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BH 10-15

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SICHERHEIT UND BRANDSCHUTZ<br />

Schnellwechseleinrichtungen:<br />

Genug Zeit zum Umrüsten<br />

Im Sommer 2014 hat die Suva über ein Verkaufsverbot<br />

ab 2016 und über ein Verwendungsverbot<br />

ab 2020 von bestimmten<br />

Schnellwechseleinrichtungen für Baumaschinen<br />

informiert. Diese Entscheide wurden<br />

aufgrund erhöhter Unfallgefahr gefällt.<br />

In der Zwischenzeit haben einige Hersteller<br />

und Inverkehrbringer ihre betroffenen Produkte<br />

weiterentwickelt und sind bereit für<br />

den Vertrieb. Die Betriebe, die Schnellwechseleinrichtungen<br />

einsetzen, haben bis zum<br />

1.1.2020 Zeit, betroffene Schnellwechseleinrichtungen<br />

umzurüsten oder abzulösen.<br />

Schnellwechseleinrichtungen an Baumaschinen<br />

sind praktisch. Sie erlauben Baumaschinenführern<br />

selbstständig ohne viel Aufwand<br />

verschiedene Anbaugeräte bis hin zu<br />

ganzen Bagger-Auslegerteilen an ihren Maschinen<br />

zu wechseln. Eine Häufung schwerer<br />

Unfälle in den letzten Jahren hat gezeigt:<br />

Bestimmte Schnellwechseleinrichtungen haben<br />

gefährliche Tücken. Es kann vorkommen,<br />

dass Anbaugeräte benutzt werden, ohne korrekt<br />

verriegelt zu sein und deshalb bei der Arbeit<br />

herunterfallen. «Im Rahmen von Produktkontrollverfahren<br />

hat die Suva bei betroffenen<br />

Schnellwechseleinrichtungen Massnahmen<br />

zur Behebung dieses Mangels angeordnet»,<br />

sagt Andreas Achermann, Sicherheitsingenieur<br />

bei der Suva.<br />

Verkaufsverbot für Hersteller und Inverkehrbringer<br />

ab 2016<br />

Die Suva hat im Sommer 2014 ein Verkaufsverbot<br />

ab 1.1.2016 für mehr als ein Dutzend<br />

mangelhafter Schnellwechseleinrichtungen<br />

verschiedener Hersteller verfügt. Von total 17<br />

eröffneten Verfahren haben bis auf eine Ausnahme<br />

alle Hersteller technische Lösungen<br />

entwickelt und der Suva präsentiert. Einige<br />

Hersteller oder Inverkehrbringer haben das<br />

Kontrollverfahren bereits abgeschlossen und<br />

ihre Produkte teilweise auf dem Markt eingeführt.<br />

Die Verbleibenden sind auf dem Weg,<br />

das Produktkontrollverfahren ebenfalls abzuschliessen.<br />

Wenige Hersteller oder Inverkehrbringer<br />

beschreiten den Rechtsweg, wobei bis<br />

auf eine Ausnahme auch diese parallel an einer<br />

technischen Lösung arbeiten. Zur Unterstützung<br />

hat die Suva ein Anforderungsdokument<br />

weiterentwickelt und den Herstellern zur<br />

Verfügung gestellt. Zudem bietet die Suva im<br />

Rahmen der Produktkontrollverfahren jederzeit<br />

in Form einer Beratung Unterstützung an.<br />

Massnahmen für mehr Sicherheit<br />

Arbeitgeber:<br />

Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden im sicheren<br />

Umgang mit Schnellwechseleinrichtungen<br />

strikt nach den Angaben des<br />

Herstellers.<br />

Baumaschinenführer:<br />

Führen Sie nach jedem Wechsel eines Anbaugeräts<br />

einen Gegendrucktest durch.<br />

Instandhalter:<br />

Führen Sie die Instandhaltung strikt nach<br />

den Angaben des Herstellers durch.<br />

Inventarverantwortliche:<br />

Evaluieren Sie nur noch sichere Produkte.<br />

Verwendungsverbot für Betriebe ab 2020<br />

Die Verwendung von betroffenen Schnellwechseleinrichtungen<br />

wird ab 1.1.2020 verboten<br />

sein. Diese Frist soll Zeit geben, neue<br />

und sichere Produkte im Betrieb einzusetzen.<br />

«Da die Suva aus Datenschutzgründen<br />

keine schwarze Liste herausgeben darf, empfehlen<br />

wir beim Kauf einer Schnellwechseleinrichtung<br />

ab dem 1.1.2016 sich direkt bei den<br />

Inverkehrbringern zu erkundigen, ob deren<br />

Schnellwechseleinrichtungen von einem Produktkontrollverfahren<br />

betroffen waren und<br />

ob das Verfahren abgeschlossen ist. In Fällen,<br />

wo ein Produktkontrollverfahren stattgefunden<br />

hat, kann sich der Verwender das entsprechende<br />

Bestätigungsschreiben der Suva über<br />

den Abschluss des Verfahrens zeigen lassen»,<br />

sagt Achermann. Sollten im Einzelfall weitere<br />

Abklärungen erforderlich sein, kann die Suva<br />

weiterführende Informationen zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Für den Verwender von Schnellwechseleinrichtungen<br />

gehe es in erster Linie darum, dass<br />

es für Baumaschinenführer grundsätzlich nicht<br />

möglich sein dürfe, Anbaugeräte unverriegelt<br />

anzuheben und so sichergestellt werde, dass<br />

die Werkzeuge nicht herunterfallen würden,<br />

wie Achermann weiter erklärt.<br />

Sicherheit durch Schulung<br />

und richtiges Verhalten<br />

Doch wie sollen nun Bauunternehmer und<br />

Baumaschinenführer mit mangelhaften Produkten<br />

umgehen, bis diese ersetzt sind? Um<br />

Unfälle zu vermeiden, empfiehlt die Suva jedem<br />

Unternehmer, sein Personal für die Problematik<br />

zu sensibilisieren und im sicheren<br />

Unverriegelte Baggerschaufel fällt von einer Schnellwechseleinrichtung<br />

herunter. (Situation hier unabhängig vom Produkt<br />

absichtlich herbeigeführt.)<br />

Umgang mit Schnellwechseleinrichtungen zu<br />

schulen. Was konkret zu instruieren ist, ist laut<br />

Achermann vom jeweiligen Produkt abhängig.<br />

Die nötige Instruktion muss in der Betriebsanleitung<br />

beschrieben sein und ist beim Lieferanten<br />

zu erfahren. «Baggerführer ihrerseits<br />

sollten routinemässig nach jedem Wechsel eines<br />

Anbaugeräts mit dem Gegendrucktest<br />

(Belasten des aufgenommenen Werkzeugs<br />

am Boden) prüfen, ob das Anbaugerät verriegelt<br />

ist oder nicht», rät der Sicherheitsingenieur.<br />

So liesse sich menschliches Leid verhindern<br />

und die hohen Folgekosten von Unfällen<br />

vermeiden.<br />

Weitere Informationen im Internet:<br />

www.suva.ch/schnellwechsler<br />

Geländeüberwachung mit FLIR Wärmebildkameras<br />

effizient, detektionssicher und robust<br />

www.irkamera.ch PERGAM SUISSE AG 8001 Zürich<br />

46 BAUEN HEUTE <strong>10</strong> | 20<strong>15</strong>

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