AUS ZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT - Markt Küps
AUS ZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT - Markt Küps
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<strong>AUS</strong> <strong>ZUG</strong> <strong>AUS</strong> <strong>DER</strong> NIE<strong>DER</strong>SCHRIFT<br />
ÜBER DIE SITZUNG des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Küps</strong> MGR 09/2006<br />
Tag und Ort am 12.09.2006, im Rathaus <strong>Küps</strong>, großer Sitzungssaal<br />
Vorsitzender Erster Bürgermeister Herbert Schneider<br />
Schriftführer Verwaltungshauptsekretär Torsten Michel<br />
Eröffnung der Sitzung Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung um 18.30 Uhr für eröffnet.<br />
Er stellte fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden<br />
und dass Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung<br />
rechtzeitig vorher bekannt gemacht worden sind.<br />
Anwesend sind die MGR Bernd Rebhan, Ursula Eberle-Berlips, Helmut Martin, Alfred Hartfil,<br />
Wolfgang Reuter, Udo Weber, Manfred Pauli, Thomas Meyer, Andrea<br />
Schwarz, Dr. Bernd Wollner, Uwe Böhm, Rudolf Taube, Dr. Ralf Pohl, Dieter<br />
Lau, Wolfgang Neumann, Helga Mück, Bernd Steger, Dr. Eugen Geuther,<br />
Wolfgang Eckert und der Ortssprecher Edgar Hader.<br />
Es fehlen entschuldigt der MGR Heinz Rebhan (privat) und der Ortssprecher Gerhard Sesselmann<br />
(beruflich).<br />
(Grund)<br />
Unentschuldigt<br />
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Versammlung somit beschlussfähig ist.<br />
90a Information des Ersten Bürgermeisters;<br />
Bewilligung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen<br />
Feuerwehrwesens;<br />
Beschaffung eines TSF für die Freiwillige Feuerwehr Theisenort<br />
Mit Schreiben vom 22.08.2006 hat der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> den Zuwendungsbescheid für die<br />
Beschaffung des TSF der Freiwilligen Feuerwehr Theisenort erhalten. Die Regierung von<br />
Oberfranken, Bayreuth, bewilligt darin für die o. g. Maßnahme im Wege der Projektförderung<br />
eine pauschale Zuwendung in Höhe von 13.300,00 €. Die Auszahlung des bewilligten<br />
Festbetrages erfolgte bereits in diesen Tagen.<br />
90b Vollzug der Haushaltssatzung 2006;<br />
Information über die Aufnahme von Krediten<br />
In Vollzug des <strong>Markt</strong>gemeinderatsbeschlusses vom 30.05.2006, TOP 46 IV, musste zur<br />
Stärkung des Haushaltes ein Darlehen in von insgesamt 1.500.000 EURO aufgenommen<br />
werden. Der Zinssatz wurde für die gesamte Laufzeit auf 4,12 % p.a. festgeschrieben, die<br />
Tilgung beträgt 3 % und die vierteljährliche Annuität beginnt am 30.03.2007.<br />
90c Informationen des Ersten Bürgermeisters<br />
Frequentierung der gemeindlichen Homepage<br />
Der Erste Bürgermeister setzte die <strong>Küps</strong>er <strong>Markt</strong>gemeinderäte von den neuesten<br />
Besucherzahlen der gemeindlichen Homepage in Kenntnis.<br />
Seit dem Start der Homepage zu Beginn des Jahres 2005 steige stetig das Interesse am<br />
Online Angebot der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Küps</strong>. Zwischenzeitlich wurde die vorhandene Basis auf<br />
www.kueps.de optimiert und das weitreichende „virtuelle“ Informations- und<br />
Dienstleistungsangebot noch ausgebaut – nicht zuletzt darauf sei das große Interesse
Seite: 530<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
zurück zu führen, so Schneider.<br />
Von Januar 2006 bis Ende August 2006 konnten rund 100.000 Besucher auf www.kueps.de<br />
und den dazugehörigen Websites registriert werden – verglichen mit dem gleichen<br />
Vorjahreszeitraum 2005 bedeutet dies eine Steigerung um ca. 56%. Insgesamt wurden die<br />
gemeindlichen Websites ca. 770.000 mal von interessierten Internetnutzern aus aller Welt<br />
„angeklickt“ (2005: 575.000 = + 34%).<br />
Schneider freute sich über das Interesse der Bürger am „virtuellen“ Dienstleistungsangebot<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong>. Dies dokumentiere die stetig wachsende Wichtigkeit der „modernen<br />
Medien“ im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung.<br />
91 Optimierung der Oberflächenentwässerung BG „Zettlitz“ / Ortsbereich <strong>Küps</strong> (sog.<br />
Ratzengraben);<br />
Planungsstudie über eine Oberflächenwasserrückhaltung sowie Vergabe von<br />
Einlaufoptimierungsmaßnahmen<br />
In der Bürgerfragestunde zur <strong>Markt</strong>gemeinderatssitzung vom 30.05.2006 wurden die<br />
Mitglieder des Gremiums bereits über die Schadensereignisse vom 27./28.05.2006 im Bereich<br />
Frankenstraße / Frankenring informiert. Daraufhin wurde das Ingenieurbüro SRP, Kronach,<br />
mit der Überprüfung und Begutachtung der Oberflächenkanäle im o.g. Bereich und im<br />
weiteren Verlauf des sog. Ratzengrabens beauftragt. Außerdem fand am 02.08.2006 auf<br />
Einladung des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> ein Informationstermin mit allen betroffenen Anliegern sowie<br />
den Fachbehörden statt um die Schadensereignisse und die weitere Vorgehensweise näher zu<br />
beleuchten. Zu diesem Termin waren auch die Fraktionssprecher der Gemeindegremien<br />
eingeladen. Als Ergebnis der Zusammenkunft wurde festgelegt:<br />
• Erarbeitung einer Vorstudie für Rückhaltemaßnahmen im Bereich Frankenring /<br />
Frankenstraße (ein diesbzgl. Grobkonzept vom 26.07.2006 liegt bereits vor),<br />
• Optimierungsmaßnahmen am Grabeneinlauf Frankenring durch Vorschaltung eines<br />
räumlichen Einlaufgitters sowie eines Stabrechens zum Grobstoffrückhalt bei<br />
Starkregenereignissen.<br />
Das Ingenieurbüro SRP, Kronach, ist mit der Erarbeitung einer Vorstudie für mögliche<br />
Rückhaltemaßnahmen im oben genannten Bereich zu beauftragen. Es werden hierbei<br />
lediglich vorerst die Leistungsphasen 1 – 2 vergeben um die für eine weitere<br />
Entscheidungsfindung notwendigen gesicherten Strukturdaten zu erhalten. Das Angebot des<br />
Ingenieurbüros vom 12.09.2006 enthielt hierfür Kosten für Ingenieurleistungen in Höhe von<br />
16.622,90 € brutto. Sobald die Studie vorliegt ist das Gremium hierüber zu informieren und<br />
aufgrund der dann vorliegenden Daten über die weitere Vorgehensweise zu beraten.<br />
Derzeit ist am Einlauf der Bachverrohrung im Bereich des Frankenrings ein dem Stand der<br />
Technik entsprechendes Einlaufgitter vorhanden. Um jedoch weiteren Verlegungen im<br />
Starkregenfall durch entsprechende Optimierungsmaßnahmen vorzubeugen, wäre am<br />
Rohreinlauf ein räumliches Einlaufgitter sowie ein vorgeschalteter Stabrechen zu installieren.<br />
So können anschwemmende Grobstoffe bereits im Vorfeld zurückgehalten und die Gefahr<br />
einer kompletten Einlaufverlegung minimiert werden.<br />
Mit Schreiben vom 18.08.2006 teilte das Büro mit, dass für die Erdarbeiten zur Erstellung der<br />
oben genannten Gitter Baukosten in Höhe von rd. 10.600,00 € brutto zzgl. 1.000,00 € brutto
Seite: 531<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Planungskosten zu erwarten sind.<br />
Zusätzlich wurden bei den Firmen Metallbau Schäfer, <strong>Küps</strong>-Au, Marinkovic, <strong>Küps</strong>, sowie SHFL-<br />
Hümmer, Kronach, Angebote für die Erstellung der oben genannten Gitterkonstruktionen<br />
angefordert. Nach Prüfung und Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote hat<br />
sich das Angebot der Fa. Marinkovic als wirtschaftlichstes Angebot mit eines Summe von<br />
2.238,80 € brutto inkl. Montage herausgestellt. Auf dem zweiten Rang liegt die Fa. Hümmer<br />
mit 2.739,92 € und dann die Fa. Schäfer mit 2.953,71 € brutto. Die Arbeiten für die<br />
Gitterkonstruktionen sind an die ortsansässige Firma Marinkovic für 2.238,80 € brutto zu<br />
vergeben.<br />
Mit Schreiben vom 31.08.2006 wurde das Büro beauftragt auch für die oben genannten<br />
Erdarbeiten Angebote bei den örtlichen Bauunternehmern einzuholen. Mit Schreiben vom<br />
12.09.2006 machte das Büro für die Erdarbeiten folgenden Vergabevorschlag:<br />
- Ausschreibung wurde als freihändige Vergabe gem. VOB/A durchgeführt<br />
- Ausschreibungsunterlagen gingen an die Firmen Hartfil, Ultsch und Eckert, alle <strong>Markt</strong><br />
<strong>Küps</strong><br />
- Abgegeben wurden 2 Angebote<br />
- Ergebnis der rechnerischen und sachtechnischen Prüfung<br />
Ultsch GmbH: 9.314,22 € brutto<br />
Hartfil KG: 10.469,00 € brutto<br />
Es wird vorgeschlagen, die Arbeiten für den ausgeschriebenen Umfang an die Firma Ultsch zu<br />
vergeben.<br />
Nach einer kurzen Diskussion kam es zu folgendem Beschluss:<br />
Beschluss:<br />
Mit den oben genannten Ausführungen besteht Einverständnis. Die Aufträge sind<br />
entsprechend an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
92 Unterhalt Gewässer 3. Ordnung;<br />
Planungsauftrag bezüglich eines Regenrückhaltebeckens für den Krebsbach;<br />
Genehmigung des Ingenieurvertrages<br />
Der vom Ingenieurbüro MKW, Kittner & Weber, Sonnefeld, vorgelegte Ingenieurvertrag vom<br />
27.06.2006 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und<br />
entspricht den Festlegungen der HOAI.<br />
Beschluss:<br />
Der vorstehende Ingenieurvertrag wird durch den <strong>Markt</strong>gemeinderat des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong><br />
genehmigt.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
MGR Weber hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung zu<br />
diesem TOP teilgenommen.<br />
93 Schulwesen – Grund- und Hauptschule <strong>Küps</strong><br />
Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit der Gemeinde Weißenbrunn<br />
Der Erste Bürgermeister erinnerte an den Beschluss des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Küps</strong> aus der
Seite: 532<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Sitzung vom 25.07.2006. Hier wurde unter TOP 75 der Grundsatzbeschluss gefasst, zur<br />
Regelung der Rechtsbeziehungen der künftigen Teilnehmergemeinden an der Grund- und<br />
Hauptschule <strong>Küps</strong> einen öffentlich-rechtlichen Schulvertrag abzuschließen. Hintergrund war<br />
die Verordnung der Regierung von Oberfranken und die damit verbundene<br />
Schulsprengeländerung, welche künftig die Beschulung der Hauptschüler aus Weißenbrunn<br />
der Jahrgangsstufen 5-9 in <strong>Küps</strong> vorsieht.<br />
„Kraft Gesetz würde grundsätzlich ein Schulverband entstehen“, erläuterte Bürgermeister<br />
Schneider noch einmal die Rechtslage im Sinne des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz<br />
(BaySchFG). Das Gesetz beinhaltet jedoch eine „Ausstiegsklausel“ aus dem Schulverband,<br />
wenn eine „abweichende Finanzierungsvereinbarung“ durch die beteiligten kommunalen<br />
Körperschaften gebilligt wird (Art. 8 (3) BaySchFG). Die Vorteile einer solchen Regelung<br />
(sog. „öffentlich rechtlicher Schulvertrag) wurden dem Gremium bereits in der<br />
Sachdarstellung vom Juli 2006 erläutert u.a. seien diese im erheblich niedrigeren<br />
Verwaltungsaufwand, sowie der Flexibilität der beiden Vertragspartner zu finden.<br />
Im Laufe vielfacher Verhandlungen mit der Gemeinde Weißenbrunn (ein letztes<br />
gemeinsames Gespräch fand am 16.08.2006 im Landratsamt Kronach statt) wurde seitens<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> ein Vertragsentwurf eines „öffentlich rechtlichen Schulvertrages“ zu einer<br />
denkbaren Finanzierungsregelung erarbeitet und mit der Gemeinde Weißenbrunn<br />
abgestimmt – einzelne Punkte wurden vorab mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt<br />
Kronach besprochen. Der Vertragstext bedarf zunächst der Genehmigung beider<br />
gemeindlichen Ratsgremien (<strong>Küps</strong> und Weißenbrunn) und abschließend der<br />
aufsichtsrechtlichen Genehmigung der übergeordneten Behörde (Rechtsaufsicht). Der<br />
Gemeinderat Weißenbrunn hat dem Vertragsentwurf bereits im Rahmen seiner<br />
Gemeinderatssitzung Ende August 2006 zugestimmt. Inhaltlich gestaltet sich der Kontrakt<br />
wie folgt:<br />
„Öffentlich-rechtlicher Schulvertrag der Vertragsgemeinden <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> und Gemeinde<br />
Weißenbrunn im Sinne des Art 8 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG)<br />
Zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen den an der Volksschule <strong>Küps</strong><br />
(Grund- und Hauptschule) künftig beteiligten Gemeinden schließen der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong><br />
vertreten durch den Ersten Bürgermeister Herbert Schneider (in der Folge als<br />
"Sitzgemeinde" bezeichnet) und die Gemeinde Weißenbrunn vertreten durch<br />
den Ersten Bürgermeister Egon Hermann (in der Folge als „Vertragsgemeinde“<br />
bezeichnet) im Sinne des Artikel 8 Absatz 2 des Bayerischen<br />
Schulfinanzierungsgesetzes mit Zustimmung des Landratsamtes Kronach als<br />
Rechtsaufsichtsbehörde den folgenden Schulvertrag:<br />
Präambel<br />
Mit Rechtsverordnung der Regierung von Oberfranken Nr. 44 5103 f vom 20. Juni 2006<br />
(OfrAbl. 7/2006 vom 21.07.2007 Seite 104 ff.) wurde die Schulorganisation<br />
u.a. im Landkreis Kronach neu geregelt. Aus Sicht der Regierung von Oberfranken wurde<br />
das Ziel anvisiert, insgesamt drei mehrzügige Hauptschulen auf der Landkreis Achse „<strong>Küps</strong><br />
Kronach Rodachtal" zu erhalten und abzusichern,<br />
um damit für die betroffenen Schülerinnen und Schüler die unter den gegebenen<br />
