Die-Jahrhundertluege-V6_1
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Der bekannte Journalist Peter Scholl-Latour sagte in einem Interview mit tv Hören und Sehen<br />
(Nr. 52, 31.12.05 – 06.01.06) dazu:<br />
„Das ist doch auch eine Lehre des Jahres 2005, wie der Fall El Masri und die geheimen CIA-<br />
Flüge zeigen, die weit über das eigentliche, normale Bündnisverhältnis hinausgehen: Wir sind<br />
noch immer Vasallen. Deutschland ist kein souveränes Land.“<br />
Und da dem „Grundgesetz“ am 17.07.1990 durch die Streichung des Art. 23 a.F. auch noch die<br />
Gültigkeit genommen wurde, haben wir letztlich überhaupt keine Rechte mehr und es herrscht Diktatur!<br />
Damit dieses aber den wenigsten auffällt, wurde der Artikel 23 einfach neu vergeben und beinhaltet<br />
heute nur noch unverbindliche Floskeln, die dem deutschen Selbstbestimmungsrecht widersprechen!<br />
<strong>Die</strong> Rechtsanwältin S.Stolz schreibt hierzu:<br />
„<strong>Die</strong>ses Verfahren der „Überblendung“ einer Bestimmung durch eine andere ist in der<br />
Gesetzestechnik absolut unzulässig. <strong>Die</strong> Geschichte jeder einzelnen Norm muß eindeutig<br />
abbildbar bleiben. Das gilt in besonderem Maße für die Bestimmungen des Grundgesetzes.<br />
Jede Norm ist Gegenstand vielfältiger Bezugnahme in anderen Gesetzen, der kontroversen<br />
Kommentierung und rechtstheoretischer Erörterungen. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen<br />
beziehen sich darauf. Nach Überblendung aber führt jegliche Referenzierung notwendig zu<br />
Unverständnis – oder schlimmer noch: zu Irrtümern.“<br />
Aber im Grunde hat die Politik den Aufnahmewillen und die Achtsamkeit der Bevölkerung durch ihr<br />
konsequentes Handeln gegen den Willen des Volkes so sehr getrübt, dass neben Desinteresse kaum<br />
noch Aufmerksamkeit für die Handlungen der Politik vorhanden ist.<br />
Und so haben wir eben keine Verfassung – und eigentlich fragt der überwiegende Teil der Bevölkerung<br />
ja auch gar nicht danach. Dem mehrheitlichen Teil scheint ein ungültiges „Grundgesetz“ zu reichen, von<br />
dem ja die meisten auch gar nicht wissen, worum es sich dabei eigentlich genau handelt. Und wenn die<br />
Tagespresse von Verstößen dagegen berichtet, die Verstöße gegen die (angebliche) Verfassung<br />
darstellen (Beispiel: BND-Affäre etc.), dann stört es kaum jemanden.<br />
<strong>Die</strong>sem Gedankengang folgend frage ich mich: Wo bleibt denn da der „Verfassungsschutz“?<br />
Für die Interessierten folgt nun die Definition einer Verfassung:<br />
Verfassung (Politik), rechtliche Grundordnung und oberstes Wertgefüge eines Staates. <strong>Die</strong><br />
Verfassung hat Vorrang vor allen anderen Gesetzen. Sie ist der prägnanteste Ausdruck der jeweiligen<br />
politischen Tradition. Soziologisch steht sie für die gewachsenen, faktischen Machtverhältnisse im<br />
Staat; nach der Theorie der Verfassungslehre ist sie der Inbegriff des Wertgefüges, das zu<br />
verwirklichen und zu schützen der Staatsbürger ebenso aufgerufen ist, wie der Staat verpflichtet. Aus<br />
dem <strong>Die</strong>nst für die in der Verfassung niedergelegten Leitbilder bezieht der Staat einen wesentlichen<br />
Teil seiner Legitimation. Für die Änderung von Verfassungsartikeln müssen ungleich höhere Hürden<br />
überwunden werden, als dies für die Abänderung einfacher Gesetze nötig ist.<br />
(Microsoft ® Encarta ® 2006 © 1993-2005 Microsoft Corporation)<br />
<strong>Die</strong> letzte gültige Verfassung Deutschlands organisierte das Land wie in der folgenden Grafik dargestellt.<br />
Dabei möchte ich hervorheben, dass diese<br />
Verfassung dem Volk deutlich mehr<br />
Demokratie zugestand, als wir jetzt haben:<br />
Der Reichstag und der Präsident durfte vom<br />
Volk direkt gewählt (und abgewählt) werden<br />
und bei der Gesetzgebung hatte das Volk<br />
immer Mitspracherechte.<br />
Wenn mir jemand erzählt, wir hätten jetzt<br />
eine Demokratie, dann kann ich diese<br />
Aussage kaum ernst nehmen.<br />
Doch dazu später mehr...<br />
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