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Aus Samtgemeinde und Gemeinden<br />

• Bildungsgutscheine der Gemeinde Amelinghausen gehen in die dritte Runde<br />

Mitte August haben viele Familien<br />

in der Gemeinde Amelinghausen<br />

wieder erfreuliche Post<br />

in ihren Briefkästen vorgefunden:<br />

Die neuen Bildungsgutscheine<br />

für die ein- bis fünfjährigen<br />

Kinder in diesen Familien!<br />

148 Bildungsgutscheine für die<br />

zwischen dem 1. August 2010<br />

bis 31. Juli 2014 geborenen Kinder<br />

wurden durch die Gemeinde<br />

Amelinghausen ausgestellt,<br />

und zwar mit einem Gültigkeitszeitraum<br />

vom 1. August 20<strong>15</strong><br />

bis 31. Juli 2016.<br />

Am 27. Juli hatte der Gemeinderat<br />

einstimmig beschlossen,<br />

das vor zwei Jahren gestartete<br />

Projekt zur Förderung der vorschulischen<br />

Bildung unverändert<br />

für ein weiteres Jahr fortzuführen.<br />

Allen Eltern von Kindern<br />

im Alter zwischen ein bis vier<br />

Jahren wurden die Gutscheine<br />

im Wert von jährlich 360 €<br />

direkt zugeschickt. Für unter<br />

einjährige Kleinkinder und über<br />

vierjährige Vorschulkinder kann<br />

ein Gutschein auf Antrag ausgestellt<br />

werden. Voraussetzung<br />

für die Einlösung ist jedoch<br />

eine Betreuung des Kindes in<br />

Krippe, Kindergarten, bei Tageseltern<br />

oder einer vergleichbaren<br />

anerkannten Einrichtung.<br />

Die dafür entstehenden Kosten<br />

können mit bis zu 30 € pro Monat<br />

übernommen oder erstattet<br />

werden.<br />

Neben der Mitfinanzierung der<br />

Elternbeiträge können die Bildungsgutscheine<br />

auch für die<br />

Finanzierung von frühkindlichen<br />

Bildungsangeboten wie Kindersport,<br />

musikalische Früherziehung<br />

oder pädagogischer<br />

Mittagstisch, Vereinsbeiträge,<br />

Zusatzangeboten in den Einrichtungen,<br />

Vorschulkurse oder<br />

die Finanzierung von Familien-,<br />

Elternbildungs- und Beratungsangeboten<br />

und weiteres mehr<br />

geltend gemacht werden.<br />

Für Fragen zu den Bildungsgutscheinen<br />

steht Carsten Wirth<br />

im Servicecenter für Familie,<br />

Jugend und Soziales im Ameling-Haus,<br />

Gärtnerweg 2, Amelinghausen,<br />

zur Verfügung (Telefon<br />

04132 933629 oder Email<br />

carsten.wirth@sozialraumteamamelinghausen.de).<br />

Weitere Informationen<br />

Durch die Ausstellung von Bildungsgutscheinen<br />

unterstützt<br />

die Gemeinde Amelinghausen<br />

unter anderem den Besuch von<br />

frühkindlichen Betreuungs- und<br />

Bildungseinrichtungen finanziell.<br />

Einig waren sich alle Ratsmitglieder,<br />

dass Amelinghausen<br />

mit seinen Bildungsgutscheinen<br />

Vorbildcharakter hat. Immerhin<br />

wurden im Zeitraum vom 1. August<br />

2014 bis zum 31. Juli 20<strong>15</strong><br />

162 Bildungsgutscheine eingelöst.<br />

Die vom Gemeinderat beschlossene<br />

Richtlinie sieht vor, mit<br />

Bildungsgutscheinen im Wert<br />

von insgesamt 360,00 € für<br />

zwölf Monate die Eltern zu unterstützen,<br />

die ihre Kinder in<br />

Bildungseinrichtungen wie Krippen,<br />

Kindertagespflegestellen<br />

oder Kindergärten geben.<br />

Die Bildungsgutscheine sollen<br />

die Inanspruchnahmen von Bildungs-<br />

und Betreuungsangeboten<br />

fördern und daran anknüpfend<br />

der direkten finanziellen<br />

Entlastung der Erziehungsberechtigten<br />

dienen.<br />

Folgende Anspruchsvoraussetzungen<br />

müssen für die Inanspruchnahme<br />

eines Bildungsgutscheines<br />

erfüllt sein:<br />

Das Kind hat ein Alter ab Vollendung<br />

des ersten Lebens-<br />

Unser Redaktionstermin<br />

für die Oktober-Ausgabe:<br />

08. September 20<strong>15</strong><br />

Wir bieten:<br />

Gardinen, Sonnenschutz, Rollos, Schienensysteme,<br />

Service und vieles mehr....<br />

Uwe und Gudrun Hoffmann, Lüneburger Straße 36 in 21376 Salzhausen<br />

Maik Toeffling<br />

Hessenweg 12a<br />

21385 Amelinghausen<br />

Tel. 0 41 72 / 62 64<br />

jahres bis zur Vollendung des<br />

fünften Lebensjahres.<br />

Das Kind ist mit Hauptwohnsitz<br />

in der Gemeinde Amelinghausen<br />

gemeldet.<br />

Das Kind besucht eine anerkannte<br />

frühkindliche Betreuungs-<br />

oder Bildungseinrichtung.<br />

Für Kinder vor Vollendung des<br />

ersten Lebensjahres besteht darüber<br />

hinaus eine Anspruchsberechtigung<br />

für den Zeitraum, indem<br />

das Kind eine anerkannte<br />

frühkindliche Betreuungs- oder<br />

Bildungseinrichtung besucht.<br />

Eine Anspruchsberechtigung für<br />

Kinder, die das fünfte Lebensjahr<br />

schon vollendet haben,<br />

besteht für finanzielle Aufwendungen,<br />

die für den Besuch einer<br />

anerkannten frühkindlichen<br />

Bildungseinrichtung entstehen,<br />

sofern das Kind die Grundschule<br />

noch nicht besucht. Eine<br />

Anspruchsberechtigung liegt<br />

jedoch immer nur für Zeiträume<br />

vor, in denen das Kind eine<br />

frühkindliche Bildungs- und Betreuungseinrichtung<br />

besucht.<br />

Mitte August erhielten die Erziehungsberechtigten<br />

der anspruchsberechtigten<br />

Kinder<br />

den Bildungsgutschein sowie<br />

die vom Gemeinderat beschlossene<br />

Richtlinie, aus der sich<br />

sämtliche Einzelheiten ergeben,<br />

direkt zugestellt. Bei Zuzügen<br />

von Familien mit anspruchsberechtigten<br />

Kindern werden<br />

diese Unterlagen wenige Tage<br />

nach der Wohnsitzanmeldung<br />

ebenfalls direkt zugestellt. Auf<br />

formelle Antragsverfahren sowie<br />

weitergehende bürokratische<br />

Hürden soll ganz bewusst<br />

verzichtet werden. Die<br />

Auszahlungen erfolgen gegen<br />

Vorlage von Aufwendungsnachweisen.<br />

Die Bildungsgutschein-Richtlinie<br />

kann im Übrigen auch auf<br />

der Homepage www.amelinghausen.de<br />

abgerufen werden.<br />

• Elektroinstallation<br />

• Antennentechnik<br />

• Kundendienst<br />

< E- Mail: maiktoeffling-elektrotechnik@t-online.de ><br />

< Homepage: http://www.elektro-toeffling.de ><br />

Tel.: 04132-933276 Fax: -933277 Funk: 0171-70 41 969<br />

Seite 5

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