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AUS ZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT - Markt Küps

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<strong>AUS</strong> <strong>ZUG</strong> <strong>AUS</strong> <strong>DER</strong> NIE<strong>DER</strong>SCHRIFT<br />

ÜBER DIE SITZUNG des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Küps</strong> MGR 09/2006<br />

Tag und Ort am 12.09.2006, im Rathaus <strong>Küps</strong>, großer Sitzungssaal<br />

Vorsitzender Erster Bürgermeister Herbert Schneider<br />

Schriftführer Verwaltungshauptsekretär Torsten Michel<br />

Eröffnung der Sitzung Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung um 18.30 Uhr für eröffnet.<br />

Er stellte fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden<br />

und dass Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung<br />

rechtzeitig vorher bekannt gemacht worden sind.<br />

Anwesend sind die MGR Bernd Rebhan, Ursula Eberle-Berlips, Helmut Martin, Alfred Hartfil,<br />

Wolfgang Reuter, Udo Weber, Manfred Pauli, Thomas Meyer, Andrea<br />

Schwarz, Dr. Bernd Wollner, Uwe Böhm, Rudolf Taube, Dr. Ralf Pohl, Dieter<br />

Lau, Wolfgang Neumann, Helga Mück, Bernd Steger, Dr. Eugen Geuther,<br />

Wolfgang Eckert und der Ortssprecher Edgar Hader.<br />

Es fehlen entschuldigt der MGR Heinz Rebhan (privat) und der Ortssprecher Gerhard Sesselmann<br />

(beruflich).<br />

(Grund)<br />

Unentschuldigt<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass die Versammlung somit beschlussfähig ist.<br />

90a Information des Ersten Bürgermeisters;<br />

Bewilligung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen<br />

Feuerwehrwesens;<br />

Beschaffung eines TSF für die Freiwillige Feuerwehr Theisenort<br />

Mit Schreiben vom 22.08.2006 hat der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> den Zuwendungsbescheid für die<br />

Beschaffung des TSF der Freiwilligen Feuerwehr Theisenort erhalten. Die Regierung von<br />

Oberfranken, Bayreuth, bewilligt darin für die o. g. Maßnahme im Wege der Projektförderung<br />

eine pauschale Zuwendung in Höhe von 13.300,00 €. Die Auszahlung des bewilligten<br />

Festbetrages erfolgte bereits in diesen Tagen.<br />

90b Vollzug der Haushaltssatzung 2006;<br />

Information über die Aufnahme von Krediten<br />

In Vollzug des <strong>Markt</strong>gemeinderatsbeschlusses vom 30.05.2006, TOP 46 IV, musste zur<br />

Stärkung des Haushaltes ein Darlehen in von insgesamt 1.500.000 EURO aufgenommen<br />

werden. Der Zinssatz wurde für die gesamte Laufzeit auf 4,12 % p.a. festgeschrieben, die<br />

Tilgung beträgt 3 % und die vierteljährliche Annuität beginnt am 30.03.2007.<br />

90c Informationen des Ersten Bürgermeisters<br />

Frequentierung der gemeindlichen Homepage<br />

Der Erste Bürgermeister setzte die <strong>Küps</strong>er <strong>Markt</strong>gemeinderäte von den neuesten<br />

Besucherzahlen der gemeindlichen Homepage in Kenntnis.<br />

Seit dem Start der Homepage zu Beginn des Jahres 2005 steige stetig das Interesse am<br />

Online Angebot der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Küps</strong>. Zwischenzeitlich wurde die vorhandene Basis auf<br />

www.kueps.de optimiert und das weitreichende „virtuelle“ Informations- und<br />

Dienstleistungsangebot noch ausgebaut – nicht zuletzt darauf sei das große Interesse


Seite: 530<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

zurück zu führen, so Schneider.<br />

Von Januar 2006 bis Ende August 2006 konnten rund 100.000 Besucher auf www.kueps.de<br />

und den dazugehörigen Websites registriert werden – verglichen mit dem gleichen<br />

Vorjahreszeitraum 2005 bedeutet dies eine Steigerung um ca. 56%. Insgesamt wurden die<br />

gemeindlichen Websites ca. 770.000 mal von interessierten Internetnutzern aus aller Welt<br />

„angeklickt“ (2005: 575.000 = + 34%).<br />

Schneider freute sich über das Interesse der Bürger am „virtuellen“ Dienstleistungsangebot<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong>. Dies dokumentiere die stetig wachsende Wichtigkeit der „modernen<br />

Medien“ im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung.<br />

91 Optimierung der Oberflächenentwässerung BG „Zettlitz“ / Ortsbereich <strong>Küps</strong> (sog.<br />

Ratzengraben);<br />

Planungsstudie über eine Oberflächenwasserrückhaltung sowie Vergabe von<br />

Einlaufoptimierungsmaßnahmen<br />

In der Bürgerfragestunde zur <strong>Markt</strong>gemeinderatssitzung vom 30.05.2006 wurden die<br />

Mitglieder des Gremiums bereits über die Schadensereignisse vom 27./28.05.2006 im Bereich<br />

Frankenstraße / Frankenring informiert. Daraufhin wurde das Ingenieurbüro SRP, Kronach,<br />

mit der Überprüfung und Begutachtung der Oberflächenkanäle im o.g. Bereich und im<br />

weiteren Verlauf des sog. Ratzengrabens beauftragt. Außerdem fand am 02.08.2006 auf<br />

Einladung des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> ein Informationstermin mit allen betroffenen Anliegern sowie<br />

den Fachbehörden statt um die Schadensereignisse und die weitere Vorgehensweise näher zu<br />

beleuchten. Zu diesem Termin waren auch die Fraktionssprecher der Gemeindegremien<br />

eingeladen. Als Ergebnis der Zusammenkunft wurde festgelegt:<br />

• Erarbeitung einer Vorstudie für Rückhaltemaßnahmen im Bereich Frankenring /<br />

Frankenstraße (ein diesbzgl. Grobkonzept vom 26.07.2006 liegt bereits vor),<br />

• Optimierungsmaßnahmen am Grabeneinlauf Frankenring durch Vorschaltung eines<br />

räumlichen Einlaufgitters sowie eines Stabrechens zum Grobstoffrückhalt bei<br />

Starkregenereignissen.<br />

Das Ingenieurbüro SRP, Kronach, ist mit der Erarbeitung einer Vorstudie für mögliche<br />

Rückhaltemaßnahmen im oben genannten Bereich zu beauftragen. Es werden hierbei<br />

lediglich vorerst die Leistungsphasen 1 – 2 vergeben um die für eine weitere<br />

Entscheidungsfindung notwendigen gesicherten Strukturdaten zu erhalten. Das Angebot des<br />

Ingenieurbüros vom 12.09.2006 enthielt hierfür Kosten für Ingenieurleistungen in Höhe von<br />

16.622,90 € brutto. Sobald die Studie vorliegt ist das Gremium hierüber zu informieren und<br />

aufgrund der dann vorliegenden Daten über die weitere Vorgehensweise zu beraten.<br />

Derzeit ist am Einlauf der Bachverrohrung im Bereich des Frankenrings ein dem Stand der<br />

Technik entsprechendes Einlaufgitter vorhanden. Um jedoch weiteren Verlegungen im<br />

Starkregenfall durch entsprechende Optimierungsmaßnahmen vorzubeugen, wäre am<br />

Rohreinlauf ein räumliches Einlaufgitter sowie ein vorgeschalteter Stabrechen zu installieren.<br />

So können anschwemmende Grobstoffe bereits im Vorfeld zurückgehalten und die Gefahr<br />

einer kompletten Einlaufverlegung minimiert werden.<br />

Mit Schreiben vom 18.08.2006 teilte das Büro mit, dass für die Erdarbeiten zur Erstellung der<br />

oben genannten Gitter Baukosten in Höhe von rd. 10.600,00 € brutto zzgl. 1.000,00 € brutto


Seite: 531<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Planungskosten zu erwarten sind.<br />

Zusätzlich wurden bei den Firmen Metallbau Schäfer, <strong>Küps</strong>-Au, Marinkovic, <strong>Küps</strong>, sowie SHFL-<br />

Hümmer, Kronach, Angebote für die Erstellung der oben genannten Gitterkonstruktionen<br />

angefordert. Nach Prüfung und Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote hat<br />

sich das Angebot der Fa. Marinkovic als wirtschaftlichstes Angebot mit eines Summe von<br />

2.238,80 € brutto inkl. Montage herausgestellt. Auf dem zweiten Rang liegt die Fa. Hümmer<br />

mit 2.739,92 € und dann die Fa. Schäfer mit 2.953,71 € brutto. Die Arbeiten für die<br />

Gitterkonstruktionen sind an die ortsansässige Firma Marinkovic für 2.238,80 € brutto zu<br />

vergeben.<br />

Mit Schreiben vom 31.08.2006 wurde das Büro beauftragt auch für die oben genannten<br />

Erdarbeiten Angebote bei den örtlichen Bauunternehmern einzuholen. Mit Schreiben vom<br />

12.09.2006 machte das Büro für die Erdarbeiten folgenden Vergabevorschlag:<br />

- Ausschreibung wurde als freihändige Vergabe gem. VOB/A durchgeführt<br />

- Ausschreibungsunterlagen gingen an die Firmen Hartfil, Ultsch und Eckert, alle <strong>Markt</strong><br />

<strong>Küps</strong><br />

- Abgegeben wurden 2 Angebote<br />

- Ergebnis der rechnerischen und sachtechnischen Prüfung<br />

Ultsch GmbH: 9.314,22 € brutto<br />

Hartfil KG: 10.469,00 € brutto<br />

Es wird vorgeschlagen, die Arbeiten für den ausgeschriebenen Umfang an die Firma Ultsch zu<br />

vergeben.<br />

Nach einer kurzen Diskussion kam es zu folgendem Beschluss:<br />

Beschluss:<br />

Mit den oben genannten Ausführungen besteht Einverständnis. Die Aufträge sind<br />

entsprechend an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

92 Unterhalt Gewässer 3. Ordnung;<br />

Planungsauftrag bezüglich eines Regenrückhaltebeckens für den Krebsbach;<br />

Genehmigung des Ingenieurvertrages<br />

Der vom Ingenieurbüro MKW, Kittner & Weber, Sonnefeld, vorgelegte Ingenieurvertrag vom<br />

27.06.2006 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und<br />

entspricht den Festlegungen der HOAI.<br />

Beschluss:<br />

Der vorstehende Ingenieurvertrag wird durch den <strong>Markt</strong>gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong><br />

genehmigt.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

MGR Weber hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung zu<br />

diesem TOP teilgenommen.<br />

93 Schulwesen – Grund- und Hauptschule <strong>Küps</strong><br />

Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit der Gemeinde Weißenbrunn<br />

Der Erste Bürgermeister erinnerte an den Beschluss des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Küps</strong> aus der


Seite: 532<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Sitzung vom 25.07.2006. Hier wurde unter TOP 75 der Grundsatzbeschluss gefasst, zur<br />

Regelung der Rechtsbeziehungen der künftigen Teilnehmergemeinden an der Grund- und<br />

Hauptschule <strong>Küps</strong> einen öffentlich-rechtlichen Schulvertrag abzuschließen. Hintergrund war<br />

die Verordnung der Regierung von Oberfranken und die damit verbundene<br />

Schulsprengeländerung, welche künftig die Beschulung der Hauptschüler aus Weißenbrunn<br />

der Jahrgangsstufen 5-9 in <strong>Küps</strong> vorsieht.<br />

„Kraft Gesetz würde grundsätzlich ein Schulverband entstehen“, erläuterte Bürgermeister<br />

Schneider noch einmal die Rechtslage im Sinne des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz<br />

(BaySchFG). Das Gesetz beinhaltet jedoch eine „Ausstiegsklausel“ aus dem Schulverband,<br />

wenn eine „abweichende Finanzierungsvereinbarung“ durch die beteiligten kommunalen<br />

Körperschaften gebilligt wird (Art. 8 (3) BaySchFG). Die Vorteile einer solchen Regelung<br />

(sog. „öffentlich rechtlicher Schulvertrag) wurden dem Gremium bereits in der<br />

Sachdarstellung vom Juli 2006 erläutert u.a. seien diese im erheblich niedrigeren<br />

Verwaltungsaufwand, sowie der Flexibilität der beiden Vertragspartner zu finden.<br />

Im Laufe vielfacher Verhandlungen mit der Gemeinde Weißenbrunn (ein letztes<br />

gemeinsames Gespräch fand am 16.08.2006 im Landratsamt Kronach statt) wurde seitens<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> ein Vertragsentwurf eines „öffentlich rechtlichen Schulvertrages“ zu einer<br />

denkbaren Finanzierungsregelung erarbeitet und mit der Gemeinde Weißenbrunn<br />

abgestimmt – einzelne Punkte wurden vorab mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt<br />

Kronach besprochen. Der Vertragstext bedarf zunächst der Genehmigung beider<br />

gemeindlichen Ratsgremien (<strong>Küps</strong> und Weißenbrunn) und abschließend der<br />

aufsichtsrechtlichen Genehmigung der übergeordneten Behörde (Rechtsaufsicht). Der<br />

Gemeinderat Weißenbrunn hat dem Vertragsentwurf bereits im Rahmen seiner<br />

Gemeinderatssitzung Ende August 2006 zugestimmt. Inhaltlich gestaltet sich der Kontrakt<br />

wie folgt:<br />

„Öffentlich-rechtlicher Schulvertrag der Vertragsgemeinden <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> und Gemeinde<br />

Weißenbrunn im Sinne des Art 8 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG)<br />

Zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen den an der Volksschule <strong>Küps</strong><br />

(Grund- und Hauptschule) künftig beteiligten Gemeinden schließen der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong><br />

vertreten durch den Ersten Bürgermeister Herbert Schneider (in der Folge als<br />

