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06.04.2024 Lindauer Bürgerzeitung

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2 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Neue Einbahnstraße in Schachen<br />

Straßenzug Alwindstraße – Lindenhofweg wird zur Einbahnstraße<br />

Die Arbeiten an der neuen<br />

Fahrradzone in der Schachener<br />

Straße stehen kurz vor<br />

der Fertigstellung. Nun folgen<br />

die letzten Beschilderungsarbeiten.<br />

In diesem Zuge wird<br />

der Straßenzug Alwindstraße<br />

– Lindenhofweg, wie bereits<br />

im Vorfeld im Rahmen der Bürgerbeteiligung<br />

kommuniziert,<br />

als Einbahnstraße ausgewiesen.<br />

Maßgeblich für die Entscheidung<br />

zur Einführung der Einbahnregelung<br />

waren die<br />

Schwierigkeiten im Begegnungsverkehr<br />

durch die geringen<br />

Fahrbahnbreiten, in der<br />

Alwindstraße auch im Zusammenhang<br />

mit den auf der Fahrbahn<br />

parkenden Fahrzeugen.<br />

Insbesondere im Hochsommer<br />

führt dies zusammen mit dem<br />

oft sehr hohen Radverkehrsaufkommen<br />

zu Konflikt- und<br />

Gefahrensituationen. Durch<br />

die nun einzuführende Verkehrsregelung<br />

erhofft sich die<br />

Stadt Lindau einen flüssigeren<br />

und konfliktfreieren Verkehrsablauf,<br />

der sowohl Anwohnerinnen<br />

und Anwohnern als<br />

auch Besuchern zugutekommt.<br />

Für Radfahrer ist die Einbahnstraße<br />

freigegeben und somit<br />

aus beiden Fahrtrichtungen<br />

nutzbar.<br />

Die Zufahrt von der Schachener<br />

Straße in Fahrtrichtung<br />

Lindenhofpark erfolgt zukünftig<br />

über die Alwindstraße, die<br />

Abfahrt in die Schachener Straße<br />

über den Lindenhofweg /<br />

die Lindenallee.<br />

Bei Rückfragen zur Einbahnstraßenregelungen<br />

steht die<br />

Straßenverkehrsbehörde telefonisch<br />

08382/918-325 oder<br />

-314 oder per E-Mail verkehr@<br />

lindau.de gerne zur Verfügung.<br />

Die Garten- und Tiefbaubetriebe<br />

Lindau sind unter gtl@lindau.de<br />

erreichbar. Stadt Lindau<br />

Der Lindenhofweg in Fahrtrichtung Lindenhofpark / Parkplatz darf<br />

künftig mit dem Auto nur noch in diese Blickrichtung befahren<br />

werden.<br />

Foto: Stadt Lindau<br />

Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und<br />

Bleicheweg“, 14. Änderung „Ferienwohnungen“<br />

Frühzeitige Beteiligung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der<br />

14. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und<br />

Bleicheweg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Vorentwurf zur 14.<br />

Änderung mit Stand vom 26.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Auslegung der<br />

Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden<br />

und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.<br />

Was ist geplant?<br />

Anlass für die Bebauungsplanänderung waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur<br />

Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />

ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt.<br />

Aktuell finden auch für das Wannental Bauleitverfahren für die Regelung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />

statt. Dies wird nun im südlichen Bereich des Stadtteils Aeschach fortgesetzt.<br />

Das Gebiet wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei guter Erschließung<br />

weitere Nutzungsänderungen erwartet werden.<br />

Die 14. Änderung ändert daher die festgesetzte Art der baulichen Nutzung. Die Festsetzungen<br />

zum Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise bleiben ebenso unverändert wie bauordnungsrechtliche<br />

Festsetzungen. Ferienwohnungen und Nebenwohnungen sollen ausgeschlossen werden,<br />

um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken.<br />

Wo liegt das Plangebiet?<br />

Das Plangebiet liegt im zentralen bis südlichen Bereich des Stadtteiles Aeschach, sowie im westlichen<br />

Bereich des Stadtteils Reutin. Es hat eine Größe von ca. 20,1 ha. Nördlich des Plangebietes<br />

grenzen das Schulgebäude der Mittelschule, Wohnbebauung sowie landwirtschaftlich genutzte<br />

Flächen an. Östlich grenzen ein öffentlicher Parkplatz und Gebäude für Verwaltung (Landratsamt)<br />

an. Nach Süden wird das Plangebiet durch die Bahnlinie abgegrenzt, im Westen befindet sich weitere<br />

Wohnbebauung. Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Aeschach und Reutin<br />

mit den Flurstücksnummern:<br />

Gemarkung Aeschach:<br />

3/0, 3/2, 3/3,3/4, 3/6 (Teilfläche), 3/7, 3/8, 3/9, 3/10, 3/11, 4/0 (Teilfläche), 4/1, 20/0, 20/1,<br />

20/2, 20/3, 20/5, 21/0, 21/1, 21/2, 21/3, 21/5, 22/0, 22/1, 22/2, 22/3, 23/0 (Teilfläche), 24/0,<br />

24/2, 24/3, 25/0, 25/1, 25/2, 25/3, 25/4, 25/5, 25/6, 25/7, 25/8, 25/9, 25/10, 25/11, 25/12,<br />

25/13, 26/0, 26/1, 26/2, 26/3, 26/4, 26/5, 26/6, 26/7, 26/8, 26/9, 26/10, 26/11, 26/12, 26/13,<br />

26/14, 26/15, 26/16, 26/17, 26/18, 26/19, 26/20, 26/21, 26/22, 26/23, 26/24, 26/25, 26/26,<br />

26/27, 26/28, 26/29, 26/30, 26/31, 26/32, 26/33, 26/34, 26/35, 26/36, 26/37, 26/38, 26/39,<br />

26/40, 26/41, 28/0, 28/3, 29/1 (Teilfläche), 30/2 (Teilfläche), 30/6, 36/0 (Teilfläche), 38/1,<br />

58/21, 58/27, 58/36 (Teilfläche),<br />

115/5, 115/6, 115/11, 115/12 (Teilfläche), 118/0 (Teilfläche), 121/2, 229/0 (Teilfläche), 237/0,<br />

237/2, 238/0 (Teilfläche), 238/2, 238/3, 238/4, 238/5, 238/6, 238/7, 238/8, 238/9, 239/0,<br />

239/1, 239/2, 239/3, 240/0, 240/2, 240/3, 240/4, 240/5, 240/6, 240/7, 240/8, 241/1(Teilfläche),<br />

