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Warum ist Transparenz so wichtig?<br />

Um zu dem realen Marktwert über Gebote<br />

zu gelangen, ist Transparenz die<br />

Grundlage da<strong>für</strong>. Und zwar Transparenz<br />

in zweierlei Hinsicht.<br />

Zum einen Transparenz hinsichtlich<br />

der Verfügbarkeit der Immobilie. Möglichst<br />

viele Interessenten müssen erfahren,<br />

dass diese Immobilie zum Verkauf<br />

steht. Das geht nicht mit der einen<br />

oder anderen Anzeige in der Zeitung<br />

oder irgendwo im Internet, sondern<br />

nur mit „Werbung auf allen Kanälen“.<br />

Wir sind sicher, dass wir diese<br />

Transparenz durch die massive Werbung<br />

<strong>für</strong> eine solche Immobilie sicherstellen<br />

können.<br />

Zum anderen Transparenz hinsichtlich<br />

der Immobilie. Der Interessent benötigt<br />

alle Informationen zur Immobilie.<br />

Wenn ihm diese teilweise vorenthalten<br />

werden, wird er nicht bereit sein, ein<br />

sinnvolles Höchstgebot abzugeben.<br />

Also müssen diese Immobilie komplett<br />

recherchiert und die Informationen<br />

und Unterlagen an ernsthafte Interessenten<br />

weitergegeben werden. Auch<br />

dies tun wir bei solchen Immobilien.<br />

Warum legen Sie ein Mindestgebot<br />

fest?<br />

Die Eigentümer, denen wir das Marktpreisverfahren<br />

vorgestellt haben, wollten<br />

davor geschützt sein, dass Interessenten<br />

mitbieten, die zu völlig utopischen<br />

Niedrigpreisen meinen, die<br />

Immobilie kaufen zu können.<br />

Für welche Interessenten kann dieses<br />

Verfahren besonders geeignet sein?<br />

In den über zwanzig Jahren Praxiserfahrung<br />

im Verkauf von Immobilien<br />

haben wir immer wieder festgestellt,<br />

dass es Interessenten gibt, die sich<br />

beim konventionellen Verkauf nicht<br />

trauen, über den Preis der Immobilie<br />

zu verhandeln.<br />

Erst recht, wenn sich vorsichtig veranlagte<br />

Interessenten beim normalen<br />

Kauf zu einem Gebot durchgerungen<br />

haben, laufen sie dabei Gefahr, mitgeteilt<br />

zu bekommen, dass dies zu wenig<br />

sei oder ein vermeintlich anderer einen<br />

bestimmten Betrag mehr bietet.<br />

Dann muss neu überlegt werden. Die<br />

Unsicherheit ist groß, ob man mehr<br />

bieten sollte. Ebenso die Angst, durch<br />

unkontrollierte Gebote zu viel zu bieten.<br />

Beim Marktpreisverfahren haben solche<br />

Interessenten klare Vorteile, weil<br />

Sie völlig risikolos Ihren persönlichen<br />

4<br />

Höchstpreis bieten können und bei der<br />

Zweithöchstgebotsvariante nur zum<br />

Zweithöchstpreis kaufen können, sofern<br />

sie Höchstbietender sind.<br />

Für welche Eigentümer kann dieses<br />

Verfahren besonders geeignet sein?<br />

Für Eigentümer, die ein sauberes, klares,<br />

ehrliches und faires Geschäft<br />

möchten. Dies können private Eigentümer<br />

sein. Wir erhalten jedoch auch<br />

Anfragen von Kommunen und Institutionen,<br />

die aus ihrer Verpflichtung oder<br />

ihrem Anspruch heraus einen transparenten<br />

Verkauf wollen oder müssen.<br />

Mehr zur Transparenz finden Sie weiter<br />

oben.<br />

Auch wenn es schnell gehen soll, hat<br />

das Marktpreisverfahren Vorteile gegenüber<br />

einem konventionellen Verkauf.<br />

Warum kann der Eigentümer den Verkauf<br />

zum Höchstgebot ablehnen?<br />

Kein Eigentümer will seine Immobilie<br />

verschleudern. Das würden Sie als Interessent<br />

auch nicht wollen. In fast allen<br />

Fällen wollen Verkäufer und Käufer<br />

ein faires und sauberes Geschäft.<br />

Das Mindestgebot schützt den Eigentümer<br />

etwas davor.<br />

Beim konventionellen Verkauf einigen<br />

sich Käufer und Verkäufer auch mündlich<br />

oder schriftlich bevor der Notar<br />

den Willen der beiden Parteien beurkundet.<br />

Erst dann gilt die Vereinbarung.<br />

Wenn der Käufer oder der Verkäufer<br />

nach mündlicher oder schriftlicher<br />

Einigung „einen Rückzieher<br />

macht“ bevor beide bei dem Notar unterschrieben<br />

haben, hat die andere<br />

Partei nach geltender Rechtsprechung<br />

keine Möglichkeit, „den Rückzieher“<br />

zum Kauf oder Verkauf zu zwingen o-<br />

der Schadensersatzansprüche daraus<br />

abzuleiten.<br />

Genau genommen erklärt bei diesem<br />

Verfahren der Höchstbietende, dass<br />

er maximal zu dem Höchstpreis kaufen<br />

möchte. Der Eigentümer muss<br />

sich anschließend dazu äußern, ob er<br />

dazu bzw. dem Zweithöchstpreis verkauft.<br />

Die Fakten liegen somit klar und<br />

sauber auf dem Tisch. Dann genau ist<br />

ein klares und sauberes Geschäft <strong>für</strong><br />

Käufer und Verkäufer möglich.<br />

Ist das Marktpreisverfahren mit einer<br />

Zwangsversteigerung einer Immobilie<br />

vor einem Amtsgericht vergleichbar?<br />

Ganz klar: Nein.<br />

Die Rechte eines Eigentümers bei der<br />

Zwangsversteigerung einer Immobilie<br />

sind recht stark eingeschränkt. Rechtlich<br />

theoretisch ist es zwar möglich,<br />

dass der Eigentümer einer zwangsversteigerten<br />

Immobilie sich dagegen zur<br />

Wehr setzt. Letztendlich wird er jedoch<br />

praktisch einen Verkauf kaum<br />

verhindern können, weil die Gläubiger<br />

dieses Verfahren bestimmen und das<br />

Amtsgericht nur darüber wacht, daß

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