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Aus Samtgemeinde und Gemeinden<br />
• Bildungsgutscheine der Gemeinde Amelinghausen gehen in die dritte Runde<br />
Mitte August haben viele Familien<br />
in der Gemeinde Amelinghausen<br />
wieder erfreuliche Post<br />
in ihren Briefkästen vorgefunden:<br />
Die neuen Bildungsgutscheine<br />
für die ein- bis fünfjährigen<br />
Kinder in diesen Familien!<br />
148 Bildungsgutscheine für die<br />
zwischen dem 1. August 2010<br />
bis 31. Juli 2014 geborenen Kinder<br />
wurden durch die Gemeinde<br />
Amelinghausen ausgestellt,<br />
und zwar mit einem Gültigkeitszeitraum<br />
vom 1. August 20<strong>15</strong><br />
bis 31. Juli 2016.<br />
Am 27. Juli hatte der Gemeinderat<br />
einstimmig beschlossen,<br />
das vor zwei Jahren gestartete<br />
Projekt zur Förderung der vorschulischen<br />
Bildung unverändert<br />
für ein weiteres Jahr fortzuführen.<br />
Allen Eltern von Kindern<br />
im Alter zwischen ein bis vier<br />
Jahren wurden die Gutscheine<br />
im Wert von jährlich 360 €<br />
direkt zugeschickt. Für unter<br />
einjährige Kleinkinder und über<br />
vierjährige Vorschulkinder kann<br />
ein Gutschein auf Antrag ausgestellt<br />
werden. Voraussetzung<br />
für die Einlösung ist jedoch<br />
eine Betreuung des Kindes in<br />
Krippe, Kindergarten, bei Tageseltern<br />
oder einer vergleichbaren<br />
anerkannten Einrichtung.<br />
Die dafür entstehenden Kosten<br />
können mit bis zu 30 € pro Monat<br />
übernommen oder erstattet<br />
werden.<br />
Neben der Mitfinanzierung der<br />
Elternbeiträge können die Bildungsgutscheine<br />
auch für die<br />
Finanzierung von frühkindlichen<br />
Bildungsangeboten wie Kindersport,<br />
musikalische Früherziehung<br />
oder pädagogischer<br />
Mittagstisch, Vereinsbeiträge,<br />
Zusatzangeboten in den Einrichtungen,<br />
Vorschulkurse oder<br />
die Finanzierung von Familien-,<br />
Elternbildungs- und Beratungsangeboten<br />
und weiteres mehr<br />
geltend gemacht werden.<br />
Für Fragen zu den Bildungsgutscheinen<br />
steht Carsten Wirth<br />
im Servicecenter für Familie,<br />
Jugend und Soziales im Ameling-Haus,<br />
Gärtnerweg 2, Amelinghausen,<br />
zur Verfügung (Telefon<br />
04132 933629 oder Email<br />
carsten.wirth@sozialraumteamamelinghausen.de).<br />
Weitere Informationen<br />
Durch die Ausstellung von Bildungsgutscheinen<br />
unterstützt<br />
die Gemeinde Amelinghausen<br />
unter anderem den Besuch von<br />
frühkindlichen Betreuungs- und<br />
Bildungseinrichtungen finanziell.<br />
Einig waren sich alle Ratsmitglieder,<br />
dass Amelinghausen<br />
mit seinen Bildungsgutscheinen<br />
Vorbildcharakter hat. Immerhin<br />
wurden im Zeitraum vom 1. August<br />
2014 bis zum 31. Juli 20<strong>15</strong><br />
162 Bildungsgutscheine eingelöst.<br />
Die vom Gemeinderat beschlossene<br />
Richtlinie sieht vor, mit<br />
Bildungsgutscheinen im Wert<br />
von insgesamt 360,00 € für<br />
zwölf Monate die Eltern zu unterstützen,<br />
die ihre Kinder in<br />
Bildungseinrichtungen wie Krippen,<br />
Kindertagespflegestellen<br />
oder Kindergärten geben.<br />
Die Bildungsgutscheine sollen<br />
die Inanspruchnahmen von Bildungs-<br />
und Betreuungsangeboten<br />
fördern und daran anknüpfend<br />
der direkten finanziellen<br />
Entlastung der Erziehungsberechtigten<br />
dienen.<br />
Folgende Anspruchsvoraussetzungen<br />
müssen für die Inanspruchnahme<br />
eines Bildungsgutscheines<br />
erfüllt sein:<br />
Das Kind hat ein Alter ab Vollendung<br />
des ersten Lebens-<br />
Unser Redaktionstermin<br />
für die Oktober-Ausgabe:<br />
08. September 20<strong>15</strong><br />
Wir bieten:<br />
Gardinen, Sonnenschutz, Rollos, Schienensysteme,<br />
Service und vieles mehr....<br />
Uwe und Gudrun Hoffmann, Lüneburger Straße 36 in 21376 Salzhausen<br />
Maik Toeffling<br />
Hessenweg 12a<br />
21385 Amelinghausen<br />
Tel. 0 41 72 / 62 64<br />
jahres bis zur Vollendung des<br />
fünften Lebensjahres.<br />
Das Kind ist mit Hauptwohnsitz<br />
in der Gemeinde Amelinghausen<br />
gemeldet.<br />
Das Kind besucht eine anerkannte<br />
frühkindliche Betreuungs-<br />
oder Bildungseinrichtung.<br />
Für Kinder vor Vollendung des<br />
ersten Lebensjahres besteht darüber<br />
hinaus eine Anspruchsberechtigung<br />
für den Zeitraum, indem<br />
das Kind eine anerkannte<br />
frühkindliche Betreuungs- oder<br />
Bildungseinrichtung besucht.<br />
Eine Anspruchsberechtigung für<br />
Kinder, die das fünfte Lebensjahr<br />
schon vollendet haben,<br />
besteht für finanzielle Aufwendungen,<br />
die für den Besuch einer<br />
anerkannten frühkindlichen<br />
Bildungseinrichtung entstehen,<br />
sofern das Kind die Grundschule<br />
noch nicht besucht. Eine<br />
Anspruchsberechtigung liegt<br />
jedoch immer nur für Zeiträume<br />
vor, in denen das Kind eine<br />
frühkindliche Bildungs- und Betreuungseinrichtung<br />
besucht.<br />
Mitte August erhielten die Erziehungsberechtigten<br />
der anspruchsberechtigten<br />
Kinder<br />
den Bildungsgutschein sowie<br />
die vom Gemeinderat beschlossene<br />
Richtlinie, aus der sich<br />
sämtliche Einzelheiten ergeben,<br />
direkt zugestellt. Bei Zuzügen<br />
von Familien mit anspruchsberechtigten<br />
Kindern werden<br />
diese Unterlagen wenige Tage<br />
nach der Wohnsitzanmeldung<br />
ebenfalls direkt zugestellt. Auf<br />
formelle Antragsverfahren sowie<br />
weitergehende bürokratische<br />
Hürden soll ganz bewusst<br />
verzichtet werden. Die<br />
Auszahlungen erfolgen gegen<br />
Vorlage von Aufwendungsnachweisen.<br />
Die Bildungsgutschein-Richtlinie<br />
kann im Übrigen auch auf<br />
der Homepage www.amelinghausen.de<br />
abgerufen werden.<br />
• Elektroinstallation<br />
• Antennentechnik<br />
• Kundendienst<br />
< E- Mail: maiktoeffling-elektrotechnik@t-online.de ><br />
< Homepage: http://www.elektro-toeffling.de ><br />
Tel.: 04132-933276 Fax: -933277 Funk: 0171-70 41 969<br />
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