"Sitzgemeinde" bezeichnet) und die Gemeinde Weißenbrunn vertreten durch<br />

den Ersten Bürgermeister Egon Hermann (in der Folge als „Vertragsgemeinde“<br />

bezeichnet) im Sinne des Artikel 8 Absatz 2 des Bayerischen<br />

Schulfinanzierungsgesetzes mit Zustimmung des Landratsamtes Kronach als<br />

Rechtsaufsichtsbehörde den folgenden Schulvertrag:<br />

Präambel<br />

Mit Rechtsverordnung der Regierung von Oberfranken Nr. 44 5103 f vom 20. Juni 2006<br />

(OfrAbl. 7/2006 vom 21.07.2007 Seite 104 ff.) wurde die Schulorganisation<br />

u.a. im Landkreis Kronach neu geregelt. Aus Sicht der Regierung von Oberfranken wurde<br />

das Ziel anvisiert, insgesamt drei mehrzügige Hauptschulen auf der Landkreis Achse „<strong>Küps</strong><br />

Kronach Rodachtal" zu erhalten und abzusichern,<br />

um damit für die betroffenen Schülerinnen und Schüler die unter den gegebenen<br />

Umständen pädagogisch beste Betreuung erreichen zu können.<br />

Die im südlichen Landkreis vorgesehene Schule wird die Volksschule <strong>Küps</strong> sein<br />

(Grund und Hauptschule). Mit o.g. Verordnung wurde der Sprengel der Hauptschule <strong>Küps</strong><br />

um die Schüler der Jahrgangsstufen 5-9 aus dem Gemeindegebiet Weißenbrunn erweitert


Seite: 533<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

(§9 Abs. 1). Im Sinne des § 9 Abs. 2 der o.g. Verordnung besteht somit eine gemeinsame<br />

Volksschule (Verbandsschule) als Grund- und Hauptschule für die Jahrgangsstufen 1-9.<br />

Auf die Gründung eines Schulverbandes wird verzichtet.<br />

Die Gemeinde Weißenbrunn legt Wert auf die Feststellung, dass sie mit der Änderung des<br />

Schulsprengels durch die in Bezug genommene Verordnung der Regierung von Oberfranken<br />

nicht einverstanden ist und sich Schritte dagegen vorbehält.<br />

Diese Vereinbarung soll dessen ungeachtet die Zusammenarbeit der beiden Gemeinden<br />

ermöglichen und regeln.<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

Die vertragsgegenständliche Schule ist eine Grund und Hauptschule. Sie führt die<br />

Bezeichnung, „Volksschule <strong>Küps</strong> Grund und Hauptschule". Sie hat Ihren Sitz in 96328<br />

<strong>Küps</strong>, Am Hirtengraben 7.<br />

§ 2 Schulsprengel<br />

Der Schulsprengel der Schule umfasst aufgrund der in der Präambel dieses Schulvertrages<br />

näher bezeichneten Verordnung der Regierung von Oberfranken vom 20.06.2006<br />

(1) für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 das Gebiet des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> ohne die Gemeindeteile<br />

Johannisthal. Oberberg, Schafhaus, Schmölz, Unterberg, Wacholder, Gypsmühle,<br />

Kachelmannsberg, Köhlersloh, Lerchenhof, Rödern, Schafhof und Theisenort (Schulsprengel<br />

der Grundschule Johannisthal)<br />

(2) für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 erstreckt sich der Sprengel auf die Gebiete des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Küps</strong> und der Gemeinde Weißenbrunn.<br />

§ 3 Vertragsumfang<br />

(1) Der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> als Schulsitzgemeinde stellt für den Lehr- und Lernbetrieb der Schule<br />

die in § 1 näher bezeichnete Schulanlage im erforderlichen Umfang samt Einrichtung und<br />

Ausstattung einschließlich benötigter Lehr- und Lernmittel zur Verfügung.<br />

(2) Zu den Obliegenheiten Verpflichtungen der Schulsitzgemeinde gehören über Absatz 1<br />

hinaus insbesondere die Bereitstellung des Hauspersonals.<br />

§ 4 Schülerbeförderung<br />

(1) Die Schülerbeförderung zum Schulsitz wird von jeder der beiden Gemeinde für deren<br />

Schüler selbst geregelt. Hierfür sind bei Bedarf Schülerbeförderungsverträge abzuschließen.<br />

(2) Zuschüsse zu den Kosten der Schülerbeförderung werden von der Sitzgemeinde und der<br />

Vertragsgemeinde für deren Schülern jeweils selbst beantragt und abgerechnet.


Seite: 534<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

§ 5 Schulaufwand und Finanzierung<br />

(1) Die Schulsitzgemeinde stellt kalenderjährlich zum 31.12. eines jeden Jahres den für den<br />

Betrieb und die Unterhaltung der Schule erforderlichen Schulaufwand fest (Jahresrechnung).<br />

Dieser ist von den Vertragsgemeinde anteilig nach der Zahl der von der jeweiligen<br />

Vertragsgemeinden entsandten Schüler an die Schulsitzgemeinde zu erstatten, soweit er<br />

nicht anderweitig gedeckt ist. Der Schulaufwand umfasst nicht die Kosten der<br />

Schülerbeförderung i.S. d. § 4, die zu Lasten der jeweiligen Wohnsitzgemeinde durchgeführt<br />

wird.<br />

(2) Über den Unterhalt des Schulgebäudes hinausreichender Aufwand, wie z.B.<br />

Generalsanierung, Um- und Ausbauten, Erweiterung des Gebäudes oder seiner elementaren<br />

Einrichtungen (Investitionen) bedürfen einer gesonderten und schriftlichen Vereinbarung<br />

sowie einer etwaigen Genehmigung der Aufsichtsbehörden.<br />

(3) Stichtag für die Feststellung der Zahl der von der Schulsitzgemeinde und der<br />

Vertragsgemeinde entsandten Schüler ist der 1. Oktober jeden Kalenderjahres für dieses.<br />

(4) Die Schulsitzgemeinde teilt der Vertragsgemeinde die Gesamtzahl und die Zahl der aus<br />

dem Gebiet der Vertragsgemeinde entsandten Schüler, den anderweitig nicht gedeckten<br />

Schulaufwand sowie den anteiligen Erstattungsbetrag (im Sinne des Absatzes 1) durch<br />

rechtsbehelfsfähigen Bescheid mit.<br />

(5) Die Zahlung des nach Absatz 3 festgestellten Betrages ist von der Vertragsgemeinde<br />

innerhalb 1 Monats nach Eingang des Bescheides an die Schulsitzgemeinde zu entrichten.<br />

(6) Bis zur Erteilung des Bescheides können vierteljährlich Abschlagszahlungen zum<br />

01.04., 01.07. und 01.10. des Jahres in der jeweiligen Höhe eines Viertels der<br />

Bescheidssumme des Vorjahres von der Schulsitzgemeinde angefordert werden. Diese sind<br />

bei der Festsetzung der Schuld gem. Ziff. 3 für das jeweilige Schuljahr zu verrechnen.<br />

(7) Kommt es zu einer Beendigung dieses Vertrages, die nicht auf das Kalenderjahresende<br />

fällt, erfolgt eine zeitanteilige Berechnung nach vollen Monaten.<br />

(8) Die Schulsitzgemeinde ist verpflichtet, auf Antrag der Vertragsgemeinde jederzeit<br />

Einsicht in die für den Vollzug dieses Vertrages Haushaltsunterlagen und<br />

Abrechnungsbelege zu gewähren und Erläuterungen hierzu zu geben. Die Vertragsgemeinde<br />

kann die Erteilung von Abschriften gegen angemessene Kostenerstattung verlangen.<br />

(9) An Einzelentscheidungen zum Schulaufwand, die einen Kostenrahmen von 15.000 €<br />

überschreiten, räumt die Sitzgemeinde der Vertragsgemeinde ein entsprechendes<br />

vorheriges Mitsprache- und Mitwirkungsrecht ein.<br />

§ 6 Änderungen des Vertrages<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, über beabsichtigte Änderungen der diesem Vertrag<br />

zugrundeliegenden Schulorganisation, sich gegenseitig rechtzeitig zu unterrichten


Seite: 535<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

§ 7 In Kraft Treten, Kündigung<br />

(1) Dieser Vertrag tritt am 01. 08.2006 in Kraft. Er läuft auf unbestimmte Zeit. Eine<br />

Änderung des Schulsprengels gem. Art. 26 BayEUG beendet mit dessen Wirkungseintritt<br />

den Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />

(2) Jede Vertragspartei kann den Vertrag unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist<br />

zum Ende des Schuljahres (31. Juli) kündigen, Die Kündigung durch eine Vertragsgemeinde<br />

muss schriftlich gegenüber der anderen Vertragsgemeinde erfolgen.<br />

(3) Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung des Landratsamtes Kronach<br />

als zuständige Rechtsaufsichtbehörde im Sinne des Art 8 Abs. 2 BaySchFG, die die<br />

Schulsitzgemeinde einholt.<br />

§ 8 Vertragsgrundlagen<br />

(1) Dieser Vertrag basiert auf der Rechtsverordnung der Regierung von Oberfranken vom<br />

20. Juni 2006 zur Schulorganisation Im Landkreis Kronach (OfrAbl. 07/2006 vom 21.07<br />

2007 Seite 104 ff.) Sollte diese Rechtsgrundlage geändert werden oder entfallen, so ist der<br />

Vertrag, soweit er keine besondere Regelung für diesen Fall vorsieht, angemessen<br />

anzupassen oder aufzuheben. Die Regelungen des BayVwVfG gelten ergänzend, soweit<br />

dieser Vertrag keine besonderen Regelung enthält.<br />

(2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ggf.<br />

Genehmigung. Dies gilt auch für Abkehr vom Schriftformerfordernis selbst.<br />

(3) Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.<br />

<strong>Küps</strong> - Weißenbrunn, 01. August 2006“<br />

Bürgermeister Schneider zeigte sich erfreut, dass aufgrund der erheblichen Bemühungen<br />

seitens des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> nun doch die vom <strong>Markt</strong>gemeinderat und der Verwaltung<br />

gewünschte, verhältnismäßig unkomplizierte Lösung mit den Nachbarn aus Weißenbrunn<br />

möglich sei; es entstehe so eine gemeinsame „Finanzierungslösung auf Augenhöhe mit der<br />

alle Beteiligten leben können“.<br />

Nachrichtlich teilte er dem Gremium noch mit, dass der durch die Verwaltung ermittelte<br />

Schulaufwand der letzten 3 Jahre (ohne die Kosten der notwendigen Schülerbeförderung)<br />

im Durchschnitt rund 680 € pro Schüler und Schuljahr betrug. Aus Weißenbrunn werden im<br />

Schuljahr 2006/2007 insgesamt ca. 35 Kinder der Jahrgangsstufen 5-8 erwartet.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt den Schulvertrag der beiden Gemeinden zur Kenntnis. Dem<br />

öffentlich-rechtlichen Schulvertrag in seiner o.g. Form wird zugestimmt. Der Vertrag ist der<br />

Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

94 Zuwendungen nach Art. 10 FAG im Haushaltsjahr 2007;


Seite: 536<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Vorlage von Zuwendungsanträgen<br />

Mit Schreiben vom 24.07.2006 teilt das Landratsamt Kronach mit, dass für die Förderung<br />

nach Art. 10 FAG, was insbesondere den Bau von Schulen (einschließlich Schulsportanlagen)<br />

und Kinderbetreuungseinrichtungen (anerkannte Kindergärten, Kindergrippen und<br />

Kinderhorte) betrifft, sofern sie im Haushaltjahr 2007 erstmals gefördert werden sollen, die<br />

Zuschussanträge bis zum 01. Oktober 2006 vorzulegen sind. Aufgrund einer Änderung der<br />

Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung besteht nunmehr die<br />

Möglichkeit, die Förderanträge direkt bei der Regierung von Oberfranken einzureichen,<br />

wodurch das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden soll. Die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

(LRA Kronach) ist durch einen Abdruck zu benachrichtigen.<br />

Erster Bürgermeister Herbert Schneider erinnerte an die Beschlussfassung in der Sitzung<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates vom 30.05.2006, TOP 46, zum Haushalt 2006 und die in diesem<br />

Zusammenhang beschlossene Prioritätenliste. Danach wurde u.a. die Maßnahme „Umbau<br />

und Erweiterung der Grundschule Johannisthal/Schmölz“ der Priorität 3 zugeordnet und<br />

konnte somit nicht in den Finanzplan 2007 – 2009 aufgenommen werden.<br />

Für die Maßnahme „Generalsanierung der Turn- und Festhalle <strong>Küps</strong>“ wurde bereits ein<br />

Zuschussantrag eingereicht und die Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken<br />

zum vorzeitigen Baubeginn erteilt.<br />

Bezüglich einer evtl. Maßnahme im Bereich der Kindergärten, verwies Erster Bürgermeister<br />

Herbert Schneider auf Gespräche vom 22.02./11.05.2006 mit Vertretern der Kindergärten<br />

und Kindergartenträgern, Frau Schneider vom Landratsamt Kronach und der Verwaltung.<br />

Aufgrund der rückläufigen Geburtenzahlen besteht aus heutiger Sicht kein Handlungsbedarf<br />

neue Kindergartenplätze zu schaffen.<br />

Die Kindergarten-Notgruppe Oberlangenstadt wurde zum Ende des Kindergartenjahres<br />

2005/2006 aufgelassen und sowohl Kinder als auch Personal in die bestehenden<br />

Kindergärten übernommen.<br />

Beschluss:<br />

Für das Haushaltsjahr 2007 werden auf Grund der Aufforderung des Landratsamtes Kronach<br />

vom 24.07.2006 keine Zuschussanträge für die Zuwendungen gemäß Art. 10 FAG eingereicht.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

