bieterverfahren-info-für interessenten-web
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erhalten hat.<br />
9. Finanzierungsbestätigung des<br />
Höchstbietenden<br />
Der Höchstbietende legt uns innerhalb<br />
einer Frist die Finanzierungsbestätigung<br />
seiner Bank vor.<br />
10. Kaufvertragsvorbereitung<br />
Zusammen mit dem Notar bereiten wir<br />
den Kaufvertrag vor.<br />
Muss ich als Interessent und Bieter irgendwelche<br />
Gebühren zahlen,<br />
dadurch dass ich ein Gebot abgegeben<br />
habe oder wenn ich Höchstbietender<br />
bin?<br />
Nein. Das wäre nicht fair, weil sich der<br />
Eigentümer ja erst anschließend entscheidet,<br />
ob er zu dem Meist- bzw.<br />
Zweithöchstpreis verkauft.<br />
Laufe ich Gefahr, dass sich Angebote<br />
hochschaukeln oder ich als Interessent<br />
durch mehrmaliges Bieten mehr<br />
biete, als ich eigentlich will?<br />
Nein. Sie geben nur einmal Ihr<br />
Höchstgebot ab. Nachverhandlungen<br />
oder Extrarunden gibt es nicht mehr.<br />
Sie kaufen bei der Zweithöchstvariante<br />
sogar noch zu einem geringeren<br />
Preis als Ihrem Gebot, weil Sie ja nur<br />
den Zweithöchstpreis zahlen. Die Gefahr,<br />
dass Sie durch Abgabe mehrerer<br />
Gebote mehr bieten, als Sie ursprünglich<br />
wollten und Sie dadurch zu viel<br />
ausgeben, ist hierbei ausgeschaltet.<br />
Sie können gefahrlos Ihr Höchstgebot<br />
abgeben.<br />
Gibt es bereits Ähnliches?<br />
Ja. Wenn Sie bei Ebay ® etwas ersteigern<br />
wollen,<br />
- müssen Sie dies innerhalb einer Gebotsfrist<br />
tun.<br />
- wissen Sie, dass Sie mindestens einen<br />
Preis bieten müssen, der das aktuelle<br />
Gebot übersteigt.<br />
- zahlen Sie in der Regel weniger als<br />
Ihr Höchstgebot, weil Sie dort nur geringfügig<br />
mehr zahlen als der bis dahin<br />
Höchstbietende.<br />
Welche Unterschiede bestehen zum<br />
Bieten bei Ebay ®?<br />
- Das aktuelle Gebot erfahren Sie<br />
nicht. Das ist jedoch unerheblich, weil<br />
Sie nur einmal Ihr Maximalgebot abgeben<br />
müssen.<br />
- Sie brauchen die Auktion nicht zu<br />
beobachten, weil Sie nur einmal bieten<br />
brauchen und nach der Frist <strong>info</strong>rmiert<br />
werden, ob Sie Höchstbietender<br />
waren.<br />
- Der Kauf kommt nicht dadurch zustande,<br />
dass Sie Höchstbietender<br />
sind. Bei dem Verkauf von Immobilien<br />
hat der Gesetzgeber sowieso vorgeschrieben,<br />
dass dies in Form eines<br />
Kaufvertrages, den ein Notar aufsetzt<br />
und beurkundet, zu erfolgen hat. Der<br />
Kaufvertrag wird erst vom Notar erstellt,<br />
wenn der Eigentümer dem Verkauf<br />
zum Meist- bzw. Zweithöchstpreis<br />
zustimmt und der Höchstbietende<br />
eine Finanzierungsbestätigung vorlegt.<br />
- Es gibt keinen Startpreis, sondern<br />
ein Mindestgebot.<br />
Gibt es auch den Sofort-Kauf wie auf<br />
anderen Verkaufsplattformen?<br />
Ja. In der Werbung ist im Feld Kaufpreis<br />
immer der Mindestgebotspreis<br />
angegeben. Im erläuternden Text ist<br />
der Sofort-Kauf-Preis genannt. Wenn<br />
Sie die Immobilie kaufen möchten und<br />
sicherstellen wollen, dass Sie nicht<br />
überboten werden, teilen Sie uns bitte<br />
mit, dass Sie vom Sofortkauf Gebrauch<br />
machen möchten. Wenn die finanziellen<br />
Dinge geklärt sind und der<br />
Notar beauftragt wurde, stoppen wir<br />
das Gebotsverfahren.<br />
