten<br />

Mitarbeiter. Eine Saldierung des Barwerts der Versorgungsverpflichtungen<br />

mit dem Planvermögen wird nur<br />

vorgenommen, soweit die hierfür erforderlichen Kriterien<br />

erfüllt sind.<br />

ANDERE RÜCKSTELLUNGEN<br />

Gemäß IAS 37 „Provisions, Contingent Liabilities and Contingent<br />

Assets“ werden andere Rückstellungen gebildet,<br />

wenn eine gegenwertige Verpflichtung gegenüber Dritten<br />

besteht, deren Anspruchnahme wahrscheinlich und die<br />

voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages<br />

zuverlässig schätzbar ist. Die Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

muss über 50% liegen. Es wird jeweils der wahrscheinlichste<br />

Erfüllungsbetrag eingestellt. Die Ermittlung<br />

erfolgt auf Vollkostenbasis. Rückstellungen, deren Restlaufzeit<br />

länger als ein Jahr ist, werden nur abgezinst, sofern<br />

der Zinseffekt wesentlich ist.<br />

FINANZVERBINDLICHKEITEN<br />

Finanzverbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz<br />

zum beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten,<br />

angesetzt. In den Folgeperioden werden<br />

sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede<br />

Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug<br />

von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag<br />

wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung<br />

der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst.<br />

Darlehensverbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von nicht<br />

mehr als 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag werden als<br />

kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert.<br />

PASSIVE LATENTE STEUERN<br />

FINANZBERICHT, KONZERNANHANG<br />

Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen<br />

in den Handels- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen<br />

sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit<br />

sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen.<br />

Die Abgrenzung latenter Steuern erfolgt gemäß IAS<br />

12 „Income Taxes“. Nach der „Liability-Method“ finden die<br />

in den einzelnen Ländern am Bilanzstichtag geltenden<br />

bzw. für die Zukunft bereits beschlossenen und bekannten<br />

Steuersätze Anwendung. Eine Saldierung aktiver und passiver<br />

latenter Steuern wird nur vorgenommen, soweit eine<br />

gesetzliche Aufrechnung möglich ist. Passive latente Steuern<br />

werden entsprechend den Regelungen des IAS 12 „Income<br />

Taxes“ nicht abgezinst.<br />

AKTIENOPTIONSPROGRAMME<br />

Der Konzern hat aktienbasierte Vergütungen ausgegeben,<br />

welche durch die Ausgabe eigener Anteile oder nach Wahl<br />

der Gesellschaft über einen Barausgleich beglichen werden.<br />

Der beizulegende Zeitwert der von den Mitarbeitern<br />

erbrachten Arbeitsleistungen als Gegenleistung für die Gewährung<br />

der Optionen wird als Aufwand erfasst. Der gesamte<br />

Aufwand, der über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit<br />

der Optionen zu erfassen ist, ermittelt sich aus dem<br />

beizulegenden Zeitwert der Optionen am Gewährungsstichtag,<br />

ohne Berücksichtigung der Auswirkungen nicht<br />

marktorientierter Ausübungshürden (z. B. Gewinn- und<br />

Umsatzwachstumsziele). Nicht marktorientierte Ausübungshürden<br />

werden in den Annahmen bzgl. der Anzahl<br />

der Optionen, die erwartungsgemäß ausübbar werden, berücksichtigt.<br />

An jedem Bilanzstichtag wird die Schätzung<br />

der Anzahl an Optionen, die erwartungsgemäß ausübbar<br />

werden, überprüft. Die Auswirkungen ggf. zu berücksichtigender<br />

Änderungen ursprünglicher Schätzungen werden<br />

in der Gewinn- und Verlustrechnung und durch eine entsprechende<br />

Anpassung im Eigenkapital über den verbleibenden<br />

Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit berücksichtigt.<br />

Die bei der Ausübung der Optionen erhaltenen Zahlungen<br />

werden nach Abzug direkt zurechenbarer Transaktionskosten<br />

dem gezeichneten Kapital (Nominalwert) und den Kapitalrücklagen<br />

gutgeschrieben. Die Bewertung der gewährten<br />

Aktienoptionen erfolgt auf der Grundlage der Fair Value-Methode<br />

entsprechend IFRS 2 „Share-based Payment“ unter<br />

Anwendung des Black-Scholes Optionspreismodells. Für<br />

alle Aktienoptionen, die vor dem 08. November 2002 zugesagt<br />

worden sind sowie nach dem 07. November 2002 gewährte<br />

Aktienoptionen, die vor dem 01. Januar 2005 unverfallbar<br />

wurden, wurde IFRS 2 „Share-based Payment“ nicht<br />

angewendet. Solche Aktienoptionen sind auf der Grundlage<br />

der Innere-Wert-Methode entsprechend der APB 25 „Accounting<br />

for Stock Issued to Employees“ bewertet.<br />

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