95 Schulwesen – Offene Ganztagesschule;<br />

Investitionsprogramm Zukunft Bildung & Betreuung (IZBB) – Negativbescheid der<br />

Regierung von Oberfranken vom 04.08.2006<br />

Der Erste Bürgermeister setzte die <strong>Küps</strong>er <strong>Markt</strong>gemeinderäte vom Negativbescheid der<br />

Regierung von Oberfranken vom 04.08.2006 in Kenntnis. Hier teilt die Behörde mit, dass<br />

Gesamtsumme aller Anträge auf Förderung einer Umbaumaßnahme für die Einrichtung,<br />

bzw. Erweiterung von Ganztagesschulangeboten die verfügbaren Restmittel übertreffe.<br />

Daher könnten alle Anträge von Real- und Hauptschulen nicht berücksichtigt werden. Positiv<br />

verbeschieden werden könnten nur einige Anträge von öffentlichen Gymnasien, „wenn und<br />

soweit der Antrag sich auf konnexitätsrelevante Elemente bezieht“, so die Regierung von<br />

Oberfranken. Das Investitionsprogramm IZBB (Zukunft, Bildung & Betreuung) sieht


Seite: 537<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Zuschüsse aus Bundesmitteln zu Baumaßnahmen im Rahmen der Errichtung und des<br />

laufenden Betriebes von Ganztagesschulen von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten<br />

vor.<br />

Geplant war, im Untergeschoss des Westgebäudes der GHS <strong>Küps</strong> umzubauen, um einen<br />

eigenen Bereich für alle teilnehmenden Schüler der „offenen Ganztagesschule“ einzurichten.<br />

Die <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Küps</strong> hatte hierfür im Januar 2006 bereits zum zweiten mal nach 2005<br />

einen Antrag auf Staatszuschüsse im Rahmen dieses Förderprogramms IZBB gestellt,<br />

nachdem der letztjährige Antrag nicht zum Zuge kam. Im Rahmen einer äußerst<br />

wirtschaftlichen Planung wurde der Investitionsaufwand von anfänglich 770.000 €<br />

(Erstantrag 2005) auf ca. 250.000 € (Antrag 2006) reduziert. Die Wirtschaftlichkeit dieser<br />

Maßnahme lobte auch das Kultusministerium und die Regierung von Oberfranken.<br />

Umso mehr enttäuscht zeigte sich der Erste Bürgermeister, dass die <strong>Küps</strong>er Grund- und<br />

Hauptschule nicht zum Zuge kommt. Es seien leider wieder einmal die weiterführenden<br />

Schulen, die privilegiert behandelt werden und damit die Hauptschulstandorte weiter<br />

schwächen. „Wir betreiben vorbildlich eine offene Ganztagesschule im Sinne aller<br />

gesetzlichen Vorgaben der Staatsbehörden und hätten deshalb zum Zug kommen müssen“,<br />

so Herbert Schneider. Trotz mehrmaliger intensivster Bemühungen des<br />

Gemeindeoberhauptes sei es nicht möglich gewesen das <strong>Küps</strong>er Projekt entsprechend zu<br />

platzieren. „In <strong>Küps</strong> existiert seit dem Schuljahr 2005/2006 eine funktionierende<br />

Ganztagesschule mit vielen Förderangeboten in Trägerschaft der Volkshochschule und 50<br />

teilnehmenden Kindern – das ist kein Luftschloss!“, so der Bürgermeister weiter. Er verwies<br />

auf die außerordentliche Dringlichkeit eines eigenen Bereiches des Betreuungsangebotes,<br />

um so die Qualität der Ganztagesschule weiter zu verbessern.<br />

„Wir lassen nicht locker“ so das Gemeindeoberhaupt wörtlich. Fristgerecht zum nächsten<br />

Jahr soll seitens der Verwaltung der Förderantrag für 2007 eingereicht werden.<br />

Die Fraktionen des <strong>Markt</strong>gemeinderates zeigten ihre Enttäuschung über den<br />

Negativbescheid der Regierung und baten den Ersten Bürgermeister baldmöglichst einen<br />

Neuantrag einzureichen und alle verfügbaren Kräfte zur Realisierung dieses Projektes zu<br />

mobilisieren.<br />

Beschluss:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt einen erneuten Antrag zum Investitionsprogramm IZBB für<br />

die Grund- und Hauptschule <strong>Küps</strong> im Jahr 2007 bei der Regierung von Oberfranken<br />

einzureichen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

96 Dorferneuerung Theisenort;<br />

Fortführung der Baumaßnahmen im Jahr 2007<br />

Bürgermeister Herbert Schneider gab den Inhalt eines Vorstandsbeschlusses bekannt:<br />

„Auf Grund des extrem schlechten Zustandes der Ortsstraßen im Verfahrensgebiet, hält es<br />

der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft für dringend erforderlich, dass die<br />

Dorferneuerungsmaßnahmen im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Durch den<br />

Baustellenverkehr zum Dorfplatz wurde die Fahrbahn der Oberen Dorfstraße zusätzlich<br />

geschädigt, so dass die Verkehrssicherheit im Bereich der Dorfstraße beeinträchtigt ist. Der<br />

Vorstand beantragt deshalb, dass im Jahr 2007 die Dorfstraße, von der Einmündung der


Seite: 538<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Unteren Schulstraße bis zum Bauende nach der Einmündung der Schneckengasse, erneuert<br />

wird. Zweckmäßigerweise sollen dabei auch das anschließende Teilstück der Schneckengasse<br />

und die Zufahrt zum Schloss erneuert werden. Der durchgehende Ausbau der Dorfstraße ist<br />

sinnvoll, da in diesem Bereich auch die Wasserleitung erneuert werden muss und die<br />

Wasserzuleitung zum Brunnen auf dem Dorfplatz noch zu verlegen ist. Ferner ist angedacht,<br />

Anschlüsse für die Versorgung mit Ferngas zu verlegen. Die Baukosten für die Maßnahmen<br />

die im Zuge der Dorferneuerung geplant sind, belaufen sich für den genannten Bereich auf<br />

ca. 320.000 €. Der Vorsitzende wird beauftragt, beim Amt für Ländliche Entwicklung<br />

Oberfranken, die erforderlichen Zuschüsse für das Jahr 2007 zu beantragen.<br />

Abstimmungsergebnis: Angenommen mit 6 gegen 0 Stimmen.“<br />

Dem vorausgegangen war ein Gespräch im Rathaus in <strong>Küps</strong> mit dem Vorsitzenden der<br />

Teilnehmergemeinschaft und dem Planer Herr Ing. Kropf. In groben Zügen wurden dabei die<br />

strategischen Positionen geklärt. Insoweit empfahl der Erste Bürgermeister dem<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat einen Beitrittsbeschluss im Sinne der Vorbemerkungen.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und tritt der Beschlussfassung der<br />

Teilnehmergemeinschaft, vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen<br />

des Etats 2007, bei.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

97 Wasserversorgung / Bauhof – Vergabe der technischen Betriebsführung an externen<br />

Kooperationspartner<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt hatte der Erste Bürgermeister einen ausführlichen<br />

Sachvortrag vorbereitet, den er dem Gremium im einzelnen wie folgt ausführte:<br />

1.<br />

Städte und Gemeinden sind permanenten Veränderungen unterworfen. Kommunen von heute<br />

müssen im Wettbewerb untereinander Schritt halten, müssen flexibel und bürgerfreundlich<br />

sein. Für die Umsetzung neuer Gesetze und Vorschriften, aber auch für die eigentliche<br />

Dienstleistung am Bürger steht immer weniger Personal zur Verfügung. Der Weg, eine<br />

Verwaltung in ein modernes Dienstleistungsunternehmen für Bürger und ansässige<br />

Unternehmen zu verwandeln, ist anspruchsvoller geworden.<br />

Ohne eine leistungsfähige Verwaltung-/Betriebsstruktur und effiziente Prozesse, können diese<br />

Aufgaben nicht bewältigt werden. Laufende Anpassungen erfordern hohe und stetige<br />

Investitionen.<br />

Im Zentrum der Diskussion zur Verwaltungsmodernisierung stehen drei Ziele:<br />

„Wirtschaftlichkeit verbessern“, „Qualität steigern“ und „Service erhöhen“. Bislang wurde in<br />

der Theoriedebatte und in der kommunalen Praxis noch nicht genügend erkannt, dass der<br />

Bauhof und der Betriebsbereich Wasserversorgung sich hervorragend eignen, um diese Ziele<br />

erfolgreich und mit großer Außenwirkung umzusetzen.<br />

Wir haben deshalb auch für das Betriebsgeschehen der Trinkwasserversorgung / des<br />

Bauhofes <strong>Küps</strong> über entsprechende Betriebsinstrumente nachgedacht. Seit mehr als zwei<br />

Jahren finden hier verschiedene Denkanstöße statt, um letzten Endes allen Interessenslagen<br />

gerecht werden zu können.


Seite: 539<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Ganz deutlich darf ich feststellen, so der Erste Bürgermeister, dass es sich hierbei nur um die<br />

technische Betriebsführung von Betriebsbereichen geht – die „Komplett-Privatisierung“ ist für<br />

<strong>Küps</strong> kein Thema!<br />

Der Erste Bürgermeister erläuterte die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit einem externen<br />

Partner in Form einer Betriebsunterstützung, Betriebsführung, Kooperation und<br />

Betreibermodell. Für uns in <strong>Küps</strong> kommt die sog. Betriebsführung (Know-how komplett) in<br />

Frage. Hierbei erarbeit der Kooperationspartner bei diesem Modell Konzepte für die<br />

technische und kaufmännische Betriebsführung von z.B. der Wasserversorgung. Fachwissen,<br />

Erfahrung, Berücksichtigung und Lösung individueller Problemstellungen und ein daraus<br />

resultierender wettbewerbsfähiger Preis machen diese Form der Zusammenarbeit attraktiv.<br />

Die Anlage bleibt im Eigentum des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> und dieser hat einen verlässlichen<br />

Kostenrahmen.<br />

Sowohl der Bayerische Kommunale Prüfungsverband, wie auch die Rechtsaufsicht im<br />

Landratsamt Kronach haben die durch den BKPV untersuchte mögliche Vergabe der<br />

technischen Betriebsführung der Wasserversorgung / des Bauhofes in ihrer gutachtlichen<br />

Stellungnahme positiv bewertet.<br />

Gleiches gilt auch im Hinblick auf die Intensionen verschiedener Fachbeiträge, wonach eine<br />

Verknüpfung des Bauhofes z.B. mit den örtlichen Stadtwerken im Rahmen einer<br />

Betriebsführungslösung Synergien freisetzen und so auch zur nachhaltigen Stärkung der<br />

Wettbewerbsfähigkeit beitragen könne. Unter entsprechenden Rahmenbedingungen kann<br />

dadurch eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Leistungserfüllung und damit zur<br />

Entlastung des Haushaltes beigetragen werden.<br />

Die angedachten Optionen des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> fanden auch bei den Bewerbern im Rahmen des<br />

ausgelobten Wettbewerbs Zuspruch und Anerkennung. So stellt die FWO in ihrem Schreiben<br />

vom 31.07.2006 fest: “Die Überlegungen des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong>, sich für bestimmte Bereiche<br />

externe Unterstützung zu holen, ist richtig und kommt unseres Erachtens im bald<br />

einsetzenden Trend zuvor bzw. folgt der Notwendigkeit, dass insbesondere kleinere Versorger<br />

sich unter qualitativen, rechtlichen und haftungsrelevanten Gesichtspunkten mit anderen<br />

Partner zusammentun müssen....“<br />

Der Erste Bürgermeister distanzierte sich an dieser Stelle ganz entschieden gegenüber<br />

Verlautbarungen in der Presse, die im krassen Widerspruch zu der Vorgehensweise und dem<br />

anvisierten Weg, den der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> gehen möchte, stünden. Wichtig für die Gemeinde sind<br />

Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Die Gemeinde bleibt der Versorger / Dienstleister vor Ort und<br />

will sich / kann sich nicht dieser Pflichtaufgabe entledigen. Mit der Übertragung von<br />

Teilaufgaben an Privat bestünde keinesfalls auch die Gefahr eine Kompetenzverlustes in den<br />

Rathäusern. Erhaltung, Qualifizierung und partiell auch Neuschaffung von Arbeitsplätzen sind<br />

zu erwarten, wobei durch entsprechende Vertragsfunktionen die personelle und qualitative<br />

Kompetenz erhalten bleibt, etc., etc.....<br />

Im Rahmen seiner allgemeinen Ausführungen zu dieser Thematik stellte der Erste<br />

Bürgermeister abschließend fest, dass es bei der nunmehr vorzunehmenden Zäsur um eine<br />

Momentaufnahme mit einer mittelfristigen Ausrichtung des künftigen Betriebsgeschehens in<br />

den Betriebsbereichen Wasserversorgung / Bauhof ginge. Es müsse auf diesem Weg zu einer<br />

wirtschaftlich effizienteren Strukturierung immer wieder möglich sein, durch technische<br />

administrative und kommunalpolitische Leitgedanken eine zielorientierte Ausrichtung zu<br />

betreiben. Mögliche Optionen für eine eigenbetriebliche Lösung, einer technischen<br />

Betriebsführung mit einem oder mehreren Kooperationspartnern bis hin zu einer


Seite: 540<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

interkommunalen Kooperation müssen durch gestaltende Elemente offen bleiben. Insoweit<br />

gilt primär die oben deutlich gemachte Prämisse der drei Ziele: „Wirtschaftlichkeit<br />

verbessern“, „Qualität steigern“ und „Service erhöhen“ für die zukünftige Betriebsgestaltung<br />

immer wieder!<br />

2.<br />

Technische Betriebsführung der Trinkwasserversorgung<br />

Der Erste Bürgermeister gab das Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes<br />

gemäß Schreiben vom 02.06.2006 nebst Übersicht über das Ausschreibungsergebnis und der<br />

