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Global Mobility Insights NEWSLETTER Frühling / Spring 2024

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<strong>Global</strong> <strong>Mobility</strong> <strong>Insights</strong> - <strong>Frühling</strong> / <strong>Spring</strong> <strong>2024</strong><br />

Steuern<br />

Mit dem Umzug nach Brasilien und der Abmeldung in der Schweiz, endet die unbeschränkte<br />

Steuerpflicht des Mitarbeiters in der Schweiz. Sollten dem Mitarbeiter<br />

noch Vergütungen nach der Abmeldung in der Schweiz ausbezahlt werden, welche<br />

sich auf seine Schweizer Arbeitstätigkeit beziehen, und daher auch der Schweizer<br />

Steuerpflicht zu unterstellen sind, ist der Schweizer Quellensteuertarif des Sitzkantons<br />

des Arbeitgebers anzuwenden.<br />

Jegliche Vergütungszahlungen im Bezug auf die Tätigkeit in Brasilien und unabhängig<br />

vom Ort der Auszahlung, unterliegen grundsätzlich dem brasilianischen<br />

Besteuerungsrecht.<br />

Zwischen der Schweiz und Brasilien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen,<br />

welches eine Doppelbesteuerung vermeidet.<br />

Aufgrund des unterschiedlichen Steuerniveaus wenden die meisten Unternehmen<br />

ein Steuerausgleichsmodell an. Die Idee ist dabei, dass der Mitarbeiter während<br />

eines Einsatzes steuerlich nicht mehr bezahlen muss, als im Vergleich dazu, wenn<br />

er zu Hause geblieben wäre.<br />

Würde es bei dem Mitarbeiter in Brasilien zu einer höheren Steuerbelastung als in<br />

der Schweiz kommen, würde der Arbeitgeber diese Mehrkosten übernehmen. Es<br />

gilt dazu zu beachten, dass diese Übernahme der Mehrkosten einen steuer- und<br />

sozialversicherungsrechtlichen Lohnbestandteil darstellt und dementsprechend<br />

wieder hochgerechnet werden muss. Die Abwicklung eines Steuerausgleichs ist<br />

administrativ für die Lohnbuchhaltung aufwändig und nicht immer einfach, aber<br />

mit einem gut aufgesetzten Prozess gut handhabbar.<br />

Sozialversicherung<br />

In der Regel möchte man den Mitarbeiter für eine Entsendung von zwei Jahren im<br />

Schweizer Sozialversicherungssystem versichert lassen, sofern dies gesetzlich<br />

möglich ist. Der Versicherungsschutz bzw. Versicherungsumfang ist bei den<br />

meisten Mitarbeitern auch ein zentraler Punkt bei den Verhandlungen einer<br />

Entsendung.<br />

Zwischen der Schweiz und Brasilien besteht ein Sozialversicherungsabkommen,<br />

welches allerdings lediglich die AHV/IV umfasst.<br />

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