Umständen pädagogisch beste Betreuung erreichen zu können.<br />
Die im südlichen Landkreis vorgesehene Schule wird die Volksschule <strong>Küps</strong> sein<br />
(Grund und Hauptschule). Mit o.g. Verordnung wurde der Sprengel der Hauptschule <strong>Küps</strong><br />
um die Schüler der Jahrgangsstufen 5-9 aus dem Gemeindegebiet Weißenbrunn erweitert
Seite: 533<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
(§9 Abs. 1). Im Sinne des § 9 Abs. 2 der o.g. Verordnung besteht somit eine gemeinsame<br />
Volksschule (Verbandsschule) als Grund- und Hauptschule für die Jahrgangsstufen 1-9.<br />
Auf die Gründung eines Schulverbandes wird verzichtet.<br />
Die Gemeinde Weißenbrunn legt Wert auf die Feststellung, dass sie mit der Änderung des<br />
Schulsprengels durch die in Bezug genommene Verordnung der Regierung von Oberfranken<br />
nicht einverstanden ist und sich Schritte dagegen vorbehält.<br />
Diese Vereinbarung soll dessen ungeachtet die Zusammenarbeit der beiden Gemeinden<br />
ermöglichen und regeln.<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
Die vertragsgegenständliche Schule ist eine Grund und Hauptschule. Sie führt die<br />
Bezeichnung, „Volksschule <strong>Küps</strong> Grund und Hauptschule". Sie hat Ihren Sitz in 96328<br />
<strong>Küps</strong>, Am Hirtengraben 7.<br />
§ 2 Schulsprengel<br />
Der Schulsprengel der Schule umfasst aufgrund der in der Präambel dieses Schulvertrages<br />
näher bezeichneten Verordnung der Regierung von Oberfranken vom 20.06.2006<br />
(1) für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 das Gebiet des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> ohne die Gemeindeteile<br />
Johannisthal. Oberberg, Schafhaus, Schmölz, Unterberg, Wacholder, Gypsmühle,<br />
Kachelmannsberg, Köhlersloh, Lerchenhof, Rödern, Schafhof und Theisenort (Schulsprengel<br />
der Grundschule Johannisthal)<br />
(2) für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 erstreckt sich der Sprengel auf die Gebiete des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Küps</strong> und der Gemeinde Weißenbrunn.<br />
§ 3 Vertragsumfang<br />
(1) Der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> als Schulsitzgemeinde stellt für den Lehr- und Lernbetrieb der Schule<br />
die in § 1 näher bezeichnete Schulanlage im erforderlichen Umfang samt Einrichtung und<br />
Ausstattung einschließlich benötigter Lehr- und Lernmittel zur Verfügung.<br />
(2) Zu den Obliegenheiten Verpflichtungen der Schulsitzgemeinde gehören über Absatz 1<br />
hinaus insbesondere die Bereitstellung des Hauspersonals.<br />
§ 4 Schülerbeförderung<br />
(1) Die Schülerbeförderung zum Schulsitz wird von jeder der beiden Gemeinde für deren<br />
Schüler selbst geregelt. Hierfür sind bei Bedarf Schülerbeförderungsverträge abzuschließen.<br />
(2) Zuschüsse zu den Kosten der Schülerbeförderung werden von der Sitzgemeinde und der<br />
Vertragsgemeinde für deren Schülern jeweils selbst beantragt und abgerechnet.
Seite: 534<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
§ 5 Schulaufwand und Finanzierung<br />
(1) Die Schulsitzgemeinde stellt kalenderjährlich zum 31.12. eines jeden Jahres den für den<br />
Betrieb und die Unterhaltung der Schule erforderlichen Schulaufwand fest (Jahresrechnung).<br />
Dieser ist von den Vertragsgemeinde anteilig nach der Zahl der von der jeweiligen<br />
Vertragsgemeinden entsandten Schüler an die Schulsitzgemeinde zu erstatten, soweit er<br />
nicht anderweitig gedeckt ist. Der Schulaufwand umfasst nicht die Kosten der<br />
Schülerbeförderung i.S. d. § 4, die zu Lasten der jeweiligen Wohnsitzgemeinde durchgeführt<br />
wird.<br />
(2) Über den Unterhalt des Schulgebäudes hinausreichender Aufwand, wie z.B.<br />
Generalsanierung, Um- und Ausbauten, Erweiterung des Gebäudes oder seiner elementaren<br />
Einrichtungen (Investitionen) bedürfen einer gesonderten und schriftlichen Vereinbarung<br />
sowie einer etwaigen Genehmigung der Aufsichtsbehörden.<br />
(3) Stichtag für die Feststellung der Zahl der von der Schulsitzgemeinde und der<br />
Vertragsgemeinde entsandten Schüler ist der 1. Oktober jeden Kalenderjahres für dieses.<br />
(4) Die Schulsitzgemeinde teilt der Vertragsgemeinde die Gesamtzahl und die Zahl der aus<br />
dem Gebiet der Vertragsgemeinde entsandten Schüler, den anderweitig nicht gedeckten<br />
Schulaufwand sowie den anteiligen Erstattungsbetrag (im Sinne des Absatzes 1) durch<br />
rechtsbehelfsfähigen Bescheid mit.<br />
(5) Die Zahlung des nach Absatz 3 festgestellten Betrages ist von der Vertragsgemeinde<br />
innerhalb 1 Monats nach Eingang des Bescheides an die Schulsitzgemeinde zu entrichten.<br />
(6) Bis zur Erteilung des Bescheides können vierteljährlich Abschlagszahlungen zum<br />
01.04., 01.07. und 01.10. des Jahres in der jeweiligen Höhe eines Viertels der<br />
Bescheidssumme des Vorjahres von der Schulsitzgemeinde angefordert werden. Diese sind<br />
bei der Festsetzung der Schuld gem. Ziff. 3 für das jeweilige Schuljahr zu verrechnen.<br />
(7) Kommt es zu einer Beendigung dieses Vertrages, die nicht auf das Kalenderjahresende<br />
fällt, erfolgt eine zeitanteilige Berechnung nach vollen Monaten.<br />
(8) Die Schulsitzgemeinde ist verpflichtet, auf Antrag der Vertragsgemeinde jederzeit<br />
Einsicht in die für den Vollzug dieses Vertrages Haushaltsunterlagen und<br />
Abrechnungsbelege zu gewähren und Erläuterungen hierzu zu geben. Die Vertragsgemeinde<br />
kann die Erteilung von Abschriften gegen angemessene Kostenerstattung verlangen.<br />
(9) An Einzelentscheidungen zum Schulaufwand, die einen Kostenrahmen von 15.000 €<br />
überschreiten, räumt die Sitzgemeinde der Vertragsgemeinde ein entsprechendes<br />
vorheriges Mitsprache- und Mitwirkungsrecht ein.<br />
§ 6 Änderungen des Vertrages<br />
Die Vertragsparteien verpflichten sich, über beabsichtigte Änderungen der diesem Vertrag<br />
zugrundeliegenden Schulorganisation, sich gegenseitig rechtzeitig zu unterrichten
Seite: 535<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
§ 7 In Kraft Treten, Kündigung<br />
(1) Dieser Vertrag tritt am 01. 08.2006 in Kraft. Er läuft auf unbestimmte Zeit. Eine<br />
Änderung des Schulsprengels gem. Art. 26 BayEUG beendet mit dessen Wirkungseintritt<br />
den Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />
(2) Jede Vertragspartei kann den Vertrag unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist<br />
zum Ende des Schuljahres (31. Juli) kündigen, Die Kündigung durch eine Vertragsgemeinde<br />
muss schriftlich gegenüber der anderen Vertragsgemeinde erfolgen.<br />
(3) Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung des Landratsamtes Kronach<br />
als zuständige Rechtsaufsichtbehörde im Sinne des Art 8 Abs. 2 BaySchFG, die die<br />
Schulsitzgemeinde einholt.<br />
§ 8 Vertragsgrundlagen<br />
(1) Dieser Vertrag basiert auf der Rechtsverordnung der Regierung von Oberfranken vom<br />
20. Juni 2006 zur Schulorganisation Im Landkreis Kronach (OfrAbl. 07/2006 vom 21.07<br />
2007 Seite 104 ff.) Sollte diese Rechtsgrundlage geändert werden oder entfallen, so ist der<br />
Vertrag, soweit er keine besondere Regelung für diesen Fall vorsieht, angemessen<br />
anzupassen oder aufzuheben. Die Regelungen des BayVwVfG gelten ergänzend, soweit<br />
dieser Vertrag keine besonderen Regelung enthält.<br />
(2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ggf.<br />
Genehmigung. Dies gilt auch für Abkehr vom Schriftformerfordernis selbst.<br />
(3) Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.<br />
<strong>Küps</strong> - Weißenbrunn, 01. August 2006“<br />
Bürgermeister Schneider zeigte sich erfreut, dass aufgrund der erheblichen Bemühungen<br />
seitens des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> nun doch die vom <strong>Markt</strong>gemeinderat und der Verwaltung<br />
gewünschte, verhältnismäßig unkomplizierte Lösung mit den Nachbarn aus Weißenbrunn<br />
möglich sei; es entstehe so eine gemeinsame „Finanzierungslösung auf Augenhöhe mit der<br />
alle Beteiligten leben können“.<br />
Nachrichtlich teilte er dem Gremium noch mit, dass der durch die Verwaltung ermittelte<br />
Schulaufwand der letzten 3 Jahre (ohne die Kosten der notwendigen Schülerbeförderung)<br />
im Durchschnitt rund 680 € pro Schüler und Schuljahr betrug. Aus Weißenbrunn werden im<br />
Schuljahr 2006/2007 insgesamt ca. 35 Kinder der Jahrgangsstufen 5-8 erwartet.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt den Schulvertrag der beiden Gemeinden zur Kenntnis. Dem<br />
öffentlich-rechtlichen Schulvertrag in seiner o.g. Form wird zugestimmt. Der Vertrag ist der<br />
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
94 Zuwendungen nach Art. 10 FAG im Haushaltsjahr 2007;
Seite: 536<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Vorlage von Zuwendungsanträgen<br />
Mit Schreiben vom 24.07.2006 teilt das Landratsamt Kronach mit, dass für die Förderung<br />
nach Art. 10 FAG, was insbesondere den Bau von Schulen (einschließlich Schulsportanlagen)<br />
und Kinderbetreuungseinrichtungen (anerkannte Kindergärten, Kindergrippen und<br />
Kinderhorte) betrifft, sofern sie im Haushaltjahr 2007 erstmals gefördert werden sollen, die<br />
Zuschussanträge bis zum 01. Oktober 2006 vorzulegen sind. Aufgrund einer Änderung der<br />
Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung besteht nunmehr die<br />
Möglichkeit, die Förderanträge direkt bei der Regierung von Oberfranken einzureichen,<br />
wodurch das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden soll. Die Rechtsaufsichtsbehörde<br />
(LRA Kronach) ist durch einen Abdruck zu benachrichtigen.<br />
Erster Bürgermeister Herbert Schneider erinnerte an die Beschlussfassung in der Sitzung<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates vom 30.05.2006, TOP 46, zum Haushalt 2006 und die in diesem<br />
Zusammenhang beschlossene Prioritätenliste. Danach wurde u.a. die Maßnahme „Umbau<br />
und Erweiterung der Grundschule Johannisthal/Schmölz“ der Priorität 3 zugeordnet und<br />
konnte somit nicht in den Finanzplan 2007 – 2009 aufgenommen werden.<br />
Für die Maßnahme „Generalsanierung der Turn- und Festhalle <strong>Küps</strong>“ wurde bereits ein<br />
Zuschussantrag eingereicht und die Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken<br />
zum vorzeitigen Baubeginn erteilt.<br />
Bezüglich einer evtl. Maßnahme im Bereich der Kindergärten, verwies Erster Bürgermeister<br />
Herbert Schneider auf Gespräche vom 22.02./11.05.2006 mit Vertretern der Kindergärten<br />
und Kindergartenträgern, Frau Schneider vom Landratsamt Kronach und der Verwaltung.<br />
Aufgrund der rückläufigen Geburtenzahlen besteht aus heutiger Sicht kein Handlungsbedarf<br />
neue Kindergartenplätze zu schaffen.<br />
Die Kindergarten-Notgruppe Oberlangenstadt wurde zum Ende des Kindergartenjahres<br />
2005/2006 aufgelassen und sowohl Kinder als auch Personal in die bestehenden<br />
Kindergärten übernommen.<br />
Beschluss:<br />
Für das Haushaltsjahr 2007 werden auf Grund der Aufforderung des Landratsamtes Kronach<br />
vom 24.07.2006 keine Zuschussanträge für die Zuwendungen gemäß Art. 10 FAG eingereicht.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
95 Schulwesen – Offene Ganztagesschule;<br />
Investitionsprogramm Zukunft Bildung & Betreuung (IZBB) – Negativbescheid der<br />
Regierung von Oberfranken vom 04.08.2006<br />
Der Erste Bürgermeister setzte die <strong>Küps</strong>er <strong>Markt</strong>gemeinderäte vom Negativbescheid der<br />
Regierung von Oberfranken vom 04.08.2006 in Kenntnis. Hier teilt die Behörde mit, dass<br />
Gesamtsumme aller Anträge auf Förderung einer Umbaumaßnahme für die Einrichtung,<br />
bzw. Erweiterung von Ganztagesschulangeboten die verfügbaren Restmittel übertreffe.<br />
Daher könnten alle Anträge von Real- und Hauptschulen nicht berücksichtigt werden. Positiv<br />
verbeschieden werden könnten nur einige Anträge von öffentlichen Gymnasien, „wenn und<br />
soweit der Antrag sich auf konnexitätsrelevante Elemente bezieht“, so die Regierung von<br />
Oberfranken. Das Investitionsprogramm IZBB (Zukunft, Bildung & Betreuung) sieht
Seite: 537<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Zuschüsse aus Bundesmitteln zu Baumaßnahmen im Rahmen der Errichtung und des<br />
laufenden Betriebes von Ganztagesschulen von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten<br />
vor.<br />
Geplant war, im Untergeschoss des Westgebäudes der GHS <strong>Küps</strong> umzubauen, um einen<br />
eigenen Bereich für alle teilnehmenden Schüler der „offenen Ganztagesschule“ einzurichten.<br />
Die <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Küps</strong> hatte hierfür im Januar 2006 bereits zum zweiten mal nach 2005<br />
einen Antrag auf Staatszuschüsse im Rahmen dieses Förderprogramms IZBB gestellt,<br />
nachdem der letztjährige Antrag nicht zum Zuge kam. Im Rahmen einer äußerst<br />
wirtschaftlichen Planung wurde der Investitionsaufwand von anfänglich 770.000 €<br />
(Erstantrag 2005) auf ca. 250.000 € (Antrag 2006) reduziert. Die Wirtschaftlichkeit dieser<br />
Maßnahme lobte auch das Kultusministerium und die Regierung von Oberfranken.<br />
Umso mehr enttäuscht zeigte sich der Erste Bürgermeister, dass die <strong>Küps</strong>er Grund- und<br />
Hauptschule nicht zum Zuge kommt. Es seien leider wieder einmal die weiterführenden<br />
Schulen, die privilegiert behandelt werden und damit die Hauptschulstandorte weiter<br />