überschlägigen Entwicklung der bei einer Annahme des Angebotes der „SüdWasser GmbH“<br />

für den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> entfallenden Kosten (Entwicklung aus der Bilanz und der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung der kameralistischen Rechnung Jahre 2002 bis 2004) bekannt:<br />

„Die <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Küps</strong> überlegt, die technische Betriebsführung der Wasserversorgung<br />

einem privaten Dienstleister zu übertragen. Hierzu wurden verschiedene Angebote eingeholt,<br />

zu denen wir wie folgt Stellung nehmen.<br />

1. Unter dem Arbeitstitel „Know-how teilen“, Betriebsführungsvereinbarungen <strong>Markt</strong><br />

<strong>Küps</strong> (Wasserwerke/Bauhof) und Abwasserzweckverband Kronach-Süd<br />

(Kläranlage/Netz) – SüdWasser GmbH, Erlangen, haben Sie uns mit Schreiben vom<br />

11.11.2005 nebst umfangreichen Anlagen erstmals kontaktiert. Mit Schreiben des<br />

<strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> vom 21.03.2006 erfolgte eine erste Zäsur inzwischen vorliegender<br />

Angebote und einer Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages (Herr Dr. Wiethe-<br />

Körbrich vom 30.11.2005).<br />

2. Am 13.04.06 fand in Ihrem Hause eine Beratung durch unseren Herrn Enderle statt.<br />

An diesem Termin waren neben dem Ersten Bürgermeister H. Schneider, die Herren<br />

Ebertsch, Hanna und Zapf beteiligt. Hierbei wurde der zum damaligen Zeitpunkt<br />

umfassendste Vertragsentwurf der Firma SüdWasser „über die technische<br />

Betriebsführung der Trinkwasserversorgung und personelle Führung des Bauhofes“<br />

eingehend besprochen und soweit erforderlich ergänzt. Auf Basis des<br />

Betriebsführungsvertrages mit anhängendem Leistungsverzeichnis wurden drei Firmen<br />

zur Angebotsabgabe bzw. zur Überarbeitung ihrer Angebote aufgefordert.<br />

3. Mit Schreiben vom 12.05.2006 erhielten wir zur Prüfung und Auswertung die bis<br />

12.05.2006 beim <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> eingegangenen Angebote. Im Ergebnis ist das Angebot<br />

der Firma SüdWasser GmbH Erlangen vom 12.05.2006 in Höhe von 175.600,00 €<br />

(netto) als das günstigste und wirtschaftlichste Angebot zu werten.<br />

(Anmerkung: Mit Schreiben vom 04.09.06 hat SW auf 155.600 € - Netto –<br />

nachgebessert)<br />

Das Angebot der Bietergemeinschaft SÜC, Coburg/FWO Kronach vom<br />

17.03./10.05.2006 enthielt nur eine angebotene Teilleistung. Letztgenanntes Angebot<br />

entspricht deshalb nicht dem ausgeschriebenen Leistungsumfang. Eine schlüssige<br />

Wertung im Angebotsvergleich ist damit nicht möglich.<br />

Das Angebot der SachsenWasser GmbH vom 09.05./10.05.2006 in Höhe von 290.000<br />

€ (netto) zeigt sich in diesem Angebotspreis als nicht wettbewerbsfähig.<br />

(Anmerkung: Mit Schreiben vom 19.06.06 auf 208.000 € -netto- nachgebessert).


Seite: 541<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Aufgrund der Betriebsergebnisse des Vorjahre (2002 bis 2004) sind im Vergleich zur<br />

eigenen Betriebsstruktur des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> gegenüber dem Bestangebot erhebliche<br />

Einsparungen in der Größenordnung von 50 bis 60 T€/a (siehe dazu die Aufstellung<br />

entsprechend der durch Herrn Dipl.-Kfm. Och (BKPV) gegliederten Kostenstruktur)<br />

möglich.<br />

(Anmerkung: Einsparungen – neu – 70.000 bis 80.000 €)<br />

Zudem könnten wegen der Bereitstellung von nur einer Normalarbeitskraft (vgl.<br />

Angebot SüdWasser) in einem neustrukturierten Betriebsbereich der örtlichen<br />

Wasserwerke, bis zu zwei Mitarbeiter für Aufgaben im Bauhof (allg.) freigesetzt<br />

werden.<br />

4. Unter Zugrundelegung der Beratungsinhalte vor Ort und der Auswertung aller<br />

eingegangenen Angebote, empfehlen wir die Vergabe der technischen<br />

Betriebsführung der Wasserwerke an die SüdWasser GmbH Erlangen für ein Jahr.<br />

Mit diesem Unternehmen könnte deshalb auf der Basis des vorliegenden<br />

Vertragsentwurfes und dem gemeinsam erarbeiteten Anforderungskatalog (nebst den<br />

im Vertragsentwurf vorgesehenen Anlagen) ein Vertragsabschluss erfolgen.<br />

5. Wir weisen darauf hin, dass Dienstleistungsaufträge der vorliegenden Art europaweit<br />

auszuschreiben sind, wenn sie den EU-Schwellenwert überschreiten. Der<br />

Schwellenwert für Dienstleistungen liegt grundsätzlich bei 200.000 €, bei Tätigkeiten<br />

im Bereich der „Sektoren“ Trinkwasser- und Energieversorgung und Verkehr bei<br />

400.000 € (§ 2 Nr. 1 VGV),<br />

Es ist zulässig, die Vertragslaufzeit aus sachlichen Gründen so kurz zu bemessen, dass<br />

der Schwellenwert nicht überschritten wird, es ist aber nicht zulässig, den Auftrag in<br />

der Absicht zu beschränken, das Vergaberecht zu umgehen (§ 3 Abs. 2 VGV).<br />

Die kurze gewählte Laufzeit hat ihre Berechtigung dann, wenn die Gemeinde den<br />

neuen Weg erst erproben möchte und dass sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit dem<br />

Wettbewerb stellen muss. Dagegen würde ein freihändige Verlängerung ohne neuen<br />

Wettbewerb in die zweite Kategorie fallen, weil damit ausgedrückt würde, dass<br />

eigentlich eine längere Laufzeit geplant war (wozu auch eine Verlängerungsoption bei<br />

guter Leistung gehören würde).<br />

Neben der technischen Betriebsführung für die Wasserwerke <strong>Küps</strong>, sind auch die<br />

Betriebsführung für den Bauhof und den AWV Kronach-Süd (Kläranlage/Netz) im Gespräch.<br />

Möglicherweise sind dadurch Synergieeffekte und damit eine noch größere wirtschaftliche<br />

Effizienz möglich.“<br />

Wie bereits oben angeführt, hat das Landratsamt Kronach im Rahmen der<br />

rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltes 2006 auf der Seite 16/17 zu dem infrage<br />

stehenden Sachverhalt folgende Stellungnahme abgegeben: „Der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> beabsichtigt,<br />

die technische Betriebsführung der Wasserversorgung einem privaten Dienstleister zu<br />

übertragen. Hierzu wurden verschiedene Angebote eingeholt, zu denen der Bayer.<br />

Kommunale Prüfungsverband (BKPV) mit Schreiben vom 02.06.2006 Stellung genommen hat.<br />

Der BKPV kommt zu dem Ergebnis, dass das Angebot der Firma SüdWasser GmbH Erlangen


Seite: 542<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

als das günstigste und wirtschaftlichste Angebot zu werten ist. Der BKPV hat ausführlich<br />

dargelegt, dass aufgrund der Betriebsergebnisse der abgerechneten Vorjahre (2002 bis 2004)<br />

im Vergleich zur eigenen Betriebsstruktur des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> gegenüber dem o.g. Angebot<br />

erhebliche Einsparungen in der Größenordnung von 70.000 bis 80.000 € pro Jahr möglich<br />

sind. Auf die vorgelegten Ausschreibungsunterlagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> über die<br />

eingegangenen Angebote und den Prüfungsvermerk des BKPV wird verwiesen.<br />

Bei der Prüfung neuer Betriebsformen für kommunale Einrichtungen ist die Gemeinsame<br />

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für<br />

Landesentwicklung und Umweltfragen vom 20. März 2001 (AllMBl. Nr. 4/2001) „Besondere<br />

Formen der Zusammenarbeit mit Privaten bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben“ zu<br />

beachten.<br />

Diese verweist auf die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und die<br />

neu geschaffene Pflicht gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO, die Möglichkeiten zur Erledigung<br />

von Aufgaben durch Private zu prüfen. Die Überlegungen des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> gehen zu einem<br />

Betriebsführungsmodell (Dienstleistungsmodell). Beim Betriebsführungsmodell bleibt die<br />

Kommune Eigentümerin und Betreiberin der Anlage (hier: Wasserversorgung), jedoch ist die<br />

Betriebsführung einem privaten Unternehmer übertragen, der dafür ein Entgelt erhält. Die<br />

Rolle des Privaten beschränkt sich darauf, die Leitung des Betriebs zu übernehmen; er tritt in<br />

rechtliche Beziehungen lediglich zur Kommune (keine Aufgabenprivatisierung). Ein<br />

Betriebsführungsmodell hat gegenüber einem Betreibermodell (welches häufig als<br />

genehmigungspflichtiges kreditähnliches Rechtsgeschäft nach Art. 72 GO ausgestaltet ist) den<br />

Vorteil, dass die Kommune den Betriebsführer wechseln kann und dieser sich in regelmäßigen<br />

Abständen im Rahmen von Ausschreibungen dem Wettbewerb stellen muss, während der<br />

Betreiber als Eigentümer der Anlage eine jahrzehntelange Monopolstellung innehat.<br />

Diesem Vorteil trägt v.a. die vom <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vorgesehene Vertragslaufzeit über zunächst ein<br />

Jahr Rechnung. Unter Berücksichtigung der vom BKPV berechneten Einsparungspotentiale<br />

erachtet die Rechtsaufsichtsbehörde die Vergabe der technischen Betriebsführung der<br />

Trinkwasserversorgung durch den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> an einen privaten Betreiber (hier: SüdWasser<br />

GmbH) als geeignetes Mittel zur Haushaltskonsolidierung“.<br />

An dieser Stelle verwies der Erste Bürgermeister darauf, dass mit der Sitzungsladung zur<br />

heutigen Sitzung an die Fraktionssprecher ein modifizierter Vertragsentwurf („SüdWasser<br />

GmbH“), der zu erbringende Leistungskatalog nebst der Kosten-/Leistungsübersicht<br />

(Angebotsspiegel) überlassen wurde. Dies gilt auch für das Teilangebot (vgl. oben) der<br />

Bietergemeinschaft FWO/SÜC und weitere Angebotsunterlagen von Anbietern. Ausdrücklich<br />

wies der Erste Bürgermeister nochmals darauf hin, dass diese Unterlagen nur für den<br />

innerdienstlichen Gebrauch zu verwenden sind und keine Veröffentlichung in Teilen oder auch<br />

Ganz zur Interessenswahrung der verschiedenen Anbieter gestattet werden könne.<br />

Unter Zugrundelegung der Beratungsinhalte vor Ort und der Auswertung aller eingegangenen<br />

Angebote empfiehlt der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (unterstützt durch die<br />

Rechtsaufsicht im Landratsamt Kronach!) die Vergabe der technischen Betriebsführung der<br />

Wasserversorgung <strong>Küps</strong> an die Südwasser GmbH Erlangen für ein Jahr.<br />

Bevor auf das stark und sehr übersichtlich strukturierte Angebot von „SüdWasser“ näher<br />

eingegangen wurde, stellte der Erste Bürgermeister einige Strukturdaten der Fa. SW<br />

übersichtlich darf (insbesondere Schreiben vom 07.09.06 nebst Anlagen, etc.) dar.


