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Warum ist Transparenz so wichtig?<br />
Um zu dem realen Marktwert über Gebote<br />
zu gelangen, ist Transparenz die<br />
Grundlage da<strong>für</strong>. Und zwar Transparenz<br />
in zweierlei Hinsicht.<br />
Zum einen Transparenz hinsichtlich<br />
der Verfügbarkeit der Immobilie. Möglichst<br />
viele Interessenten müssen erfahren,<br />
dass diese Immobilie zum Verkauf<br />
steht. Das geht nicht mit der einen<br />
oder anderen Anzeige in der Zeitung<br />
oder irgendwo im Internet, sondern<br />
nur mit „Werbung auf allen Kanälen“.<br />
Wir sind sicher, dass wir diese<br />
Transparenz durch die massive Werbung<br />
<strong>für</strong> eine solche Immobilie sicherstellen<br />
können.<br />
Zum anderen Transparenz hinsichtlich<br />
der Immobilie. Der Interessent benötigt<br />
alle Informationen zur Immobilie.<br />
Wenn ihm diese teilweise vorenthalten<br />
werden, wird er nicht bereit sein, ein<br />
sinnvolles Höchstgebot abzugeben.<br />
Also müssen diese Immobilie komplett<br />
recherchiert und die Informationen<br />
und Unterlagen an ernsthafte Interessenten<br />
weitergegeben werden. Auch<br />
dies tun wir bei solchen Immobilien.<br />
Warum legen Sie ein Mindestgebot<br />
fest?<br />
Die Eigentümer, denen wir das Marktpreisverfahren<br />
vorgestellt haben, wollten<br />
davor geschützt sein, dass Interessenten<br />
mitbieten, die zu völlig utopischen<br />
Niedrigpreisen meinen, die<br />
Immobilie kaufen zu können.<br />
Für welche Interessenten kann dieses<br />
Verfahren besonders geeignet sein?<br />
In den über zwanzig Jahren Praxiserfahrung<br />
im Verkauf von Immobilien<br />
haben wir immer wieder festgestellt,<br />
dass es Interessenten gibt, die sich<br />
beim konventionellen Verkauf nicht<br />
trauen, über den Preis der Immobilie<br />
zu verhandeln.<br />
Erst recht, wenn sich vorsichtig veranlagte<br />
Interessenten beim normalen<br />
Kauf zu einem Gebot durchgerungen<br />
haben, laufen sie dabei Gefahr, mitgeteilt<br />
zu bekommen, dass dies zu wenig<br />
sei oder ein vermeintlich anderer einen<br />
bestimmten Betrag mehr bietet.<br />
Dann muss neu überlegt werden. Die<br />
Unsicherheit ist groß, ob man mehr<br />
bieten sollte. Ebenso die Angst, durch<br />
unkontrollierte Gebote zu viel zu bieten.<br />
Beim Marktpreisverfahren haben solche<br />
Interessenten klare Vorteile, weil<br />
Sie völlig risikolos Ihren persönlichen<br />
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Höchstpreis bieten können und bei der<br />
Zweithöchstgebotsvariante nur zum<br />
Zweithöchstpreis kaufen können, sofern<br />
sie Höchstbietender sind.<br />
Für welche Eigentümer kann dieses<br />
Verfahren besonders geeignet sein?<br />
Für Eigentümer, die ein sauberes, klares,<br />
ehrliches und faires Geschäft<br />
möchten. Dies können private Eigentümer<br />
sein. Wir erhalten jedoch auch<br />
Anfragen von Kommunen und Institutionen,<br />
die aus ihrer Verpflichtung oder<br />
ihrem Anspruch heraus einen transparenten<br />
Verkauf wollen oder müssen.<br />
Mehr zur Transparenz finden Sie weiter<br />
oben.<br />
Auch wenn es schnell gehen soll, hat<br />
das Marktpreisverfahren Vorteile gegenüber<br />
einem konventionellen Verkauf.<br />
Warum kann der Eigentümer den Verkauf<br />
zum Höchstgebot ablehnen?<br />
Kein Eigentümer will seine Immobilie<br />
verschleudern. Das würden Sie als Interessent<br />
auch nicht wollen. In fast allen<br />
Fällen wollen Verkäufer und Käufer<br />
ein faires und sauberes Geschäft.<br />
Das Mindestgebot schützt den Eigentümer<br />
etwas davor.<br />
Beim konventionellen Verkauf einigen<br />
sich Käufer und Verkäufer auch mündlich<br />
oder schriftlich bevor der Notar<br />
den Willen der beiden Parteien beurkundet.<br />
Erst dann gilt die Vereinbarung.<br />
Wenn der Käufer oder der Verkäufer<br />
nach mündlicher oder schriftlicher<br />
Einigung „einen Rückzieher<br />
macht“ bevor beide bei dem Notar unterschrieben<br />
haben, hat die andere<br />
Partei nach geltender Rechtsprechung<br />
keine Möglichkeit, „den Rückzieher“<br />
zum Kauf oder Verkauf zu zwingen o-<br />
der Schadensersatzansprüche daraus<br />
abzuleiten.<br />
Genau genommen erklärt bei diesem<br />
Verfahren der Höchstbietende, dass<br />
er maximal zu dem Höchstpreis kaufen<br />
möchte. Der Eigentümer muss<br />
sich anschließend dazu äußern, ob er<br />
dazu bzw. dem Zweithöchstpreis verkauft.<br />
Die Fakten liegen somit klar und<br />
sauber auf dem Tisch. Dann genau ist<br />
ein klares und sauberes Geschäft <strong>für</strong><br />
Käufer und Verkäufer möglich.<br />
Ist das Marktpreisverfahren mit einer<br />
Zwangsversteigerung einer Immobilie<br />
vor einem Amtsgericht vergleichbar?<br />
Ganz klar: Nein.<br />
Die Rechte eines Eigentümers bei der<br />
Zwangsversteigerung einer Immobilie<br />
sind recht stark eingeschränkt. Rechtlich<br />
theoretisch ist es zwar möglich,<br />
dass der Eigentümer einer zwangsversteigerten<br />
Immobilie sich dagegen zur<br />
Wehr setzt. Letztendlich wird er jedoch<br />
praktisch einen Verkauf kaum<br />
verhindern können, weil die Gläubiger<br />
dieses Verfahren bestimmen und das<br />
Amtsgericht nur darüber wacht, daß