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Die-Jahrhundertluege-V6_1

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Noch Fragen?<br />

Lassen wir ergänzend noch einige Richter zu Wort kommen, die nach dem Ausscheiden aus ihren<br />

Richtertätigkeiten interessante Tatsachen veröffentlichten:<br />

„Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige<br />

Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.“<br />

(Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in der „Zeitschrift für anwaltliche Praxis“ 6/1999)<br />

„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“<br />

(Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Willi Geiger, Karlsruhe, in einem Beitrag in der „Deutschen<br />

Richterzeitung“ 9/1982)<br />

„Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal<br />

entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. <strong>Die</strong> deutschen Richter machen mir Angst.“<br />

(Prof. <strong>Die</strong>ther Huhn in „Richter in Deutschland“, 1982, zitiert nach „<strong>Die</strong>ther Huhn in memoriam“, von<br />

Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin NJW 2000)<br />

Dem ist nichts hinzuzufügen.<br />

Sie haben in dieser Publikation immer wieder von den „SHAEF-Gesetzen“ gelesen, die die Alliierten für<br />

Deutschland erlassen haben und die auch heute immer noch gelten. Da Sie aber in der Regel davon in<br />

den Medien nichts hören und auch sonst damit kaum in Berührung kommen werden, belege ich die<br />

heutige Wirksamkeit dieser alliierten Gesetze anhand der Verurteilung von Dr. Alexander Schalck-<br />

Golodkowski im Jahr 1996:<br />

„Wegen Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 hatte das LG Berlin den Angeklagten<br />

Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs "Kommerzielle Koordinierung" in der DDR,<br />

im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Mit Urteil vom 9. Juli 1997<br />

hatte der Senat die Revision des Angeklagten verworfen (BGH St 43, 129).<br />

<strong>Die</strong> hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht jüngst nicht<br />

zur Entscheidung angenommen worden.“<br />

Was belegt diese Verurteilung?<br />

1. Dr. Alexander Schalck-Golodkowski ist nicht etwa nach dem „StGB“ verurteilt wurden, was nach<br />

Straftaten eigentlich anzunehmen wäre, sondern nach Militärrecht (SHAEF-Gesetz Nr. 53). <strong>Die</strong>s<br />

belegt eindeutig, dass dieses Recht im Jahr 1996 (so wie auch heute) noch gilt!<br />

2. Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil nicht<br />

angenommen, da beispielsweise gemäß dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen<br />

in bezug auf Berlin“ (und anderer Abkommen) ein Einspruch deutscher Gerichte gegen alliiertes<br />

Recht nicht möglich ist!<br />

Hier können wir nicht nur die fehlende Souveränität Deutschlands und die noch immer geltenden<br />

Militärgesetze in Anwendung beobachten, sondern auch den schon erwähnten Selbstschutz durch das<br />

Bundesverfassungsgericht, welches, wie sehr häufig, der Darstellung der Wahrheit aus dem Weg geht.<br />

Beweise für diese Tatsachen lassen sich also jederzeit finden, wenn man nur die Augen öffnet<br />

und die Welt um sich herum genau betrachtet. Also, seien Sie wachsam!<br />

Abschließen möchte ich dieses Kapitel mit einem Zitat, welches das zwingende Grundprinzip eines<br />

Rechtsstaates sein muß:<br />

„Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es<br />

recht ist.“<br />

Charles de Montesquieu (franz. Schriftsteller, 1689-1755)<br />

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