Seite: 543<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Hinsichtlich der technischen Dienstleistungen Trinkwasserversorgung und Bauhofleitung liegt<br />

ein Leistungsprofil der letztgenannten Firma für den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vor.<br />

• Das Angebot ist im Bereich der Wasserversorgung als „All inclusiv-Paket“ für die<br />

nachfolgend angebotenen Maßnahmen kalkuliert.<br />

• Die Leitung des Bauhofes ist inbegriffen.<br />

• Das Angebot basiert auf der Bereitstellung eines Wasserwartes in Vollzeit durch den<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong>.<br />

(Anmerkung: Nachstehende Strukturdaten des Leistungsangebotes werden nur auszugsweise<br />

angeführt und insoweit wird auf die vorliegenden Komplettdaten verwiesen)<br />

Verwaltungsdienstleistungen:<br />

z.B.<br />

• Übernahme der Verantwortung für den Bereich der Wasserversorgung gemäß DVGW<br />

Arbeitsblatt W 1000<br />

(Anmerkung: Arbeitsblatt W 1000 / November 2005 DVGW bedeutet Anforderungen<br />

an die Qualifikation und Organisation von Trinkwasserversorgern. Nach Anhang A –<br />

Normativ – gemäß Kriterium B2be = darf eine Wasserversorgungseinrichtung mit<br />

eigener Wassergewinnung, mit weitergehender Wasseraufbereitung und Verteilung<br />

der Zuständigkeit eines geprüften Wassermeisters, Technikers oder gleichwertig. Sog.<br />

Wasserwarte<br />

(= <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong>!) mit langjähriger Erfahrung im Betrieb, die derzeit schon als<br />

technische Führungskraft tätig sind, können möglicherweise auch weiterhin in dieser<br />

Funktion beschäftigt bleiben, sofern sie nachweislich regelmäßig an einschlägigen<br />

Fortbildungsmaßnqahmen teilnehmen. Dies müsste überprüft werden?<br />

In jedem Falle aber ist bei personeller Veränderung die erstgenannte Kompetenz<br />

notwendig!)<br />

Gemäß Angebot FWO vom 07.09.2006 ist das Leistungsprofil eines Wassermeisters<br />

kostenmäßig netto 24.336 € pro Jahr zu bewerten!<br />

• Einhaltung der DIN Normen, TrinkwV, DVGW-Vorschriften, EÜV<br />

• Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit Veranlassung der Trinkwasseruntersuchungen<br />

(auch unplanmäßig) nach TrinkwV, EÜV, Probenentnahme und Probendokumentation<br />

• Berichtswesen nach gesetzlichen Vorschriften<br />

• Netzverlustanalysen, Aufstellungen über Reparaturen<br />

• Anfertigen von Statistiken gem. ges. Vorschriften und Vorgaben <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong><br />

• Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Arbeiten im Bereich<br />

Wasserversorgung<br />

• Durchführen der Gefährdungsanalyse nach dem Arbeitsschutzgesetz<br />

• Erstellung und Aufbewahrung der Betriebstagebücher zur Wasserversorgung<br />

• Erstellung eines Betriebs- und Organisationshandbuch (BOH) für das<br />

Wasserversorgungsunternehmen nach Vorgaben des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong><br />

(Anmerkung: Gem. Schreiben des Bayer. Gemeindetages vom 18.10.2005, dem<br />

Bayer. Landesamt für Umwelt vom 11.10.2005, insbesondere den technischen und<br />

sonstigen gesetzlichen Vorschriften müssen Wasserversorgungsunternehmen<br />

unabhängig von ihrer Größe folgende Aufgaben erfüllen:


Seite: 544<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

- Bereitstellung von Trinkwasser in hygienisch einwandfreier Qualität, in der<br />

erforderlichen Menge und mit ausreichendem Druck<br />

- Bereitschaftsdienst zu Sicherstellung der möglichst störungsfreien Wasserlieferung<br />

- Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und Technischen Regeln<br />

- Nachhaltige Versorgung auf der Grundlage der Erhebung und der technischen<br />

Bewertung des Zustandes der Anlagen.<br />

Werden diese Aufgaben unzureichend erfüllt und entsteht den Abnehmern ein<br />

Schaden oder erleiden Mitarbeiter des Unternehmens oder Dritte einen Unfall, haftet<br />

das Wasserversorgungsunternehmen und der verantwortliche Leiter zivil- und auch<br />

strafrechtlich!<br />

Deshalb sollte sich jedes Wasserversorgungsunternehmen eine funktionierende<br />

betriebliche Organisation schaffen und diese, sowie die Einhaltung der gesetzlichen<br />

Vorschriften und der Berufsgenossenschaftlichen und Technischen Regeln<br />

dokumentieren.<br />

Dazu ist in der Praxis ein Betriebs- und Organisationshandbuch am besten geeignet.<br />

Beim <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> fehlt ein solches BOH!<br />

Gemäß Angebot der Fa. „ipse-Service GmbH“, Neumarkt, vom 07.09.06, kostet dies in<br />

der Größenordnung der gdl. Anlage ca. 7.000 €!<br />

• Durchführen von Werbemaßnahmen mit Veröffentlichungen in den Medien<br />

• Bauabnahmen, Bauabrechnung, Dokumentation gem. gesetzlicher Vorschriften,<br />

Satzungen, Verordnungen und Vorgaben des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong><br />

• Ständige Aktualisierung der vorhandenen Rohrnetzpläne durch Lieferungen von<br />

Updates (vierteljährlich) sowie GIS-Nutzung für den Bereitschaftsdienst<br />

• Betriebsdokumentation – Überprüfung der Messdaten sowie Leistungsfähigkeit<br />

sämtlicher Anlagen der Wasserversorgung und Dokumentation<br />

• Erarbeitung von freiwilligen Vereinbarungen in Wasserschutzgebieten für den <strong>Markt</strong><br />

<strong>Küps</strong><br />

• Erarbeitung von Wirtschafts- und Investitionsplänen für die Wasserversorgung<br />

• Teilnahme an Sitzungen der Kommune, soweit notwendig<br />

• Übernahme der Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung,<br />

Instandhaltung, Reinigung aller Anlagen, Einrichtungen, Fahrzeuge sowie Verkehrs-<br />

und Freiflächen der Wasserversorgung<br />

• Erlass aller Anordnungen für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb der<br />

Wasserversorgung, soweit dies nicht durch die Verwaltung erfolgt<br />

• Ordnungs- und termingerechte Erledigung aller vom <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> übertragener<br />

Aufgaben im Rahmen der Betriebsführung der Wasserversorgung<br />

• Entgegennahme von Weisungen und Anordnungen durch den Bürgermeister oder<br />

durch das Bauamt<br />

• Information von Polizei, Feuerwehr und Ordnungsbehörden mit nachfolgender<br />

Unterrichtung des Bauamtes von den getroffenen Maßnahmen bei Gefahr<br />

• Sicherstellung der ordnungsgemäßen Führung der Arbeits- und Materialnachweise und<br />

anderer Arbeitsauftragsberichte<br />

• Unterweisung des in der Wasserversorgung eingesetzten Personals<br />

• Überwachung aller Arbeiten in der Wasserversorgung, Durchführung von<br />

Dienstkontrollen und Überwachung der Arbeitszeiten<br />

• Beschaffung von Werkzeugen, Geräten und Materialien einschl. Überwachung<br />

• Übernahme von IT-Kosten, Kosten für Datenübertragung, Kosten zur Information des<br />

Bereitschaftsdienstes und für Fernabfrage


Seite: 545<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Personal<br />

z.B.<br />

• Personalgestellung durch ständig präsenten Wassermeister vor Ort mit<br />

entsprechender Ausbildung<br />

• Komplette Urlaubs- und Krankheitsvertretung für den vorhandenen kommunalen<br />

Mitarbeiter bis 50 Tage pro Jahr<br />

• Verfügbarkeit eines Wassermeisters / Verantwortlichen bei allen Fragen und<br />

Problemen rund um die Uhr (Reaktionszeit max. 30 Minuten)<br />

• Organisation und Bereitstellung eines 24-h Bereitschaftsdienstes (Reaktionszeit max.<br />

30 Minuten)<br />

• Weiterqualifizierung des Personals in der Wasserversorgung mit Kostenübernahme<br />

aller Weiterbildungskosten in diesem Bereich<br />

• Einsatzplanung für den Einsatz der Arbeiter, Einteilung von Arbeitsgruppen und die<br />

Arbeitsverantwortlichen<br />

• Kontrollen und Sicherstellung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften<br />

Ingenieurleistungen:<br />

z.B.<br />

• Planung und Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an sämtlichen Anlagen und<br />

Einrichtungen der Wasserversorgung<br />

• Ständige Verfügbarkeit eines Ingenieurs bei allen Fragen und Problemen in der<br />

Wasserversorgung<br />

• Stellung einer Sicherheitsfachkraft / eines Sicherheitsingenieurs<br />

• Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben, Auftragsvergaben, Projektleitung,<br />

Projektsteuerung, Bauüberwachung sowie Einkauf<br />

• Anleitung des Wassermeisters und des Wasserwarts<br />

Anlagenbetrieb:<br />

z.B.<br />

• Betrieb aller Wassergewinnungs-, Wasseraufbereitungs- und<br />

Wasserspeicherungsanlagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong><br />

• Durchführung aller erforderlicher Grünpflegearbeiten an den Einrichtungen der<br />

Wasserversorgung (mindestens 4x jährlich)<br />

• Übernahme der Verkehrssicherungspflicht an allen Anlagen der Wasserversorgung<br />

• Schutzgebietsbegehungen<br />

• Störungsbeseitigung im Versorgungsnetz mit allen Kosten (Reaktionszeit max. 30 Min)<br />

• Regelmäßige Reinigung aller Anlagen und Einrichtungen der Wasserversorgung<br />

• Regelung aller Anlagen und Einrichtungen gem. Bedienungsvorgaben und gesetzlicher<br />

Vorschriften<br />

• Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />

• Veranlassung und Durchführung durch zertifiziertes Labor (Auswahl mit Zustimmung<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong>)<br />

• Kontrolle und Ergänzung der Beschilderung von Ober- und Unterflurhydranten<br />

• Straßenkappenauswechslung nach Vorgabe und Weisung des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong><br />

• Schieberauswechslung nach Vorgabe und Weisung des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong><br />

• Komplette Unterhaltungsmaßnahmen an der Versorgungsanlagen inkl. Tiefbau,<br />

komplettem Material (nach Vorgabe <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong>), Reparaturleistungen bis 10 m<br />

Netzlänge


Seite: 546<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

• Komplette Unterhaltungsmaßnahmen an den Gebäuden und Einrichtungen der<br />

Wasserversorgung. D.h. Planung und Durchführung der zur Aufrechterhaltung des<br />

Betriebes erforderlichen Instandhaltungsarbeiten mit Inspektion, Wartung und<br />

Instandsetzung der Anlagen.<br />

• Hydrantenwartung und Spülung (jeweils mind. 1xjährlich) inkl. Reparatur,<br />

Hydrantenauswechslung mit allen Kosten<br />

• Komplette Schieberwartung (mind. 1xjährlich), Schieberauswechslung mit allen Kosten<br />

• Netzkontrolle und Netzbegehungen, Leckortung<br />

• Netzspülungen und Spülungen von Leitungsendsträngen (2 x jährlich)<br />

• Dauerpumpversuche an den vorhandenen Brunnenanlagen<br />

• Tägliche Nachtabsenkungsüberprüfung<br />

• Übernahme des kompletten Zählerwesens (Neubeschaffung, Zählerwechsel, Ablesung,<br />

Unterhalt etc.) unter Beachtung der gesetzlichen Eichfristen. Zählertyp nach Angabe<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> – derzeitiges Messsystem wird beibehalten<br />

• Übermittlung der Zählerstände in durch den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vorgegebener Form<br />

• Überprüfung der Hausanschlüsse<br />

• Durchführung aller erforderlichen Sondermaßnahmen bis 2.500,-- € je<br />

Einzelmaßnahme<br />

• Jährliche Reinigung aller Trinkwasserbehälter<br />

• Entsorgungskosten in der Wasserversorgung (Container, Absetzbecken etc.)<br />

• Wasserverluste in den einzelnen Versorgungsgebieten sollten minimiert werden. Hier<br />

wäre eine Größenordnung von


Seite: 547<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

• Kontrolle aller Nachweise von Überprüfungen (Kinderspielplätze, Bäume, RÜB’s...)<br />

sowie der Fahrtenbücher für LKW, Unimog, Sonderfahrzeuge ...<br />

• Gewährleistung eines wirtschaftlichen Betriebsablaufes<br />

• Vollständige Verrechnung aller Bauhofleistungen<br />

• Grundsätzliche Weiterverrechnung von Bauhofleistungen, die in erheblichem Umfang<br />

anfallen, zu Selbstkosten für kostenrechnende Einrichtungen<br />

• Erfassen der Lohn- und Fahrzeugstunden<br />

• Durchführung des Bestellwesens, Auswertung für Nachkalkulation und<br />

betriebswirtschaftliche Vergleiche<br />

• Anlegen von Stammkarten für Fahrzeuge, Maschinen und Geräte über PC unter<br />

Beigabe der Unterlagen wie Ersatzteilliste, Schmierpläne Bedienungsanleitungen, etc.<br />

• Organisation des Winterdienstes, Einteilung und Überwachung der Räum- und<br />

Streukolonnen und Fahrzeuge, sowie Dokumentation der Einsätze<br />

• Detaillierte Arbeitsvorbereitung als auch detaillierte Darstellung der Arbeitseinsätze<br />

der einzelnen Beschäftigten<br />

• Koordination der Arbeiten im Rahmen der Arbeitsverteilung und anschließender<br />

Kontrolle<br />

• Einteilung der Arbeitsgruppen, Festlegung der Zahl der Arbeitskräfte und Auswahl der<br />

benötigten Fahrzeuge und Geräte<br />

• Überwachung der zweckentsprechenden Verwendung von Maschinen und Geräten<br />

• Wirtschaftlicher Arbeitseinsatz des Bauhofpersonals, u.a. Bildung von Arbeitsgruppen<br />

• Koordination einer gleichmäßigen Auslastung von Bauhofpersonal und Fahrzeugen<br />

• Überwachung einer ordnungsgemäßen, wirtschaftlichen und übersichtlichen<br />

Lagerführung<br />

• Jährliche Inventur, sowie zeitnahe Eingabe der Zu- und Abgänge in de PC für Material,<br />

Geräte, Werkzeuge, Verbrauchsstoffe<br />

Das Angebot der „Südwasser GmbH“ vom 04.09.06 für das vorgenannte Leistungsprofil<br />

lautet: Jahr 1 = 0 Euro/Jahr, Jahr 2 = 10.000 Euro/Jahr und vom 3. bis 5. Jahr je 20.000<br />

Euro/Jahr.<br />

Anhand einer ersten Zäsur stellte der Erste Bürgermeister an dieser Stelle über den<br />

Lichtbildprojektor bildhaft das bisher genannte Leistungsprofil Wasserwerke <strong>Küps</strong> / Bauhof<br />

dar.<br />

Wasserwerke (BKPV)<br />

Wassermeister<br />

BOH<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> 1) SachsenW SüdW FWO<br />

