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Ausgabe 06/2013 - Verbandsgemeinde Herxheim

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<strong>Herxheim</strong> - 18 - <strong>Ausgabe</strong> 6/<strong>2013</strong><br />

deverwaltung zu beantragen. Der Antrag soll nach dem Muster der<br />

Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke<br />

können Sie bei der jeweils zuständigen <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

erhalten.<br />

Landau in der Pfalz, den 30.01.<strong>2013</strong><br />

Landrätin<br />

Theresia Riedmaier<br />

Kreiswahlleiterin<br />

Bekanntmachung des Tages der<br />

Wahl der/des Landrätin/Landrats und<br />

über die Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

I.<br />

Am Sonntag, dem 14. April <strong>2013</strong>, findet die Wahl der/des Landrätin/<br />

Landrats des Landkreises Südliche Weinstraße statt.<br />

Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 28.<br />

April <strong>2013</strong>, durchgeführt.<br />

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74<br />

Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung<br />

von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Landrätin/Landrats<br />

auf.<br />

II.<br />

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des<br />

Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen<br />

und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen<br />

können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen<br />

Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.<br />

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter<br />

Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten<br />

Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises<br />

Südliche Weinstraße, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter<br />

Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten<br />

des Landkreises Südliche Weinstraße einzuladen sind, in<br />

geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin<br />

oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung<br />

einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/<br />

Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der<br />

beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.<br />

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am<br />

47. Tag vor der Wahl, das ist am 26.02.<strong>2013</strong>, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin<br />

oder dem Landeswahlleiter, Statistisches Landesamt<br />

Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 -16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme<br />

an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne<br />

des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende<br />

Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft<br />

eingereicht worden war.<br />

III.<br />

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten<br />

des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen,<br />

unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger<br />

nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG<br />

davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerberinnen und<br />

Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein<br />

Wahlvorschlag unterschrieben werden.<br />

Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden<br />

Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst<br />

verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können<br />

Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.<br />

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Landrätin/Landrats darf nur<br />

eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.<br />

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 220 wahlberechtigten Personen<br />

unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und<br />

Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner<br />

Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche gilt, wenn sich die/der<br />

Landrätin/Landrat als Einzelbewerberin/ Einzelbewerber bewirbt.<br />

IV.<br />

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen<br />

Anlagen möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin<br />

oder dem zuständigen Wahlleiter des Landkreises Südliche Weinstraße,<br />

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße (Zimmer 225/226)<br />

An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pf.<br />

eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 41. Tag vor der<br />

Wahl ab, das ist<br />

am Montag, dem 4. März <strong>2013</strong>, 18 Uhr.<br />

V.<br />

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der<br />

Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin<br />

oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der<br />

Bewerberin oder des Bewerbers sind beim Wahlleiter des Landkreises<br />

Südliche Weinstraße, Kreisverwaltung, Zimmer 225/226, An<br />

der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pf. gegen Kostenerstattung<br />

erhältlich. Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften<br />

werden auf Anforderung vom Wahlleiter des Landkreises Südliche<br />

Weinstraße, Kreisverwaltung, Zimmer 225/226, An der Kreuzmühle 2,<br />

76819 Landau i. d. Pf. kostenfrei abgegeben.<br />

Landau i. d. Pf., den 30.01.<strong>2013</strong><br />

Landrätin<br />

Theresia Riedmaier<br />

Kreiswahlleiterin<br />

Nachruf<br />

Die Ortsgemeinde Rohrbach und die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Herxheim</strong><br />

trauern um<br />

Herrn<br />

Helmut Dorst<br />

der im Alter von 84 Jahren am 30. Januar <strong>2013</strong> verstorben ist.<br />

Herr Dorst war 24 Jahre politisch in verschiedenen Gremien<br />

tätig. Von 1974 bis 1993 gehörte er dem Ortsgemeinderat<br />

Rohrbach an. Zuvor hatte er seit 1969 in mehreren Fachausschüssen<br />

der Ortsgemeinde Rohrbach gewirkt. In vielfältiger<br />

Weise hat er sich für die positive Entwicklung der Gemeinde<br />

engagiert. Von 1974 bis 1984 war er zusätzlich auch im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />

<strong>Herxheim</strong> tätig und hat gerade in der Phase<br />

der Neubildung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Herxheim</strong> wichtige<br />

Entwicklungen mitgestaltet.<br />

In all den Jahren hat sich Herr Dorst für das Wohl der Bürgerinnen<br />

und Bürger der Ortsgemeinde Rohrbach und der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Herxheim</strong> eingesetzt.<br />

Unsere besondere Anteilnahme gilt der Familie des Verstorbenen.<br />

Für das von Herrn Helmut Dorst Geleistete sprechen<br />

wir Dank und Anerkennung aus. Wir werden Herrn Dorst in<br />

guter Erinnerung behalten und ihm ein ehrendes Andenken<br />

bewahren.<br />

Für die Ortsgemeinde Für die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Rohrbach <strong>Herxheim</strong><br />

Peter Feser Franz-Ludwig Trauth<br />

Ortsbürgermeister Bürgermeister<br />

Grundschule am Mandelbaum<br />

Anmeldung „Kannkinder“<br />

Die Anmeldung der „Kannkinder“ für das Schuljahr <strong>2013</strong>/14 findet<br />

am Dienstag, den 19.02.13 zwischen 08.00 und 12.00 Uhr an der<br />

Grundschule am Mandelbaum statt. „Kannkinder“ sind Kinder, die<br />

im Zeitraum vom 01.09.2007 und 31.12.2007 geboren sind. Bei der<br />

Anmeldung legen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes oder das<br />

Familienstammbuch vor.<br />

Silke Schönenberger, Schulleitung<br />

Rohrbacher Buchwinter <strong>2013</strong><br />

Dienstag 19.02.<strong>2013</strong><br />

Sonderprogramm<br />

„Miteinander der Generationen“<br />

11:00 Uhr - Lesestunde<br />

im Kindergarten<br />

Christine Krieg und Susanne Feser<br />

lesen für die Kinder im Kindergarten.<br />

15:00 Uhr - Lesestunde in der betreuten Grundschule<br />

Luise Klein und Barbara Bischof lesen für die Kinder in der betreuten<br />

Grundschule.<br />

Mittwoch 20.02.<strong>2013</strong><br />

1588 - Der Untergang der spanischen Armada<br />

19:30 Uhr - Gemeindebücherei Rohrbach<br />

Vortrag in freier Rede mit Bildern<br />

Referent: Bernd Engel<br />

mit anschließendem Empfang der Ortsgemeinde<br />

Im Jahre 1559 wird Elisabeth, Tochter Heinrichs VIII., Königin von<br />

England und Oberhaupt der anglikanischen Kirche. Ihre königlichen<br />

Freibeuter, bekannt sind vor allem Francis Drake und Walter Raleigh,<br />

berauben die spanischen Schatzschiffe aus „Amerika“. König Philipp<br />

II. von Spanien bemächtigt sich 1580 des portugiesischen Thrones.<br />

Jetzt ist er Herrscher „seiner“ Welt, in der die Sonne nicht untergeht.<br />

Er fühlt sich berufen, die „Ketzerin“ Elisabeth zu vernichten und<br />

England zu erobern. Deshalb schickt er 1588 eine gewaltige Flotte<br />

(„Armada“) Richtung Ärmelkanal. Das Unternehmen endet mit desaströsen<br />

Verlusten für Spanien durch die Seeschlacht im Ärmelkanal und<br />

einen Orkan vor Irland, der den Rest der spanischen Schiffe vernich-

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