AUS ZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT - Markt Küps
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Seite: 532<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Sitzung vom 25.07.2006. Hier wurde unter TOP 75 der Grundsatzbeschluss gefasst, zur<br />
Regelung der Rechtsbeziehungen der künftigen Teilnehmergemeinden an der Grund- und<br />
Hauptschule <strong>Küps</strong> einen öffentlich-rechtlichen Schulvertrag abzuschließen. Hintergrund war<br />
die Verordnung der Regierung von Oberfranken und die damit verbundene<br />
Schulsprengeländerung, welche künftig die Beschulung der Hauptschüler aus Weißenbrunn<br />
der Jahrgangsstufen 5-9 in <strong>Küps</strong> vorsieht.<br />
„Kraft Gesetz würde grundsätzlich ein Schulverband entstehen“, erläuterte Bürgermeister<br />
Schneider noch einmal die Rechtslage im Sinne des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz<br />
(BaySchFG). Das Gesetz beinhaltet jedoch eine „Ausstiegsklausel“ aus dem Schulverband,<br />
wenn eine „abweichende Finanzierungsvereinbarung“ durch die beteiligten kommunalen<br />
Körperschaften gebilligt wird (Art. 8 (3) BaySchFG). Die Vorteile einer solchen Regelung<br />
(sog. „öffentlich rechtlicher Schulvertrag) wurden dem Gremium bereits in der<br />
Sachdarstellung vom Juli 2006 erläutert u.a. seien diese im erheblich niedrigeren<br />
Verwaltungsaufwand, sowie der Flexibilität der beiden Vertragspartner zu finden.<br />
Im Laufe vielfacher Verhandlungen mit der Gemeinde Weißenbrunn (ein letztes<br />
gemeinsames Gespräch fand am 16.08.2006 im Landratsamt Kronach statt) wurde seitens<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> ein Vertragsentwurf eines „öffentlich rechtlichen Schulvertrages“ zu einer<br />
denkbaren Finanzierungsregelung erarbeitet und mit der Gemeinde Weißenbrunn<br />
abgestimmt – einzelne Punkte wurden vorab mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt<br />
Kronach besprochen. Der Vertragstext bedarf zunächst der Genehmigung beider<br />
gemeindlichen Ratsgremien (<strong>Küps</strong> und Weißenbrunn) und abschließend der<br />
aufsichtsrechtlichen Genehmigung der übergeordneten Behörde (Rechtsaufsicht). Der<br />
Gemeinderat Weißenbrunn hat dem Vertragsentwurf bereits im Rahmen seiner<br />
Gemeinderatssitzung Ende August 2006 zugestimmt. Inhaltlich gestaltet sich der Kontrakt<br />
wie folgt:<br />
„Öffentlich-rechtlicher Schulvertrag der Vertragsgemeinden <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> und Gemeinde<br />
Weißenbrunn im Sinne des Art 8 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG)<br />
Zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen den an der Volksschule <strong>Küps</strong><br />
(Grund- und Hauptschule) künftig beteiligten Gemeinden schließen der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong><br />
vertreten durch den Ersten Bürgermeister Herbert Schneider (in der Folge als<br />
"Sitzgemeinde" bezeichnet) und die Gemeinde Weißenbrunn vertreten durch<br />
den Ersten Bürgermeister Egon Hermann (in der Folge als „Vertragsgemeinde“<br />
bezeichnet) im Sinne des Artikel 8 Absatz 2 des Bayerischen<br />
Schulfinanzierungsgesetzes mit Zustimmung des Landratsamtes Kronach als<br />
Rechtsaufsichtsbehörde den folgenden Schulvertrag:<br />
Präambel<br />
Mit Rechtsverordnung der Regierung von Oberfranken Nr. 44 5103 f vom 20. Juni 2006<br />
(OfrAbl. 7/2006 vom 21.07.2007 Seite 104 ff.) wurde die Schulorganisation<br />
u.a. im Landkreis Kronach neu geregelt. Aus Sicht der Regierung von Oberfranken wurde<br />
das Ziel anvisiert, insgesamt drei mehrzügige Hauptschulen auf der Landkreis Achse „<strong>Küps</strong><br />
Kronach Rodachtal" zu erhalten und abzusichern,<br />
um damit für die betroffenen Schülerinnen und Schüler die unter den gegebenen<br />
Umständen pädagogisch beste Betreuung erreichen zu können.<br />
Die im südlichen Landkreis vorgesehene Schule wird die Volksschule <strong>Küps</strong> sein<br />
(Grund und Hauptschule). Mit o.g. Verordnung wurde der Sprengel der Hauptschule <strong>Küps</strong><br />
um die Schüler der Jahrgangsstufen 5-9 aus dem Gemeindegebiet Weißenbrunn erweitert