schwächen. „Wir betreiben vorbildlich eine offene Ganztagesschule im Sinne aller<br />
gesetzlichen Vorgaben der Staatsbehörden und hätten deshalb zum Zug kommen müssen“,<br />
so Herbert Schneider. Trotz mehrmaliger intensivster Bemühungen des<br />
Gemeindeoberhauptes sei es nicht möglich gewesen das <strong>Küps</strong>er Projekt entsprechend zu<br />
platzieren. „In <strong>Küps</strong> existiert seit dem Schuljahr 2005/2006 eine funktionierende<br />
Ganztagesschule mit vielen Förderangeboten in Trägerschaft der Volkshochschule und 50<br />
teilnehmenden Kindern – das ist kein Luftschloss!“, so der Bürgermeister weiter. Er verwies<br />
auf die außerordentliche Dringlichkeit eines eigenen Bereiches des Betreuungsangebotes,<br />
um so die Qualität der Ganztagesschule weiter zu verbessern.<br />
„Wir lassen nicht locker“ so das Gemeindeoberhaupt wörtlich. Fristgerecht zum nächsten<br />
Jahr soll seitens der Verwaltung der Förderantrag für 2007 eingereicht werden.<br />
Die Fraktionen des <strong>Markt</strong>gemeinderates zeigten ihre Enttäuschung über den<br />
Negativbescheid der Regierung und baten den Ersten Bürgermeister baldmöglichst einen<br />
Neuantrag einzureichen und alle verfügbaren Kräfte zur Realisierung dieses Projektes zu<br />
mobilisieren.<br />
Beschluss:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt einen erneuten Antrag zum Investitionsprogramm IZBB für<br />
die Grund- und Hauptschule <strong>Küps</strong> im Jahr 2007 bei der Regierung von Oberfranken<br />
einzureichen.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
96 Dorferneuerung Theisenort;<br />
Fortführung der Baumaßnahmen im Jahr 2007<br />
Bürgermeister Herbert Schneider gab den Inhalt eines Vorstandsbeschlusses bekannt:<br />
„Auf Grund des extrem schlechten Zustandes der Ortsstraßen im Verfahrensgebiet, hält es<br />
der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft für dringend erforderlich, dass die<br />
Dorferneuerungsmaßnahmen im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Durch den<br />
Baustellenverkehr zum Dorfplatz wurde die Fahrbahn der Oberen Dorfstraße zusätzlich<br />
geschädigt, so dass die Verkehrssicherheit im Bereich der Dorfstraße beeinträchtigt ist. Der<br />
Vorstand beantragt deshalb, dass im Jahr 2007 die Dorfstraße, von der Einmündung der
Seite: 538<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Unteren Schulstraße bis zum Bauende nach der Einmündung der Schneckengasse, erneuert<br />
wird. Zweckmäßigerweise sollen dabei auch das anschließende Teilstück der Schneckengasse<br />
und die Zufahrt zum Schloss erneuert werden. Der durchgehende Ausbau der Dorfstraße ist<br />
sinnvoll, da in diesem Bereich auch die Wasserleitung erneuert werden muss und die<br />
Wasserzuleitung zum Brunnen auf dem Dorfplatz noch zu verlegen ist. Ferner ist angedacht,<br />
Anschlüsse für die Versorgung mit Ferngas zu verlegen. Die Baukosten für die Maßnahmen<br />
die im Zuge der Dorferneuerung geplant sind, belaufen sich für den genannten Bereich auf<br />
ca. 320.000 €. Der Vorsitzende wird beauftragt, beim Amt für Ländliche Entwicklung<br />
Oberfranken, die erforderlichen Zuschüsse für das Jahr 2007 zu beantragen.<br />
Abstimmungsergebnis: Angenommen mit 6 gegen 0 Stimmen.“<br />
Dem vorausgegangen war ein Gespräch im Rathaus in <strong>Küps</strong> mit dem Vorsitzenden der<br />
Teilnehmergemeinschaft und dem Planer Herr Ing. Kropf. In groben Zügen wurden dabei die<br />
strategischen Positionen geklärt. Insoweit empfahl der Erste Bürgermeister dem<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderat einen Beitrittsbeschluss im Sinne der Vorbemerkungen.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und tritt der Beschlussfassung der<br />
Teilnehmergemeinschaft, vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen<br />
des Etats 2007, bei.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
97 Wasserversorgung / Bauhof – Vergabe der technischen Betriebsführung an externen<br />
Kooperationspartner<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt hatte der Erste Bürgermeister einen ausführlichen<br />
Sachvortrag vorbereitet, den er dem Gremium im einzelnen wie folgt ausführte:<br />
1.<br />
Städte und Gemeinden sind permanenten Veränderungen unterworfen. Kommunen von heute<br />
müssen im Wettbewerb untereinander Schritt halten, müssen flexibel und bürgerfreundlich<br />
sein. Für die Umsetzung neuer Gesetze und Vorschriften, aber auch für die eigentliche<br />
Dienstleistung am Bürger steht immer weniger Personal zur Verfügung. Der Weg, eine<br />
Verwaltung in ein modernes Dienstleistungsunternehmen für Bürger und ansässige<br />
Unternehmen zu verwandeln, ist anspruchsvoller geworden.<br />
Ohne eine leistungsfähige Verwaltung-/Betriebsstruktur und effiziente Prozesse, können diese<br />
Aufgaben nicht bewältigt werden. Laufende Anpassungen erfordern hohe und stetige<br />
Investitionen.<br />
Im Zentrum der Diskussion zur Verwaltungsmodernisierung stehen drei Ziele:<br />
„Wirtschaftlichkeit verbessern“, „Qualität steigern“ und „Service erhöhen“. Bislang wurde in<br />
der Theoriedebatte und in der kommunalen Praxis noch nicht genügend erkannt, dass der<br />
Bauhof und der Betriebsbereich Wasserversorgung sich hervorragend eignen, um diese Ziele<br />
erfolgreich und mit großer Außenwirkung umzusetzen.<br />
Wir haben deshalb auch für das Betriebsgeschehen der Trinkwasserversorgung / des<br />
Bauhofes <strong>Küps</strong> über entsprechende Betriebsinstrumente nachgedacht. Seit mehr als zwei<br />
Jahren finden hier verschiedene Denkanstöße statt, um letzten Endes allen Interessenslagen<br />
gerecht werden zu können.
Seite: 539<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Ganz deutlich darf ich feststellen, so der Erste Bürgermeister, dass es sich hierbei nur um die<br />
technische Betriebsführung von Betriebsbereichen geht – die „Komplett-Privatisierung“ ist für<br />
<strong>Küps</strong> kein Thema!<br />
Der Erste Bürgermeister erläuterte die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit einem externen<br />
Partner in Form einer Betriebsunterstützung, Betriebsführung, Kooperation und<br />
Betreibermodell. Für uns in <strong>Küps</strong> kommt die sog. Betriebsführung (Know-how komplett) in<br />
Frage. Hierbei erarbeit der Kooperationspartner bei diesem Modell Konzepte für die<br />
technische und kaufmännische Betriebsführung von z.B. der Wasserversorgung. Fachwissen,<br />
Erfahrung, Berücksichtigung und Lösung individueller Problemstellungen und ein daraus<br />
resultierender wettbewerbsfähiger Preis machen diese Form der Zusammenarbeit attraktiv.<br />
Die Anlage bleibt im Eigentum des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> und dieser hat einen verlässlichen<br />
Kostenrahmen.<br />
Sowohl der Bayerische Kommunale Prüfungsverband, wie auch die Rechtsaufsicht im<br />
Landratsamt Kronach haben die durch den BKPV untersuchte mögliche Vergabe der<br />
technischen Betriebsführung der Wasserversorgung / des Bauhofes in ihrer gutachtlichen<br />
Stellungnahme positiv bewertet.<br />
Gleiches gilt auch im Hinblick auf die Intensionen verschiedener Fachbeiträge, wonach eine<br />
Verknüpfung des Bauhofes z.B. mit den örtlichen Stadtwerken im Rahmen einer<br />
Betriebsführungslösung Synergien freisetzen und so auch zur nachhaltigen Stärkung der<br />
Wettbewerbsfähigkeit beitragen könne. Unter entsprechenden Rahmenbedingungen kann<br />
dadurch eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Leistungserfüllung und damit zur<br />
Entlastung des Haushaltes beigetragen werden.<br />
Die angedachten Optionen des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> fanden auch bei den Bewerbern im Rahmen des<br />
ausgelobten Wettbewerbs Zuspruch und Anerkennung. So stellt die FWO in ihrem Schreiben<br />
vom 31.07.2006 fest: “Die Überlegungen des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong>, sich für bestimmte Bereiche<br />
externe Unterstützung zu holen, ist richtig und kommt unseres Erachtens im bald<br />
einsetzenden Trend zuvor bzw. folgt der Notwendigkeit, dass insbesondere kleinere Versorger<br />
sich unter qualitativen, rechtlichen und haftungsrelevanten Gesichtspunkten mit anderen<br />
Partner zusammentun müssen....“<br />
Der Erste Bürgermeister distanzierte sich an dieser Stelle ganz entschieden gegenüber<br />
Verlautbarungen in der Presse, die im krassen Widerspruch zu der Vorgehensweise und dem<br />
anvisierten Weg, den der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> gehen möchte, stünden. Wichtig für die Gemeinde sind<br />
Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Die Gemeinde bleibt der Versorger / Dienstleister vor Ort und<br />
will sich / kann sich nicht dieser Pflichtaufgabe entledigen. Mit der Übertragung von<br />
Teilaufgaben an Privat bestünde keinesfalls auch die Gefahr eine Kompetenzverlustes in den<br />
Rathäusern. Erhaltung, Qualifizierung und partiell auch Neuschaffung von Arbeitsplätzen sind<br />
zu erwarten, wobei durch entsprechende Vertragsfunktionen die personelle und qualitative<br />
Kompetenz erhalten bleibt, etc., etc.....<br />
Im Rahmen seiner allgemeinen Ausführungen zu dieser Thematik stellte der Erste<br />
Bürgermeister abschließend fest, dass es bei der nunmehr vorzunehmenden Zäsur um eine<br />
Momentaufnahme mit einer mittelfristigen Ausrichtung des künftigen Betriebsgeschehens in<br />
den Betriebsbereichen Wasserversorgung / Bauhof ginge. Es müsse auf diesem Weg zu einer<br />
wirtschaftlich effizienteren Strukturierung immer wieder möglich sein, durch technische<br />
administrative und kommunalpolitische Leitgedanken eine zielorientierte Ausrichtung zu<br />
betreiben. Mögliche Optionen für eine eigenbetriebliche Lösung, einer technischen<br />
Betriebsführung mit einem oder mehreren Kooperationspartnern bis hin zu einer
Seite: 540<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
interkommunalen Kooperation müssen durch gestaltende Elemente offen bleiben. Insoweit<br />
gilt primär die oben deutlich gemachte Prämisse der drei Ziele: „Wirtschaftlichkeit<br />
verbessern“, „Qualität steigern“ und „Service erhöhen“ für die zukünftige Betriebsgestaltung<br />
immer wieder!<br />
2.<br />
Technische Betriebsführung der Trinkwasserversorgung<br />
Der Erste Bürgermeister gab das Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes<br />
gemäß Schreiben vom 02.06.2006 nebst Übersicht über das Ausschreibungsergebnis und der<br />
überschlägigen Entwicklung der bei einer Annahme des Angebotes der „SüdWasser GmbH“<br />
für den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> entfallenden Kosten (Entwicklung aus der Bilanz und der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung der kameralistischen Rechnung Jahre 2002 bis 2004) bekannt:<br />
„Die <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Küps</strong> überlegt, die technische Betriebsführung der Wasserversorgung<br />
einem privaten Dienstleister zu übertragen. Hierzu wurden verschiedene Angebote eingeholt,<br />
zu denen wir wie folgt Stellung nehmen.<br />
1. Unter dem Arbeitstitel „Know-how teilen“, Betriebsführungsvereinbarungen <strong>Markt</strong><br />
<strong>Küps</strong> (Wasserwerke/Bauhof) und Abwasserzweckverband Kronach-Süd<br />
(Kläranlage/Netz) – SüdWasser GmbH, Erlangen, haben Sie uns mit Schreiben vom<br />
11.11.2005 nebst umfangreichen Anlagen erstmals kontaktiert. Mit Schreiben des<br />
<strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> vom 21.03.2006 erfolgte eine erste Zäsur inzwischen vorliegender<br />
Angebote und einer Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages (Herr Dr. Wiethe-<br />
Körbrich vom 30.11.2005).<br />
2. Am 13.04.06 fand in Ihrem Hause eine Beratung durch unseren Herrn Enderle statt.<br />
An diesem Termin waren neben dem Ersten Bürgermeister H. Schneider, die Herren<br />
Ebertsch, Hanna und Zapf beteiligt. Hierbei wurde der zum damaligen Zeitpunkt<br />
umfassendste Vertragsentwurf der Firma SüdWasser „über die technische<br />
Betriebsführung der Trinkwasserversorgung und personelle Führung des Bauhofes“<br />
eingehend besprochen und soweit erforderlich ergänzt. Auf Basis des<br />
Betriebsführungsvertrages mit anhängendem Leistungsverzeichnis wurden drei Firmen<br />
zur Angebotsabgabe bzw. zur Überarbeitung ihrer Angebote aufgefordert.<br />
3. Mit Schreiben vom 12.05.2006 erhielten wir zur Prüfung und Auswertung die bis<br />
12.05.2006 beim <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> eingegangenen Angebote. Im Ergebnis ist das Angebot<br />
der Firma SüdWasser GmbH Erlangen vom 12.05.2006 in Höhe von 175.600,00 €<br />
(netto) als das günstigste und wirtschaftlichste Angebot zu werten.<br />
(Anmerkung: Mit Schreiben vom 04.09.06 hat SW auf 155.600 € - Netto –<br />
nachgebessert)<br />
Das Angebot der Bietergemeinschaft SÜC, Coburg/FWO Kronach vom<br />
17.03./10.05.2006 enthielt nur eine angebotene Teilleistung. Letztgenanntes Angebot<br />
entspricht deshalb nicht dem ausgeschriebenen Leistungsumfang. Eine schlüssige<br />
Wertung im Angebotsvergleich ist damit nicht möglich.<br />
Das Angebot der SachsenWasser GmbH vom 09.05./10.05.2006 in Höhe von 290.000<br />
€ (netto) zeigt sich in diesem Angebotspreis als nicht wettbewerbsfähig.<br />
(Anmerkung: Mit Schreiben vom 19.06.06 auf 208.000 € -netto- nachgebessert).
