Wettbewerber Report 2015/16
- No tags were found...
You also want an ePaper? Increase the reach of your titles
YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.
RECHT & STEUERN<br />
Eine Möglichkeit zum Abbau von Hemmnissen auf der „letzten Meile“ ist die Unterstützung<br />
des Einsatzes von Hybridlokomotiven (mit Elektro- und Dieselmotor). Dadurch würde nicht<br />
nur die Wettbewerbsfähigkeit der kleineren EVU gegenüber der DB verbessert, sondern<br />
auch der Einsatz elektrischer Traktion und damit die Umweltfreundlichkeit des Verkehrsträgers<br />
Schiene noch weiter gesteigert.<br />
Somit soll an dieser Stelle die Forderung des vorherigen <strong>Wettbewerber</strong>-<strong>Report</strong>s wiederholt<br />
werden, dass für einen funktionierenden Güterverkehrsmarkt ein ausreichender Zugang der<br />
<strong>Wettbewerber</strong> zu Sondertraktionsleistungen gewährleistet sein muss. Das ERegG stellt<br />
dazu einen neuen wichtigen Anlauf dar, auch wenn es im vorliegenden Entwurf nur den<br />
Zugang zu Rangierdiensten regelt und einmal mehr einen verbindlichen und diskriminierungsfreien<br />
Zugang zu Schiebeloks „vergisst“. Zudem sollte der Markt der unabhängigen<br />
Anbieter von Rangier- und Schubdiensten gestärkt werden. Dieser konnte in den letzten<br />
Jahren beweisen, dass er durchaus in der Lage ist, ein zusätzliches Angebot für diese<br />
punktuell benötigten Dienste zu schaffen. Allerdings sind die Kapazitäten noch nicht ausreichend<br />
und die Anbieter operieren noch nicht flächenhaft genug, was auch in der eingeschränkten<br />
Wirtschaftlichkeit mancher Angebote mangels aktuell vorhandener Nachfrage<br />
liegen dürfte. Daher sind hier (ähnlich wie bei der Bereitstellung der Infrastruktur) staatliche<br />
Anreize zur Ausweitung der privaten Angebote erforderlich. Dies stellt jedoch nicht in Frage,<br />
dass die DB als bedeutendste Halterin von Sondertraktionsmitteln ihr Monopolverhalten<br />
aufgeben muss. Allerdings kann sie wohl nur durch entsprechende Vorschriften, die bis<br />
heute noch ausstehen, dazu bewegt werden.<br />
5.6 Bahnstrom<br />
Seit dem 01. Juli 2014 können Eisenbahnverkehrsunternehmen vom Betreiber des <strong>16</strong>,7-<br />
Hz-Hochspannungsnetzes, der DB-Tochter DB Energie GmbH, die Durchleitung von Strom<br />
zur Versorgung eigener Fahrzeuge und Flotten verlangen.<br />
Während der Strommarkt seit Jahren durch sinkende Strompreise gekennzeichnet ist, hat<br />
DB Energie durch langfristige Verträge große Strommengen aus neuen, fossil betriebenen<br />
und damit teuren Kraftwerken geordert, die sie nun im Eisenbahnmarkt absetzen möchte.<br />
Niedrige Stromkosten verbessern die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene intermodal. Die<br />
wirtschaftlichen Effekte sind erheblich. Einsparerfolge in einer Größenordnung von 10% bis<br />
15% sind möglich. Bei einem Anteil der Stromkosten an den Gesamtproduktionskosten im<br />
Schienengüterverkehr von rund 15% ist dies insbesondere beim margenschwachen Güterverkehr<br />
ein sehr großer Hebel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der<br />
Straße.<br />
91