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erhalten hat.<br />

9. Finanzierungsbestätigung des<br />

Höchstbietenden<br />

Der Höchstbietende legt uns innerhalb<br />

einer Frist die Finanzierungsbestätigung<br />

seiner Bank vor.<br />

10. Kaufvertragsvorbereitung<br />

Zusammen mit dem Notar bereiten wir<br />

den Kaufvertrag vor.<br />

Muss ich als Interessent und Bieter irgendwelche<br />

Gebühren zahlen,<br />

dadurch dass ich ein Gebot abgegeben<br />

habe oder wenn ich Höchstbietender<br />

bin?<br />

Nein. Das wäre nicht fair, weil sich der<br />

Eigentümer ja erst anschließend entscheidet,<br />

ob er zu dem Meist- bzw.<br />

Zweithöchstpreis verkauft.<br />

Laufe ich Gefahr, dass sich Angebote<br />

hochschaukeln oder ich als Interessent<br />

durch mehrmaliges Bieten mehr<br />

biete, als ich eigentlich will?<br />

Nein. Sie geben nur einmal Ihr<br />

Höchstgebot ab. Nachverhandlungen<br />

oder Extrarunden gibt es nicht mehr.<br />

Sie kaufen bei der Zweithöchstvariante<br />

sogar noch zu einem geringeren<br />

Preis als Ihrem Gebot, weil Sie ja nur<br />

den Zweithöchstpreis zahlen. Die Gefahr,<br />

dass Sie durch Abgabe mehrerer<br />

Gebote mehr bieten, als Sie ursprünglich<br />

wollten und Sie dadurch zu viel<br />

ausgeben, ist hierbei ausgeschaltet.<br />

Sie können gefahrlos Ihr Höchstgebot<br />

abgeben.<br />

Gibt es bereits Ähnliches?<br />

Ja. Wenn Sie bei Ebay ® etwas ersteigern<br />

wollen,<br />

- müssen Sie dies innerhalb einer Gebotsfrist<br />

tun.<br />

- wissen Sie, dass Sie mindestens einen<br />

Preis bieten müssen, der das aktuelle<br />

Gebot übersteigt.<br />

- zahlen Sie in der Regel weniger als<br />

Ihr Höchstgebot, weil Sie dort nur geringfügig<br />

mehr zahlen als der bis dahin<br />

Höchstbietende.<br />

Welche Unterschiede bestehen zum<br />

Bieten bei Ebay ®?<br />

- Das aktuelle Gebot erfahren Sie<br />

nicht. Das ist jedoch unerheblich, weil<br />

Sie nur einmal Ihr Maximalgebot abgeben<br />

müssen.<br />

- Sie brauchen die Auktion nicht zu<br />

beobachten, weil Sie nur einmal bieten<br />

brauchen und nach der Frist <strong>info</strong>rmiert<br />

werden, ob Sie Höchstbietender<br />

waren.<br />

- Der Kauf kommt nicht dadurch zustande,<br />

dass Sie Höchstbietender<br />

sind. Bei dem Verkauf von Immobilien<br />

hat der Gesetzgeber sowieso vorgeschrieben,<br />

dass dies in Form eines<br />

Kaufvertrages, den ein Notar aufsetzt<br />

und beurkundet, zu erfolgen hat. Der<br />

Kaufvertrag wird erst vom Notar erstellt,<br />

wenn der Eigentümer dem Verkauf<br />

zum Meist- bzw. Zweithöchstpreis<br />

zustimmt und der Höchstbietende<br />

eine Finanzierungsbestätigung vorlegt.<br />

- Es gibt keinen Startpreis, sondern<br />

ein Mindestgebot.<br />

Gibt es auch den Sofort-Kauf wie auf<br />

anderen Verkaufsplattformen?<br />

Ja. In der Werbung ist im Feld Kaufpreis<br />

immer der Mindestgebotspreis<br />

angegeben. Im erläuternden Text ist<br />

der Sofort-Kauf-Preis genannt. Wenn<br />

Sie die Immobilie kaufen möchten und<br />

sicherstellen wollen, dass Sie nicht<br />

überboten werden, teilen Sie uns bitte<br />

mit, dass Sie vom Sofortkauf Gebrauch<br />

machen möchten. Wenn die finanziellen<br />

Dinge geklärt sind und der<br />

Notar beauftragt wurde, stoppen wir<br />

das Gebotsverfahren.<br />