Seite: 541<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Aufgrund der Betriebsergebnisse des Vorjahre (2002 bis 2004) sind im Vergleich zur<br />
eigenen Betriebsstruktur des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> gegenüber dem Bestangebot erhebliche<br />
Einsparungen in der Größenordnung von 50 bis 60 T€/a (siehe dazu die Aufstellung<br />
entsprechend der durch Herrn Dipl.-Kfm. Och (BKPV) gegliederten Kostenstruktur)<br />
möglich.<br />
(Anmerkung: Einsparungen – neu – 70.000 bis 80.000 €)<br />
Zudem könnten wegen der Bereitstellung von nur einer Normalarbeitskraft (vgl.<br />
Angebot SüdWasser) in einem neustrukturierten Betriebsbereich der örtlichen<br />
Wasserwerke, bis zu zwei Mitarbeiter für Aufgaben im Bauhof (allg.) freigesetzt<br />
werden.<br />
4. Unter Zugrundelegung der Beratungsinhalte vor Ort und der Auswertung aller<br />
eingegangenen Angebote, empfehlen wir die Vergabe der technischen<br />
Betriebsführung der Wasserwerke an die SüdWasser GmbH Erlangen für ein Jahr.<br />
Mit diesem Unternehmen könnte deshalb auf der Basis des vorliegenden<br />
Vertragsentwurfes und dem gemeinsam erarbeiteten Anforderungskatalog (nebst den<br />
im Vertragsentwurf vorgesehenen Anlagen) ein Vertragsabschluss erfolgen.<br />
5. Wir weisen darauf hin, dass Dienstleistungsaufträge der vorliegenden Art europaweit<br />
auszuschreiben sind, wenn sie den EU-Schwellenwert überschreiten. Der<br />
Schwellenwert für Dienstleistungen liegt grundsätzlich bei 200.000 €, bei Tätigkeiten<br />
im Bereich der „Sektoren“ Trinkwasser- und Energieversorgung und Verkehr bei<br />
400.000 € (§ 2 Nr. 1 VGV),<br />
Es ist zulässig, die Vertragslaufzeit aus sachlichen Gründen so kurz zu bemessen, dass<br />
der Schwellenwert nicht überschritten wird, es ist aber nicht zulässig, den Auftrag in<br />
der Absicht zu beschränken, das Vergaberecht zu umgehen (§ 3 Abs. 2 VGV).<br />
Die kurze gewählte Laufzeit hat ihre Berechtigung dann, wenn die Gemeinde den<br />
neuen Weg erst erproben möchte und dass sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit dem<br />
Wettbewerb stellen muss. Dagegen würde ein freihändige Verlängerung ohne neuen<br />
Wettbewerb in die zweite Kategorie fallen, weil damit ausgedrückt würde, dass<br />
eigentlich eine längere Laufzeit geplant war (wozu auch eine Verlängerungsoption bei<br />
guter Leistung gehören würde).<br />
Neben der technischen Betriebsführung für die Wasserwerke <strong>Küps</strong>, sind auch die<br />
Betriebsführung für den Bauhof und den AWV Kronach-Süd (Kläranlage/Netz) im Gespräch.<br />
Möglicherweise sind dadurch Synergieeffekte und damit eine noch größere wirtschaftliche<br />
Effizienz möglich.“<br />
Wie bereits oben angeführt, hat das Landratsamt Kronach im Rahmen der<br />
rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltes 2006 auf der Seite 16/17 zu dem infrage<br />
stehenden Sachverhalt folgende Stellungnahme abgegeben: „Der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> beabsichtigt,<br />
die technische Betriebsführung der Wasserversorgung einem privaten Dienstleister zu<br />
übertragen. Hierzu wurden verschiedene Angebote eingeholt, zu denen der Bayer.<br />
Kommunale Prüfungsverband (BKPV) mit Schreiben vom 02.06.2006 Stellung genommen hat.<br />
Der BKPV kommt zu dem Ergebnis, dass das Angebot der Firma SüdWasser GmbH Erlangen
Seite: 542<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
als das günstigste und wirtschaftlichste Angebot zu werten ist. Der BKPV hat ausführlich<br />
dargelegt, dass aufgrund der Betriebsergebnisse der abgerechneten Vorjahre (2002 bis 2004)<br />
im Vergleich zur eigenen Betriebsstruktur des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> gegenüber dem o.g. Angebot<br />
erhebliche Einsparungen in der Größenordnung von 70.000 bis 80.000 € pro Jahr möglich<br />
sind. Auf die vorgelegten Ausschreibungsunterlagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> über die<br />
eingegangenen Angebote und den Prüfungsvermerk des BKPV wird verwiesen.<br />
Bei der Prüfung neuer Betriebsformen für kommunale Einrichtungen ist die Gemeinsame<br />
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für<br />
Landesentwicklung und Umweltfragen vom 20. März 2001 (AllMBl. Nr. 4/2001) „Besondere<br />
Formen der Zusammenarbeit mit Privaten bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben“ zu<br />
beachten.<br />
Diese verweist auf die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und die<br />
neu geschaffene Pflicht gemäß Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO, die Möglichkeiten zur Erledigung<br />
von Aufgaben durch Private zu prüfen. Die Überlegungen des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> gehen zu einem<br />
Betriebsführungsmodell (Dienstleistungsmodell). Beim Betriebsführungsmodell bleibt die<br />
Kommune Eigentümerin und Betreiberin der Anlage (hier: Wasserversorgung), jedoch ist die<br />
Betriebsführung einem privaten Unternehmer übertragen, der dafür ein Entgelt erhält. Die<br />
Rolle des Privaten beschränkt sich darauf, die Leitung des Betriebs zu übernehmen; er tritt in<br />
rechtliche Beziehungen lediglich zur Kommune (keine Aufgabenprivatisierung). Ein<br />
Betriebsführungsmodell hat gegenüber einem Betreibermodell (welches häufig als<br />
genehmigungspflichtiges kreditähnliches Rechtsgeschäft nach Art. 72 GO ausgestaltet ist) den<br />
Vorteil, dass die Kommune den Betriebsführer wechseln kann und dieser sich in regelmäßigen<br />
Abständen im Rahmen von Ausschreibungen dem Wettbewerb stellen muss, während der<br />
Betreiber als Eigentümer der Anlage eine jahrzehntelange Monopolstellung innehat.<br />
Diesem Vorteil trägt v.a. die vom <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vorgesehene Vertragslaufzeit über zunächst ein<br />
Jahr Rechnung. Unter Berücksichtigung der vom BKPV berechneten Einsparungspotentiale<br />
erachtet die Rechtsaufsichtsbehörde die Vergabe der technischen Betriebsführung der<br />
Trinkwasserversorgung durch den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> an einen privaten Betreiber (hier: SüdWasser<br />
GmbH) als geeignetes Mittel zur Haushaltskonsolidierung“.<br />
An dieser Stelle verwies der Erste Bürgermeister darauf, dass mit der Sitzungsladung zur<br />
heutigen Sitzung an die Fraktionssprecher ein modifizierter Vertragsentwurf („SüdWasser<br />
GmbH“), der zu erbringende Leistungskatalog nebst der Kosten-/Leistungsübersicht<br />
(Angebotsspiegel) überlassen wurde. Dies gilt auch für das Teilangebot (vgl. oben) der<br />
Bietergemeinschaft FWO/SÜC und weitere Angebotsunterlagen von Anbietern. Ausdrücklich<br />
wies der Erste Bürgermeister nochmals darauf hin, dass diese Unterlagen nur für den<br />
innerdienstlichen Gebrauch zu verwenden sind und keine Veröffentlichung in Teilen oder auch<br />
Ganz zur Interessenswahrung der verschiedenen Anbieter gestattet werden könne.<br />
Unter Zugrundelegung der Beratungsinhalte vor Ort und der Auswertung aller eingegangenen<br />
Angebote empfiehlt der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (unterstützt durch die<br />
Rechtsaufsicht im Landratsamt Kronach!) die Vergabe der technischen Betriebsführung der<br />
Wasserversorgung <strong>Küps</strong> an die Südwasser GmbH Erlangen für ein Jahr.<br />
Bevor auf das stark und sehr übersichtlich strukturierte Angebot von „SüdWasser“ näher<br />
eingegangen wurde, stellte der Erste Bürgermeister einige Strukturdaten der Fa. SW<br />
übersichtlich darf (insbesondere Schreiben vom 07.09.06 nebst Anlagen, etc.) dar.
