06.04.2024 Lindauer Bürgerzeitung
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2 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Neue Einbahnstraße in Schachen<br />
Straßenzug Alwindstraße – Lindenhofweg wird zur Einbahnstraße<br />
Die Arbeiten an der neuen<br />
Fahrradzone in der Schachener<br />
Straße stehen kurz vor<br />
der Fertigstellung. Nun folgen<br />
die letzten Beschilderungsarbeiten.<br />
In diesem Zuge wird<br />
der Straßenzug Alwindstraße<br />
– Lindenhofweg, wie bereits<br />
im Vorfeld im Rahmen der Bürgerbeteiligung<br />
kommuniziert,<br />
als Einbahnstraße ausgewiesen.<br />
Maßgeblich für die Entscheidung<br />
zur Einführung der Einbahnregelung<br />
waren die<br />
Schwierigkeiten im Begegnungsverkehr<br />
durch die geringen<br />
Fahrbahnbreiten, in der<br />
Alwindstraße auch im Zusammenhang<br />
mit den auf der Fahrbahn<br />
parkenden Fahrzeugen.<br />
Insbesondere im Hochsommer<br />
führt dies zusammen mit dem<br />
oft sehr hohen Radverkehrsaufkommen<br />
zu Konflikt- und<br />
Gefahrensituationen. Durch<br />
die nun einzuführende Verkehrsregelung<br />
erhofft sich die<br />
Stadt Lindau einen flüssigeren<br />
und konfliktfreieren Verkehrsablauf,<br />
der sowohl Anwohnerinnen<br />
und Anwohnern als<br />
auch Besuchern zugutekommt.<br />
Für Radfahrer ist die Einbahnstraße<br />
freigegeben und somit<br />
aus beiden Fahrtrichtungen<br />
nutzbar.<br />
Die Zufahrt von der Schachener<br />
Straße in Fahrtrichtung<br />
Lindenhofpark erfolgt zukünftig<br />
über die Alwindstraße, die<br />
Abfahrt in die Schachener Straße<br />
über den Lindenhofweg /<br />
die Lindenallee.<br />
Bei Rückfragen zur Einbahnstraßenregelungen<br />
steht die<br />
Straßenverkehrsbehörde telefonisch<br />
08382/918-325 oder<br />
-314 oder per E-Mail verkehr@<br />
lindau.de gerne zur Verfügung.<br />
Die Garten- und Tiefbaubetriebe<br />
Lindau sind unter gtl@lindau.de<br />
erreichbar. Stadt Lindau<br />
Der Lindenhofweg in Fahrtrichtung Lindenhofpark / Parkplatz darf<br />
künftig mit dem Auto nur noch in diese Blickrichtung befahren<br />
werden.<br />
Foto: Stadt Lindau<br />
Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und<br />
Bleicheweg“, 14. Änderung „Ferienwohnungen“<br />
Frühzeitige Beteiligung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der<br />
14. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und<br />
Bleicheweg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Vorentwurf zur 14.<br />
Änderung mit Stand vom 26.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Auslegung der<br />
Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden<br />
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.<br />
Was ist geplant?<br />
Anlass für die Bebauungsplanänderung waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur<br />
Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />
ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt.<br />
Aktuell finden auch für das Wannental Bauleitverfahren für die Regelung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />
statt. Dies wird nun im südlichen Bereich des Stadtteils Aeschach fortgesetzt.<br />
Das Gebiet wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei guter Erschließung<br />
weitere Nutzungsänderungen erwartet werden.<br />
Die 14. Änderung ändert daher die festgesetzte Art der baulichen Nutzung. Die Festsetzungen<br />
zum Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise bleiben ebenso unverändert wie bauordnungsrechtliche<br />
