BH 10-15
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SICHERHEIT UND BRANDSCHUTZ<br />
Schnellwechseleinrichtungen:<br />
Genug Zeit zum Umrüsten<br />
Im Sommer 2014 hat die Suva über ein Verkaufsverbot<br />
ab 2016 und über ein Verwendungsverbot<br />
ab 2020 von bestimmten<br />
Schnellwechseleinrichtungen für Baumaschinen<br />
informiert. Diese Entscheide wurden<br />
aufgrund erhöhter Unfallgefahr gefällt.<br />
In der Zwischenzeit haben einige Hersteller<br />
und Inverkehrbringer ihre betroffenen Produkte<br />
weiterentwickelt und sind bereit für<br />
den Vertrieb. Die Betriebe, die Schnellwechseleinrichtungen<br />
einsetzen, haben bis zum<br />
1.1.2020 Zeit, betroffene Schnellwechseleinrichtungen<br />
umzurüsten oder abzulösen.<br />
Schnellwechseleinrichtungen an Baumaschinen<br />
sind praktisch. Sie erlauben Baumaschinenführern<br />
selbstständig ohne viel Aufwand<br />
verschiedene Anbaugeräte bis hin zu<br />
ganzen Bagger-Auslegerteilen an ihren Maschinen<br />
zu wechseln. Eine Häufung schwerer<br />
Unfälle in den letzten Jahren hat gezeigt:<br />
Bestimmte Schnellwechseleinrichtungen haben<br />
gefährliche Tücken. Es kann vorkommen,<br />
dass Anbaugeräte benutzt werden, ohne korrekt<br />
verriegelt zu sein und deshalb bei der Arbeit<br />
herunterfallen. «Im Rahmen von Produktkontrollverfahren<br />
hat die Suva bei betroffenen<br />
Schnellwechseleinrichtungen Massnahmen<br />
zur Behebung dieses Mangels angeordnet»,<br />
sagt Andreas Achermann, Sicherheitsingenieur<br />
bei der Suva.<br />
Verkaufsverbot für Hersteller und Inverkehrbringer<br />
ab 2016<br />
Die Suva hat im Sommer 2014 ein Verkaufsverbot<br />
ab 1.1.2016 für mehr als ein Dutzend<br />
mangelhafter Schnellwechseleinrichtungen<br />
verschiedener Hersteller verfügt. Von total 17<br />
eröffneten Verfahren haben bis auf eine Ausnahme<br />
alle Hersteller technische Lösungen<br />
entwickelt und der Suva präsentiert. Einige<br />
Hersteller oder Inverkehrbringer haben das<br />
Kontrollverfahren bereits abgeschlossen und<br />
ihre Produkte teilweise auf dem Markt eingeführt.<br />
Die Verbleibenden sind auf dem Weg,<br />
das Produktkontrollverfahren ebenfalls abzuschliessen.<br />
Wenige Hersteller oder Inverkehrbringer<br />
beschreiten den Rechtsweg, wobei bis<br />
auf eine Ausnahme auch diese parallel an einer<br />
technischen Lösung arbeiten. Zur Unterstützung<br />
hat die Suva ein Anforderungsdokument<br />
weiterentwickelt und den Herstellern zur<br />
Verfügung gestellt. Zudem bietet die Suva im<br />
Rahmen der Produktkontrollverfahren jederzeit<br />
in Form einer Beratung Unterstützung an.<br />
Massnahmen für mehr Sicherheit<br />
Arbeitgeber:<br />
Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden im sicheren<br />
Umgang mit Schnellwechseleinrichtungen<br />
strikt nach den Angaben des<br />
Herstellers.<br />
Baumaschinenführer:<br />
Führen Sie nach jedem Wechsel eines Anbaugeräts<br />
einen Gegendrucktest durch.<br />
Instandhalter:<br />
Führen Sie die Instandhaltung strikt nach<br />
den Angaben des Herstellers durch.<br />
Inventarverantwortliche:<br />
Evaluieren Sie nur noch sichere Produkte.<br />
Verwendungsverbot für Betriebe ab 2020<br />
Die Verwendung von betroffenen Schnellwechseleinrichtungen<br />
wird ab 1.1.2020 verboten<br />
sein. Diese Frist soll Zeit geben, neue<br />
und sichere Produkte im Betrieb einzusetzen.<br />
«Da die Suva aus Datenschutzgründen<br />
keine schwarze Liste herausgeben darf, empfehlen<br />
wir beim Kauf einer Schnellwechseleinrichtung<br />
ab dem 1.1.2016 sich direkt bei den<br />
Inverkehrbringern zu erkundigen, ob deren<br />
Schnellwechseleinrichtungen von einem Produktkontrollverfahren<br />
betroffen waren und<br />
ob das Verfahren abgeschlossen ist. In Fällen,<br />
wo ein Produktkontrollverfahren stattgefunden<br />
hat, kann sich der Verwender das entsprechende<br />
Bestätigungsschreiben der Suva über<br />
den Abschluss des Verfahrens zeigen lassen»,<br />
sagt Achermann. Sollten im Einzelfall weitere<br />
Abklärungen erforderlich sein, kann die Suva<br />
weiterführende Informationen zur Verfügung<br />
stellen.<br />
Für den Verwender von Schnellwechseleinrichtungen<br />
gehe es in erster Linie darum, dass<br />
es für Baumaschinenführer grundsätzlich nicht<br />
möglich sein dürfe, Anbaugeräte unverriegelt<br />
anzuheben und so sichergestellt werde, dass<br />
die Werkzeuge nicht herunterfallen würden,<br />
wie Achermann weiter erklärt.<br />
Sicherheit durch Schulung<br />
und richtiges Verhalten<br />
Doch wie sollen nun Bauunternehmer und<br />
Baumaschinenführer mit mangelhaften Produkten<br />
umgehen, bis diese ersetzt sind? Um<br />
Unfälle zu vermeiden, empfiehlt die Suva jedem<br />
Unternehmer, sein Personal für die Problematik<br />
zu sensibilisieren und im sicheren<br />
Unverriegelte Baggerschaufel fällt von einer Schnellwechseleinrichtung<br />
herunter. (Situation hier unabhängig vom Produkt<br />
absichtlich herbeigeführt.)<br />
Umgang mit Schnellwechseleinrichtungen zu<br />
schulen. Was konkret zu instruieren ist, ist laut<br />
Achermann vom jeweiligen Produkt abhängig.<br />
Die nötige Instruktion muss in der Betriebsanleitung<br />
beschrieben sein und ist beim Lieferanten<br />
zu erfahren. «Baggerführer ihrerseits<br />
sollten routinemässig nach jedem Wechsel eines<br />
Anbaugeräts mit dem Gegendrucktest<br />
(Belasten des aufgenommenen Werkzeugs<br />
am Boden) prüfen, ob das Anbaugerät verriegelt<br />
ist oder nicht», rät der Sicherheitsingenieur.<br />
So liesse sich menschliches Leid verhindern<br />
und die hohen Folgekosten von Unfällen<br />
vermeiden.<br />
Weitere Informationen im Internet:<br />
www.suva.ch/schnellwechsler<br />
Geländeüberwachung mit FLIR Wärmebildkameras<br />
effizient, detektionssicher und robust<br />
www.irkamera.ch PERGAM SUISSE AG 8001 Zürich<br />
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