Seite: 543<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Hinsichtlich der technischen Dienstleistungen Trinkwasserversorgung und Bauhofleitung liegt<br />
ein Leistungsprofil der letztgenannten Firma für den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vor.<br />
• Das Angebot ist im Bereich der Wasserversorgung als „All inclusiv-Paket“ für die<br />
nachfolgend angebotenen Maßnahmen kalkuliert.<br />
• Die Leitung des Bauhofes ist inbegriffen.<br />
• Das Angebot basiert auf der Bereitstellung eines Wasserwartes in Vollzeit durch den<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong>.<br />
(Anmerkung: Nachstehende Strukturdaten des Leistungsangebotes werden nur auszugsweise<br />
angeführt und insoweit wird auf die vorliegenden Komplettdaten verwiesen)<br />
Verwaltungsdienstleistungen:<br />
z.B.<br />
• Übernahme der Verantwortung für den Bereich der Wasserversorgung gemäß DVGW<br />
Arbeitsblatt W 1000<br />
(Anmerkung: Arbeitsblatt W 1000 / November 2005 DVGW bedeutet Anforderungen<br />
an die Qualifikation und Organisation von Trinkwasserversorgern. Nach Anhang A –<br />
Normativ – gemäß Kriterium B2be = darf eine Wasserversorgungseinrichtung mit<br />
eigener Wassergewinnung, mit weitergehender Wasseraufbereitung und Verteilung<br />
der Zuständigkeit eines geprüften Wassermeisters, Technikers oder gleichwertig. Sog.<br />
Wasserwarte<br />
(= <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong>!) mit langjähriger Erfahrung im Betrieb, die derzeit schon als<br />
technische Führungskraft tätig sind, können möglicherweise auch weiterhin in dieser<br />
Funktion beschäftigt bleiben, sofern sie nachweislich regelmäßig an einschlägigen<br />
Fortbildungsmaßnqahmen teilnehmen. Dies müsste überprüft werden?<br />
In jedem Falle aber ist bei personeller Veränderung die erstgenannte Kompetenz<br />
notwendig!)<br />
Gemäß Angebot FWO vom 07.09.2006 ist das Leistungsprofil eines Wassermeisters<br />
kostenmäßig netto 24.336 € pro Jahr zu bewerten!<br />
• Einhaltung der DIN Normen, TrinkwV, DVGW-Vorschriften, EÜV<br />
• Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit Veranlassung der Trinkwasseruntersuchungen<br />
(auch unplanmäßig) nach TrinkwV, EÜV, Probenentnahme und Probendokumentation<br />
• Berichtswesen nach gesetzlichen Vorschriften<br />
• Netzverlustanalysen, Aufstellungen über Reparaturen<br />
• Anfertigen von Statistiken gem. ges. Vorschriften und Vorgaben <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong><br />
• Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Arbeiten im Bereich<br />
Wasserversorgung<br />
• Durchführen der Gefährdungsanalyse nach dem Arbeitsschutzgesetz<br />
• Erstellung und Aufbewahrung der Betriebstagebücher zur Wasserversorgung<br />
• Erstellung eines Betriebs- und Organisationshandbuch (BOH) für das<br />
Wasserversorgungsunternehmen nach Vorgaben des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong><br />
(Anmerkung: Gem. Schreiben des Bayer. Gemeindetages vom 18.10.2005, dem<br />
Bayer. Landesamt für Umwelt vom 11.10.2005, insbesondere den technischen und<br />
sonstigen gesetzlichen Vorschriften müssen Wasserversorgungsunternehmen<br />
unabhängig von ihrer Größe folgende Aufgaben erfüllen:
Seite: 544<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
- Bereitstellung von Trinkwasser in hygienisch einwandfreier Qualität, in der<br />
erforderlichen Menge und mit ausreichendem Druck<br />
- Bereitschaftsdienst zu Sicherstellung der möglichst störungsfreien Wasserlieferung<br />
- Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und Technischen Regeln<br />
- Nachhaltige Versorgung auf der Grundlage der Erhebung und der technischen<br />
Bewertung des Zustandes der Anlagen.<br />
Werden diese Aufgaben unzureichend erfüllt und entsteht den Abnehmern ein<br />
Schaden oder erleiden Mitarbeiter des Unternehmens oder Dritte einen Unfall, haftet<br />
das Wasserversorgungsunternehmen und der verantwortliche Leiter zivil- und auch<br />
strafrechtlich!<br />
Deshalb sollte sich jedes Wasserversorgungsunternehmen eine funktionierende<br />
betriebliche Organisation schaffen und diese, sowie die Einhaltung der gesetzlichen<br />
Vorschriften und der Berufsgenossenschaftlichen und Technischen Regeln<br />
dokumentieren.<br />
Dazu ist in der Praxis ein Betriebs- und Organisationshandbuch am besten geeignet.<br />
Beim <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> fehlt ein solches BOH!<br />
Gemäß Angebot der Fa. „ipse-Service GmbH“, Neumarkt, vom 07.09.06, kostet dies in<br />
der Größenordnung der gdl. Anlage ca. 7.000 €!<br />
• Durchführen von Werbemaßnahmen mit Veröffentlichungen in den Medien<br />
• Bauabnahmen, Bauabrechnung, Dokumentation gem. gesetzlicher Vorschriften,<br />
Satzungen, Verordnungen und Vorgaben des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong><br />
• Ständige Aktualisierung der vorhandenen Rohrnetzpläne durch Lieferungen von<br />
Updates (vierteljährlich) sowie GIS-Nutzung für den Bereitschaftsdienst<br />
• Betriebsdokumentation – Überprüfung der Messdaten sowie Leistungsfähigkeit<br />
sämtlicher Anlagen der Wasserversorgung und Dokumentation<br />
• Erarbeitung von freiwilligen Vereinbarungen in Wasserschutzgebieten für den <strong>Markt</strong><br />
<strong>Küps</strong><br />
• Erarbeitung von Wirtschafts- und Investitionsplänen für die Wasserversorgung<br />
• Teilnahme an Sitzungen der Kommune, soweit notwendig<br />
• Übernahme der Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung,<br />
Instandhaltung, Reinigung aller Anlagen, Einrichtungen, Fahrzeuge sowie Verkehrs-<br />
und Freiflächen der Wasserversorgung<br />
• Erlass aller Anordnungen für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb der<br />
Wasserversorgung, soweit dies nicht durch die Verwaltung erfolgt<br />
• Ordnungs- und termingerechte Erledigung aller vom <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> übertragener<br />
Aufgaben im Rahmen der Betriebsführung der Wasserversorgung<br />
• Entgegennahme von Weisungen und Anordnungen durch den Bürgermeister oder<br />
durch das Bauamt<br />
• Information von Polizei, Feuerwehr und Ordnungsbehörden mit nachfolgender<br />
Unterrichtung des Bauamtes von den getroffenen Maßnahmen bei Gefahr<br />
• Sicherstellung der ordnungsgemäßen Führung der Arbeits- und Materialnachweise und<br />
anderer Arbeitsauftragsberichte<br />
• Unterweisung des in der Wasserversorgung eingesetzten Personals<br />
• Überwachung aller Arbeiten in der Wasserversorgung, Durchführung von<br />
Dienstkontrollen und Überwachung der Arbeitszeiten<br />
• Beschaffung von Werkzeugen, Geräten und Materialien einschl. Überwachung<br />
• Übernahme von IT-Kosten, Kosten für Datenübertragung, Kosten zur Information des<br />
Bereitschaftsdienstes und für Fernabfrage
Seite: 545<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Personal<br />
z.B.<br />
• Personalgestellung durch ständig präsenten Wassermeister vor Ort mit<br />
entsprechender Ausbildung<br />
• Komplette Urlaubs- und Krankheitsvertretung für den vorhandenen kommunalen<br />
Mitarbeiter bis 50 Tage pro Jahr<br />
• Verfügbarkeit eines Wassermeisters / Verantwortlichen bei allen Fragen und<br />
Problemen rund um die Uhr (Reaktionszeit max. 30 Minuten)<br />
• Organisation und Bereitstellung eines 24-h Bereitschaftsdienstes (Reaktionszeit max.<br />
30 Minuten)<br />
• Weiterqualifizierung des Personals in der Wasserversorgung mit Kostenübernahme<br />
aller Weiterbildungskosten in diesem Bereich<br />
• Einsatzplanung für den Einsatz der Arbeiter, Einteilung von Arbeitsgruppen und die<br />
Arbeitsverantwortlichen<br />
• Kontrollen und Sicherstellung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften<br />
Ingenieurleistungen:<br />
z.B.<br />
• Planung und Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an sämtlichen Anlagen und<br />
Einrichtungen der Wasserversorgung<br />
• Ständige Verfügbarkeit eines Ingenieurs bei allen Fragen und Problemen in der<br />
Wasserversorgung<br />
• Stellung einer Sicherheitsfachkraft / eines Sicherheitsingenieurs<br />
• Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben, Auftragsvergaben, Projektleitung,<br />
Projektsteuerung, Bauüberwachung sowie Einkauf<br />
• Anleitung des Wassermeisters und des Wasserwarts<br />
Anlagenbetrieb:<br />
z.B.<br />
• Betrieb aller Wassergewinnungs-, Wasseraufbereitungs- und<br />
Wasserspeicherungsanlagen des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong><br />
• Durchführung aller erforderlicher Grünpflegearbeiten an den Einrichtungen der<br />
Wasserversorgung (mindestens 4x jährlich)<br />
• Übernahme der Verkehrssicherungspflicht an allen Anlagen der Wasserversorgung<br />
• Schutzgebietsbegehungen<br />
• Störungsbeseitigung im Versorgungsnetz mit allen Kosten (Reaktionszeit max. 30 Min)<br />
• Regelmäßige Reinigung aller Anlagen und Einrichtungen der Wasserversorgung<br />
• Regelung aller Anlagen und Einrichtungen gem. Bedienungsvorgaben und gesetzlicher<br />
Vorschriften<br />
• Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />
• Veranlassung und Durchführung durch zertifiziertes Labor (Auswahl mit Zustimmung<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong>)<br />
• Kontrolle und Ergänzung der Beschilderung von Ober- und Unterflurhydranten<br />
• Straßenkappenauswechslung nach Vorgabe und Weisung des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong><br />
• Schieberauswechslung nach Vorgabe und Weisung des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong><br />
• Komplette Unterhaltungsmaßnahmen an der Versorgungsanlagen inkl. Tiefbau,<br />
komplettem Material (nach Vorgabe <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong>), Reparaturleistungen bis 10 m<br />
Netzlänge
Seite: 546<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
• Komplette Unterhaltungsmaßnahmen an den Gebäuden und Einrichtungen der<br />
Wasserversorgung. D.h. Planung und Durchführung der zur Aufrechterhaltung des<br />
Betriebes erforderlichen Instandhaltungsarbeiten mit Inspektion, Wartung und<br />
Instandsetzung der Anlagen.<br />
• Hydrantenwartung und Spülung (jeweils mind. 1xjährlich) inkl. Reparatur,<br />
Hydrantenauswechslung mit allen Kosten<br />
• Komplette Schieberwartung (mind. 1xjährlich), Schieberauswechslung mit allen Kosten<br />
• Netzkontrolle und Netzbegehungen, Leckortung<br />
• Netzspülungen und Spülungen von Leitungsendsträngen (2 x jährlich)<br />
• Dauerpumpversuche an den vorhandenen Brunnenanlagen<br />
• Tägliche Nachtabsenkungsüberprüfung<br />
• Übernahme des kompletten Zählerwesens (Neubeschaffung, Zählerwechsel, Ablesung,<br />
Unterhalt etc.) unter Beachtung der gesetzlichen Eichfristen. Zählertyp nach Angabe<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> – derzeitiges Messsystem wird beibehalten<br />
• Übermittlung der Zählerstände in durch den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vorgegebener Form<br />
• Überprüfung der Hausanschlüsse<br />
• Durchführung aller erforderlichen Sondermaßnahmen bis 2.500,-- € je<br />
Einzelmaßnahme<br />
• Jährliche Reinigung aller Trinkwasserbehälter<br />
• Entsorgungskosten in der Wasserversorgung (Container, Absetzbecken etc.)<br />
• Wasserverluste in den einzelnen Versorgungsgebieten sollten minimiert werden. Hier<br />
wäre eine Größenordnung von
Seite: 547<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
• Kontrolle aller Nachweise von Überprüfungen (Kinderspielplätze, Bäume, RÜB’s...)<br />
sowie der Fahrtenbücher für LKW, Unimog, Sonderfahrzeuge ...<br />
• Gewährleistung eines wirtschaftlichen Betriebsablaufes<br />
• Vollständige Verrechnung aller Bauhofleistungen<br />
• Grundsätzliche Weiterverrechnung von Bauhofleistungen, die in erheblichem Umfang<br />
anfallen, zu Selbstkosten für kostenrechnende Einrichtungen<br />
• Erfassen der Lohn- und Fahrzeugstunden<br />
• Durchführung des Bestellwesens, Auswertung für Nachkalkulation und<br />
betriebswirtschaftliche Vergleiche<br />
• Anlegen von Stammkarten für Fahrzeuge, Maschinen und Geräte über PC unter<br />
Beigabe der Unterlagen wie Ersatzteilliste, Schmierpläne Bedienungsanleitungen, etc.<br />
