18.10.2018 Views

D'HANDWIERK 06 / 2018

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

<strong>D'HANDWIERK</strong> <strong>06</strong>|<strong>2018</strong><br />

ÉNERGIE<br />

DIE ENERGIEWENDE IN LUXEMBURG:<br />

AUS SICHT DES HANDWERKS<br />

« Saubere Energie für alle Europäer »<br />

Unter diesem Slogan stellte die Europäische Kommission<br />

am 30/11/2016 ein umfangreiches Paket an Gesetzesvorschlägen<br />

vor, welche vor allem die Themen Energieeffizienz,<br />

erneuerbare Energien, (Neu-)gestaltung<br />

des Strommarkts, und Sicherheit der Stromversorgung<br />

behandeln. Die Regelungsvorschläge der Kommission<br />

sollen den Übergang zu sauberer Energie bei gleichzeitiger<br />

Modernisierung der Wirtschaft unterstützen. Sie<br />

sollen dazu dienen sowohl die ambitiösen Ziele des Klimaabkommens<br />

von Paris (UN-Klimakonferenz COP 21<br />

in 2015) betreffend der Reduzierung der Treibhausgasemissionen<br />

zu erfüllen, die hohe Energie-Importabhängigkeit<br />

der Europäischen Union zu reduzieren, als auch<br />

eine weltweite Führungsrolle im Bereich der erneuerbaren<br />

Energien zu erreichen, damit nachhaltig Arbeitsplätze<br />

und Wachstum geschaffen werden können. Somit<br />

soll in Zukunft die Energieversorgung nicht mehr von<br />

großen, zentralen, auf fossilen Brennstoffen basierenden<br />

Kraftwerken sichergestellt werden, sondern dezentral<br />

von „Mini“-Kraftwerken, die auf erneuerbaren Energien<br />

gründen, wie beispielsweise Sonne, Wind, Erdwärme<br />

und Biomasse. Hierbei sollen die neuen Regeln sowie<br />

der Zugang zu Verträgen mit dynamischer Preisgestaltung<br />

gewährleisten, dass die Umstellung auf umweltfreundliche<br />

Energie für alle betroffenen Sektoren und<br />

Verbraucher fair gestaltet wird.<br />

Luxemburgs Reaktion: die „Prosumer“-Strategie im<br />

Strommarkt<br />

Neben bereits im Vorfeld eingeführter Maßnahmen zur<br />

Steigerung der Energieeffizienz, hat das Wirtschaftsministerium<br />

als Reaktion auf das vorgestellte Paket nun im<br />

Februar <strong>2018</strong> einen Gesetzesvorschlag auf den Instanzenweg<br />

gebracht, welcher das Gesetz über die Organisation<br />

des Strommarktes modifizieren soll. Hierbei sollen<br />

hauptsächlich zwei neue Konzepte eingeführt werden:<br />

der „individuelle Autokonsum“ des selbst produzierten<br />

Stromes mittels erneuerbaren Energien und der „kollektive<br />

Autokonsum“ innerhalb einer Energiegemeinschaft.<br />

Eine solche Gemeinschaft kann lokal gegründet werden<br />

(z.B. können sich die Einwohner eines Dorf- bzw. Stadtviertels<br />

zusammenschliessen), oder auch virtuell, was<br />

bedeutet, dass eine Person aus dem Süden des Landes<br />

mit einer Person aus dem Norden eine Energiegemeinschaft<br />

gründen, und sich somit den selbst produzierten<br />

Strom „virtuell“ teilen kann, damit so wenig Strom<br />

wie möglich aus dem Markt eingekauft werden muss.<br />

Somit befolgt die Regierung eine der Hauptempfehlungen<br />

der „Rifkin-Studie“, nämlich einen gesetzlichen<br />

Rahmen zu schaffen, um eine Umwandlung des aktuellen<br />

passiven Stromverbrauchers zu einem aktiven „Prosumer“<br />

(der gleichzeitig produziert und konsumiert) auf<br />

dem zukünftigen „grünen“ Strommarkt herbeizuführen.<br />

Desweiteren werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

geschaffen, um das Land auf die Elektromobilität<br />

vorzubereiten. Eine nationale informatische<br />

Plattform, welche die Daten der bis Ende 2020 flächendeckend<br />

installierten digitalen Stromzähler (die sogenannten<br />

Smartmeter) verwalten wird, soll unter Regie<br />

des größten Netzbetreibers die neuen Stromverbrauchsmodelle<br />

„smart“ unterstützen und realisierbar machen.<br />

Folglich wird ein neues Marktsegment entstehen: das<br />

der Energiedienstleister. Fachkundige Unternehmen<br />

können den Endverbrauchern bzw. den Energiegemeinschaften<br />

dann maßgeschneiderte Lösungen anbieten,<br />

damit diese auf intelligente („smarte“) Art und Weise<br />

die eigene Stromproduktion nutzen und teilen können,<br />

vorausgesetzt dass sie im Vorfeld, mit Einverständnis<br />

des Kunden, Zugang zu den nützlichen Verbraucherdaten<br />

erhalten. Jedoch werden weder die Funktionalitäten<br />

der Plattform im vorliegenden Gesetzestext erläutert,<br />

noch wird festgelegt wer die Zugansrechte zu deren<br />

Daten erhält und unter welcher Form. Dies soll zu einem<br />

späteren Zeitpunkt in einer großherzoglichen Verordnung<br />

beschrieben werden.<br />

Das Handwerk – ein verlässlicher Partner<br />

Die Chambre des Métiers begrüßt das Vorhaben der<br />

Regierung und erachtet es als unabdingbar, so schnell<br />

wie möglich eine Dekarbonisierung der Energiebranche<br />

durchzuführen, damit die Klimaziele und eine weitmöglichste<br />

Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern<br />

erreicht werden können. Der Staat muss allerdings entsprechende<br />

Fördermittel in einem angemessenen Maß<br />

bereitstellen, damit die Energiewende nicht zu Lasten<br />

der Endverbraucher durchgeführt wird und die neuen<br />

Konzepte erfolgreich umgesetzt werden können. Die<br />

stetig attraktiver werdenden Beschaffungspreise der<br />

für die „grüne“ Technologie benötigte „Hardware“<br />

(z.B. Photvoltaikmodule und Energiespeicher) werden<br />

alleine sicherlich nicht reichen, um die Verbraucher zu<br />

überzeugen.<br />

Die Handwerksunternehmen in Luxemburg tragen die<br />

anspruchsvollen Ziele der Energiewende aktiv mit - als<br />

Energienutzer wie als Anbieter einschlägiger Produkte<br />

und Dienstleistungen. Mit deren Expertise, Know-How<br />

und Flexibilität sind sie der unverzichtbare Garant für<br />

die Anbietervielfalt und Wahlmöglichkeiten zu Gunsten<br />

des Endkundens. Das neue Marktsegment der<br />

30

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!