241/2, 242/3, 243/0, 243/2, 243/3, 243/4, 243/5, 243/6, 243/7, 243/8, 243/9, 243/10,<br />

243/11, 243/12, 243/13, 244/0, 244/1, 244/2, 244/3, 245/0, 245/2, 245/3, 246/0, 247/0, 247/2,<br />

247/3, 247/4, 247/5, 247/6, 247/13, 248/0, 249/0, 249/2, 249/3, 249/4, 250/0, 250/2, 250/3,<br />

251/0, 251/2, 251/3, 251/4, 251/5, 251/6, 251/6, 251/8, 251/9, 251/10, 252/0, 253/0, 253/2,<br />

253/3, 254/0, 254/1, 254/2, 254/3, 255/2, 255/3, 255/4, 255/5, 256/0, 257/0, 257/2, 257/3,<br />

257/5, 257/6, 257/7, 257/8, 257/9<br />

Gemarkung Reutin:<br />

50/4 (Teilfläche), 550/2, 550/5 (Teilfläche), 550/83 (Teilfläche), 562/0, 562/2, 562/3, 562/5,<br />

562/6, 562/9, 563/0 (Teilfläche), 563/3, 565/8, 565/21(Teilfläche), 576/0, 576/2, 576/3,<br />

576/4, 576/5, 576/6, 576/7 (Teilfläche), 576/8, 576/9, 576/11, 576/12, 576/13, 576/14, 576/15,<br />

576/17, 576/18, 576/19, 576/20, 576/21, 576/22, 576/23, 576/24, 576/25, 576/26, 576/27,<br />

576/28, 576/29, 576/30, 576/31, 576/32, 576/33, 576/34, 576/35, 576/36, 576/37, 576/38,<br />

576/39, 576/40, 576/42, 576/43, 576/44, 576/46, 576/48, 576/49, 576/50, 576/51, 576/52<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und<br />

Bleicheweg“, 14. Änderung „Ferienwohnungen“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet<br />

unmaßstäblich dargestellt.<br />

* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08.04.2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />

15.05.2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-<br />

Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/ durchgeführt.<br />

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />

8, möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />

Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />

Stadtbauamt Lindau (B)<br />

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />

Bregenzer Straße 8<br />

88131 Lindau (B)<br />

Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an die Abteilung<br />

Stadtplanung, Sylvia Liebmann, unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 620 wenden.<br />