231.777<br />

24.336 3)<br />

7.000 4)<br />

208.000<br />

--<br />

--<br />

155.600<br />

--<br />

--<br />

48.700<br />

--<br />

(7.000)<br />

Zwischensumme 263.053 208.000 (55.700)<br />

Bauhofleitung 2) 21.800 40.000<br />

1 Jahr gesamt:<br />

284.853 248.000<br />

Mehraufwand (+)<br />

1) ∅ 2002 - 2004<br />

2) 0,5 NK<br />

3) Angebot „FWO“<br />

4) Angebot „ipse“<br />

+ 129.253<br />

+<br />

92.400<br />

- 0 -<br />

155.600<br />

+/- 0<br />

X<br />

(55.700)<br />

= nur Teilangebot


Seite: 548<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Vorteile der Gestellung eines Bauhofleiters und Synergieeffekte bei Vergabe der technischen<br />

Betriebsführung an SüdWasser GmbH für den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong>:<br />

� Gestellung Wassermeister und Bauhofleiter in einer Person wird ermöglicht durch<br />

qualifizierten Mitarbeiter und Vertreter der SüdWasser GmbH mit Ausbildung zum „Meister für<br />

Wasserwirtschaft“ und qualifizierte Aus- und Weiterbildung im Bauwesen sowie langjähriger<br />

Erfahrung als Bauleiter im Rohrleitungs-, Tief- und Wasserbau<br />

� Durch externe Führungskräfte wird eine unabhängige Bewertung der Aufgaben und<br />

Anforderungen gewährleistet<br />

� Kosten der einzelnen, durchgeführten bzw. angeforderten Aufgaben im Bauhof und in der<br />

Wasserversorgung können durch eine externe Führungskraft leichter transparent<br />

aufgezeichnet und unabhängig bewertet werden<br />

� Kompetente Koordination von Baustellen im Bereich Wasserversorgung und Aufgaben des<br />

Bauhofes durch erfahrene Meister / Bauleiter in Personalunion<br />

� Durch gemeinsame Leitung Bauhof / Wasserversorgung sinnvolle Koordination der<br />

Aufgaben und Nutzung von Synergien möglich<br />

� Im Bedarfsfall stehen Ingenieure und Techniker verschiedener Sparten (auch<br />

Bauingenieure) zur Unterstützung der Meister und Mitarbeiter zur Verfügung<br />

� Einsparung von Personalkosten durch Leiter Bauhof / Meister Wasserversorgung in<br />

Personalunion, Entfall der Urlaubsvertretung durch <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> durch weiteren, qualifizierten<br />

Meister der SüdWasser GmbH<br />

Entwicklungsmöglichkeit für den Standort <strong>Küps</strong> bei Auftragserteilung an die SüdWasser<br />

GmbH (nebst Betriebsansiedlung)<br />

� <strong>Küps</strong> ist ein Pilotprojekt im Bereich Gestellung eines Bauhofleiters in Verbindung mit dem<br />

Leiter der Wasserversorgung durch einen externen Dienstleister<br />

� <strong>Küps</strong> ist eine Kopfstelle mit Potential zur Weiterentwicklung<br />

� Mehrere Projekte der SüdWasser GmbH und potentielle Kunden liegen im Einzugsgebiet<br />

� SüdWasser plant Einsatz von mindestens 2 Wassermeistern und einem zusätzlichen<br />

Mitarbeiter ab Beginn der Beauftragung zur Betreuung von derzeit 2 weiteren Projekten ab<br />

Standort <strong>Küps</strong><br />

(Anmerkung: lt. Schreiben der Südwasser vom 07.09.2006 sollen am Betriebsstandort <strong>Küps</strong><br />

ca. 12 bis 23 Mitarbeiter, unter Hinweis auf eine vergleichbare Entwicklung des<br />

Betriebsstandortes Rehau, langfristig beschäftigt werden).<br />

� Mittelfristig ist, abhängig von der weiteren Entwicklung der Aufträge im Umfeld, die<br />

Aufstockung des Personals am Standort möglich<br />

� Durch die Bedeutung und den Umfang des Auftrages des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> besteht mittelfristig


Seite: 549<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

auch Bedarf an zusätzlichem kaufmännischen Personal<br />

� SüdWasser stellt vorzugsweise Personal aus den Regionen ein, in denen sie<br />

Dienstleistungen erbringt, somit ist die Schaffung von weiteren, qualifizierten Arbeitskräften<br />

in <strong>Küps</strong> und Umgebung zu erwarten<br />

3.<br />

„Der moderne Bauhof“<br />

Das wirtschaftliche Unternehmen Bauhof<br />

Der Bauhof als gemeindlicher Dienstleister wird in Zukunft unter verstärktem Wettbewerbsund<br />

Rechtfertigungsdruck stehen. Andererseits leistet er wichtige und unverzichtbare Arbeit<br />

für die Kommune und steht, wie kaum eine andere kommunale Einrichtung im Blickfeld der<br />

Öffentlichkeit. Die Anwendung moderner Managementmethoden schafft die Grundlage, um<br />

diese Herausforderung zu bestehen.<br />

Der moderne Bauhof ist ein wirtschaftlich geführtes Unternehmen, das als technischer Betrieb<br />

Serviceleistungen erbringt. Auch wenn der Bauhof in weiten Bereichen für das Gemeinwohl<br />

arbeitet, steht er grundsätzlich im Wettbewerb mit privaten Anbietern und im Vergleich mit<br />

anderen Bauhöfen. Viele Bauhöfe entsprechen diesem Ideal nicht oder nur zum Teil. Erst im<br />

Zusammenspiel vieler einzelner Faktoren entsteht ein optimales Ergebnis.<br />

� Personal: Die neuen Anforderungsprofile für Mitarbeiter und Leiter erwarten andere<br />

Einstellungen, anderes Verhalten und andere Qualifikationen als bisher.<br />

� Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnis: Das Verhältnis zwischen dem auftraggebenden in<br />

der Verwaltung und dem Dienstleister Bauhof muss klar getrennt sein. Nur so werden<br />

Leistungsqualität und Kosten der Leistungserbringung kritisch hinterfragt. Notwendig ist<br />

hierfür ein Auftragswesen im Baubetriebshof.<br />

� Management: Ein modernes Bauhofmanagement braucht zur Steuerung seines<br />

Unternehmens eine robuste Kosten- und Leistungsrechnung und ein solides Controlling und<br />

Berichtswesen.<br />

� Kontraktmanagement: Daueraufträge für den Bauhof werden jährlich in Form eines<br />

Kontraktes mit der Gemeinde vereinbart. Fallweise Aufträge werden nach festen Regeln und<br />

nach jährlich festgelegten Verrechnungspreisen abgewickelt.<br />

� Rechtsform: Rechtsform und organisatorische Einbindung sind darauf hin zu prüfen, ob sie<br />

die unternehmerischen Freiräume schaffen, Abläufe vereinfachen und trotzdem die<br />

Gestaltungshoheit der Gemeinde erhalten.<br />

� EDV und Software: Als modernes Wirtschaftsunternehmen ist der Bauhof ohne geeignete<br />

EDV-Ausstattung und spezifische Software nicht zu führen.<br />

Der Erste Bürgermeister erläuterte anhand eines Organisationsschaubildes die mögliche<br />

künftige Aufbauorganisation des Bauhofes, er erläuterte die strategischen Handlungsfelder,<br />

die davon tangiert werden und verwies abschließend auf einen Fachbeitrag mit dem Inhalt<br />

„Der zukunftsfähige Bau- und Betriebshof: vom Verwaltung zum Wirtschaften“ des Bauhofes.<br />

Den Fraktionssprechern wurde eine entsprechende Unterlage mit der Sitzungsladung<br />

zugestellt.<br />

Gleiches gilt auch für einen Aktenvermerk zur Bauhoforganisation und respektive<br />

Betätigungsfeld des künftigen Bauhofleiters incl. der Empfehlung aus dem Gutachten (Seiten<br />

2, 3, 6, 23 , 24, 25, 28) des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom September<br />

2003 in einer Zusammenstellung vom 22.06.2006.


Seite: 550<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat sich in seiner Stellungnahme zur Vergabe<br />

der technischen Betriebsführung der Trinkwasservorsorgung im <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vom 02.06.2006<br />

abschließend auch für eine Betriebsführung des Bauhofes sich dahingehend positioniert und<br />

festgestellt, dass dadurch Synergieeffekte und damit eine noch größere wirtschaftliche<br />

Effizienz möglich sei.<br />

Noch deutlicher erfolgten im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Haushaltes<br />

2006 durch das Landratsamt Kronach diesbezügliche Hinweise und Feststellungen. Aufgrund<br />

der vorliegenden Unterlagen zu einer effizienteren Betriebsführung des gemeindlichen<br />

Bauhofes und anhand von Berechnungen auf der Basis des Gutachtens des BKPV vom<br />

September 2003 wurde dargelegt, dass durch Umstrukturierungen im Bereich des Bauhofes<br />

in eine moderne Baubetriebsführung (personelle Umorganisation durch freiwerdende Kräfte<br />

aus der Wasserversorgung) und unter Berücksichtigung der o.g. Vergabe der technischen<br />

Betriebsführung der Wasserversorgung eine effiziente Betriebsführung zu erreichen ist.<br />

Insoweit befürwortet die Rechtsaufsicht die vom <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> angedachten Maßnahmen.<br />

Langfristig könne auch im Bereich der Bauhöfe die kommunale Zusammenarbeit ins Auge<br />

gefasst werden (Bescheid Landratsamt Kronach vom 04.07.2006, Au. 210-941/06).<br />

Bei seinen abschließenden Ausführungen für den Betriebsbereich Bauhof erläuterte der Erste<br />

Bürgermeister die Aufgabenbereiche, die mit den aus der Wasserversorgung zugeführten<br />

zwei Arbeitskräften erledigt werden können.<br />

Deswegen wurde eine Studie erarbeitet, wonach die dringendsten Maßnahmen im Hoch- und<br />

Tiefbau, die sonst „privat vergeben werden müssten“, mit den zwei frei werdenden<br />

Mitarbeitern abgewickelt werden sollen. Er bezog sich dabei auf Unterlagen eines Arch.-<br />

Büros, sowie weitergehenden Nachweisen der Verwaltung. Hiernach entstehen bei 14<br />

gemeindlichen Objekten Zeitaufwände von 49 Wochen/2 Arbeitskräften und im Tiefbau von<br />

52 Wochen für ebenso 2 Mitarbeitern dringendst zu erledigende Arbeiten an.<br />

Dies entspricht einer Zweijahresstundenleistung von 7.777 Stunden und bei einem<br />

Unternehmerlohn (35,00 € zzgl. MWSt. = 41,65 €/Std.) in Höhe von 41,65 €/Std. wäre dies<br />

ein Aufwand von ca. 323.000 €! Davon müsste der Bruttojahreslohn der 2 aus der<br />

Wasserversorgung zugewiesenen Arbeitskräfte (für 2 Jahre und 6 Monate) in Höhe von<br />

203.000 € (= ∅ 26,10 € / Std. x 7.777 Std.)abgezogen werden.<br />

a. Demnach könnte sich als weiterer Synergieeffekt im Bauhof eine wirtschaftliche<br />

Verbesserung von 120.000 € ergeben. Dazu dürfte auch der dauernde Leistungsansatz (vgl.<br />

Angebot SüdWasser vom 04.09.2006) in Höhe von 20.000 € jährlich -. 1. Jahr kostenfrei! –<br />

mit hinzugerechnet werden können. Summasumarum damit ein weiterer Kostenerfolg von<br />

b. in Höhe von 30.000 € (= 20.000 € 2006 + 10.000 € 2007) in den kommenden zwei<br />

Jahren mit berücksichtigt werden,<br />

c. für sog. Vorarbeiterzulagen werden derzeit im Jahr auch schon 5.000 € bezahlt. Für 2<br />

Jahre sind dies 10.000 €. Dies bedeutet insgesamt:<br />

In der Summe der Pos. a – c ergäbe sich zus. ein rechnerischer Gesamterfolg vom 160.000 €!<br />

(Anmerkung: Selbst wenn – rein spekulativ gesehen – unter Wettbewerbsbedingungen die<br />

Pos. a. durch eine freie Vergabe als Unternehmensleistung kostengünstiger gestaltet werden<br />

könnte, sind in der Summe immer noch erhebliche Kosteneinsparungen im Bauhofbereich<br />

zusätzlich zu erzielen).


