Wettbewerber Report 2015/16
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RECHT & STEUERN<br />
6.2.4 Wettbewerb<br />
Auf der internationalen Ebene sollen Zulassungsverfahren für Fahrzeuge beschleunigt und<br />
EU-weit vereinheitlicht werden. Im intramodalen Wettbewerb soll eine angemessene Regulierung<br />
transparenten und fairen Zugang zur Infrastruktur sichern. Dazu zählt auch die sachgerechte<br />
Anlastung von Entgelten zur Finanzierung von Infrastruktur. Der Koalitionsvertrag<br />
sieht die Beibehaltung der Ausnahmeregelung für den Schienenverkehr im EEG vor.<br />
Gleichzeitig soll jedoch die integrierte Struktur der DB erhalten bleiben. Die Revision der<br />
Regionalisierungsmittel 2014 ist als wichtiges Ziel zur Sicherung des SPNV definiert. Analog<br />
zum GVFG soll auch hier eine verlässliche Perspektive über 2019 hinaus geschaffen<br />
werden.<br />
Als Kernbestandteil zur Umsetzung des Koalitionsvertrags kann das „Gesetz zur Stärkung<br />
des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich“ (auch „Eisenbahnregulierungsgesetz“ oder kurz<br />
ERegG) angesehen werden, zu dem Anfang des Jahres <strong>2015</strong> ein erster Entwurf veröffentlicht<br />
wurde. In §1 wird explizit das Ziel aus dem Koalitionsvertrag wiederholt, dass der<br />
Schienenverkehr gestärkt werden soll. Dieses Bekenntnis wird in den grundlegenden Zielen<br />
durch eine Steigerung des Anteils der Schiene am Gesamtverkehr definiert. Im Folgenden<br />
wird kritisch geprüft, inwiefern die Regelungen des Entwurfs diesem Ziel tatsächlich gerecht<br />
werden können. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht der positiven und negativen Aspekte,<br />
die im aktuellen Entwurf des ERegG enthalten sind:<br />
Tabelle 13: Bewertung der zentralen Elemente des ERegG<br />
Positive Aspekte des ERegG<br />
Der Zugang zu Rangierdienstleistungen wird verlässlich<br />
geregelt.<br />
Eine obligatorische ex-ante-Genehmigung der Entgelte<br />
durch die Netzagentur stärkt ihre Position gegenüber EIU.<br />
Die Einführung von Beschlusskammern bei Netzzugangsund<br />
Entgeltverfahren führt zu mehr Transparenz und Unabhängigkeit<br />
der Entscheidungen.<br />
Negative Aspekte des ERegG<br />
Die Qualität des Netzes ist durch zu schwache Messzahlen<br />
nicht gesichert (vgl. LuFV II).<br />
Es erfolgt keine konsequente Trennung von Infrastruktur<br />
und Betrieb bei der DB.<br />
Bei den Trassenpreisen wird ein Ansatz nach „Markttragfähigkeit“<br />
verfolgt anstelle eines wettbewerbsfördernden<br />
Grenzkostenansatzes.<br />
Die Begrenzung der Trassenpreisentwicklung im SPNV<br />
auf die Steigerungsraten der Regionalisierungsmittel belastet<br />
einseitig SPFV und SGV.<br />
Die Anwendung einer kapitalmarktüblichen Verzinsung<br />
auf Infrastruktur ist unrealistisch und treibt die Nutzungsentgelte.<br />
Die geplante Anreizregulierung unterstellt nur einen geringen<br />
Teil der Ausgaben der Kontrolle der Bundesnetzagentur<br />
und dürfte daher kaum wirksam sein.<br />
Die Bundesnetzagentur hat zu wenige Befugnisse bei der<br />
Missbrauchsaufsicht; zu viele Ausnahmen und Unklarheiten<br />
schwächen die Regulierung.<br />
Eine gleich strenge Regulierung der EIU der DB und der<br />
NE-EIU erscheint überzogen, da die Marktmacht der DB-<br />
EIU nicht mit der Situation der NE-EIU vergleichbar ist. Nur<br />
die EIU der DB verfügen über eine Marktmacht, die spürbare<br />
Marktverzerrungen hervorrufen kann und daher eine<br />
umfassende Regulierung erfordert.<br />
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