Warum erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung<br />

oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert<br />

werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der<br />

Planung äußern.<br />

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />

bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />

hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />

Hinweis zum Datenschutz:<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />

e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />

abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />

entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />

das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />

Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung, Stand 26.02.2024<br />

Lindau (B), den 25.03.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin


AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />

Leuchtturm wieder geöffnet<br />

Städtisches Wahrzeichen wird nun von LTK betrieben<br />

Nachdem die Brandschutzarbeiten<br />

abgeschlossen sind, ist der<br />

neue Leuchtturm im <strong>Lindauer</strong><br />

Hafen seit dem 27. März wieder<br />

geöffnet. Die Lindau Tourismus<br />

und Kongress GmbH (LTK) wird<br />

das denkmalgeschützte Gebäude<br />

im Auftrag und im Namen der<br />

Stadt Lindau betreiben und hat<br />

dafür neue Leuchtturmwärterinnen<br />

und Leuchtturmwärter eingestellt.<br />

Der am südlichsten gelegene<br />

Leuchtturm in Deutschland an<br />

der <strong>Lindauer</strong> Hafeneinfahrt, dem<br />

Wahrzeichen der Stadt, soll wieder<br />

zu einem Publikumsmagneten<br />

werden. Etwas mehr als ein<br />

Jahr lang war er geschlossen, weil<br />

Baumaßnahmen für den Brandschutz<br />

und den Arbeitsschutz<br />

notwendig waren. Da der 1856<br />

fertiggestellte und 36 Meter hohe<br />

Leuchtturm unter Denkmalschutz<br />

steht, waren die Abstimmungen<br />

und Arbeiten komplex<br />

und zeitaufwendig.<br />

Bevor die LTK von Seiten der<br />

Stadt Lindau mit dem Betrieb des<br />

Leuchtturms betraut werden<br />

konnte, wurde das Bauwerk unter<br />

Berücksichtigung aktueller<br />

Anforderungen begutachtet. Dabei<br />

wurden Probleme im Brandschutz<br />

festgestellt, die vor allem<br />

den Raum neben der Kasse im<br />

Erdgeschoss betrafen, in dem alle<br />

Stromleitungen zusammenlaufen.<br />

Er wurde mit Brandschutztüren<br />

und einer Brandschutzdecke<br />

ausgestattet. Installiert<br />

wurden außerdem ein<br />

Brandmeldesystem, Videoüber-<br />

Internet für das Kassensystem<br />

und ein Besuchererfassungssystem.<br />

auch in der Lage sein, sie in der<br />

Substanz zu erhalten und Schritt<br />

für Schritt zu restaurieren“, erklärt<br />

Holz. „Die Besucher sollen<br />

in Lindau nicht nur schöne Fassaden<br />

sehen, die Gebäude müssen<br />

auch begehbar sein. Und der tolle<br />

Ausblick über das Dreiländereck,<br />

Lindau, die Alpen und den Bodensee<br />

lohnt den Aufstieg in jedem<br />

Fall.“<br />

139 Stufen bis zur Plattform<br />

Bis zur Plattform sind es 139<br />

Stufen, bei denen Verschnaufpausen<br />

auf den Podesten zwischen<br />

den schmalen Holztreppen<br />

der fünf Etagen ausdrücklich erwünscht<br />

sind. An den Innenwänden<br />

des Turms befinden sich alte<br />

Zeichnungen, amüsante Anekdoten<br />

und wissenswerte Fakten über<br />

Lindau und den Bodensee. Nur<br />

bei schlechtem Wetter wird der<br />

Leuchtturm künftig geschlossen<br />

sein. Die LTK plant jedoch, in diesem<br />

Fall den gegenüberliegenden<br />

Mangturm für Besucher zu öffnen.<br />

Öffnungszeiten und Preise<br />

Geöffnet ist der Neue<br />

Leuchtturm montags bis donnerstags<br />

sowie sonntags von 10<br />

bis 18 Uhr, freitags und samstags<br />

von 10 bis 19 Uhr. Bei<br />

schlechter Witterung ist er geschlossen.<br />

Aktuelle Infos finden<br />

sich unter www.lindau.de.<br />

Eintrittspreise: 4,50 Euro für<br />

Erwachsene, 2,50 Euro für Kinder<br />

(6-15 Jahre) und Personen<br />

mit Behinderungen (ab GdB<br />

50). LTK<br />

GRUSS AUS DER TOSKANA<br />

Liebe <strong>Lindauer</strong>innen und<br />

liebe <strong>Lindauer</strong>,<br />

nach sonnigen Ostertagen<br />

erwacht unsere Stadt aus<br />

dem Winterschlaf, begleitet<br />

von zahlreichen Frühlingsboten:<br />

Die Kolleginnen<br />

und Kollegen der GTL<br />

sah man die letzten Tage<br />

wieder besonders viel in<br />

unseren Parks und Grünflächen.<br />

Sie haben wieder<br />

ganze Arbeit geleistet und<br />

frisches Grün und bunte<br />

Blumen gesetzt, für die<br />

Augen und für’s Gemüt.<br />

Einige Beete wurden dabei<br />

– wie angekündigt – erstmals<br />

mit mehrjährigen<br />

Stauden bepflanzt. Die<br />

brauchen natürlich noch<br />

ein paar Monate bis sie in<br />

bunter Pracht erblühen,<br />

aber die Bienen haben umso<br />

mehr Freude daran –<br />

und den Stadtsäckel<br />

schont es auch. Ein weiterer<br />

fröhlicher Frühlingsbote<br />

ist unser beliebter<br />

Abendmarkt, der letzten<br />

3<br />

Mittwoch zum ersten Mal<br />

wieder stattfand. Währenddessen<br />

werden in den Hotels<br />

und Herbergsbetrieben die<br />

Betten aufgeschüttelt, da<br />

schon am nächsten Wochenende<br />

die Psychotherapeuten<br />

mit ihrer jährlichen<br />

Tagung traditionell die Saison<br />

bei uns eröffnen. Passend<br />

dazu hat seit letzter<br />

Woche auch endlich unser<br />

Wahrzeichen, der <strong>Lindauer</strong><br />

Leuchtturm, wieder geöffnet.<br />

Frisch saniert bietet er<br />

nun hoffentlich für die<br />

nächsten Jahrzehnte uns<br />

Einheimischen wie auch unseren<br />

Gästen den phantastischsten<br />

Ausblick über den<br />

Hafen, die Insel und den See.<br />

Ein absolutes Highlight dieses<br />

Frühlings erwartet uns<br />

alle am kommenden Freitag,<br />

den 12. April: Da eröffnet<br />

unsere diesjährige Sonderausstellung<br />

„Christo und<br />

Jeanne-Claude – Ein Leben<br />

für die Kunst“ mit einer geselligen<br />

„Vernissage für alle“.<br />

Wie immer hat sich unser<br />

Kulturamt einiges einfallen<br />

lassen, um diesen besonderen<br />

Abend mit uns <strong>Lindauer</strong>innen<br />

und <strong>Lindauer</strong>n gebührend<br />

zu feiern. Ich freue<br />

mich, Sie dort zu sehen!<br />

Sie sehen, das Leben steht vor<br />

der Tür. Lassen wir es herein<br />

und genießen wir – gerade in<br />

diesen oft bedrückenden Zeiten<br />

– die vielen schönen Seiten<br />

unseres Lebens hier in<br />

Lindau!<br />

Ihre Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin für<br />

Lindau<br />

Die Leuchtturmwärterin und Leuchtturmwärter von Lindau Tourismus zusammen mit Katja Evers,<br />

