Global Mobility Insights NEWSLETTER Frühling / Spring 2024
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<strong>Global</strong> <strong>Mobility</strong> <strong>Insights</strong> - <strong>Frühling</strong> / <strong>Spring</strong> <strong>2024</strong><br />
Steuern<br />
Mit dem Umzug nach Brasilien und der Abmeldung in der Schweiz, endet die unbeschränkte<br />
Steuerpflicht des Mitarbeiters in der Schweiz. Sollten dem Mitarbeiter<br />
noch Vergütungen nach der Abmeldung in der Schweiz ausbezahlt werden, welche<br />
sich auf seine Schweizer Arbeitstätigkeit beziehen, und daher auch der Schweizer<br />
Steuerpflicht zu unterstellen sind, ist der Schweizer Quellensteuertarif des Sitzkantons<br />
des Arbeitgebers anzuwenden.<br />
Jegliche Vergütungszahlungen im Bezug auf die Tätigkeit in Brasilien und unabhängig<br />
vom Ort der Auszahlung, unterliegen grundsätzlich dem brasilianischen<br />
Besteuerungsrecht.<br />
Zwischen der Schweiz und Brasilien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen,<br />
welches eine Doppelbesteuerung vermeidet.<br />
Aufgrund des unterschiedlichen Steuerniveaus wenden die meisten Unternehmen<br />
ein Steuerausgleichsmodell an. Die Idee ist dabei, dass der Mitarbeiter während<br />
eines Einsatzes steuerlich nicht mehr bezahlen muss, als im Vergleich dazu, wenn<br />
er zu Hause geblieben wäre.<br />
Würde es bei dem Mitarbeiter in Brasilien zu einer höheren Steuerbelastung als in<br />
der Schweiz kommen, würde der Arbeitgeber diese Mehrkosten übernehmen. Es<br />
gilt dazu zu beachten, dass diese Übernahme der Mehrkosten einen steuer- und<br />
sozialversicherungsrechtlichen Lohnbestandteil darstellt und dementsprechend<br />
wieder hochgerechnet werden muss. Die Abwicklung eines Steuerausgleichs ist<br />
administrativ für die Lohnbuchhaltung aufwändig und nicht immer einfach, aber<br />
mit einem gut aufgesetzten Prozess gut handhabbar.<br />
Sozialversicherung<br />
In der Regel möchte man den Mitarbeiter für eine Entsendung von zwei Jahren im<br />
Schweizer Sozialversicherungssystem versichert lassen, sofern dies gesetzlich<br />
möglich ist. Der Versicherungsschutz bzw. Versicherungsumfang ist bei den<br />
meisten Mitarbeitern auch ein zentraler Punkt bei den Verhandlungen einer<br />
Entsendung.<br />
Zwischen der Schweiz und Brasilien besteht ein Sozialversicherungsabkommen,<br />
welches allerdings lediglich die AHV/IV umfasst.<br />
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