Wie lange ist in der Regel die Gebotsfrist?<br />

Zwischen erster offener Besichtigung<br />

und Gebotsfrist liegen in der Regel 2-8<br />

Wochen. Dies ist abhängig davon, ob<br />

ein oder zwei offene Besichtigungen<br />

durchgeführt werden können. Weiterhin<br />

spielen die normalen saisonalen<br />

Bedingungen eine Rolle (Feiertage,<br />

Ferien, etc.). Die <strong>für</strong> die jeweilige im<br />

Marktpreisverfahren angebotene Immobilie<br />

festgelegte Gebotsfrist teilen<br />

wir Ihnen bei Interesse gerne mit.<br />

Warum müssen die Gebote schriftlich<br />

abgegeben werden?<br />

Schriftliche Abgabe deshalb, um die<br />

Ernsthaftigkeit seitens eines Kauf<strong>interessenten</strong><br />

darzulegen.<br />

Warum schalten Sie keinen Notar zur<br />

Entgegennahme der Angebote ein?<br />

Zu früheren Zeiten haben auch wir einen<br />

Notar da<strong>für</strong> eingeschaltet. Dessen<br />

Dienstleistung in diesem Zusammenhang<br />

steht jedoch in keinem Verhältnis<br />

zu den hohen Kosten, die dadurch<br />

entstehen. Gebote entgegennehmen,<br />

den Meistbietenden und das Meistbzw.<br />

Zweithöchstgebot ermitteln, können<br />

wir auch. Den sorgsamen Umgang<br />

damit praktizieren wir seit Jahren:<br />

Auch bei Immobilien, die wir außerhalb<br />

des Marktpreisverfahrens verkaufen,<br />

nehmen wir von Interessenten<br />

hin und wieder Gebote entgegen. Den<br />

Notar schalten wir anschließend zur<br />

Kaufvertragserstellung ein.<br />

Warum bieten Sie Immobilien in dem<br />

Marktpreisverfahren an?<br />

Wenn Gutachter einen Wert festlegen,<br />

ermitteln diese fast immer nur einen<br />

fiktiven Wert. Da wir nah am Immobilienmarkt<br />

sind und Angebot und Nachfrage<br />

seit vielen Jahren kennen, sind<br />

wir schon in der Lage, einen recht genauen<br />

Marktwert über unsere Marktwertermittlung<br />

zu ermitteln. Dies tun<br />

wir auch in vielen Fällen; auch wenn<br />

die Auftraggeber gar nicht verkaufen<br />

wollen. Abgesehen davon, dass es<br />

letztendlich nicht möglich sein wird,<br />

den Wert einer Immobilie im Vorfeld<br />

ganz exakt bestimmen zu können,<br />

bleibt die entscheidende Frage jedoch,<br />

ob der Kaufinteressent glaubt,<br />

dass das Gutachten marktgerecht und<br />

fair ist. Ein Gutachten oder eine Wertermittlung<br />

ist immer erst einmal die<br />

Theorie, die anschließend an die Praxis<br />

mehr oder weniger angepasst werden<br />

muss.<br />

Gleich in die Praxis einzusteigen und<br />

den realen Preis im Marktpraxisverfahren<br />

mit echten Bietern, die tatsächliche<br />

Maximalpreise nennen, zu ermitteln,<br />

gab es bisher noch nicht. Deshalb<br />

machen wir dies.<br />

Der einzige, der alle Immobilien einer<br />

bestimmten Kategorie in einer bestimmten<br />

Lage neben qualifizierten<br />

Maklern kennt und <strong>für</strong> sich einschätzen<br />

kann, ist der Käufer. Keiner kennt<br />

die Markt- und Preislage im jeweiligen<br />

Immobiliensegment besser als dieser<br />

ernsthafte Interessent.<br />

Interessant ist, dass bei diesem Verfahren<br />

die Gebote der Interessenten<br />

relativ dicht beieinander liegen. Nehmen<br />

Sie dies als deutlichen Hinweis<br />

da<strong>für</strong>, dass sich auf der Grundlage der<br />

Gebote der reale Marktwert bildet.<br />

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