Teamleiterin der Tourist-Information (dritte v. re.).<br />

© Lindau Tourismus | Foto: Stefan Rütten<br />

„EUropaTour“ macht Halt in Lindau<br />

Bayerns Europaminister Eric Beißwenger mit Europabus vor Ort<br />

Neue Leuchtturmwärter<br />

Die LTK hat außerdem Leuchtturmwärter<br />

eingestellt: Sie sind<br />

hauptsächlich für den Einlass<br />

und die Ticketkontrolle zuständig,<br />

werden sich darüber hinaus<br />

aber auch in die Historie des einzigen<br />

Leuchtturms in Bayern einarbeiten,<br />

um darüber Auskunft<br />

geben zu können. Sie müssen zudem<br />

sicherstellen, dass die Anzahl<br />

von 25 Besuchern nicht<br />

überschritten wird, mehr dürfen<br />

nicht gleichzeitig in den Leuchtturm.<br />

Da er täglich von 10 bis 18<br />

Uhr, an Freitagen und Samstagen<br />

sogar bis 19 Uhr geöffnet sein<br />

wird, gibt es ein ganzes Team von<br />

Leuchtturmwärtern, das bei Bedarf<br />

von anderen Mitarbeitern<br />

der LTK unterstützt wird. So wird<br />

das bereits beim Pulverturm und<br />

beim Mangturm gehandhabt, die<br />

ebenfalls von der LTK betrieben<br />

werden.<br />

„Ich freue mich sehr, dass unser<br />

Wahrzeichen pünktlich zum<br />

Beginn der Saison wieder in den<br />

Betrieb geht,“ sagt Lindaus Oberbürgermeisterin<br />

Dr. Claudia Alfons.<br />

„Die LTK hat große Erfahrung<br />

in der professionellen Betreuung<br />

unserer touristischen Infrastruktur,<br />

deshalb haben wir<br />

den Leuchtturm bewusst in ihre<br />

Hände gegeben.“ Auch LTK-Geschäftsführer<br />

Carsten Holz ist<br />

froh, dass der Leuchtturm nun<br />

wieder geöffnet ist: „Nur wenn<br />

wir die historischen Gebäude be-<br />

Am wachung, 9. Juni Sprachalarmierung,<br />

2024 werden in treiben, Der „Europabus“ werden wir macht finanziell<br />

insgesamt<br />

Deutschland die Abgeordneten<br />

43 Kommunen in allen<br />

zum Europäischen Parlament Regierungsbezirken Bayerns<br />

gewählt. Um die Öffentlichkeit für jeweils einen Tag Station.<br />

über die Europäische Union Am 10. April kommt die Tour<br />

und die Bedeutung der Europawahl<br />

nach Lindau. Um 10 Uhr eröff-<br />

zu informieren, geht die nen der Bayerische Staatsmini-<br />

„EUropaTour Bayern 2024“ auf ster für Europaangelegenheiten<br />

Tour.<br />

und Internationales Eric<br />

Beißwenger und Oberbürgermeisterin<br />

Dr. Claudia Alfons<br />

vor dem Europabus, der vor der<br />

Inselhalle parkt, die Veranstaltung.<br />

Unter dem Slogan „Wähle<br />

Deine Zukunft“ bietet die Tour<br />

ein umfangreiches Programm<br />

zum Mitmachen, Lernen und<br />

Nachruf<br />

Die Stadt Lindau (B) trauert um ihren ehemaligen Mitarbeiter<br />

Arnold Menzel<br />

der im Alter von 81 Jahren verstorben ist. Herr Menzel war über 16 Jahre<br />

lang bei der Stadt Lindau (B), als Hallenmeister in der Inselhalle,<br />

beschäftigt.<br />

Wir gedenken ihm stets in großer Dankbarkeit und aufrichtiger<br />

Verbundenheit. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

Dr. Claudia Alfons<br />

Peter Wenzler<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Personalrat<br />

Erleben rund um die Europäische<br />

Union für Jung und Alt<br />

an. Im und rund um den Europabus<br />

werden einzelne Stationen<br />

angeboten, wie zum<br />

Beispiel eine Wünsche-Wand,<br />

eine Zeitreise, ein Quizduell<br />

oder eine Kreativstation für<br />

Kinder.<br />

Veranstalter ist die Bayerische<br />

Staatskanzlei, Kooperationspartner<br />

sind unter anderem<br />

die Landeszentrale für politische<br />

Bildungsarbeit, das Verbindungsbüro<br />

des Europäischen<br />

Parlaments in München und die<br />

Vertretung der Europäischen<br />

Kommission in München. bw


4 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Wahlhelfer gesucht<br />

Am Sonntag, 9. Juni, findet die Europawahl statt<br />

Damit die Wahl gut und ordnungsgemäß<br />

durchgeführt<br />

werden kann, benötigt die<br />

Stadt Lindau wieder die Mithilfe<br />

von ehrenamtlichen Helferinnen<br />

und Helfern und möchte<br />

allen Interessierten die<br />

Möglichkeit bieten, aktiv an<br />

den Wahlen als tragende Säulen<br />

unserer Demokratie mitzuarbeiten.<br />

Voraussetzung für den Wahldienst<br />

ist, dass die Ehrenamtlichen<br />

bei der Wahl selbst wahlberechtigt<br />

sein und am Wahltag<br />

sowie für eine vorherige<br />

Einweisung etwas Zeit mitbringen.<br />

Die Wahlhelfer arbeiten<br />

am Wahlsonntag in einer<br />

Schicht à 5,5 Stunden zzgl.<br />

Auszählung. Die Auszählung<br />

ab 18 Uhr dauert erfahrungsgemäß<br />

ca. 1,5 Stunden.<br />

Für die freiwillige Mithilfe<br />

wird eine Aufwandsentschädigung<br />

in Höhe von 50 Euro gewährt.<br />

Zusätzlich erhalten die<br />

Wahlvorsteher und stellvertretenden<br />

Wahlvorsteher 20 Euro<br />

und die Schriftführer und stellvertretenden<br />

Schriftführer 10<br />

Euro.<br />

Interessierte füllen bitte die<br />

unter www.stadtlindau.de in<br />

der Kategorie Wahlen bereitgestellte<br />

Verpflichtungserklärung<br />

aus. Die erhobenen Daten werden<br />

über gesicherte Verbindungen<br />

an uns übermittelt und nur<br />

für den Zweck der Aufgabenerfüllung<br />

und Kontaktaufnahme<br />

für zweckgebundene Rückfragen<br />

an Sie verwendet. Sie<br />

können der Speicherung und<br />

Nutzung Ihrer personenbezogenen<br />

Wahlhelferdaten jederzeit<br />

bei der Stadt Lindau (B) widersprechen.<br />

Ihre Daten werden<br />

zu keinem Zeitpunkt an<br />

Dritte außerhalb der Stadtverwaltung<br />

Lindau gegeben.<br />

Erreichbar ist das Wahlamt<br />

auch per Mail unter wahlamt@<br />

lindau.de bzw. telefonisch unter<br />

08382/918-335.<br />

Wir bedanken uns bereits im<br />

Vorfeld für Ihr Interesse und<br />

Ihre Mithilfe! Stadt Lindau<br />

Online-<br />

Anmeldeformular<br />

Als kommunaler Arbeitgeber mit hoher sozialer Verantwortung bieten wir<br />

spannende und vielseitige Aufgaben in einem kollegialen Arbeitsumfeld<br />

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Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer<br />

Homepage www.stadtlindau.de.<br />

Ende der Bewerbungsfrist ist der 30.04.2024.<br />

Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />

Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />

www.stadtlindau.de<br />

Neuigkeiten online lesen!<br />

Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan Nr. 68 „Aeschacher Ufer“,<br />

2. Änderung „Ferienwohnungen“<br />

Frühzeitige Beteiligung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der<br />

2. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 68 „Aeschacher Ufer“ gemäß § 2<br />

Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Vorentwurf zur 2. Änderung mit Stand vom<br />

26.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Auslegung der Bebauungsplanänderung<br />

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.<br />

Was ist geplant?<br />

Anlass für die Bebauungsplanänderung waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur<br />

Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />

ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt.<br />

Aktuell finden auch für das Wannental Bauleitverfahren für die Regelung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />

statt. Dies wird nun im südlichen Bereich des Stadtteils Aeschach fortgesetzt.<br />

Das Gebiet wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei guter Erschließung<br />

weitere Nutzungsänderungen erwartet werden.<br />

Die 2. Änderung ändert daher die festgesetzte Art der baulichen Nutzung. Die Festsetzungen zum<br />

Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise bleiben ebenso unverändert wie bauordnungsrechtliche<br />

Festsetzungen. Ferienwohnungen und Nebenwohnungen sollen ausgeschlossen werden,<br />

um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken.<br />

Wo liegt das Plangebiet?<br />

Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteiles Aeschach. Es hat eine Größe von ca. 12,8<br />

ha. Nördlich und östlich des Plangebietes grenzen die bebauten Bereiche um die Brougierstraße<br />

an. Im Süden liegt der Kleine See. Im Westen befinden sich der Lotzbeckpark und das Hotel bzw.<br />

die Wohnanlage Maxhotel. Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Aeschach mit<br />

den Flurstücksnummern:<br />

Aeschacher Ufer: 12/4 (teilweise), 12/5, 13, 15/2, 48/16, 49, 49/1, 51, 52, 53, 53/2, 53/3, 53,4,<br />