• Organisation des Winterdienstes, Einteilung und Überwachung der Räum- und<br />
Streukolonnen und Fahrzeuge, sowie Dokumentation der Einsätze<br />
• Detaillierte Arbeitsvorbereitung als auch detaillierte Darstellung der Arbeitseinsätze<br />
der einzelnen Beschäftigten<br />
• Koordination der Arbeiten im Rahmen der Arbeitsverteilung und anschließender<br />
Kontrolle<br />
• Einteilung der Arbeitsgruppen, Festlegung der Zahl der Arbeitskräfte und Auswahl der<br />
benötigten Fahrzeuge und Geräte<br />
• Überwachung der zweckentsprechenden Verwendung von Maschinen und Geräten<br />
• Wirtschaftlicher Arbeitseinsatz des Bauhofpersonals, u.a. Bildung von Arbeitsgruppen<br />
• Koordination einer gleichmäßigen Auslastung von Bauhofpersonal und Fahrzeugen<br />
• Überwachung einer ordnungsgemäßen, wirtschaftlichen und übersichtlichen<br />
Lagerführung<br />
• Jährliche Inventur, sowie zeitnahe Eingabe der Zu- und Abgänge in de PC für Material,<br />
Geräte, Werkzeuge, Verbrauchsstoffe<br />
Das Angebot der „Südwasser GmbH“ vom 04.09.06 für das vorgenannte Leistungsprofil<br />
lautet: Jahr 1 = 0 Euro/Jahr, Jahr 2 = 10.000 Euro/Jahr und vom 3. bis 5. Jahr je 20.000<br />
Euro/Jahr.<br />
Anhand einer ersten Zäsur stellte der Erste Bürgermeister an dieser Stelle über den<br />
Lichtbildprojektor bildhaft das bisher genannte Leistungsprofil Wasserwerke <strong>Küps</strong> / Bauhof<br />
dar.<br />
Wasserwerke (BKPV)<br />
Wassermeister<br />
BOH<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> 1) SachsenW SüdW FWO<br />
231.777<br />
24.336 3)<br />
7.000 4)<br />
208.000<br />
--<br />
--<br />
155.600<br />
--<br />
--<br />
48.700<br />
--<br />
(7.000)<br />
Zwischensumme 263.053 208.000 (55.700)<br />
Bauhofleitung 2) 21.800 40.000<br />
1 Jahr gesamt:<br />
284.853 248.000<br />
Mehraufwand (+)<br />
1) ∅ 2002 - 2004<br />
2) 0,5 NK<br />
3) Angebot „FWO“<br />
4) Angebot „ipse“<br />
+ 129.253<br />
+<br />
92.400<br />
- 0 -<br />
155.600<br />
+/- 0<br />
X<br />
(55.700)<br />
= nur Teilangebot
Seite: 548<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Vorteile der Gestellung eines Bauhofleiters und Synergieeffekte bei Vergabe der technischen<br />
Betriebsführung an SüdWasser GmbH für den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong>:<br />
� Gestellung Wassermeister und Bauhofleiter in einer Person wird ermöglicht durch<br />
qualifizierten Mitarbeiter und Vertreter der SüdWasser GmbH mit Ausbildung zum „Meister für<br />
Wasserwirtschaft“ und qualifizierte Aus- und Weiterbildung im Bauwesen sowie langjähriger<br />
Erfahrung als Bauleiter im Rohrleitungs-, Tief- und Wasserbau<br />
� Durch externe Führungskräfte wird eine unabhängige Bewertung der Aufgaben und<br />
Anforderungen gewährleistet<br />
� Kosten der einzelnen, durchgeführten bzw. angeforderten Aufgaben im Bauhof und in der<br />
Wasserversorgung können durch eine externe Führungskraft leichter transparent<br />
aufgezeichnet und unabhängig bewertet werden<br />
� Kompetente Koordination von Baustellen im Bereich Wasserversorgung und Aufgaben des<br />
Bauhofes durch erfahrene Meister / Bauleiter in Personalunion<br />
� Durch gemeinsame Leitung Bauhof / Wasserversorgung sinnvolle Koordination der<br />
Aufgaben und Nutzung von Synergien möglich<br />
� Im Bedarfsfall stehen Ingenieure und Techniker verschiedener Sparten (auch<br />
Bauingenieure) zur Unterstützung der Meister und Mitarbeiter zur Verfügung<br />
� Einsparung von Personalkosten durch Leiter Bauhof / Meister Wasserversorgung in<br />
Personalunion, Entfall der Urlaubsvertretung durch <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> durch weiteren, qualifizierten<br />
Meister der SüdWasser GmbH<br />
Entwicklungsmöglichkeit für den Standort <strong>Küps</strong> bei Auftragserteilung an die SüdWasser<br />
GmbH (nebst Betriebsansiedlung)<br />
� <strong>Küps</strong> ist ein Pilotprojekt im Bereich Gestellung eines Bauhofleiters in Verbindung mit dem<br />
Leiter der Wasserversorgung durch einen externen Dienstleister<br />
� <strong>Küps</strong> ist eine Kopfstelle mit Potential zur Weiterentwicklung<br />
� Mehrere Projekte der SüdWasser GmbH und potentielle Kunden liegen im Einzugsgebiet<br />
� SüdWasser plant Einsatz von mindestens 2 Wassermeistern und einem zusätzlichen<br />
Mitarbeiter ab Beginn der Beauftragung zur Betreuung von derzeit 2 weiteren Projekten ab<br />
Standort <strong>Küps</strong><br />
(Anmerkung: lt. Schreiben der Südwasser vom 07.09.2006 sollen am Betriebsstandort <strong>Küps</strong><br />
ca. 12 bis 23 Mitarbeiter, unter Hinweis auf eine vergleichbare Entwicklung des<br />
Betriebsstandortes Rehau, langfristig beschäftigt werden).<br />
� Mittelfristig ist, abhängig von der weiteren Entwicklung der Aufträge im Umfeld, die<br />
Aufstockung des Personals am Standort möglich<br />
� Durch die Bedeutung und den Umfang des Auftrages des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> besteht mittelfristig
Seite: 549<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
auch Bedarf an zusätzlichem kaufmännischen Personal<br />
� SüdWasser stellt vorzugsweise Personal aus den Regionen ein, in denen sie<br />
Dienstleistungen erbringt, somit ist die Schaffung von weiteren, qualifizierten Arbeitskräften<br />
in <strong>Küps</strong> und Umgebung zu erwarten<br />
3.<br />
„Der moderne Bauhof“<br />
Das wirtschaftliche Unternehmen Bauhof<br />
Der Bauhof als gemeindlicher Dienstleister wird in Zukunft unter verstärktem Wettbewerbsund<br />
Rechtfertigungsdruck stehen. Andererseits leistet er wichtige und unverzichtbare Arbeit<br />
für die Kommune und steht, wie kaum eine andere kommunale Einrichtung im Blickfeld der<br />
Öffentlichkeit. Die Anwendung moderner Managementmethoden schafft die Grundlage, um<br />
diese Herausforderung zu bestehen.<br />
Der moderne Bauhof ist ein wirtschaftlich geführtes Unternehmen, das als technischer Betrieb<br />
Serviceleistungen erbringt. Auch wenn der Bauhof in weiten Bereichen für das Gemeinwohl<br />
arbeitet, steht er grundsätzlich im Wettbewerb mit privaten Anbietern und im Vergleich mit<br />
anderen Bauhöfen. Viele Bauhöfe entsprechen diesem Ideal nicht oder nur zum Teil. Erst im<br />
Zusammenspiel vieler einzelner Faktoren entsteht ein optimales Ergebnis.<br />
� Personal: Die neuen Anforderungsprofile für Mitarbeiter und Leiter erwarten andere<br />
Einstellungen, anderes Verhalten und andere Qualifikationen als bisher.<br />
� Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnis: Das Verhältnis zwischen dem auftraggebenden in<br />
der Verwaltung und dem Dienstleister Bauhof muss klar getrennt sein. Nur so werden<br />
Leistungsqualität und Kosten der Leistungserbringung kritisch hinterfragt. Notwendig ist<br />
hierfür ein Auftragswesen im Baubetriebshof.<br />
� Management: Ein modernes Bauhofmanagement braucht zur Steuerung seines<br />
Unternehmens eine robuste Kosten- und Leistungsrechnung und ein solides Controlling und<br />
Berichtswesen.<br />
� Kontraktmanagement: Daueraufträge für den Bauhof werden jährlich in Form eines<br />
Kontraktes mit der Gemeinde vereinbart. Fallweise Aufträge werden nach festen Regeln und<br />
nach jährlich festgelegten Verrechnungspreisen abgewickelt.<br />
� Rechtsform: Rechtsform und organisatorische Einbindung sind darauf hin zu prüfen, ob sie<br />
die unternehmerischen Freiräume schaffen, Abläufe vereinfachen und trotzdem die<br />
Gestaltungshoheit der Gemeinde erhalten.<br />
� EDV und Software: Als modernes Wirtschaftsunternehmen ist der Bauhof ohne geeignete<br />
EDV-Ausstattung und spezifische Software nicht zu führen.<br />
Der Erste Bürgermeister erläuterte anhand eines Organisationsschaubildes die mögliche<br />
künftige Aufbauorganisation des Bauhofes, er erläuterte die strategischen Handlungsfelder,<br />
die davon tangiert werden und verwies abschließend auf einen Fachbeitrag mit dem Inhalt<br />
„Der zukunftsfähige Bau- und Betriebshof: vom Verwaltung zum Wirtschaften“ des Bauhofes.<br />
Den Fraktionssprechern wurde eine entsprechende Unterlage mit der Sitzungsladung<br />
zugestellt.<br />
Gleiches gilt auch für einen Aktenvermerk zur Bauhoforganisation und respektive<br />
Betätigungsfeld des künftigen Bauhofleiters incl. der Empfehlung aus dem Gutachten (Seiten<br />
2, 3, 6, 23 , 24, 25, 28) des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom September<br />
2003 in einer Zusammenstellung vom 22.06.2006.
Seite: 550<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat sich in seiner Stellungnahme zur Vergabe<br />
der technischen Betriebsführung der Trinkwasservorsorgung im <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vom 02.06.2006<br />
abschließend auch für eine Betriebsführung des Bauhofes sich dahingehend positioniert und<br />
festgestellt, dass dadurch Synergieeffekte und damit eine noch größere wirtschaftliche<br />
Effizienz möglich sei.<br />
Noch deutlicher erfolgten im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Haushaltes<br />
2006 durch das Landratsamt Kronach diesbezügliche Hinweise und Feststellungen. Aufgrund<br />
der vorliegenden Unterlagen zu einer effizienteren Betriebsführung des gemeindlichen<br />
Bauhofes und anhand von Berechnungen auf der Basis des Gutachtens des BKPV vom<br />
September 2003 wurde dargelegt, dass durch Umstrukturierungen im Bereich des Bauhofes<br />
in eine moderne Baubetriebsführung (personelle Umorganisation durch freiwerdende Kräfte<br />
aus der Wasserversorgung) und unter Berücksichtigung der o.g. Vergabe der technischen<br />
Betriebsführung der Wasserversorgung eine effiziente Betriebsführung zu erreichen ist.<br />
Insoweit befürwortet die Rechtsaufsicht die vom <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> angedachten Maßnahmen.<br />
Langfristig könne auch im Bereich der Bauhöfe die kommunale Zusammenarbeit ins Auge<br />
gefasst werden (Bescheid Landratsamt Kronach vom 04.07.2006, Au. 210-941/06).<br />
Bei seinen abschließenden Ausführungen für den Betriebsbereich Bauhof erläuterte der Erste<br />
Bürgermeister die Aufgabenbereiche, die mit den aus der Wasserversorgung zugeführten<br />
zwei Arbeitskräften erledigt werden können.<br />
Deswegen wurde eine Studie erarbeitet, wonach die dringendsten Maßnahmen im Hoch- und<br />
Tiefbau, die sonst „privat vergeben werden müssten“, mit den zwei frei werdenden<br />
Mitarbeitern abgewickelt werden sollen. Er bezog sich dabei auf Unterlagen eines Arch.-<br />
Büros, sowie weitergehenden Nachweisen der Verwaltung. Hiernach entstehen bei 14<br />
gemeindlichen Objekten Zeitaufwände von 49 Wochen/2 Arbeitskräften und im Tiefbau von<br />
52 Wochen für ebenso 2 Mitarbeitern dringendst zu erledigende Arbeiten an.<br />
Dies entspricht einer Zweijahresstundenleistung von 7.777 Stunden und bei einem<br />
Unternehmerlohn (35,00 € zzgl. MWSt. = 41,65 €/Std.) in Höhe von 41,65 €/Std. wäre dies<br />
ein Aufwand von ca. 323.000 €! Davon müsste der Bruttojahreslohn der 2 aus der<br />
Wasserversorgung zugewiesenen Arbeitskräfte (für 2 Jahre und 6 Monate) in Höhe von<br />
203.000 € (= ∅ 26,10 € / Std. x 7.777 Std.)abgezogen werden.<br />
a. Demnach könnte sich als weiterer Synergieeffekt im Bauhof eine wirtschaftliche<br />
Verbesserung von 120.000 € ergeben. Dazu dürfte auch der dauernde Leistungsansatz (vgl.<br />
Angebot SüdWasser vom 04.09.2006) in Höhe von 20.000 € jährlich -. 1. Jahr kostenfrei! –<br />
mit hinzugerechnet werden können. Summasumarum damit ein weiterer Kostenerfolg von<br />
b. in Höhe von 30.000 € (= 20.000 € 2006 + 10.000 € 2007) in den kommenden zwei<br />
Jahren mit berücksichtigt werden,<br />
c. für sog. Vorarbeiterzulagen werden derzeit im Jahr auch schon 5.000 € bezahlt. Für 2<br />
Jahre sind dies 10.000 €. Dies bedeutet insgesamt:<br />
In der Summe der Pos. a – c ergäbe sich zus. ein rechnerischer Gesamterfolg vom 160.000 €!<br />
(Anmerkung: Selbst wenn – rein spekulativ gesehen – unter Wettbewerbsbedingungen die<br />
Pos. a. durch eine freie Vergabe als Unternehmensleistung kostengünstiger gestaltet werden<br />
könnte, sind in der Summe immer noch erhebliche Kosteneinsparungen im Bauhofbereich<br />
zusätzlich zu erzielen).
