Wettbewerber Report 2015/16
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RECHT & STEUERN<br />
Unter dem Rubrum Poolmodelle haben sich folgende Ausprägungen etabliert:<br />
• Der Klassiker ist der Aufgabenträger-Fahrzeugpool, wie er in Niedersachsen durch<br />
die LNVG bereits weit vor Ausbruch der Finanzmarktkrise eingeführt worden war. Die<br />
Fahrzeuge werden direkt von den Aufgabenträgern beim Hersteller beschafft; teilweise<br />
wird auch die Wartung der Fahrzeuge ausgeschrieben. Die Fahrzeuge werden den<br />
EVU auf Basis eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags gegen eine Gebühr zur Verfügung<br />
gestellt, die die EVU wiederum aus dem Bestellerentgelt refinanzieren. Letztlich<br />
handelt es sich um eine Durchreiche.<br />
• Eine Erweiterung stellen das VRR- und das sehr ähnliche BW-Modell dar. Hier werden<br />
die Fahrzeuge zunächst von den EVU ausgewählt und erworben, ehe sie nach<br />
einer logischen Sekunde an die Aufgabenträger weiterverkauft werden. Anschließend<br />
mieten die EVU die Fahrzeuge zurück. Der Unterschied zwischen VRR- und BW-<br />
Modell liegt darin, dass die Fahrzeuge in Baden-Württemberg in eine Landesgesellschaft<br />
eingestellt werden, während sie beim VRR dem Zweckverband gehören.<br />
• Abweichend vom „normalen“ VRR-Modell wurden zwei weitere Untervarianten entwickelt,<br />
die sich um die Aufgabe der Instandhaltung bzw. Dauerverfügbarkeit ranken.<br />
- Beim RRX-Modell stellt der im Wettbewerb ermittelte Fahrzeughersteller die<br />
benötigten Fahrzeuge über deren Lebensdauer von 30 Jahren zur Verfügung<br />
und verantwortet die Instandhaltung. Darüber hinaus haftet Siemens als siegreicher<br />
Bieter für eine Fahrzeugverfügbarkeit von 99% und den angegebenen<br />
Energieverbrauch. Die Betriebsleistung wurde in einem zweistufigen Verfahren<br />
nachgelagert vergeben. Dabei konnte National Express zwei von drei Losen<br />
gewinnen, das dritte Los ging an Abellio.<br />
- Die Ausschreibung des Elektronetzes Mittelsachsen II ähnelt dem RRX-<br />
Modell, indem die Fahrzeugbeschaffung sowie die Instandhaltung kategorisch<br />
vom Aufgabenspektrum der EVU abgetrennt werden. Ursprünglich wurde die<br />
Trennung der Verantwortung durch ein Doppelbewerbungsverbot unterstrichen,<br />
das die Vergabekammer Leipzig jedoch untersagte. Der Unterschied zum RRX<br />
besteht darin, dass das EVU beim EMS in den zuvor geschlossenen Instandhaltungsvertrag<br />
mit einem Dritten als Vertragspartner eintreten muss. Die DB<br />
AG verzichtete auf eine Bewerbung mit der Begründung, dass die Schnittstellenprobleme<br />
ungeklärt und der Zwangsentzug der Instandhaltung inakzeptabel<br />
seien.<br />
Abbildung 12 illustriert anschaulich die von den 27 Aufgabenträgern praktizierte Pluralität<br />
der Modelle. Zugleich wird deutlich, dass ihre Anwendung bei komplexeren Verfahren mit<br />
Investitionssummen im höheren dreistelligen Millionenbereich eher die Regel als die Ausnahme<br />
darstellt.<br />
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