53/6, 54, 55, 55/2, 55/3, 56, 56/3,<br />

Am Alpengarten: 46, 47, 48/6, 48/7, 48/8,<br />

Hasenweidweg: 44, 44/2, 44/3, 44/5, 44/6, 45, 80, 80/2, 80/3, 80/4, 80/5, 81, 81/2, 81/3, 81/4,<br />

81/5, 82, 84, 84, 85, 85/4, 85/5, 85/6, 85/7, 85/8, 86,<br />

Holdereggenstraße: 79, 79/3,<br />

Bühlweg:79/5 (teilweise),<br />

Weitere Flurstücksnummern: 12 (teilweise), 14/2 (teilweise), 15 (teilweise), 17 (teilweise), 32/2<br />

(teilweise), 32/3 (teilweise), 48/1, 48/2, 48/3, 48/4, 48/5, 48/9, 48/10, 48/11, 48/12, 48/13,<br />

48/14, 48/15, 48/17, 48/18, 49/2, 56/2, 56/4, 57, 57/2, 57/3, 57/4, 57/5, 57/7, 57/8, 57/9, 58<br />

(teilweise), 58/9, 58/12, 58/13, 58/15 (teilweise), 58/23, 58/25, 58/28, 58/30, 58/31, 58/36<br />

(teilweise), 59/2 (teilweise).<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68 „Aeschacher Ufer“, 2. Änderung<br />

„Ferienwohnungen“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet unmaßstäblich dargestellt.<br />

* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08.04.2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />

15.05.2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-<br />

Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/ durchgeführt.<br />

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />

8, möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />

Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />

Stadtbauamt Lindau (B)<br />

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />

Bregenzer Straße 8<br />

88131 Lindau (B)<br />

Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an Sylvia Liebmann<br />

unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 620 wenden.<br />

Warum erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung<br />

oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert<br />

werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der<br />

Planung äußern.<br />

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />

bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />

hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />

Hinweis zum Datenschutz:<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />

e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />

abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />

entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />

das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />

Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung, Stand 26.02.2024<br />

Lindau (B), den 25.03.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin


AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />

5<br />

Infos zum Gleisdreieck<br />

Informationen zum Planungsstand am 11. April in der Inselhalle<br />

Die Deutsche Bahn arbeitet<br />

in Abstimmung mit der Stadt<br />

Lindau intensiv an einer kreuzungsfreien<br />

Erschließung des<br />

Gleisdreiecks.<br />

Der aktuelle Planungsstand<br />

soll in der Stadtratssitzung am<br />

Montag, 29. April 2024 vorgestellt<br />

werden. Im Vorfeld stellt<br />

das DB-Planungsteam am Donnerstag,<br />

11. April, von 15 bis 19<br />

Uhr bei einem öffentlichen Infomarkt<br />

die aktuellen Planungsoptimierungen<br />

im Foyer<br />

der Inselhalle vor.<br />

Interessierte Bürgerinnen<br />

und Bürger haben den ganzen<br />

Nachmittag über die Möglichkeit,<br />

anhand von Plänen und<br />

Visualisierungen mit den DB-<br />

Mitarbeitenden ins Gespräch<br />

zu kommen.<br />

Stadt Lindau<br />

Gewässerrandstreifen:<br />

Vorveröffentlichung der Kartierung<br />

Als ein Ergebnis des Volksbegehrens<br />

„Artenvielfalt &<br />

Naturschönheit in Bayern –<br />

Rettet die Bienen“ finden<br />

aktuell bayernweit Kartierungen<br />

zur Erstellung einer Gewässerrandstreifenkulisse<br />

durch<br />

die Wasserwirtschaftsverwaltung<br />

statt.<br />

Diese sollen den Landwirtinnen<br />

und Landwirten als Orientierungshilfe<br />

dienen und für Klarheit<br />

und Sicherheit sorgen.<br />

Seit Kurzem ist die Kartierung<br />

der Gewässer im Landkreis<br />

Lindau abgeschlossen.<br />

Nähere Informationen<br />

dazu gibt es auf<br />

unserer Webseite,<br />

siehe<br />

QR-Code.<br />

Stadt Lindau<br />

Bekanntmachung<br />

9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau<br />

im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 135<br />

„Neubau Aldi, Sennhofweg“<br />

Öffentliche Auslegung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für die 9.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.<br />

135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ mit Stand vom 20.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche<br />

Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel<br />

dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.<br />

2 BauGB beschlossen.<br />

Was ist geplant?<br />

Die vorliegende Planung steht im Zusammenhang mit der verbindlichen Bauleitplanung zur Aufstellung<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ und erfolgt<br />

im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.<br />

Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi,<br />

Sennhofweg“ ist die Absicht der Vorhabenträgerin, einen Neubau des Einzelhandelbetriebes Aldi<br />

Süd zu errichten. Zudem sollen hierbei eine Kindertagesstätte für vier Gruppen, Räume für die<br />

Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., medizinisches Gesundheitshandwerk sowie weitere<br />

Gewerbeflächen bzw. Büroräume auf dem Grundstück umgesetzt werden.<br />

Da die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen nicht mit der geplanten Nutzung im Bereich<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher für die städtebauliche<br />

Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.<br />

Wo liegt das Plangebiet?<br />

Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Stadt Lindau (B) gegenüber der Denkfabrik.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 603/3,<br />

606/3 und 606/5 der Gemarkung Reutin. Nördlich und südlich des Plangebietes schließen gewerblich<br />

genutzte Grundstücke an. Im Westen begrenzen die Kemptener Straße und im Osten<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen das Plangebiet.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des<br />

vorhabenbezogenen Bauungsplans Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ ist im unten aufgeführten<br />

Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />

* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08. April 2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />

15. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/<br />

durchgeführt.<br />

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />

8, möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />

Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />

Stadtbauamt Lindau (B)<br />

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />

Bregenzer Straße 8<br />

88131 Lindau (B)<br />

Bei Fragen zum Inhalt können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch unter stadtplanung@<br />

lindau.de oder 08382 / 918 614 wenden.<br />

Die einschlägigen DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei Stadtbauamt,<br />

Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />

Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?<br />

Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />

sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:<br />

- Zum Artenschutz durch den Artenschutzrechtlichen Kurzbericht sowie artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände und Vermeidungsmaßnahmen<br />