Seite: 551<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Achtung:<br />
Besonders bedeutsam ist aber auch die Tatsache, dass in voraussichtlich einem Jahr / 1<br />
Mitarbeiter und möglicherweise in ca. 2 Jahren / 2 Mitarbeiter wegen Verrentung<br />
ausscheiden. Bis dahin könnten (müssten) die Rückstände und sonstigen „Unzulänglichkeiten“<br />
im Bauhof im Rahmen der sich bietenden Strukturveränderungen beseitigt sein.<br />
Es tut sich eine „WIN-WIN“-Chance auf! Dies ist die Gunst der Stunde, die es zu nutzen gilt.<br />
Im Falle der sicher zu erwartenden Personalveränderungen mit einem Verzicht auf<br />
Neueinstellungen ergäbe sich dann auch automatisch eine noch leichtere „Erklärung“<br />
hinsichtlich personeller und wirtschaftlicher Effizienz.<br />
F A Z I T<br />
Der Erste Bürgermeister resümierte alle positiven Elemente. Hiernach steht eine Komplett-<br />
Privatisierung außer Frage. Der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> behält nach wie vor die Verantwortung für den<br />
Betrieb seiner Wasserversorgung und des Bauhofes in eigener Hand, bewahrt durch<br />
Bereitstellung des Wasserwartes die personelle Kompetenz und sorgt durch das Engagement<br />
des Kooperationspartners für die Erhaltung und sukzessive auch für die Schaffung von neuen<br />
Arbeitsplätzen. Der betriebssichere Status (BOH, Arbeitsplatz W 1000 etc.), sowie die<br />
wirtschaftliche Effizienz und Flexibilität steht im Vordergrund. Für den Bereich der<br />
Wasserversorgung können mindestens 70.000 bis 80.000 € pro Jahr und durch das<br />
Komplettangebot der Fa. SüdWasser zu erwartende weitere 24.336 € (Angebot FWO)<br />
„eingespart“ werden..<br />
Der Bauhof mit der angegliederten Verwaltungsstruktur prosperiert in wirtschaftlicher Hinsicht<br />
nicht zuletzt durch zu erwartende Synergieeffekte. Die Leistungsbereiche der aus der<br />
Wasserversorgung für Arbeiten im allgemeinen Bauhof freigesetzten zwei Mitarbeiter für 2<br />
Jahre und 6 Monate mit bewertet! Die Dienstleistungs- und Produktsicherheit und Qualität<br />
bleibt erhalten bzw. wird verbessert, Vertrags- und Preisstabilität ist bestimmbar und selbst<br />
die optionale Gewährleistung die genannten Betriebsbereiche in Eigenregie, nachhaltig mit<br />
dem neuen Kooperationspartner oder weiteren Partnern im Hinblick auf interkommunale<br />
Zusammenarbeit besteht weiterhin.<br />
Bitte unterstützen Sie für die sowohl für den Betriebsteil Wasserwerke als auch für den<br />
Bauhof das „Projekt 100.000 € - Plus“ mit Ihrer Entscheidung!<br />
Im Kontext bedeutet dies zum einen eine klare Kosteneinsparung (in 2 Jahren 6 Monate ca.<br />
100.000 €) im Betriebsgeschehen des „neuen Bauhofes“ und zum anderen wäre ein<br />
vollständiger Ausgleich des sicherlich auch für das Jahr 2007 zu erwartenden, bilanzmäßigen<br />
Verlustes (02-04 = ∅ 42.000 €) der Wasserversorgung problemlos möglich. Auch könnte den<br />
Bürgern sogar eine Gebührensenkung der Wassergebühr (in Höhe von 0,10 € pro m³, bzw. in<br />
einer Summe von ca. 36.000 €) zugesprochen werden. Nach Meinung des Ersten<br />
Bürgermeisters ergibt sich danach folgendes Bild einer abschließenden „Bilanz“:<br />
“B I L A N Z” - nominal -<br />
.<br />
1.1<br />
Wasserwerke<br />
HST-Kosten<br />
für 1 Jahr<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> SüdW +/-<br />
∅ + 231.717
Seite: 552<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
1.2<br />
1.3<br />
Pauschale (SüdW)<br />
- 155.600<br />
+ 76.117<br />
abzügl. Jahresverlust 02-04 im ∅<br />
- 42.000<br />
Zwischensumme + 34.117<br />
Gebührensenkung<br />
34.117<br />
360.000 m³ = ca. 0,10 €<br />
- 34.117<br />
- 0 - €<br />
Anmerkung:<br />
In den Folgejahren egalisieren sich „Einsparung“ i.V.m. Gebührenminderung und wiederum<br />
Deckung des Fehlbetrages!<br />
2.<br />
2.1<br />
2.2<br />
2.3<br />
2.4<br />
2.5<br />
Bauhof<br />
1. Jahr<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> SüdW + / -<br />
Einsparungspotenzial<br />
(Eigenregie/Unternehmerleistung<br />
)<br />
+ 48.000<br />
- 0 -<br />
abzügl. Bauhofleitung<br />
Zwischensumme + 48.000<br />
Einsparung (!)<br />
+ 48.000<br />
2. Jahr<br />
abzügl. Bauhofleitung<br />
10.000<br />
Zwischensumme + 38.000<br />
Einsparung (abzgl.Bauhofleitung)<br />
G e s a m t-Einsparung<br />
(in 2 Jahren, 6 Monate)<br />
+ 24.000<br />
10.000<br />
6 Monate<br />
(3. Jahr)<br />
+ 14.000<br />
= 100.000 €<br />
Der Erste Bürgermeister bedankte sich abschließend bei dem beauftragten Gutachter des<br />
Bayrischen Kommunalen Prüfungsverbandes, den Mitarbeitern der Rechtsaufsicht im<br />
Landratsamt Kronach, die die entsprechenden Vorlagen geprüft und ihre Empfehlung
Seite: 553<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
abgegeben haben. Gleiches gilt auch für die Kollegen der Verwaltung, die im Rahmen einer<br />
Arbeitsgruppe vorbereitend tätig geworden sind. Dies gilt auch für die Interessenslagen<br />
bestimmter Kolleginnen und Kollegen im <strong>Markt</strong>gemeinderat. Abschließend sprach er sich auch<br />
lobend gegenüber allen Anbietern für die vielen konstruktiven Gespräche im Rahmen des<br />
Wettbewerbsverfahrens aus.<br />
Im Anschluss an den Sachvortrag kam es zu einer regen Diskussion im <strong>Markt</strong>gemeinderat an<br />
der sich alle Fraktionen intensiv beteiligten. Diese bedankten sich für den fundierten<br />
Sachvortrag des Ersten Bürgermeisters. Die Vorgehensweise zeige, dass sich mit diesem<br />
wichtigen Thema „Wasserversorgung“ intensiv auseinander gesetzt wurde und auch künftig<br />
auseinander gesetzt werden muss. Langfristig bestünde Handlungsbedarf im gesamten<br />
Wasserversorgungsnetz der <strong>Markt</strong>gemeinde, um der kommunalen Pflichtaufgabe dauerhaft<br />
gerecht zu werden und die Wasserversorgung für die Bürger sicherstellen zu können. Die<br />
Verantwortung, das Eigentum und die Gebührenhoheit, müssten bei allen Überlegungen<br />
jedoch weiterhin in den Händen der Gemeinde bleiben. Es dürften keine Mehrkosten für die<br />
Bürger entstehen und keine nicht rückgängig zu machende Entscheidungen des Gremiums<br />
getroffen werden.<br />
Das vorgestellte Lösungsmodell sei eine mögliche Variante, die es neben vielen anderen zu<br />
prüfen gilt. Es bestünden hier aber insbesondere Bedenken bei der Vergabe einer<br />
kommunalen Pflichtaufgabe an einen Großanbieter sowie eine möglicherweise eintretende<br />
Irreversibilität in der Verwaltungsstrukturen des Bauhofes nach dem Ende der<br />
Vertragslaufzeit. Fraglich sei auch die mittel- und langfristige Preisstabilität des Anbieters.<br />
Genauer beleuchtet werden sollte auch eine mögliche Bauhofführung - ob dies jedoch<br />
gemeinsam mit dem Arbeitsbereich der technischen Betriebsführung der Wasserwerke lösbar<br />
sei, müsse geprüft werden.<br />
Vor einer Entscheidung zu einem solch sensiblen Thema, sollten aus Sicht der<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderäte deshalb auch andere Wege und Möglichkeiten geprüft werden. Denkbar<br />
wären hier u.a. Kooperationen mit Nachbargemeinden z.B. im Rahmen der interkommunalen<br />
Zusammenarbeit ggf. mit Betriebsunterstützung durch kompetente Partner.<br />
Der Erste Bürgermeister schlug vor einen interfraktionellen Arbeitskreis aus dem Gremium zu<br />
bilden um schnellstmöglich weitere Wege zu beleuchten und auszuarbeiten mit dem Ergebnis,<br />
eine grundsätzlich mögliche Ausrichtung und Zielsetzung des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> im<br />
Gesamtkonzept „Wasserversorgung und Bauhofleitung“ zu erarbeiten, so auch die im<br />
Sachvortrag des Ersten Bürgermeisters grundhaft belegten Daten, Fakten und Zahlen nach zu<br />
besprechen, oder noch weitere Informationen zu ziehen. Der Erste Bürgermeister deutete an,<br />
in Kürze die Fraktionen zu kontaktieren.<br />
ohne Abstimmung<br />
98 Umstellung, Erweiterung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Gemeindeteil Tüschnitz<br />
im Zuge der Dorferneuerungsmaßnahme<br />
Aufgrund eines Ortstermins im Zuge der Dorferneuerungsmaßnahme wurde seitens der E.ON<br />
Bayern AG ein Projekt für die Änderung der Straßenbeleuchtungsanlage ausgearbeitet und<br />
mit Schreiben vom 06.07.2006 dem <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vorgelegt. Demzufolge belaufen sich die<br />
Kosten für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf Kabel sowie für die Erweiterung (es<br />
handelt sich hierbei um 1 Peitschenleuchte und 3 Pilzleuchten, wie sie in dem Bereich bereits<br />
vorhanden sind) auf insgesamt 5.382,66 €. Diese Erweiterung betrifft lediglich die<br />
Teilbereiche des Schloßringes und des Beikheimer Weges „um des Mehrzweckhaus herum“.
Seite: 554<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Mit Schreiben vom 06.07.2006 wurden von der E.ON Bayern AG dem <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> außerdem<br />
Alternativen zu den bestehenden bzw. neu zu stellenden Lampen im Zuge der<br />
angesprochenen Erweiterung mitgeteilt und eine Auswahl von drei gestalterischen Leuchten.<br />
Die Vorlage erfolgte im <strong>Markt</strong>gemeinderat am 25.07.2006 unter TOP 78 mit dem Beschluss,<br />
dass das Angebot der E.ON zunächst mit den aufgezeigten Alternativen zur Kenntnis<br />
genommen und die Verwaltung beauftragt wird, für eine endgültige Entscheidung ein<br />
„Komplett-Angebot“ von der E.ON einzuholen.<br />
Mit Schreiben vom 07.08.2006 der E.ON Bayern AG wurden nun alle Alternativen vorgelegt<br />
und dem <strong>Markt</strong>gemeinderat mit Lageplan und Kostenübersicht dargestellt.<br />
I. Umstellung auf Kabel und Erweiterung der vorhandenen Leuchten um 1<br />
Peitschenleuchte und 3 Pilzleuchten im Teilbereich des Schloßringes und<br />
Beikheimer Weges 5.382,66 €.<br />
II. Umstellung auf Kabel und Erneuerung sowie Erweiterung der Straßenbeleuchtung<br />
für eine gleichmäßige Ausleuchtung für<br />
II/1 die unter I. genannten Teilbereiche des Schloßringes und des Beikheimer Weges<br />
mit 8 Aufsatzleuchten Typ Vierkant Hellux 10.013,00 €<br />
II/2 den gesamten Schloßring und den unter I. genannten Teilbereich des Beikheimer<br />
Weges mit 13 Aufsatzleuchten Typ Vierkant Hellux 14.981,66 €.<br />
Bei einer Entscheidung für die Zylinderleuchte Castor bzw. Zylinderleuchte Oslo ergeben sich<br />
im Falle der Alternative II/1 Mehrkosten von 2.644,43 € bzw. 2.918,19 € und bei der<br />
Alternative II/2 Mehrkosten in Höhe von 4.297,20 € bzw. 4.742,16 €.<br />
Nach eingehender Diskussion fasste das Gremium folgenden<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt die Sachdarlegung zur Kenntnis. Im Sinne der Ausführungen<br />
wird beschlossen, den Auftrag für die Straßenbeleuchtung im Ortseil Tüschnitz nach dem<br />
Angebot der Nummer II/2 der Vorlage -mit Ausnahme der vorgesehenen Leuchte im Bereich<br />
„Beikheimer Weg 3“- zu vergeben.<br />
Abstimmung: dafür: 12; dagegen: 8<br />
99 Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die<br />
Verwaltungsorganisation beim <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vom 28.06.2006;<br />
Zusammenfassung der Ergebnisse<br />
„Auf Antrag des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> untersuchten wir in der Zeit vom 14.09.2005 bis 10.03.2006<br />
mit mehreren, teilweise längeren Unterbrechungen die organisatorischen Verhältnisse der<br />
Gemeindeverwaltung. Danach sollten wir insbesondere untersuchen,<br />
• ob die Verwaltung des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong> zweckmäßig und wirtschaftlich gegliedert ist,<br />
• ob die Verwaltungsaufgaben nach sachbezogenen bzw. funktionellen Gesichtspunkten<br />
auf die einzelnen Organisationseinheiten und die Mitarbeiter verteilt und die<br />
Zuständigkeiten zweckmäßig abgegrenzt sind,<br />
• welcher Personalbedarf in den vorgeschlagenen Organisationseinheiten notwendig ist<br />
(einschl. Stellenplanvorschlag) und<br />
• wie die Planstellen der Beamten und Angestellten nach der angetroffenen<br />
Aufgabenzuteilung zu bewerten sind (Ist-Bewertung).“
Seite: 555<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
In seiner Zusammenfassung stellte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband abschließend<br />
folgendes fest:<br />
Verwaltungsgliederung<br />
Wir empfehlen, im Sinne einer straffen und effizienten Verwaltung die Zahl der Ämter auf<br />
zwei zu reduzieren und auf die Untergliederung in Sachgebiete zu verzichten. Im Sinne der<br />
Entwicklung der Verwaltung zu einem Dienstleister nach dem neuen Steuerungsmodell<br />
empfehlen wir, die Organisationseinheiten als Fachbereich auszuweisen. Von der bisherigen<br />