Seite: 551<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Achtung:<br />

Besonders bedeutsam ist aber auch die Tatsache, dass in voraussichtlich einem Jahr / 1<br />

Mitarbeiter und möglicherweise in ca. 2 Jahren / 2 Mitarbeiter wegen Verrentung<br />

ausscheiden. Bis dahin könnten (müssten) die Rückstände und sonstigen „Unzulänglichkeiten“<br />

im Bauhof im Rahmen der sich bietenden Strukturveränderungen beseitigt sein.<br />

Es tut sich eine „WIN-WIN“-Chance auf! Dies ist die Gunst der Stunde, die es zu nutzen gilt.<br />

Im Falle der sicher zu erwartenden Personalveränderungen mit einem Verzicht auf<br />

Neueinstellungen ergäbe sich dann auch automatisch eine noch leichtere „Erklärung“<br />

hinsichtlich personeller und wirtschaftlicher Effizienz.<br />

F A Z I T<br />

Der Erste Bürgermeister resümierte alle positiven Elemente. Hiernach steht eine Komplett-<br />

Privatisierung außer Frage. Der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> behält nach wie vor die Verantwortung für den<br />

Betrieb seiner Wasserversorgung und des Bauhofes in eigener Hand, bewahrt durch<br />

Bereitstellung des Wasserwartes die personelle Kompetenz und sorgt durch das Engagement<br />

des Kooperationspartners für die Erhaltung und sukzessive auch für die Schaffung von neuen<br />

Arbeitsplätzen. Der betriebssichere Status (BOH, Arbeitsplatz W 1000 etc.), sowie die<br />

wirtschaftliche Effizienz und Flexibilität steht im Vordergrund. Für den Bereich der<br />

Wasserversorgung können mindestens 70.000 bis 80.000 € pro Jahr und durch das<br />

Komplettangebot der Fa. SüdWasser zu erwartende weitere 24.336 € (Angebot FWO)<br />

„eingespart“ werden..<br />

Der Bauhof mit der angegliederten Verwaltungsstruktur prosperiert in wirtschaftlicher Hinsicht<br />

nicht zuletzt durch zu erwartende Synergieeffekte. Die Leistungsbereiche der aus der<br />

Wasserversorgung für Arbeiten im allgemeinen Bauhof freigesetzten zwei Mitarbeiter für 2<br />

Jahre und 6 Monate mit bewertet! Die Dienstleistungs- und Produktsicherheit und Qualität<br />

bleibt erhalten bzw. wird verbessert, Vertrags- und Preisstabilität ist bestimmbar und selbst<br />

die optionale Gewährleistung die genannten Betriebsbereiche in Eigenregie, nachhaltig mit<br />

dem neuen Kooperationspartner oder weiteren Partnern im Hinblick auf interkommunale<br />

Zusammenarbeit besteht weiterhin.<br />

Bitte unterstützen Sie für die sowohl für den Betriebsteil Wasserwerke als auch für den<br />

Bauhof das „Projekt 100.000 € - Plus“ mit Ihrer Entscheidung!<br />

Im Kontext bedeutet dies zum einen eine klare Kosteneinsparung (in 2 Jahren 6 Monate ca.<br />

100.000 €) im Betriebsgeschehen des „neuen Bauhofes“ und zum anderen wäre ein<br />

vollständiger Ausgleich des sicherlich auch für das Jahr 2007 zu erwartenden, bilanzmäßigen<br />

Verlustes (02-04 = ∅ 42.000 €) der Wasserversorgung problemlos möglich. Auch könnte den<br />

Bürgern sogar eine Gebührensenkung der Wassergebühr (in Höhe von 0,10 € pro m³, bzw. in<br />

einer Summe von ca. 36.000 €) zugesprochen werden. Nach Meinung des Ersten<br />

Bürgermeisters ergibt sich danach folgendes Bild einer abschließenden „Bilanz“:<br />

“B I L A N Z” - nominal -<br />

.<br />

1.1<br />

Wasserwerke<br />

HST-Kosten<br />

für 1 Jahr<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> SüdW +/-<br />

∅ + 231.717


Seite: 552<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

1.2<br />

1.3<br />

Pauschale (SüdW)<br />

- 155.600<br />

+ 76.117<br />

abzügl. Jahresverlust 02-04 im ∅<br />

- 42.000<br />

Zwischensumme + 34.117<br />

Gebührensenkung<br />

34.117<br />

360.000 m³ = ca. 0,10 €<br />

- 34.117<br />

- 0 - €<br />

Anmerkung:<br />

In den Folgejahren egalisieren sich „Einsparung“ i.V.m. Gebührenminderung und wiederum<br />

Deckung des Fehlbetrages!<br />

2.<br />

2.1<br />

2.2<br />

2.3<br />

2.4<br />

2.5<br />

Bauhof<br />

1. Jahr<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> SüdW + / -<br />

Einsparungspotenzial<br />

(Eigenregie/Unternehmerleistung<br />

)<br />

+ 48.000<br />

- 0 -<br />

abzügl. Bauhofleitung<br />

Zwischensumme + 48.000<br />

Einsparung (!)<br />

+ 48.000<br />

2. Jahr<br />

abzügl. Bauhofleitung<br />

10.000<br />

Zwischensumme + 38.000<br />

Einsparung (abzgl.Bauhofleitung)<br />

G e s a m t-Einsparung<br />

(in 2 Jahren, 6 Monate)<br />

+ 24.000<br />

10.000<br />

6 Monate<br />

(3. Jahr)<br />

+ 14.000<br />

= 100.000 €<br />

Der Erste Bürgermeister bedankte sich abschließend bei dem beauftragten Gutachter des<br />

Bayrischen Kommunalen Prüfungsverbandes, den Mitarbeitern der Rechtsaufsicht im<br />

Landratsamt Kronach, die die entsprechenden Vorlagen geprüft und ihre Empfehlung


Seite: 553<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

abgegeben haben. Gleiches gilt auch für die Kollegen der Verwaltung, die im Rahmen einer<br />

Arbeitsgruppe vorbereitend tätig geworden sind. Dies gilt auch für die Interessenslagen<br />

bestimmter Kolleginnen und Kollegen im <strong>Markt</strong>gemeinderat. Abschließend sprach er sich auch<br />

lobend gegenüber allen Anbietern für die vielen konstruktiven Gespräche im Rahmen des<br />

Wettbewerbsverfahrens aus.<br />

Im Anschluss an den Sachvortrag kam es zu einer regen Diskussion im <strong>Markt</strong>gemeinderat an<br />

der sich alle Fraktionen intensiv beteiligten. Diese bedankten sich für den fundierten<br />

Sachvortrag des Ersten Bürgermeisters. Die Vorgehensweise zeige, dass sich mit diesem<br />

wichtigen Thema „Wasserversorgung“ intensiv auseinander gesetzt wurde und auch künftig<br />

auseinander gesetzt werden muss. Langfristig bestünde Handlungsbedarf im gesamten<br />

Wasserversorgungsnetz der <strong>Markt</strong>gemeinde, um der kommunalen Pflichtaufgabe dauerhaft<br />

gerecht zu werden und die Wasserversorgung für die Bürger sicherstellen zu können. Die<br />

Verantwortung, das Eigentum und die Gebührenhoheit, müssten bei allen Überlegungen<br />

jedoch weiterhin in den Händen der Gemeinde bleiben. Es dürften keine Mehrkosten für die<br />

Bürger entstehen und keine nicht rückgängig zu machende Entscheidungen des Gremiums<br />

getroffen werden.<br />

Das vorgestellte Lösungsmodell sei eine mögliche Variante, die es neben vielen anderen zu<br />

prüfen gilt. Es bestünden hier aber insbesondere Bedenken bei der Vergabe einer<br />

kommunalen Pflichtaufgabe an einen Großanbieter sowie eine möglicherweise eintretende<br />

Irreversibilität in der Verwaltungsstrukturen des Bauhofes nach dem Ende der<br />

Vertragslaufzeit. Fraglich sei auch die mittel- und langfristige Preisstabilität des Anbieters.<br />

Genauer beleuchtet werden sollte auch eine mögliche Bauhofführung - ob dies jedoch<br />

gemeinsam mit dem Arbeitsbereich der technischen Betriebsführung der Wasserwerke lösbar<br />

sei, müsse geprüft werden.<br />

Vor einer Entscheidung zu einem solch sensiblen Thema, sollten aus Sicht der<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderäte deshalb auch andere Wege und Möglichkeiten geprüft werden. Denkbar<br />

wären hier u.a. Kooperationen mit Nachbargemeinden z.B. im Rahmen der interkommunalen<br />

Zusammenarbeit ggf. mit Betriebsunterstützung durch kompetente Partner.<br />

Der Erste Bürgermeister schlug vor einen interfraktionellen Arbeitskreis aus dem Gremium zu<br />

bilden um schnellstmöglich weitere Wege zu beleuchten und auszuarbeiten mit dem Ergebnis,<br />

eine grundsätzlich mögliche Ausrichtung und Zielsetzung des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> im<br />

Gesamtkonzept „Wasserversorgung und Bauhofleitung“ zu erarbeiten, so auch die im<br />

Sachvortrag des Ersten Bürgermeisters grundhaft belegten Daten, Fakten und Zahlen nach zu<br />

besprechen, oder noch weitere Informationen zu ziehen. Der Erste Bürgermeister deutete an,<br />

in Kürze die Fraktionen zu kontaktieren.<br />

ohne Abstimmung<br />

98 Umstellung, Erweiterung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Gemeindeteil Tüschnitz<br />

im Zuge der Dorferneuerungsmaßnahme<br />

Aufgrund eines Ortstermins im Zuge der Dorferneuerungsmaßnahme wurde seitens der E.ON<br />

Bayern AG ein Projekt für die Änderung der Straßenbeleuchtungsanlage ausgearbeitet und<br />

mit Schreiben vom 06.07.2006 dem <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vorgelegt. Demzufolge belaufen sich die<br />

Kosten für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf Kabel sowie für die Erweiterung (es<br />

handelt sich hierbei um 1 Peitschenleuchte und 3 Pilzleuchten, wie sie in dem Bereich bereits<br />

vorhanden sind) auf insgesamt 5.382,66 €. Diese Erweiterung betrifft lediglich die<br />

Teilbereiche des Schloßringes und des Beikheimer Weges „um des Mehrzweckhaus herum“.


Seite: 554<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Mit Schreiben vom 06.07.2006 wurden von der E.ON Bayern AG dem <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> außerdem<br />

Alternativen zu den bestehenden bzw. neu zu stellenden Lampen im Zuge der<br />

angesprochenen Erweiterung mitgeteilt und eine Auswahl von drei gestalterischen Leuchten.<br />

Die Vorlage erfolgte im <strong>Markt</strong>gemeinderat am 25.07.2006 unter TOP 78 mit dem Beschluss,<br />

dass das Angebot der E.ON zunächst mit den aufgezeigten Alternativen zur Kenntnis<br />

genommen und die Verwaltung beauftragt wird, für eine endgültige Entscheidung ein<br />

„Komplett-Angebot“ von der E.ON einzuholen.<br />

Mit Schreiben vom 07.08.2006 der E.ON Bayern AG wurden nun alle Alternativen vorgelegt<br />

und dem <strong>Markt</strong>gemeinderat mit Lageplan und Kostenübersicht dargestellt.<br />

I. Umstellung auf Kabel und Erweiterung der vorhandenen Leuchten um 1<br />

Peitschenleuchte und 3 Pilzleuchten im Teilbereich des Schloßringes und<br />

Beikheimer Weges 5.382,66 €.<br />

II. Umstellung auf Kabel und Erneuerung sowie Erweiterung der Straßenbeleuchtung<br />

für eine gleichmäßige Ausleuchtung für<br />

II/1 die unter I. genannten Teilbereiche des Schloßringes und des Beikheimer Weges<br />

mit 8 Aufsatzleuchten Typ Vierkant Hellux 10.013,00 €<br />

II/2 den gesamten Schloßring und den unter I. genannten Teilbereich des Beikheimer<br />

Weges mit 13 Aufsatzleuchten Typ Vierkant Hellux 14.981,66 €.<br />

Bei einer Entscheidung für die Zylinderleuchte Castor bzw. Zylinderleuchte Oslo ergeben sich<br />

im Falle der Alternative II/1 Mehrkosten von 2.644,43 € bzw. 2.918,19 € und bei der<br />

Alternative II/2 Mehrkosten in Höhe von 4.297,20 € bzw. 4.742,16 €.<br />

Nach eingehender Diskussion fasste das Gremium folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt die Sachdarlegung zur Kenntnis. Im Sinne der Ausführungen<br />

wird beschlossen, den Auftrag für die Straßenbeleuchtung im Ortseil Tüschnitz nach dem<br />

Angebot der Nummer II/2 der Vorlage -mit Ausnahme der vorgesehenen Leuchte im Bereich<br />

„Beikheimer Weg 3“- zu vergeben.<br />

Abstimmung: dafür: 12; dagegen: 8<br />

99 Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die<br />

Verwaltungsorganisation beim <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vom 28.06.2006;<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

„Auf Antrag des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> untersuchten wir in der Zeit vom 14.09.2005 bis 10.03.2006<br />

mit mehreren, teilweise längeren Unterbrechungen die organisatorischen Verhältnisse der<br />

Gemeindeverwaltung. Danach sollten wir insbesondere untersuchen,<br />

• ob die Verwaltung des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> zweckmäßig und wirtschaftlich gegliedert ist,<br />

• ob die Verwaltungsaufgaben nach sachbezogenen bzw. funktionellen Gesichtspunkten<br />

auf die einzelnen Organisationseinheiten und die Mitarbeiter verteilt und die<br />

Zuständigkeiten zweckmäßig abgegrenzt sind,<br />

• welcher Personalbedarf in den vorgeschlagenen Organisationseinheiten notwendig ist<br />

(einschl. Stellenplanvorschlag) und<br />

• wie die Planstellen der Beamten und Angestellten nach der angetroffenen<br />

Aufgabenzuteilung zu bewerten sind (Ist-Bewertung).“


Seite: 555<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

In seiner Zusammenfassung stellte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband abschließend<br />

folgendes fest:<br />

Verwaltungsgliederung<br />

Wir empfehlen, im Sinne einer straffen und effizienten Verwaltung die Zahl der Ämter auf<br />

zwei zu reduzieren und auf die Untergliederung in Sachgebiete zu verzichten. Im Sinne der<br />

Entwicklung der Verwaltung zu einem Dienstleister nach dem neuen Steuerungsmodell<br />

empfehlen wir, die Organisationseinheiten als Fachbereich auszuweisen. Von der bisherigen<br />

Regelung abweichend schlagen wir -in Absprache mit der Verwaltung -folgende<br />

Aufgabenverteilung vor:<br />

• Im Fachbereich 1 sollte die Haupt- und die Finanzverwaltung zusammengefasst<br />

werden; damit würden die beiden Servicebereiche (Querschnittsbereiche) gebündelt.<br />

• Im Fachbereich 2 sollten das Ordnungs- und Sozialwesen sowie das Bauwesen<br />

(Bauverwaltung mit Bautechnik) bearbeitet werden.<br />

Für den Ersten Bürgermeister sehen wir auch künftig keine eigene Organisationseinheit vor.<br />

Die anfallenden Verwaltungsaufgaben sind grundsätzlich den beiden vorgeschlagenen<br />