- zum erforderlichen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dessen Umfang<br />

- zur Pflanzliste der Sträucher, den Grenzabständen der zu pflanzenden Bäumen und deren Pflege<br />

- zum Umgang mit Niederschlagswasser, der Versickerung und Entwässerung<br />

- zu Boden, Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz<br />

- zu Grundwasserschutz, Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hangwasser<br />

- zur Flächenversiegelung und Landschaftsbild<br />

- zu Verkehr in der Kemptener Straße sowie zur Erschließung des Geltungsbereiches<br />

- zu Schallimmissionen im Gebiet<br />

Warum erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung<br />

des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.<br />

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />

bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />

hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Flächennutzungsplanänderung<br />

führt.<br />

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung<br />

über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lindau<br />

deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />

der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2<br />

BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />

Hinweis bzgl. des Verbandklagerechts von Umweltverbänden (§ 3 Abs. 3 BauGB)<br />

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in<br />

einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen<br />

Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig<br />

geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.<br />

Hinweis zum Datenschutz:<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />

e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />

abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />

entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />

das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />

Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand 20.02.2024<br />

Lindau (B), den 22.03.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin


6 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Verkehrsbeeinträchtigungen am Bahnhofplatz<br />

Am Freitag, 12. April, von ca.<br />

18.30 bis ca. 0 Uhr wird der<br />

Bahnhofplatz auf der Insel im<br />

Bereich des ehemaligen Hauptpostamts<br />

/ Kunstmuseums aufgrund<br />

der Vernissage zur Ausstellungseröffnung<br />

„Christo und<br />

Jeanne-Claude – Ein Leben für<br />

die Kunst“ für den Kfz-Verkehr<br />

voll gesperrt. Die Zufahrt und<br />

Abfahrt zum und vom Inselbahnhof<br />

ist in dieser Zeit ausschließlich<br />

für PKW im Begegnungsverkehr<br />

über den Inselgraben und<br />

die Ludwigstraße möglich. Aufgrund<br />

der Veranstaltung kommt<br />

es am Donnerstag, 11. April und<br />

Freitag, 12. April, zu Parkplatzsperrungen<br />

am Bahnhofplatz und<br />

am Inselgraben. Details können<br />

der Beschilderung entnommen<br />

werden.<br />

Die Stadtbusse der Linie 2 und<br />

5 ändern ebenfalls ihre Routen:<br />

Von 12.40 Uhr (Fahrt ab ZUP) bis<br />

Betriebsende fahren die Insellinien<br />

nicht zum Inselbahnhof<br />

und es entfallen für die Linie 2<br />

die Haltestellen Inselbahnhof,<br />

Altes Rathaus, Stadttheater und<br />

Maxhof. Die Linie 5 kann die Haltestellen<br />

Inselbahnhof und Maximilianstraße<br />

nicht bedienen.<br />

Stadteinwärts- und stadtauswärts<br />

wird auf Höhe des Maria-<br />

Martha-Stiftes eine Ersatzhaltestelle<br />

eingerichtet. Die Busse<br />

der RAB fahren ebenfalls in der<br />

Zwanzigerstraße ab.<br />

Rückfragen beantwortet die<br />

Straßenverkehrsbehörde unter<br />

08382/918-325 oder verkehr@<br />

lindau.de.<br />

Stadt Lindau<br />

Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“,<br />

1. Änderung „Mittelschule“<br />

Öffentliche Auslegung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 31.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes<br />

Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“, 1. Änderung „Mittelschule“ mit Stand vom<br />

31.01.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß<br />

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />

Was ist geplant?<br />

Der Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ ist die<br />

Absicht der Stadt Lindau (B), Planungsrecht für den Neubau der Mittelschule zu schaffen. Der planerische<br />

Grundgedanke zielt auf eine bestmögliche Einbettung in die bestehenden grünordnerischen<br />

Strukturen ab. Der Neubau soll im Einklang mit aktuellen Anforderungen und Beschlüssen<br />

hinsichtlich Stadtökologie und Klimaschutz gestaltet werden. Zum FFH-Gebiet an der Ach soll ein<br />

gehölzbestandener Pufferstreifen planungsrechtlich gesichert werden.<br />

Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch.<br />

Wo liegt das Plangebiet?<br />

Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ befindet sich<br />

im Stadtteil Reutin. Der zu ändernde Bereich des Bebauungsplanes ist ca. zwei Hektar groß. Das<br />

Plangebiet wird im Norden von der Reutiner Straße, im Westen von der Ach (FFH-Gebiet Laiblach<br />

und Oberreitnauer Ach) und anschließender Wohnbebauung begrenzt. Im Süden rahmen ein Fußund<br />

Radweg und im Osten eine Obstanbaufläche das Plangebiet ein.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 559/8 und Nr.<br />

50/4 (teilweise), Gemarkung Reutin sowie Fl.-Nr. 3/6 (teilweise), Gemarkung Aeschach.<br />

Der Änderungsbereich besteht aktuell aus dem Parkplatz P1 „Blauwiese“, öffentlichen Grünflächen,<br />

der Ach, dem gewässerbegleitenden Grünstreifen an der Ach sowie weiteren öffentlichen<br />

Grünflächen. Das Gelände wird als eben wahrgenommen, es fällt nur ganz leicht in Richtung Süden<br />

ab.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich der 1. Änderung „Mittelschule“ des Bauungsplans Nr. 94 „Auffangparkplatz<br />

Blauwiese“ ist im unten aufgeführten Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />

* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08. April 2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />

15. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/<br />

durchgeführt.<br />

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />

8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />

Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />

Stadtbauamt Lindau (B)<br />

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />

Bregenzer Straße 8<br />

88131 Lindau (B)<br />

Bei Fragen zum Inhalt können Sie sich an die Stadtplanung, Sylvia Liebmann, unter stadtplanung@lindau.de<br />

oder 08382 / 918 620 wenden.<br />

Die einschlägigen DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen im Stadtbauamt,<br />

Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />

Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?<br />

Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />

sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:<br />

- Zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

- zum FFH-Gebiet Nr. 8424-371 (Laiblach und Oberreitnauer Ach)<br />

- zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

- zu stadtklimatischen Aspekten; Erhaltung der Luftqualität (Kaltluft und Frischluft)<br />

- zum Schutz und Umgang mit vorhandenen Gehölzen<br />

- zum Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild/landschaftsbezogene Erholungsnutzung<br />