Festsetzungen. Ferienwohnungen und Nebenwohnungen sollen ausgeschlossen werden,<br />
um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken.<br />
Wo liegt das Plangebiet?<br />
Das Plangebiet liegt im zentralen bis südlichen Bereich des Stadtteiles Aeschach, sowie im westlichen<br />
Bereich des Stadtteils Reutin. Es hat eine Größe von ca. 20,1 ha. Nördlich des Plangebietes<br />
grenzen das Schulgebäude der Mittelschule, Wohnbebauung sowie landwirtschaftlich genutzte<br />
Flächen an. Östlich grenzen ein öffentlicher Parkplatz und Gebäude für Verwaltung (Landratsamt)<br />
an. Nach Süden wird das Plangebiet durch die Bahnlinie abgegrenzt, im Westen befindet sich weitere<br />
Wohnbebauung. Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Aeschach und Reutin<br />
mit den Flurstücksnummern:<br />
Gemarkung Aeschach:<br />
3/0, 3/2, 3/3,3/4, 3/6 (Teilfläche), 3/7, 3/8, 3/9, 3/10, 3/11, 4/0 (Teilfläche), 4/1, 20/0, 20/1,<br />
20/2, 20/3, 20/5, 21/0, 21/1, 21/2, 21/3, 21/5, 22/0, 22/1, 22/2, 22/3, 23/0 (Teilfläche), 24/0,<br />
24/2, 24/3, 25/0, 25/1, 25/2, 25/3, 25/4, 25/5, 25/6, 25/7, 25/8, 25/9, 25/10, 25/11, 25/12,<br />
25/13, 26/0, 26/1, 26/2, 26/3, 26/4, 26/5, 26/6, 26/7, 26/8, 26/9, 26/10, 26/11, 26/12, 26/13,<br />
26/14, 26/15, 26/16, 26/17, 26/18, 26/19, 26/20, 26/21, 26/22, 26/23, 26/24, 26/25, 26/26,<br />
26/27, 26/28, 26/29, 26/30, 26/31, 26/32, 26/33, 26/34, 26/35, 26/36, 26/37, 26/38, 26/39,<br />
26/40, 26/41, 28/0, 28/3, 29/1 (Teilfläche), 30/2 (Teilfläche), 30/6, 36/0 (Teilfläche), 38/1,<br />
58/21, 58/27, 58/36 (Teilfläche),<br />
115/5, 115/6, 115/11, 115/12 (Teilfläche), 118/0 (Teilfläche), 121/2, 229/0 (Teilfläche), 237/0,<br />
237/2, 238/0 (Teilfläche), 238/2, 238/3, 238/4, 238/5, 238/6, 238/7, 238/8, 238/9, 239/0,<br />
239/1, 239/2, 239/3, 240/0, 240/2, 240/3, 240/4, 240/5, 240/6, 240/7, 240/8, 241/1(Teilfläche),<br />
241/2, 242/3, 243/0, 243/2, 243/3, 243/4, 243/5, 243/6, 243/7, 243/8, 243/9, 243/10,<br />
243/11, 243/12, 243/13, 244/0, 244/1, 244/2, 244/3, 245/0, 245/2, 245/3, 246/0, 247/0, 247/2,<br />
247/3, 247/4, 247/5, 247/6, 247/13, 248/0, 249/0, 249/2, 249/3, 249/4, 250/0, 250/2, 250/3,<br />
251/0, 251/2, 251/3, 251/4, 251/5, 251/6, 251/6, 251/8, 251/9, 251/10, 252/0, 253/0, 253/2,<br />
253/3, 254/0, 254/1, 254/2, 254/3, 255/2, 255/3, 255/4, 255/5, 256/0, 257/0, 257/2, 257/3,<br />
257/5, 257/6, 257/7, 257/8, 257/9<br />
Gemarkung Reutin:<br />
50/4 (Teilfläche), 550/2, 550/5 (Teilfläche), 550/83 (Teilfläche), 562/0, 562/2, 562/3, 562/5,<br />
562/6, 562/9, 563/0 (Teilfläche), 563/3, 565/8, 565/21(Teilfläche), 576/0, 576/2, 576/3,<br />
576/4, 576/5, 576/6, 576/7 (Teilfläche), 576/8, 576/9, 576/11, 576/12, 576/13, 576/14, 576/15,<br />
576/17, 576/18, 576/19, 576/20, 576/21, 576/22, 576/23, 576/24, 576/25, 576/26, 576/27,<br />
576/28, 576/29, 576/30, 576/31, 576/32, 576/33, 576/34, 576/35, 576/36, 576/37, 576/38,<br />
576/39, 576/40, 576/42, 576/43, 576/44, 576/46, 576/48, 576/49, 576/50, 576/51, 576/52<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und<br />
Bleicheweg“, 14. Änderung „Ferienwohnungen“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet<br />
unmaßstäblich dargestellt.<br />
* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08.04.2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />
15.05.2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-<br />
Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/ durchgeführt.<br />