Wie lange ist in der Regel die Gebotsfrist?<br />
Zwischen erster offener Besichtigung<br />
und Gebotsfrist liegen in der Regel 2-8<br />
Wochen. Dies ist abhängig davon, ob<br />
ein oder zwei offene Besichtigungen<br />
durchgeführt werden können. Weiterhin<br />
spielen die normalen saisonalen<br />
Bedingungen eine Rolle (Feiertage,<br />
Ferien, etc.). Die <strong>für</strong> die jeweilige im<br />
Marktpreisverfahren angebotene Immobilie<br />
festgelegte Gebotsfrist teilen<br />
wir Ihnen bei Interesse gerne mit.<br />
Warum müssen die Gebote schriftlich<br />
abgegeben werden?<br />
Schriftliche Abgabe deshalb, um die<br />
Ernsthaftigkeit seitens eines Kauf<strong>interessenten</strong><br />
darzulegen.<br />
Warum schalten Sie keinen Notar zur<br />
Entgegennahme der Angebote ein?<br />
Zu früheren Zeiten haben auch wir einen<br />
Notar da<strong>für</strong> eingeschaltet. Dessen<br />
Dienstleistung in diesem Zusammenhang<br />
steht jedoch in keinem Verhältnis<br />
zu den hohen Kosten, die dadurch<br />
entstehen. Gebote entgegennehmen,<br />
den Meistbietenden und das Meistbzw.<br />
Zweithöchstgebot ermitteln, können<br />
wir auch. Den sorgsamen Umgang<br />
damit praktizieren wir seit Jahren:<br />
Auch bei Immobilien, die wir außerhalb<br />
des Marktpreisverfahrens verkaufen,<br />
nehmen wir von Interessenten<br />
hin und wieder Gebote entgegen. Den<br />
Notar schalten wir anschließend zur<br />
Kaufvertragserstellung ein.<br />
Warum bieten Sie Immobilien in dem<br />
Marktpreisverfahren an?<br />
Wenn Gutachter einen Wert festlegen,<br />
ermitteln diese fast immer nur einen<br />
fiktiven Wert. Da wir nah am Immobilienmarkt<br />
sind und Angebot und Nachfrage<br />
seit vielen Jahren kennen, sind<br />
wir schon in der Lage, einen recht genauen<br />
Marktwert über unsere Marktwertermittlung<br />
zu ermitteln. Dies tun<br />
wir auch in vielen Fällen; auch wenn<br />
die Auftraggeber gar nicht verkaufen<br />
wollen. Abgesehen davon, dass es<br />
letztendlich nicht möglich sein wird,<br />
den Wert einer Immobilie im Vorfeld<br />
ganz exakt bestimmen zu können,<br />
bleibt die entscheidende Frage jedoch,<br />
ob der Kaufinteressent glaubt,<br />
dass das Gutachten marktgerecht und<br />
fair ist. Ein Gutachten oder eine Wertermittlung<br />
ist immer erst einmal die<br />
Theorie, die anschließend an die Praxis<br />
mehr oder weniger angepasst werden<br />
muss.<br />
Gleich in die Praxis einzusteigen und<br />
den realen Preis im Marktpraxisverfahren<br />
mit echten Bietern, die tatsächliche<br />
Maximalpreise nennen, zu ermitteln,<br />
gab es bisher noch nicht. Deshalb<br />
machen wir dies.<br />
Der einzige, der alle Immobilien einer<br />
bestimmten Kategorie in einer bestimmten<br />
Lage neben qualifizierten<br />
Maklern kennt und <strong>für</strong> sich einschätzen<br />
kann, ist der Käufer. Keiner kennt<br />
die Markt- und Preislage im jeweiligen<br />
Immobiliensegment besser als dieser<br />
ernsthafte Interessent.<br />
Interessant ist, dass bei diesem Verfahren<br />
die Gebote der Interessenten<br />
relativ dicht beieinander liegen. Nehmen<br />
Sie dies als deutlichen Hinweis<br />
da<strong>für</strong>, dass sich auf der Grundlage der<br />
Gebote der reale Marktwert bildet.<br />
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