- zur Lage im Landschaftsfinger „Im Talfächer der Ach“<br />

- zum Umgang mit Niederschlagswasser, der Versickerung und Entwässerung, Grundwasserschutz,<br />

Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hochwasserschutz<br />

- zu Boden, Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz<br />

- zur Flächenversiegelung<br />

- zu Verkehr und Erschließung<br />

- zum Konflikt mit landwirtschaftlichen Emissionen<br />

- zu Schallemissionen des Gebiets<br />

Warum erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung<br />

des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.<br />

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />

bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat beschließt<br />

hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lindau deren Inhalt nicht<br />

kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans<br />

nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />

Hinweis zum Datenschutz:<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />

e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />

abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />

entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />

das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />

Abbildung 1: Geltungsbereich und Entwurf des Bebauungsplans, Stand 31.01.2024<br />

Lindau (B), den 25.03.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin


AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />

7<br />

Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan Nr. 138 „Südlich der Holdereggenstraße“<br />

Frühzeitige Beteiligung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 138 „Südlich der Holdereggenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Vorentwurf<br />

des Bebauungsplanes mit Stand vom 26.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Auslegung des<br />

Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.<br />

Was ist geplant?<br />

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur Genehmigung<br />

von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist bereits für große Teile<br />

der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt. Aktuell finden auch für das Wannental Bauleitverfahren<br />

für die Regelung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen statt. Dies wird nun im südlichen Bereich des<br />

Stadtteils Aeschach fortgesetzt. Das Gebiet wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei<br />

guter Erschließung weitere Nutzungsänderungen erwartet werden.<br />

Der einfache Bebauungsplan setzt die Art der baulichen Nutzung fest. Ferienwohnungen und Nebenwohnungen sollen<br />

ausgeschlossen werden, um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken.<br />

Wo liegt das Plangebiet?<br />

Das Plangebiet liegt südlich des Zentrums des Stadtteiles Aeschach. Es hat eine Größe von ca. 7,9 ha. Westlich des<br />

Plangebietes grenzt der Holdereggen-Park mit der Villa Holdereggen an, nach Norden wird das Plangebiet durch<br />

die Holdereggenstraße abgegrenzt, deren nördlichen Seite durch Wohnblockbebauung geprägt ist. Südlich begrenzt<br />

die Bahnlinie das Plangebiet. Der Planbereich selbst ist bislang dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzurechnen<br />

und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Aeschach mit den Flurstücksnummern:<br />

29/0, 29/1, 30/0, 30/3, 30/4, 30/5, 31/0, 31/2, 31/3, 32/0, 32/4, 33/0, 34/0, 35/0, 36/0 (Teilfläche), 37/0, 38/0,<br />

38/1, 38/2, 38/3, 38/4, 38/5, 38/7, 38/8, 39/0, 40/0, 40/2, 40/3, 40/4, 40/5, 40/6, 41/0, 41/1, 41/2, 41/3, 41/4,<br />

42/0, 42/2, 42/3, 42/4, 42/5, 43/0, 43/2 (Teilfläche), 43/3, 43/4, 43/5, 43/6, 43/7, 43/8, 43/9, 58/14, 79/9, 79/10,<br />

79/11, 79/12, 79/13, 79/15, 79/16, 79/17, 79/18, 79/19, 79/20, 79/21, 79/22, 79/23, 79/24, 79/25, 79/26, 79/27,<br />

87/0, 88/0, 89/0, 89/1, 91/0, 91/1, 91/2, 92/0, 93/0, 93/2, 93/3, 94/0, 94/2, 94/3, 94/4, 94/5, 94/6, 94/7, 94/8,<br />

94/9, 94/10, 94/11, 94/12, 94/13, 94/14, 94/15, 94/16, 94/17, 94/18, 94/19, 94/20, 95/0, 95/2, 95/3, 95/4, 95/5,<br />

95/6, 95/7, 95/8, 95/9, 95/10, 95/12, 95/13<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 138 „Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“, ist<br />

in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet unmaßstäblich dargestellt.<br />

Sie haben die Feuerwehrgrundausbildung erfolgreich durchlaufen und<br />

wollen Ihre Kenntnisse im spannenden Tagesdienst einer Feuerwehr vertiefen?<br />

Dann ist ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bei der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Lindau (B) genau das Richtige für Sie!<br />

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)<br />

bei der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Lindau (B)<br />

Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer<br />

Homepage www.stadtlindau.de.<br />

Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />

Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />

Bekanntmachung<br />

Städtische Friedhöfe –<br />

Inbetriebnahme der Brunnen<br />

Die Stadt nimmt ab sofort die Brunnen auf den Städtischen Friedhöfen in<br />

Lindau (B) wieder in Betrieb.<br />

Das Öffnen aller Brunnen auf den Friedhöfen Aeschach, Oberreitnau und<br />

Reutin wird etwa eine Woche in Anspruch nehmen. Sollte zu dieser Zeit<br />

Frost herrschen, kann sich die Öffnung jedoch auch noch einmal verschieben,<br />

um Schäden zu vermeiden.<br />

Lindau (B), den <strong>06.04.2024</strong><br />

Martina Rankl<br />

Friedhofsverwaltung<br />

Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung, Stand 26.02.2024<br />

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08.04.2024 bis einschließlich Mittwoch, 15.05.2024 auf der<br />

Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/<br />

Öffentliche-Auslegungen/ durchgeführt.<br />

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8, möglich. Die<br />

Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis<br />

17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />

Stadtbauamt Lindau (B)<br />

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />

Bregenzer Straße 8<br />

88131 Lindau (B)<br />

Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an die Abteilung Stadtplanung, Sylvia<br />

Liebmann, unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 620 wenden.<br />

Warum erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung<br />

des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche<br />

sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern.<br />

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft, bewertet und<br />

anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer<br />

Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />

Hinweis zum Datenschutz:<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. §<br />

3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung<br />

über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche<br />

Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />

Lindau (B), den 25.03.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Bekanntmachung<br />

Jahresabschluss 2022 der<br />

Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau<br />

Der Empfehlung des Werkausschusses folgend erteilte der Stadtrat am<br />

19.12.2023 gemäß § 25 Abs. 3 EBV, unter Vorbehalt der örtlichen Rechnungsprüfung<br />

gemäß Art. 103 GO, dem Jahresabschluss 2022 der Gartenund<br />

Tiefbaubetriebe Lindau den Feststellungsvermerk.<br />

Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2022 auf € 68.054.554,03<br />