Regelung abweichend schlagen wir -in Absprache mit der Verwaltung -folgende<br />
Aufgabenverteilung vor:<br />
• Im Fachbereich 1 sollte die Haupt- und die Finanzverwaltung zusammengefasst<br />
werden; damit würden die beiden Servicebereiche (Querschnittsbereiche) gebündelt.<br />
• Im Fachbereich 2 sollten das Ordnungs- und Sozialwesen sowie das Bauwesen<br />
(Bauverwaltung mit Bautechnik) bearbeitet werden.<br />
Für den Ersten Bürgermeister sehen wir auch künftig keine eigene Organisationseinheit vor.<br />
Die anfallenden Verwaltungsaufgaben sind grundsätzlich den beiden vorgeschlagenen<br />
Fachbereichen zuzuordnen. Das schließt nicht aus, dass der Bürgermeister in besonderen<br />
Fällen Aufgaben an sich zieht oder sich durch zielorientierte Weisungen in die<br />
Sachbearbeitung einschaltet.<br />
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen stellt sich unser Vorschlag für die<br />
künftige Verwaltungsgliederung wie folgt dar:<br />
Fachbereich 1<br />
Allgemeines und Finanzen<br />
Einrichtungen:<br />
Schulen<br />
Leitung der Verwaltung<br />
Erster Bürgermeister<br />
Fachbereich 2<br />
Bürgerbüro, Planen und Bauen<br />
Einrichtung:<br />
Bauhof<br />
Die Einrichtungen werden dem jeweils für die Sachbearbeitung verantwortlichen Fachbereich<br />
zugeordnet. Durch die weitgehende Verschlankung der Verwaltung werden Schnittstellen zu<br />
anderen Organisationseinheiten minimiert, der Informationsfluss verbessert, der<br />
Belastungsausgleich bei Arbeitsspitzen und/oder Personalausfällen weniger problematisch<br />
und die Vertretung innerhalb einer Organisationseinheit eher möglich und damit wirksamer.<br />
Mit der vorgeschlagenen Verwaltungsgliederung werden somit Organisationseinheiten
Seite: 556<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
geschaffen, die allen organisatorischen Erfordernissen Rechnung tragen, d.h. eine straffe,<br />
wirtschaftliche und effiziente Verwaltungsführung ermöglicht.<br />
Geschäftsverteilung<br />
Zusammengehörende bzw. verwandte Aufgabenbereiche sollten in einer Organisationseinheit<br />
bearbeitet werden. Wir haben Abweichungen von diesem Grundsatz insbesondere in den<br />
Aufgabenbereichen IT, Beschaffungswesen, bei der Abwicklung der technischen Aufgaben<br />
und bei den Liegenschaften festgestellt.<br />
Weiterhin schlagen wir die Zusammenfassung der publikumsintensiven Aufgaben zu einem<br />
"Bürgerbüro" vor.<br />
Ablauforganisation<br />
Zur Optimierung der Arbeitsabläufe unterbreiten wir eine Reihe von Vorschlägen; zu nennen<br />
sind insbesondere:<br />
• Einführung von Leistungsprämien, -zulagen und Leistungsstufen<br />
• Einführung von Mitarbeitergesprächen<br />
• Dienstbesprechungen<br />
• Erleichterung bei der Ablage im Meldeamt<br />
• Einhebung der Verwaltungsgebühren im Bürgerbüro<br />
• Nutzung Buchungsschlüssel Umsatzsteuer<br />
• Vereinfachung bei der Einhebung gemeindlicher Forderungen<br />
• Verwaltung der Bürgschaftsurkunden<br />
• Kassieren der <strong>Markt</strong>gebühren<br />
• Betreuung der Schulen<br />
• Gemeindliches Mitteilungsblatt<br />
• Delegation der Unterschriftsbefugnis<br />
• Einsatz der Informationstechnik<br />
• Führung von Hausakten<br />
• Ganzheitliche Sachbearbeitung<br />
Stellenbedarf<br />
Unter Berücksichtigung unserer Änderungsvorschläge zur Geschäftsverteilung und zu den<br />
Arbeitsverfahren halten wir für die einzelnen Organisationseinheiten aufgrund des<br />
Arbeitsanfalles, unserer Anhaltszahlen und überörtlicher Erfahrungen folgende personelle<br />
Ausstattung für angemessen:<br />
Aufgabengruppe<br />
Stellenbedarf Personal- zuwenig (-<br />
Allgemeines und Leitungstätigkeiten Fachbereich 1 5,58 5,77 0,19<br />
Finanzen 2,52 2,60 0,08
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TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Finanzen 2,52 2,60 0,08<br />
Kasse 1,49 1,80 0,31<br />
Bürgerbüro 3,33 3,73 0,40<br />
Bau und Leitungstätigkeiten Fachbereich 2 3,20 3,65 0,45<br />
Verwaltung insgesamt 16,12 17,55 1,43<br />
Den ermittelten Stellen bedarf erläutern wir bei den jeweiligen Organisationseinheiten.<br />
Einzelheiten können der Anlage 2 entnommen werden.<br />
Der bisher örtlich vorgehaltene Personalstand liegt insgesamt um rd. 1,4 Kräfte über dem<br />
von uns ermittelten Bedarf. Der gegenüber unserer Stellenbemessung örtlich erhöhte<br />
Personalbestand hat verschiedene Ursachen, u.a. waren die verlängerten<br />
Wochenarbeitszeiten für Beamte bei der Stellenbesetzung noch nicht berücksichtigt (vgl.<br />
hierzu auch Anlage 6 Blatt 2). Auf die weiteren Ursachen der Abweichungen gehen wir bei<br />
den einzelnen Organisationseinheiten näher ein (vgl. Abschnitt 6.2).<br />
Interne Arbeitsverteilung, Soll-Bewertung<br />
Für die vorgeschlagenen künftigen Fachbereiche haben wir auf der Grundlage einer<br />
wirtschaftlichen internen Arbeitsverteilung jeweils Bewertungsvorschläge (Soll-Bewertung)<br />
für Zwecke eines personalwirtschaftlichen Stellenplans unterbreitet.<br />
Ist-Bewertung<br />
Die Überprüfung der Stellenbewertungen nach den derzeit wahrzunehmenden Aufgaben<br />
ergab, dass<br />
• die Planstellen von sieben Angestellten und fünf Beamten tarif- bzw. sachgerecht<br />
bewertet sind,<br />
• eine Angestellte und ein Beamter die Vergütung aus einer zu hohen Vergütungs- bzw.<br />
Besoldungsgruppe erhalten,<br />
• drei Angestellte – Erfüllung der Bewährungszeiten vorausgesetzt – ihre Vergütung aus<br />
einer zu niedrigen Vergütungsgruppe erhalten<br />
• und die Planstelle für einen Beamten angehoben werden kann.<br />
Anschließende Feststellung<br />
Unsere Vorschläge zur Personalausstattung und Stellenbewertung beruhen auf den<br />
tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt unserer Untersuchungen. Die<br />
Auswirkungen späterer gesetzlicher bzw. tariflicher Maßnahmen oder weitere erhebliche<br />
Änderungen in der Aufgabenzuständigkeiten bzw. im Arbeitsanfall müssten zu gegebener Zeit<br />
gesondert berücksichtigt werden.<br />
Soweit unsere Vorschläge zur Organisation und Personalausstattung aus personenbezogenen<br />
oder räumlichen Gründen derzeit nicht vollzogen werden können, sollten sie als<br />
Zielvorstellung im Auge behalten und Zug um Zug verwirklicht werden.“<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt das Bewertungsergebnis des Bayerischen Kommunalen
Seite: 558<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Prüfungsverbandes lt. Gutachten über die Verwaltungsorganisation beim <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> vom<br />
28.06.2006 zur Kenntnis. Das vorliegende Gutachten gibt Vorschläge, Empfehlungen und<br />
Anregungen für eine wirtschaftliche und zielgerechte Organisation der Verwaltung. Der Erste<br />
Bürgermeister als Leiter der Verwaltung und der <strong>Markt</strong>gemeinderat sollten sich mit den<br />
Untersuchungsergebnissen auseinander setzen.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
100 Antrag der Aktions- und Werbegemeinschaft <strong>Küps</strong> e. V. zur Abhaltung des 6.<br />
Kunsthandwerkermarktes in <strong>Küps</strong>, am Sonntag, 24. September 2006<br />
Die Aktions- und Werbegemeinschaft <strong>Küps</strong> e. V. beantragt durch ihre 1. Vorsitzende, Frau<br />
Adelheid Hühnlein, auch in diesem Jahr wieder einen Kunsthandwerkermarkt in <strong>Küps</strong>, am<br />
Sonntag, 24. September in der Bahnhofstraße abhalten zu dürfen.<br />
Nachdem die fünf bereits durchgeführten Kunsthandwerkermärkte in <strong>Küps</strong> ein voller Erfolg<br />
waren, begrüßt die Verwaltung dieses erneute Vorhaben und sagte die Unterstützung der<br />
<strong>Markt</strong>gemeinde zu.<br />
Veranstalter dieses Kunsthandwerkermarktes ist die Aktions- und Werbegemeinschaft <strong>Küps</strong><br />
e. V..<br />
Um weitere Schritte im Genehmigungsverfahren einleiten zu können, wäre seitens des<br />
Ratsgremiums die Genehmigung des 6. Kunsthandwerkermarktes in <strong>Küps</strong> zu erteilen.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt der Abhaltung des 6. Kunsthandwerkermarktes am 24.<br />
September 2006 in <strong>Küps</strong> zu.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
101 Bedarfsanerkennung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz<br />
(BayKiBiG) - Kinderhort Kronach in Trägerschaft des Caritasverbandes<br />
Der Erste Bürgermeister erinnerte an den Beschluss des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Küps</strong> vom<br />
25.07.2006. Hier war unter TOP 81 die Bedarfsnotwendigkeit für Kinderhortplätze im<br />
Kinderhort des Caritasverbandes Kronach e.V. mit 3 Plätzen anerkannt worden.<br />
Mit Förderantrag vom 28.07.2006 teilt der Caritasverband nun mit, dass zwischenzeitlich<br />
eine weitere Anmeldung aus dem Gemeindegebiet <strong>Küps</strong> erfolgt sei, so dass der Durchschnitt<br />
der letzten Jahre mit insgesamt 4 Plätzen für <strong>Küps</strong>er Kinder in der Einrichtung nun erreicht<br />
sei. Nach dem BayKiBiG wäre nun die örtliche Bedarfsplanung aufgrund der weiteren<br />
Anmeldung neu fest zu legen.<br />
Um eine gewisse Flexibilität zu erreichen und den <strong>Markt</strong>gemeinderat nicht ständig mit<br />
Einzelbeschlüssen zur örtlichen Bedarfsplanung beschäftigen zu müssen, schlug der Erste<br />
Bürgermeister vor, insgesamt 5 förderfähige Plätze im Kinderhort Kronach anzuerkennen.<br />
Eine Förderverantwortung entsteht dem <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> nur für tatsächlich belegte Plätze nach<br />
dem BayKiBiG.<br />
Beschluss:
Seite: 559<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Der Bedarf für Betreuungsplätze im Kinderhort Kronach wird im Sinne des BayKiBiG auf 5<br />
Plätze festgelegt.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
102 Erklärung der SPD/SDU Fraktion durch <strong>Markt</strong>gemeinderat Dr. Pohl<br />
Dr. Ralf Pohl gab im Anschluss an die auf der Tagesordnung angesetzten öffentlichen<br />
Sitzungspunkte des <strong>Markt</strong>gemeinderates im Namen der SPD/SDU Fraktion eine Erklärung zur<br />
Kenntnisnahme ab.<br />
Demnach habe zur Vorbereitung des in dieser Sitzung zu behandelten Tagesordnungspunkt<br />
97 der Sitzungsladung „Wasserversorgung/Bauhof – Vergabe der technischen<br />
Betriebsführung an externen Kooperationspartner“ am 13.07.2006 ein Gespräch im Rathaus<br />
<strong>Küps</strong> mit der Firma „SüdWasser“ stattgefunden, an dem die Fraktion der CSU/CSB, sowie die<br />
der Freien Wähler teilgenommen hätten. Zu diesem Termin war die SPD/SDU Fraktion<br />
jedoch nicht eingeladen.<br />
Er kritisierte diese Haltung aufs schärfste und zeigte sich von der Vorgehensweise des Ersten<br />
Bürgermeisters enttäuscht. Gleichzeit teilte er mit, dass sich die Fraktion der SPD/SDU im<br />
Wiederholungsfalle nicht mehr an einer konstruktiven Mitarbeit im Rahmen interfraktioneller<br />
Gespräche beteiligen werde.<br />
Der Erste Bürgermeister Herbert Schneider wies die Vorwürfe entschieden zurück und<br />
erklärte, dass er lediglich einer Einladung der beiden Fraktionen gefolgt sei. Er selbst in<br />
seiner Eigenschaft als Erster Bürgermeister habe diesbezüglich keine Initiative ergriffen und<br />
ein solches Gespräch angesetzt bzw. dazu eingeladen. Vielmehr sahen die Fraktionen<br />
Informationsbedarf zu diesem Thema und haben daher selbstständig diesen<br />
Gesprächstermin arrangiert. Gerne nehme er sich auch die Zeit, einer Einladung der<br />
SPD/SDU Fraktion zu folgen und bei Sachfragen beratend zur Seite zustehen.<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderätin Ursula Eberle-Berlips (CSU/CSB Fraktion) bestätigte die Richtigkeit des<br />
Standpunktes des Ersten Bürgermeisters.<br />
103 Straßennamenvergabe im <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> - Hinweis des <strong>Markt</strong>gemeinderates Dr. Bernd Wollner<br />
Im Anschluss an die auf der Tagesordnung angesetzten öffentlichen Sitzungspunkte des<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderates regte Herr <strong>Markt</strong>gemeinderat Dr. Bernd Wollner an, bei der künftigen<br />
Vergabe von Straßennamen im Gemeindegebiet Julius Edelstein als Namenspatron in<br />
Erwägung zu ziehen. Edelstein habe <strong>Küps</strong> als „großer und sozialer Bürger, sowie ehemals<br />
größter Arbeitgeber von <strong>Küps</strong>“, so Wollner wörtlich weitgehend mit geprägt und sei vielen<br />
Porzellinern in <strong>Küps</strong> noch in guter Erinnerung.<br />
Der Hinweis wurde so zur Kenntnis genommen.<br />
N I C H T Ö F F E N T L I C H E S I T Z U N G