D'HANDWIERK 06 / 2018
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<strong>D'HANDWIERK</strong> <strong>06</strong>|<strong>2018</strong><br />
ÉNERGIE<br />
DIE ENERGIEWENDE IN LUXEMBURG:<br />
AUS SICHT DES HANDWERKS<br />
« Saubere Energie für alle Europäer »<br />
Unter diesem Slogan stellte die Europäische Kommission<br />
am 30/11/2016 ein umfangreiches Paket an Gesetzesvorschlägen<br />
vor, welche vor allem die Themen Energieeffizienz,<br />
erneuerbare Energien, (Neu-)gestaltung<br />
des Strommarkts, und Sicherheit der Stromversorgung<br />
behandeln. Die Regelungsvorschläge der Kommission<br />
sollen den Übergang zu sauberer Energie bei gleichzeitiger<br />
Modernisierung der Wirtschaft unterstützen. Sie<br />
sollen dazu dienen sowohl die ambitiösen Ziele des Klimaabkommens<br />
von Paris (UN-Klimakonferenz COP 21<br />
in 2015) betreffend der Reduzierung der Treibhausgasemissionen<br />
zu erfüllen, die hohe Energie-Importabhängigkeit<br />
der Europäischen Union zu reduzieren, als auch<br />
eine weltweite Führungsrolle im Bereich der erneuerbaren<br />
Energien zu erreichen, damit nachhaltig Arbeitsplätze<br />
und Wachstum geschaffen werden können. Somit<br />
soll in Zukunft die Energieversorgung nicht mehr von<br />
großen, zentralen, auf fossilen Brennstoffen basierenden<br />
Kraftwerken sichergestellt werden, sondern dezentral<br />
von „Mini“-Kraftwerken, die auf erneuerbaren Energien<br />
gründen, wie beispielsweise Sonne, Wind, Erdwärme<br />
und Biomasse. Hierbei sollen die neuen Regeln sowie<br />
der Zugang zu Verträgen mit dynamischer Preisgestaltung<br />
gewährleisten, dass die Umstellung auf umweltfreundliche<br />
Energie für alle betroffenen Sektoren und<br />
Verbraucher fair gestaltet wird.<br />
Luxemburgs Reaktion: die „Prosumer“-Strategie im<br />
Strommarkt<br />
Neben bereits im Vorfeld eingeführter Maßnahmen zur<br />
Steigerung der Energieeffizienz, hat das Wirtschaftsministerium<br />
als Reaktion auf das vorgestellte Paket nun im<br />
Februar <strong>2018</strong> einen Gesetzesvorschlag auf den Instanzenweg<br />
gebracht, welcher das Gesetz über die Organisation<br />
des Strommarktes modifizieren soll. Hierbei sollen<br />
hauptsächlich zwei neue Konzepte eingeführt werden:<br />
der „individuelle Autokonsum“ des selbst produzierten<br />
Stromes mittels erneuerbaren Energien und der „kollektive<br />
Autokonsum“ innerhalb einer Energiegemeinschaft.<br />
Eine solche Gemeinschaft kann lokal gegründet werden<br />
(z.B. können sich die Einwohner eines Dorf- bzw. Stadtviertels<br />
zusammenschliessen), oder auch virtuell, was<br />
bedeutet, dass eine Person aus dem Süden des Landes<br />
mit einer Person aus dem Norden eine Energiegemeinschaft<br />
gründen, und sich somit den selbst produzierten<br />
Strom „virtuell“ teilen kann, damit so wenig Strom<br />
wie möglich aus dem Markt eingekauft werden muss.<br />
Somit befolgt die Regierung eine der Hauptempfehlungen<br />
der „Rifkin-Studie“, nämlich einen gesetzlichen<br />
Rahmen zu schaffen, um eine Umwandlung des aktuellen<br />
passiven Stromverbrauchers zu einem aktiven „Prosumer“<br />
(der gleichzeitig produziert und konsumiert) auf<br />
dem zukünftigen „grünen“ Strommarkt herbeizuführen.<br />
Desweiteren werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />
geschaffen, um das Land auf die Elektromobilität<br />
vorzubereiten. Eine nationale informatische<br />
Plattform, welche die Daten der bis Ende 2020 flächendeckend<br />
installierten digitalen Stromzähler (die sogenannten<br />
Smartmeter) verwalten wird, soll unter Regie<br />
des größten Netzbetreibers die neuen Stromverbrauchsmodelle<br />
„smart“ unterstützen und realisierbar machen.<br />
Folglich wird ein neues Marktsegment entstehen: das<br />
der Energiedienstleister. Fachkundige Unternehmen<br />
können den Endverbrauchern bzw. den Energiegemeinschaften<br />
dann maßgeschneiderte Lösungen anbieten,<br />
damit diese auf intelligente („smarte“) Art und Weise<br />
die eigene Stromproduktion nutzen und teilen können,<br />
vorausgesetzt dass sie im Vorfeld, mit Einverständnis<br />
des Kunden, Zugang zu den nützlichen Verbraucherdaten<br />
erhalten. Jedoch werden weder die Funktionalitäten<br />
der Plattform im vorliegenden Gesetzestext erläutert,<br />
noch wird festgelegt wer die Zugansrechte zu deren<br />
Daten erhält und unter welcher Form. Dies soll zu einem<br />
späteren Zeitpunkt in einer großherzoglichen Verordnung<br />
beschrieben werden.<br />
Das Handwerk – ein verlässlicher Partner<br />
Die Chambre des Métiers begrüßt das Vorhaben der<br />
Regierung und erachtet es als unabdingbar, so schnell<br />
wie möglich eine Dekarbonisierung der Energiebranche<br />
durchzuführen, damit die Klimaziele und eine weitmöglichste<br />
Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern<br />
erreicht werden können. Der Staat muss allerdings entsprechende<br />
Fördermittel in einem angemessenen Maß<br />
bereitstellen, damit die Energiewende nicht zu Lasten<br />
der Endverbraucher durchgeführt wird und die neuen<br />
Konzepte erfolgreich umgesetzt werden können. Die<br />
stetig attraktiver werdenden Beschaffungspreise der<br />
für die „grüne“ Technologie benötigte „Hardware“<br />
(z.B. Photvoltaikmodule und Energiespeicher) werden<br />
alleine sicherlich nicht reichen, um die Verbraucher zu<br />
überzeugen.<br />
Die Handwerksunternehmen in Luxemburg tragen die<br />
anspruchsvollen Ziele der Energiewende aktiv mit - als<br />
Energienutzer wie als Anbieter einschlägiger Produkte<br />
und Dienstleistungen. Mit deren Expertise, Know-How<br />
und Flexibilität sind sie der unverzichtbare Garant für<br />
die Anbietervielfalt und Wahlmöglichkeiten zu Gunsten<br />
des Endkundens. Das neue Marktsegment der<br />
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