Jahresabschluss 2022<br />

a) Erträge € 17.657.740,51<br />

b) Aufwendungen € 16.457.253,55<br />

c) Jahresgewinn € 1.200.486,96<br />

Die BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB, Stuttgart<br />

erteilt in ihrem Prüfungsbericht vom 23.11.2023 für den Jahresabschluss<br />

zum 31.12.2022 sowie für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />

mit dem Ergebnis, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen<br />

gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts<br />

geführt hat.<br />

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Garten- und Tiefbaubetriebe<br />

Lindau erfolgte in der Stadtratssitzung vom 19.12.2023.<br />

Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht sind an 7 Werktagen vom<br />

08.04.2024 bis 16.04.2024 bei den Garten- und Tiefbaubetrieben Lindau,<br />

Robert-Bosch-Straße 41, Raum B 2.04, zur Einsichtnahme öffentlich<br />

ausgelegt. Ebenfalls sind die Unterlagen auf der Homepage der GTL<br />

(www.gtl-lindau.de) einzusehen.<br />

Lindau (B), den <strong>06.04.2024</strong><br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

www.stadtlindau.de


8 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Infobox<br />

Mobilität<br />

Die Stadt Lindau und der Arbeitskreis Verkehr informieren:<br />

Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?<br />

Radfahrerinnen und Radfahrer genießen laut<br />

StVO in Fahrradstraßen und Fahrradzonen<br />

folgende Rechte:<br />

– Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen<br />

nebeneinander fahren.<br />

– Durch das Zusatzzeichen „Kfz-Verkehr frei“<br />

kann Kraftfahrzeugen und Motorrädern<br />

die Benutzung erlaubt sein. Sie müssen<br />

sich dann unbedingt dem Radverkehr unterordnen.<br />

– Es gilt für alle 30 km/h<br />

Höchstgeschwindigkeit.<br />

– In Fahrradstraßen und Fahrradzonen gelten die allgemeinen<br />

Vorfahrtsregeln. Soweit nicht anders geregelt, gilt auch hier<br />

„rechts vor links“.<br />

– Für unerlaubtes Befahren der Fahrradstraße oder Fahrradzone droht laut<br />

StVO ein Verwarnungsgeld.<br />

Politfilm zeigt<br />

„Frankenstream -<br />

das digitale Monster“<br />

Am Dienstag, 16. April, um<br />

20 Uhr zeigt das Politfilm-<br />

Team im Club Vaudeville den<br />

Film „Frankenstream - das digitale<br />

Monster“. Der Film erklärt<br />

die Geschichte des<br />

Streamings, interviewt die<br />

Gründerväter und zeigt die<br />

Entwicklung bis zur Eroberung<br />

der Welt, um schließlich die<br />

Blindheit gegenüber der digitalen<br />

Verschmutzung offen<br />

zu legen.<br />

Das Bildmaterial ist eine Collage<br />

aus Archiven, Interviews<br />

und Medien und bietet einen<br />

Einblick in diese Technologie,<br />

die wir alle ganz selbstverständlich<br />

nutzen, ohne über<br />

die negativen Auswirkungen<br />

für die Gesellschaft nachzudenken.<br />

Stadt Lindau<br />

Infobox<br />

Mobilität<br />

PROJEKT BODENSEE-FAHRRADSTRASSE<br />

Eröffnung einer neuen Fahrradzone<br />

und Fahrradstraße in Lindau<br />

PENDLER-FRÜHSTÜCK<br />

Dienstag, 12. April, 7–9 Uhr, Toskana<br />

Gratis Brezeln und Äpfel für alle, die umweltfreundlich mit<br />

dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem ÖPNV unterwegs sind.<br />

Frühstück<br />

am Weg<br />

<br />

GRATIS<br />

Bekanntmachung<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 135<br />

„Neubau Aldi, Sennhofweg“<br />

Öffentliche Auslegung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ mit Stand vom<br />

20.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß<br />

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />

Was ist geplant?<br />

Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi,<br />

Sennhofweg“ ist die Absicht der Vorhabenträgerin, einen Neubau des Einzelhandelbetriebes Aldi<br />

Süd zu errichten. Zudem sollen hierbei eine Kindertagesstätte für vier Gruppen, Räume für die<br />

Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., medizinisches Gesundheitshandwerk sowie weitere<br />

Gewerbeflächen bzw. Büroräume auf dem Grundstück umgesetzt werden.<br />

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach dem<br />

Baugesetzbuch. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.<br />

Wo liegt das Plangebiet?<br />

Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Stadt Lindau (B) gegenüber der Denkfabrik.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 603/3,<br />

606/3 und 606/5 der Gemarkung Reutin. Nördlich und südlich des Plangebietes schließen gewerblich<br />

genutzte Grundstücke an. Im Westen begrenzen die Kemptener Straße und im Osten<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen das Plangebiet.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ ist im<br />

unten aufgeführten Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />

* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08. April 2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />

15. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/<br />

Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/ durchgeführt.<br />

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />

8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />

Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />

Stadtbauamt Lindau (B)<br />

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />

Bregenzer Straße 8<br />

88131 Lindau (B)<br />

Bei Fragen zum Inhalt können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch unter stadtplanung@<br />

lindau.de oder 08382 / 918 614 wenden.<br />

Die einschlägigen DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei Stadtbauamt,<br />

Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />

Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?<br />

Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />

sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:<br />

- Zum Artenschutz durch den Artenschutzrechtlichen Kurzbericht sowie artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände und Vermeidungsmaßnahmen<br />

- zum erforderlichen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dessen Umfang<br />

- zur Pflanzliste der Sträucher, den Grenzabständen der zu pflanzenden Bäumen und deren Pflege<br />

- zum Umgang mit Niederschlagswasser, der Versickerung und Entwässerung<br />

- zu Boden, Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz<br />

- zu Grundwasserschutz, Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hangwasser<br />

- zur Flächenversiegelung und Landschaftsbild<br />

- zu Verkehr in der Kemptener Straße sowie zur Erschließung des Geltungsbereiches<br />

- zu Schallimmissionen im Gebiet<br />

Warum erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung<br />

des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.<br />

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />

bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat beschließt<br />

hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung<br />

über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lindau<br />

deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />

des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />

Hinweis zum Datenschutz:<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />

e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />

abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />

entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />

das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />

Abbildung 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Stand 20.02.2024<br />

Lindau (B), den 22.03.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin

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