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Global Mobility Insights NEWSLETTER Frühling / Spring 2024

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<strong>Global</strong> <strong>Mobility</strong> <strong>Insights</strong> - <strong>Frühling</strong> / <strong>Spring</strong> <strong>2024</strong><br />

zur einfachen Konsultation wiedergegeben.<br />

2. Internationale Einsätze unter Beteiligung brasilianischer Arbeitskräfte (im<br />

Ausland erbrachte Dienstleistungen)<br />

Die internationale Mobilität von Mitarbeitern wird nicht vollständig durch das<br />

brasilianische Recht geregelt, und da bestimmte Ereignisse nicht vollständig<br />

detailliert sind, spielt die Rechtsprechung in vielen Fällen eine relevante Rolle.<br />

Das Gesetz Nr. 7.064/1982 regelt derzeit die Versetzung von in Brasilien eingestellten<br />

Mitarbeitern zur Arbeit im Ausland, vorausgesetzt, dass der internationale<br />

Einsatz mindestens neunzig (90) Tage dauert. Diese Gesetzgebung gilt in drei<br />

verschiedenen Fällen: (i) für ins Ausland versetzte Mitarbeiter, deren Arbeitsvertrag<br />

innerhalb des brasilianischen Hoheitsgebiets ausgeführt wurde; (ii) für an ein im<br />

Ausland ansässiges Unternehmen entsandte Mitarbeiter, die im Ausland arbeiten,<br />

vorausgesetzt, dass das Arbeitsverhältnis zum brasilianischen Arbeitgeber<br />

aufrechterhalten wird; und (iii) für Mitarbeiter, die von einem in Brasilien ansässigen<br />

Unternehmen eingestellt wurden, um in deren Auftrag im Ausland zu arbeiten.<br />

Diese Gesetzgebung sichert Arbeitnehmern, die von Brasilien ins Ausland versetzt<br />

werden, mehrere brasilianische Rechte zu, wie z. B.:: (i) Zahlung einer monatlichen<br />

Gehaltszulage von mindestens 25 % des Gehalts des Mitarbeiters (sowie Abdeckung<br />

von mit dem Umzug verbundenen Kosten); (ii) jährliche Gehaltserhöhungen<br />

gemäss Tarifverträgen ("CBA"), basierend auf dem angepassten Gehalt in Landeswährung;<br />

(iii) 30 Tage bezahlter Urlaub plus vorgeschriebener 1/3 Bonus; (iv)<br />

Erstattung der Reisekosten für Urlaubszwecke (Reise nach Brasilien) nach 2 Jahren<br />

im Einsatz; (v) "13. Gehalt"/Weihnachtsgeld; (vi) monatliche Einzahlung von 8 % des<br />

Gehalts des Mitarbeiters zur Finanzierung eines brasilianischen Arbeitslosigkeitsprogramms<br />

("FGTS") plus einer 40%igen Strafe im Falle einer unbegründeten Kündigung;<br />

(vii) 30-/90-tägige Kündigungsentschädigung je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit;;<br />

(viii) Sozialversicherungsbeiträge auf Gehaltszahlungen während<br />

des gesamten Entsendungszeitraums; (ix) Lebens- und Unfallversicherungsschutz<br />

während des Aufenthalts im Ausland in Höhe von mindestens 12-mal dem monatlichen<br />

Gehalt des Mitarbeiters.<br />

Darüber hinaus hätten die Entsandten Anspruch auf brasilianische Arbeitsrechte,<br />

wenn diese günstiger ist als die in der ausländischen Gesetzgebung vorgesehenen,<br />

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