Fachbereichen zuzuordnen. Das schließt nicht aus, dass der Bürgermeister in besonderen<br />

Fällen Aufgaben an sich zieht oder sich durch zielorientierte Weisungen in die<br />

Sachbearbeitung einschaltet.<br />

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen stellt sich unser Vorschlag für die<br />

künftige Verwaltungsgliederung wie folgt dar:<br />

Fachbereich 1<br />

Allgemeines und Finanzen<br />

Einrichtungen:<br />

Schulen<br />

Leitung der Verwaltung<br />

Erster Bürgermeister<br />

Fachbereich 2<br />

Bürgerbüro, Planen und Bauen<br />

Einrichtung:<br />

Bauhof<br />

Die Einrichtungen werden dem jeweils für die Sachbearbeitung verantwortlichen Fachbereich<br />

zugeordnet. Durch die weitgehende Verschlankung der Verwaltung werden Schnittstellen zu<br />

anderen Organisationseinheiten minimiert, der Informationsfluss verbessert, der<br />

Belastungsausgleich bei Arbeitsspitzen und/oder Personalausfällen weniger problematisch<br />

und die Vertretung innerhalb einer Organisationseinheit eher möglich und damit wirksamer.<br />

Mit der vorgeschlagenen Verwaltungsgliederung werden somit Organisationseinheiten


Seite: 556<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

geschaffen, die allen organisatorischen Erfordernissen Rechnung tragen, d.h. eine straffe,<br />

wirtschaftliche und effiziente Verwaltungsführung ermöglicht.<br />

Geschäftsverteilung<br />

Zusammengehörende bzw. verwandte Aufgabenbereiche sollten in einer Organisationseinheit<br />

bearbeitet werden. Wir haben Abweichungen von diesem Grundsatz insbesondere in den<br />

Aufgabenbereichen IT, Beschaffungswesen, bei der Abwicklung der technischen Aufgaben<br />

und bei den Liegenschaften festgestellt.<br />

Weiterhin schlagen wir die Zusammenfassung der publikumsintensiven Aufgaben zu einem<br />

"Bürgerbüro" vor.<br />

Ablauforganisation<br />

Zur Optimierung der Arbeitsabläufe unterbreiten wir eine Reihe von Vorschlägen; zu nennen<br />

sind insbesondere:<br />

• Einführung von Leistungsprämien, -zulagen und Leistungsstufen<br />

• Einführung von Mitarbeitergesprächen<br />

• Dienstbesprechungen<br />

• Erleichterung bei der Ablage im Meldeamt<br />

• Einhebung der Verwaltungsgebühren im Bürgerbüro<br />

• Nutzung Buchungsschlüssel Umsatzsteuer<br />

• Vereinfachung bei der Einhebung gemeindlicher Forderungen<br />

• Verwaltung der Bürgschaftsurkunden<br />

• Kassieren der <strong>Markt</strong>gebühren<br />

• Betreuung der Schulen<br />

• Gemeindliches Mitteilungsblatt<br />

• Delegation der Unterschriftsbefugnis<br />

• Einsatz der Informationstechnik<br />

• Führung von Hausakten<br />

• Ganzheitliche Sachbearbeitung<br />

Stellenbedarf<br />

Unter Berücksichtigung unserer Änderungsvorschläge zur Geschäftsverteilung und zu den<br />

Arbeitsverfahren halten wir für die einzelnen Organisationseinheiten aufgrund des<br />

Arbeitsanfalles, unserer Anhaltszahlen und überörtlicher Erfahrungen folgende personelle<br />

Ausstattung für angemessen:<br />

Aufgabengruppe<br />

Stellenbedarf Personal- zuwenig (-<br />

Allgemeines und Leitungstätigkeiten Fachbereich 1 5,58 5,77 0,19<br />

Finanzen 2,52 2,60 0,08


Seite: 557<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Finanzen 2,52 2,60 0,08<br />

Kasse 1,49 1,80 0,31<br />

Bürgerbüro 3,33 3,73 0,40<br />

Bau und Leitungstätigkeiten Fachbereich 2 3,20 3,65 0,45<br />

Verwaltung insgesamt 16,12 17,55 1,43<br />

Den ermittelten Stellen bedarf erläutern wir bei den jeweiligen Organisationseinheiten.<br />

Einzelheiten können der Anlage 2 entnommen werden.<br />

Der bisher örtlich vorgehaltene Personalstand liegt insgesamt um rd. 1,4 Kräfte über dem<br />

von uns ermittelten Bedarf. Der gegenüber unserer Stellenbemessung örtlich erhöhte<br />

Personalbestand hat verschiedene Ursachen, u.a. waren die verlängerten<br />

Wochenarbeitszeiten für Beamte bei der Stellenbesetzung noch nicht berücksichtigt (vgl.<br />

hierzu auch Anlage 6 Blatt 2). Auf die weiteren Ursachen der Abweichungen gehen wir bei<br />

den einzelnen Organisationseinheiten näher ein (vgl. Abschnitt 6.2).<br />

Interne Arbeitsverteilung, Soll-Bewertung<br />

Für die vorgeschlagenen künftigen Fachbereiche haben wir auf der Grundlage einer<br />

wirtschaftlichen internen Arbeitsverteilung jeweils Bewertungsvorschläge (Soll-Bewertung)<br />

für Zwecke eines personalwirtschaftlichen Stellenplans unterbreitet.<br />

Ist-Bewertung<br />

Die Überprüfung der Stellenbewertungen nach den derzeit wahrzunehmenden Aufgaben<br />

ergab, dass<br />

• die Planstellen von sieben Angestellten und fünf Beamten tarif- bzw. sachgerecht<br />

bewertet sind,<br />

• eine Angestellte und ein Beamter die Vergütung aus einer zu hohen Vergütungs- bzw.<br />

Besoldungsgruppe erhalten,<br />

• drei Angestellte – Erfüllung der Bewährungszeiten vorausgesetzt – ihre Vergütung aus<br />

einer zu niedrigen Vergütungsgruppe erhalten<br />

• und die Planstelle für einen Beamten angehoben werden kann.<br />

Anschließende Feststellung<br />

Unsere Vorschläge zur Personalausstattung und Stellenbewertung beruhen auf den<br />

tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt unserer Untersuchungen. Die<br />

Auswirkungen späterer gesetzlicher bzw. tariflicher Maßnahmen oder weitere erhebliche<br />

Änderungen in der Aufgabenzuständigkeiten bzw. im Arbeitsanfall müssten zu gegebener Zeit<br />

gesondert berücksichtigt werden.<br />

Soweit unsere Vorschläge zur Organisation und Personalausstattung aus personenbezogenen<br />

oder räumlichen Gründen derzeit nicht vollzogen werden können, sollten sie als<br />

Zielvorstellung im Auge behalten und Zug um Zug verwirklicht werden.“<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt das Bewertungsergebnis des Bayerischen Kommunalen


Seite: 558<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Prüfungsverbandes lt. Gutachten über die Verwaltungsorganisation beim <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vom<br />

28.06.2006 zur Kenntnis. Das vorliegende Gutachten gibt Vorschläge, Empfehlungen und<br />

Anregungen für eine wirtschaftliche und zielgerechte Organisation der Verwaltung. Der Erste<br />

Bürgermeister als Leiter der Verwaltung und der <strong>Markt</strong>gemeinderat sollten sich mit den<br />

Untersuchungsergebnissen auseinander setzen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

100 Antrag der Aktions- und Werbegemeinschaft <strong>Küps</strong> e. V. zur Abhaltung des 6.<br />

Kunsthandwerkermarktes in <strong>Küps</strong>, am Sonntag, 24. September 2006<br />

Die Aktions- und Werbegemeinschaft <strong>Küps</strong> e. V. beantragt durch ihre 1. Vorsitzende, Frau<br />

Adelheid Hühnlein, auch in diesem Jahr wieder einen Kunsthandwerkermarkt in <strong>Küps</strong>, am<br />

Sonntag, 24. September in der Bahnhofstraße abhalten zu dürfen.<br />

Nachdem die fünf bereits durchgeführten Kunsthandwerkermärkte in <strong>Küps</strong> ein voller Erfolg<br />

waren, begrüßt die Verwaltung dieses erneute Vorhaben und sagte die Unterstützung der<br />

<strong>Markt</strong>gemeinde zu.<br />

Veranstalter dieses Kunsthandwerkermarktes ist die Aktions- und Werbegemeinschaft <strong>Küps</strong><br />

e. V..<br />

Um weitere Schritte im Genehmigungsverfahren einleiten zu können, wäre seitens des<br />

Ratsgremiums die Genehmigung des 6. Kunsthandwerkermarktes in <strong>Küps</strong> zu erteilen.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt der Abhaltung des 6. Kunsthandwerkermarktes am 24.<br />

September 2006 in <strong>Küps</strong> zu.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

101 Bedarfsanerkennung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz<br />

(BayKiBiG) - Kinderhort Kronach in Trägerschaft des Caritasverbandes<br />

Der Erste Bürgermeister erinnerte an den Beschluss des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Küps</strong> vom<br />

25.07.2006. Hier war unter TOP 81 die Bedarfsnotwendigkeit für Kinderhortplätze im<br />

Kinderhort des Caritasverbandes Kronach e.V. mit 3 Plätzen anerkannt worden.<br />

Mit Förderantrag vom 28.07.2006 teilt der Caritasverband nun mit, dass zwischenzeitlich<br />

eine weitere Anmeldung aus dem Gemeindegebiet <strong>Küps</strong> erfolgt sei, so dass der Durchschnitt<br />

der letzten Jahre mit insgesamt 4 Plätzen für <strong>Küps</strong>er Kinder in der Einrichtung nun erreicht<br />

sei. Nach dem BayKiBiG wäre nun die örtliche Bedarfsplanung aufgrund der weiteren<br />

Anmeldung neu fest zu legen.<br />

Um eine gewisse Flexibilität zu erreichen und den <strong>Markt</strong>gemeinderat nicht ständig mit<br />

Einzelbeschlüssen zur örtlichen Bedarfsplanung beschäftigen zu müssen, schlug der Erste<br />

Bürgermeister vor, insgesamt 5 förderfähige Plätze im Kinderhort Kronach anzuerkennen.<br />

Eine Förderverantwortung entsteht dem <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> nur für tatsächlich belegte Plätze nach<br />

dem BayKiBiG.<br />

Beschluss:


Seite: 559<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Der Bedarf für Betreuungsplätze im Kinderhort Kronach wird im Sinne des BayKiBiG auf 5<br />

Plätze festgelegt.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

102 Erklärung der SPD/SDU Fraktion durch <strong>Markt</strong>gemeinderat Dr. Pohl<br />

Dr. Ralf Pohl gab im Anschluss an die auf der Tagesordnung angesetzten öffentlichen<br />

Sitzungspunkte des <strong>Markt</strong>gemeinderates im Namen der SPD/SDU Fraktion eine Erklärung zur<br />

Kenntnisnahme ab.<br />

Demnach habe zur Vorbereitung des in dieser Sitzung zu behandelten Tagesordnungspunkt<br />

97 der Sitzungsladung „Wasserversorgung/Bauhof – Vergabe der technischen<br />

Betriebsführung an externen Kooperationspartner“ am 13.07.2006 ein Gespräch im Rathaus<br />

<strong>Küps</strong> mit der Firma „SüdWasser“ stattgefunden, an dem die Fraktion der CSU/CSB, sowie die<br />

der Freien Wähler teilgenommen hätten. Zu diesem Termin war die SPD/SDU Fraktion<br />

jedoch nicht eingeladen.<br />

Er kritisierte diese Haltung aufs schärfste und zeigte sich von der Vorgehensweise des Ersten<br />

Bürgermeisters enttäuscht. Gleichzeit teilte er mit, dass sich die Fraktion der SPD/SDU im<br />

Wiederholungsfalle nicht mehr an einer konstruktiven Mitarbeit im Rahmen interfraktioneller<br />

Gespräche beteiligen werde.<br />

Der Erste Bürgermeister Herbert Schneider wies die Vorwürfe entschieden zurück und<br />

erklärte, dass er lediglich einer Einladung der beiden Fraktionen gefolgt sei. Er selbst in<br />

seiner Eigenschaft als Erster Bürgermeister habe diesbezüglich keine Initiative ergriffen und<br />

ein solches Gespräch angesetzt bzw. dazu eingeladen. Vielmehr sahen die Fraktionen<br />

Informationsbedarf zu diesem Thema und haben daher selbstständig diesen<br />

Gesprächstermin arrangiert. Gerne nehme er sich auch die Zeit, einer Einladung der<br />

SPD/SDU Fraktion zu folgen und bei Sachfragen beratend zur Seite zustehen.<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderätin Ursula Eberle-Berlips (CSU/CSB Fraktion) bestätigte die Richtigkeit des<br />

Standpunktes des Ersten Bürgermeisters.<br />

103 Straßennamenvergabe im <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> - Hinweis des <strong>Markt</strong>gemeinderates Dr. Bernd Wollner<br />

Im Anschluss an die auf der Tagesordnung angesetzten öffentlichen Sitzungspunkte des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates regte Herr <strong>Markt</strong>gemeinderat Dr. Bernd Wollner an, bei der künftigen<br />

Vergabe von Straßennamen im Gemeindegebiet Julius Edelstein als Namenspatron in<br />

Erwägung zu ziehen. Edelstein habe <strong>Küps</strong> als „großer und sozialer Bürger, sowie ehemals<br />

größter Arbeitgeber von <strong>Küps</strong>“, so Wollner wörtlich weitgehend mit geprägt und sei vielen<br />

Porzellinern in <strong>Küps</strong> noch in guter Erinnerung.<br />

Der Hinweis wurde so zur Kenntnis genommen.<br />

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