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Wettbewerber Report 2015/16

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RECHT & STEUERN<br />

6.2.4 Wettbewerb<br />

Auf der internationalen Ebene sollen Zulassungsverfahren für Fahrzeuge beschleunigt und<br />

EU-weit vereinheitlicht werden. Im intramodalen Wettbewerb soll eine angemessene Regulierung<br />

transparenten und fairen Zugang zur Infrastruktur sichern. Dazu zählt auch die sachgerechte<br />

Anlastung von Entgelten zur Finanzierung von Infrastruktur. Der Koalitionsvertrag<br />

sieht die Beibehaltung der Ausnahmeregelung für den Schienenverkehr im EEG vor.<br />

Gleichzeitig soll jedoch die integrierte Struktur der DB erhalten bleiben. Die Revision der<br />

Regionalisierungsmittel 2014 ist als wichtiges Ziel zur Sicherung des SPNV definiert. Analog<br />

zum GVFG soll auch hier eine verlässliche Perspektive über 2019 hinaus geschaffen<br />

werden.<br />

Als Kernbestandteil zur Umsetzung des Koalitionsvertrags kann das „Gesetz zur Stärkung<br />

des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich“ (auch „Eisenbahnregulierungsgesetz“ oder kurz<br />

ERegG) angesehen werden, zu dem Anfang des Jahres <strong>2015</strong> ein erster Entwurf veröffentlicht<br />

wurde. In §1 wird explizit das Ziel aus dem Koalitionsvertrag wiederholt, dass der<br />

Schienenverkehr gestärkt werden soll. Dieses Bekenntnis wird in den grundlegenden Zielen<br />

durch eine Steigerung des Anteils der Schiene am Gesamtverkehr definiert. Im Folgenden<br />

wird kritisch geprüft, inwiefern die Regelungen des Entwurfs diesem Ziel tatsächlich gerecht<br />

werden können. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht der positiven und negativen Aspekte,<br />

die im aktuellen Entwurf des ERegG enthalten sind:<br />

Tabelle 13: Bewertung der zentralen Elemente des ERegG<br />

Positive Aspekte des ERegG<br />

Der Zugang zu Rangierdienstleistungen wird verlässlich<br />

geregelt.<br />

Eine obligatorische ex-ante-Genehmigung der Entgelte<br />

durch die Netzagentur stärkt ihre Position gegenüber EIU.<br />

Die Einführung von Beschlusskammern bei Netzzugangsund<br />

Entgeltverfahren führt zu mehr Transparenz und Unabhängigkeit<br />

der Entscheidungen.<br />

Negative Aspekte des ERegG<br />

Die Qualität des Netzes ist durch zu schwache Messzahlen<br />

nicht gesichert (vgl. LuFV II).<br />

Es erfolgt keine konsequente Trennung von Infrastruktur<br />

und Betrieb bei der DB.<br />

Bei den Trassenpreisen wird ein Ansatz nach „Markttragfähigkeit“<br />

verfolgt anstelle eines wettbewerbsfördernden<br />

Grenzkostenansatzes.<br />

Die Begrenzung der Trassenpreisentwicklung im SPNV<br />

auf die Steigerungsraten der Regionalisierungsmittel belastet<br />

einseitig SPFV und SGV.<br />

Die Anwendung einer kapitalmarktüblichen Verzinsung<br />

auf Infrastruktur ist unrealistisch und treibt die Nutzungsentgelte.<br />

Die geplante Anreizregulierung unterstellt nur einen geringen<br />

Teil der Ausgaben der Kontrolle der Bundesnetzagentur<br />

und dürfte daher kaum wirksam sein.<br />

Die Bundesnetzagentur hat zu wenige Befugnisse bei der<br />

Missbrauchsaufsicht; zu viele Ausnahmen und Unklarheiten<br />

schwächen die Regulierung.<br />

Eine gleich strenge Regulierung der EIU der DB und der<br />

NE-EIU erscheint überzogen, da die Marktmacht der DB-<br />

EIU nicht mit der Situation der NE-EIU vergleichbar ist. Nur<br />

die EIU der DB verfügen über eine Marktmacht, die spürbare<br />

Marktverzerrungen hervorrufen kann und daher eine<br />

umfassende Regulierung erfordert.<br />

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