Die-Jahrhundertluege-V6_1
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Noch Fragen?<br />
Lassen wir ergänzend noch einige Richter zu Wort kommen, die nach dem Ausscheiden aus ihren<br />
Richtertätigkeiten interessante Tatsachen veröffentlichten:<br />
„Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige<br />
Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.“<br />
(Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in der „Zeitschrift für anwaltliche Praxis“ 6/1999)<br />
„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“<br />
(Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Willi Geiger, Karlsruhe, in einem Beitrag in der „Deutschen<br />
Richterzeitung“ 9/1982)<br />
„Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal<br />
entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. <strong>Die</strong> deutschen Richter machen mir Angst.“<br />
(Prof. <strong>Die</strong>ther Huhn in „Richter in Deutschland“, 1982, zitiert nach „<strong>Die</strong>ther Huhn in memoriam“, von<br />
Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin NJW 2000)<br />
Dem ist nichts hinzuzufügen.<br />
Sie haben in dieser Publikation immer wieder von den „SHAEF-Gesetzen“ gelesen, die die Alliierten für<br />
Deutschland erlassen haben und die auch heute immer noch gelten. Da Sie aber in der Regel davon in<br />
den Medien nichts hören und auch sonst damit kaum in Berührung kommen werden, belege ich die<br />
heutige Wirksamkeit dieser alliierten Gesetze anhand der Verurteilung von Dr. Alexander Schalck-<br />
Golodkowski im Jahr 1996:<br />
„Wegen Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 hatte das LG Berlin den Angeklagten<br />
Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs "Kommerzielle Koordinierung" in der DDR,<br />
im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Mit Urteil vom 9. Juli 1997<br />
hatte der Senat die Revision des Angeklagten verworfen (BGH St 43, 129).<br />
<strong>Die</strong> hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht jüngst nicht<br />
zur Entscheidung angenommen worden.“<br />
Was belegt diese Verurteilung?<br />
1. Dr. Alexander Schalck-Golodkowski ist nicht etwa nach dem „StGB“ verurteilt wurden, was nach<br />
Straftaten eigentlich anzunehmen wäre, sondern nach Militärrecht (SHAEF-Gesetz Nr. 53). <strong>Die</strong>s<br />
belegt eindeutig, dass dieses Recht im Jahr 1996 (so wie auch heute) noch gilt!<br />
2. Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil nicht<br />
angenommen, da beispielsweise gemäß dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen<br />
in bezug auf Berlin“ (und anderer Abkommen) ein Einspruch deutscher Gerichte gegen alliiertes<br />
Recht nicht möglich ist!<br />
Hier können wir nicht nur die fehlende Souveränität Deutschlands und die noch immer geltenden<br />
Militärgesetze in Anwendung beobachten, sondern auch den schon erwähnten Selbstschutz durch das<br />
Bundesverfassungsgericht, welches, wie sehr häufig, der Darstellung der Wahrheit aus dem Weg geht.<br />
Beweise für diese Tatsachen lassen sich also jederzeit finden, wenn man nur die Augen öffnet<br />
und die Welt um sich herum genau betrachtet. Also, seien Sie wachsam!<br />
Abschließen möchte ich dieses Kapitel mit einem Zitat, welches das zwingende Grundprinzip eines<br />
Rechtsstaates sein muß:<br />
„Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es<br />
recht ist.“<br />
Charles de Montesquieu (franz. Schriftsteller, 1689-1755)<br />
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