Noch Fragen? Lassen wir ergänzend noch einige Richter zu Wort kommen, die nach dem Ausscheiden aus ihren Richtertätigkeiten interessante Tatsachen veröffentlichten: „Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.“ (Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in der „Zeitschrift für anwaltliche Praxis“ 6/1999) „In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“ (Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Willi Geiger, Karlsruhe, in einem Beitrag in der „Deutschen Richterzeitung“ 9/1982) „Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. <strong>Die</strong> deutschen Richter machen mir Angst.“ (Prof. <strong>Die</strong>ther Huhn in „Richter in Deutschland“, 1982, zitiert nach „<strong>Die</strong>ther Huhn in memoriam“, von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin NJW 2000) Dem ist nichts hinzuzufügen. Sie haben in dieser Publikation immer wieder von den „SHAEF-Gesetzen“ gelesen, die die Alliierten für Deutschland erlassen haben und die auch heute immer noch gelten. Da Sie aber in der Regel davon in den Medien nichts hören und auch sonst damit kaum in Berührung kommen werden, belege ich die heutige Wirksamkeit dieser alliierten Gesetze anhand der Verurteilung von Dr. Alexander Schalck- Golodkowski im Jahr 1996: „Wegen Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 hatte das LG Berlin den Angeklagten Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs "Kommerzielle Koordinierung" in der DDR, im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Mit Urteil vom 9. Juli 1997 hatte der Senat die Revision des Angeklagten verworfen (BGH St 43, 129). <strong>Die</strong> hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht jüngst nicht zur Entscheidung angenommen worden.“ Was belegt diese Verurteilung? 1. Dr. Alexander Schalck-Golodkowski ist nicht etwa nach dem „StGB“ verurteilt wurden, was nach Straftaten eigentlich anzunehmen wäre, sondern nach Militärrecht (SHAEF-Gesetz Nr. 53). <strong>Die</strong>s belegt eindeutig, dass dieses Recht im Jahr 1996 (so wie auch heute) noch gilt! 2. Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil nicht angenommen, da beispielsweise gemäß dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ (und anderer Abkommen) ein Einspruch deutscher Gerichte gegen alliiertes Recht nicht möglich ist! Hier können wir nicht nur die fehlende Souveränität Deutschlands und die noch immer geltenden Militärgesetze in Anwendung beobachten, sondern auch den schon erwähnten Selbstschutz durch das Bundesverfassungsgericht, welches, wie sehr häufig, der Darstellung der Wahrheit aus dem Weg geht. Beweise für diese Tatsachen lassen sich also jederzeit finden, wenn man nur die Augen öffnet und die Welt um sich herum genau betrachtet. Also, seien Sie wachsam! Abschließen möchte ich dieses Kapitel mit einem Zitat, welches das zwingende Grundprinzip eines Rechtsstaates sein muß: „Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist.“ Charles de Montesquieu (franz. Schriftsteller, 1689-1755) 125
Einige Anekdoten aus alten Amtsarchiven: GLAUBEN SIE BLOß NICHT, DASS „BEHÖRDEN“ HEUTE ZU SO ETWAS NICHT MEHR FÄHIG SIND! DAS GEGENTEIL WERDEN IHNEN DIESE GERN BEI PASSENDER GELEGENHEIT BEWEISEN... 126