Ausgabe 06/2013 - Verbandsgemeinde Herxheim
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<strong>Herxheim</strong> - 18 - <strong>Ausgabe</strong> 6/<strong>2013</strong><br />
deverwaltung zu beantragen. Der Antrag soll nach dem Muster der<br />
Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke<br />
können Sie bei der jeweils zuständigen <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
erhalten.<br />
Landau in der Pfalz, den 30.01.<strong>2013</strong><br />
Landrätin<br />
Theresia Riedmaier<br />
Kreiswahlleiterin<br />
Bekanntmachung des Tages der<br />
Wahl der/des Landrätin/Landrats und<br />
über die Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
I.<br />
Am Sonntag, dem 14. April <strong>2013</strong>, findet die Wahl der/des Landrätin/<br />
Landrats des Landkreises Südliche Weinstraße statt.<br />
Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 28.<br />
April <strong>2013</strong>, durchgeführt.<br />
Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74<br />
Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung<br />
von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Landrätin/Landrats<br />
auf.<br />
II.<br />
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des<br />
Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen<br />
und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen<br />
können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen<br />
Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.<br />
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter<br />
Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten<br />
Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises<br />
Südliche Weinstraße, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter<br />
Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten<br />
des Landkreises Südliche Weinstraße einzuladen sind, in<br />
geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin<br />
oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung<br />
einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/<br />
Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der<br />
beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.<br />
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am<br />
47. Tag vor der Wahl, das ist am 26.02.<strong>2013</strong>, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin<br />
oder dem Landeswahlleiter, Statistisches Landesamt<br />
Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 -16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme<br />
an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne<br />
des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende<br />
Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft<br />
eingereicht worden war.<br />
III.<br />
Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten<br />
des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen,<br />
unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger<br />
nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG<br />
davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerberinnen und<br />
Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein<br />
Wahlvorschlag unterschrieben werden.<br />
Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden<br />
Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst<br />
verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können<br />
Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.<br />
In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Landrätin/Landrats darf nur<br />
eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.<br />
Der Wahlvorschlag muss von mindestens 220 wahlberechtigten Personen<br />
unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und<br />
Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner<br />
Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche gilt, wenn sich die/der<br />
Landrätin/Landrat als Einzelbewerberin/ Einzelbewerber bewirbt.<br />
IV.<br />
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen<br />
Anlagen möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin<br />
oder dem zuständigen Wahlleiter des Landkreises Südliche Weinstraße,<br />
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße (Zimmer 225/226)<br />
An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pf.<br />
eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 41. Tag vor der<br />
Wahl ab, das ist<br />
am Montag, dem 4. März <strong>2013</strong>, 18 Uhr.<br />
V.<br />
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der<br />
Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin<br />
oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der<br />
Bewerberin oder des Bewerbers sind beim Wahlleiter des Landkreises<br />
Südliche Weinstraße, Kreisverwaltung, Zimmer 225/226, An<br />
der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pf. gegen Kostenerstattung<br />
erhältlich. Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften<br />
werden auf Anforderung vom Wahlleiter des Landkreises Südliche<br />
Weinstraße, Kreisverwaltung, Zimmer 225/226, An der Kreuzmühle 2,<br />
76819 Landau i. d. Pf. kostenfrei abgegeben.<br />
Landau i. d. Pf., den 30.01.<strong>2013</strong><br />
Landrätin<br />
Theresia Riedmaier<br />
Kreiswahlleiterin<br />
Nachruf<br />
Die Ortsgemeinde Rohrbach und die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Herxheim</strong><br />
trauern um<br />
Herrn<br />
Helmut Dorst<br />
der im Alter von 84 Jahren am 30. Januar <strong>2013</strong> verstorben ist.<br />
Herr Dorst war 24 Jahre politisch in verschiedenen Gremien<br />
tätig. Von 1974 bis 1993 gehörte er dem Ortsgemeinderat<br />
Rohrbach an. Zuvor hatte er seit 1969 in mehreren Fachausschüssen<br />
der Ortsgemeinde Rohrbach gewirkt. In vielfältiger<br />
Weise hat er sich für die positive Entwicklung der Gemeinde<br />
engagiert. Von 1974 bis 1984 war er zusätzlich auch im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />
<strong>Herxheim</strong> tätig und hat gerade in der Phase<br />
der Neubildung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Herxheim</strong> wichtige<br />
Entwicklungen mitgestaltet.<br />
In all den Jahren hat sich Herr Dorst für das Wohl der Bürgerinnen<br />
und Bürger der Ortsgemeinde Rohrbach und der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Herxheim</strong> eingesetzt.<br />
Unsere besondere Anteilnahme gilt der Familie des Verstorbenen.<br />
Für das von Herrn Helmut Dorst Geleistete sprechen<br />
wir Dank und Anerkennung aus. Wir werden Herrn Dorst in<br />
guter Erinnerung behalten und ihm ein ehrendes Andenken<br />
bewahren.<br />
Für die Ortsgemeinde Für die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Rohrbach <strong>Herxheim</strong><br />
Peter Feser Franz-Ludwig Trauth<br />
Ortsbürgermeister Bürgermeister<br />
Grundschule am Mandelbaum<br />
Anmeldung „Kannkinder“<br />
Die Anmeldung der „Kannkinder“ für das Schuljahr <strong>2013</strong>/14 findet<br />
am Dienstag, den 19.02.13 zwischen 08.00 und 12.00 Uhr an der<br />
Grundschule am Mandelbaum statt. „Kannkinder“ sind Kinder, die<br />
im Zeitraum vom 01.09.2007 und 31.12.2007 geboren sind. Bei der<br />
Anmeldung legen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes oder das<br />
Familienstammbuch vor.<br />
Silke Schönenberger, Schulleitung<br />
Rohrbacher Buchwinter <strong>2013</strong><br />
Dienstag 19.02.<strong>2013</strong><br />
Sonderprogramm<br />
„Miteinander der Generationen“<br />
11:00 Uhr - Lesestunde<br />
im Kindergarten<br />
Christine Krieg und Susanne Feser<br />
lesen für die Kinder im Kindergarten.<br />
15:00 Uhr - Lesestunde in der betreuten Grundschule<br />
Luise Klein und Barbara Bischof lesen für die Kinder in der betreuten<br />
Grundschule.<br />
Mittwoch 20.02.<strong>2013</strong><br />
1588 - Der Untergang der spanischen Armada<br />
19:30 Uhr - Gemeindebücherei Rohrbach<br />
Vortrag in freier Rede mit Bildern<br />
Referent: Bernd Engel<br />
mit anschließendem Empfang der Ortsgemeinde<br />
Im Jahre 1559 wird Elisabeth, Tochter Heinrichs VIII., Königin von<br />
England und Oberhaupt der anglikanischen Kirche. Ihre königlichen<br />
Freibeuter, bekannt sind vor allem Francis Drake und Walter Raleigh,<br />
berauben die spanischen Schatzschiffe aus „Amerika“. König Philipp<br />
II. von Spanien bemächtigt sich 1580 des portugiesischen Thrones.<br />
Jetzt ist er Herrscher „seiner“ Welt, in der die Sonne nicht untergeht.<br />
Er fühlt sich berufen, die „Ketzerin“ Elisabeth zu vernichten und<br />
England zu erobern. Deshalb schickt er 1588 eine gewaltige Flotte<br />
(„Armada“) Richtung Ärmelkanal. Das Unternehmen endet mit desaströsen<br />
Verlusten für Spanien durch die Seeschlacht im Ärmelkanal und<br />
einen Orkan vor Irland, der den Rest der spanischen Schiffe vernich-