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Wettbewerber Report 2015/16

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RECHT & STEUERN<br />

Gegenstand des Bundesverkehrswegeplans und des darauf aufbauenden Bedarfsplans für<br />

die Schienenwege sind.<br />

Mit der LuFV I verpflichteten sich die EIU des Bundes (DB Netz AG, DB Station & Service<br />

AG und DB Energie GmbH), die Schienenwege in einen uneingeschränkt nutzbaren Zustand<br />

zu bringen und zu erhalten. Dieser Zustand sollte anhand von Qualitätskennzahlen<br />

beurteilt werden, für die jährliche Zielstellungen vereinbart worden sind.<br />

Während der Laufzeit der ersten LuFV haben die EIU jährlich Bundesmittel in Höhe von<br />

2,5 Mrd. € („Infrastrukturbeitrag“) für Ersatzinvestitionen erhalten. Hinzu kam ein Teil der<br />

Dividende der DB AG, die der Bund als Eigentümer erhielt und die dem System Schiene<br />

wieder zugeführt wurde. Mit dem zweiten Nachtrag zur LuFV wurde diese Vereinbarung<br />

angepasst und verlängert; 2013 und 2014 hat der Bund in diesem Zusammenhang weitere<br />

Bundesmittel von zusätzlich 250 Mio. € pro Jahr für Ersatzinvestitionen bereitgestellt.<br />

6.1.2 Finanzierungskreislauf Schiene 2.0: Mehr Bundesmittel, aber immer noch<br />

„Finanzierung nach Kassenlage“<br />

Mittlerweile wurde die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) mit einer Laufzeit<br />

von fünf Jahren (<strong>2015</strong>-2019) zwischen dem Bund und der DB AG geschlossen. Im<br />

Zusammenspiel mit den Trassenpreissystem und den Regionalisierungsmitteln bildet sie<br />

den Finanzierungskreislauf Schiene 2.0. Mit der LuFV II stehen in den Jahren <strong>2015</strong> bis 2019<br />

insgesamt rund 28 Mrd. € für Ersatzinvestitionen in das Bestandsnetz zur Verfügung, was<br />

einer durchschnittlichen jährlichen Finanzausstattung von 5,5 Mrd. € entspricht. Diese liegt<br />

damit pro Jahr um rund 1,5 Mrd. € höher als in der Vorgängervereinbarung. Die zusätzlichen<br />

Mittel stammen vom Bund und der DB AG.<br />

Der Bund wird seinen direkten jährlichen Beitrag von bislang 2,5 Mrd. € in der LuFV I um<br />

über 800 Mio. € auf jahresdurchschnittlich 3,33 Mrd. € erhöhen. Die Vereinbarungen der<br />

LuFV II sehen zudem vor, dass die EIU der DB ihre Nachsteuergewinne an den Bund ausschütten,<br />

der diese vollständig in den Topf zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen einspeisen<br />

soll. Angesetzt werden sie mit jahresdurchschnittlich 440 Mio. €. Hinzugefügt werden<br />

noch durchschnittlich 140 Mio. € pro Jahr aus der „Bedarfsplanprämisse“ des Bundesverkehrswegeplans.<br />

Hierbei handelt es sich um Ersatzinvestitionen, deren Charakter eigentlich<br />

eine Zuordnung zur Finanzierung aus den Mitteln für Neu- und Ausbau nahelegen<br />

würde (beispielsweise Ausrüstung der durch Deutschland führenden europäischen Schienenverkehrskorridore<br />

mit ETCS), die jedoch nicht durch die LuFV II abgedeckt sind. Mit der<br />

Bedarfsplanprämise liegt der Bundesanteil somit bei insgesamt knapp 3,9 Mrd. € p.a.<br />

Aber auch die DB AG hat sich verpflichtet, ihren Beitrag zur Instandhaltung des Netzes<br />

substantiell zu erhöhen: Anstatt etwa 1 Mrd. € wird sie künftig 1,6 Mrd. € beisteuern, die –<br />

und das ist neu – nun mit 1,5 Mrd. € ganz überwiegend aus Stations- und Trassenpreisen<br />

refinanziert werden. Die Eigenmittel jedoch werden künftig auf 100 Mio. € begrenzt, während<br />

sie bei der LuFV I immerhin noch 500 Mio. € betragen haben. Auf diese Weise werden<br />

die Erlöse aus Stations- und Trassenpreisen viel stärker als bisher für die Ersatzinvestitionen<br />

herangezogen.<br />

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