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />
8, möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />
Stadtbauamt Lindau (B)<br />
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />
Bregenzer Straße 8<br />
88131 Lindau (B)<br />
Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an die Abteilung<br />
Stadtplanung, Sylvia Liebmann, unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 620 wenden.<br />
Warum erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung<br />
oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert<br />
werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der<br />
Planung äußern.<br />
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />
bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />
hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />
Hinweis zum Datenschutz:<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />
e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />
das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />
Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung, Stand 26.02.2024<br />
Lindau (B), den 25.03.2024<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />
Leuchtturm wieder geöffnet<br />
Städtisches Wahrzeichen wird nun von LTK betrieben<br />
Nachdem die Brandschutzarbeiten<br />
abgeschlossen sind, ist der<br />
neue Leuchtturm im <strong>Lindauer</strong><br />
Hafen seit dem 27. März wieder<br />
geöffnet. Die Lindau Tourismus<br />
und Kongress GmbH (LTK) wird<br />
das denkmalgeschützte Gebäude<br />
im Auftrag und im Namen der<br />
Stadt Lindau betreiben und hat<br />
dafür neue Leuchtturmwärterinnen<br />
und Leuchtturmwärter eingestellt.<br />
Der am südlichsten gelegene<br />
Leuchtturm in Deutschland an<br />
der <strong>Lindauer</strong> Hafeneinfahrt, dem<br />
Wahrzeichen der Stadt, soll wieder<br />
zu einem Publikumsmagneten<br />
werden. Etwas mehr als ein<br />
Jahr lang war er geschlossen, weil<br />
Baumaßnahmen für den Brandschutz<br />
und den Arbeitsschutz<br />
notwendig waren. Da der 1856<br />
fertiggestellte und 36 Meter hohe<br />
Leuchtturm unter Denkmalschutz<br />
steht, waren die Abstimmungen<br />
und Arbeiten komplex<br />
und zeitaufwendig.<br />
Bevor die LTK von Seiten der<br />
Stadt Lindau mit dem Betrieb des<br />
Leuchtturms betraut werden<br />
konnte, wurde das Bauwerk unter<br />
Berücksichtigung aktueller<br />
Anforderungen begutachtet. Dabei<br />
wurden Probleme im Brandschutz<br />
festgestellt, die vor allem<br />
den Raum neben der Kasse im<br />
Erdgeschoss betrafen, in dem alle<br />
Stromleitungen zusammenlaufen.<br />
Er wurde mit Brandschutztüren<br />
und einer Brandschutzdecke<br />
ausgestattet. Installiert<br />
wurden außerdem ein<br />
Brandmeldesystem, Videoüber-<br />
Internet für das Kassensystem<br />
und ein Besuchererfassungssystem.<br />
auch in der Lage sein, sie in der<br />
Substanz zu erhalten und Schritt<br />
für Schritt zu restaurieren“, erklärt<br />
Holz. „Die Besucher sollen<br />
in Lindau nicht nur schöne Fassaden<br />
sehen, die Gebäude müssen<br />
auch begehbar sein. Und der tolle<br />
Ausblick über das Dreiländereck,<br />
Lindau, die Alpen und den Bodensee<br />
lohnt den Aufstieg in jedem<br />
Fall.“<br />
139 Stufen bis zur Plattform<br />
Bis zur Plattform sind es 139<br />
Stufen, bei denen Verschnaufpausen<br />
auf den Podesten zwischen<br />
den schmalen Holztreppen<br />
der fünf Etagen ausdrücklich erwünscht<br />
sind. An den Innenwänden<br />
des Turms befinden sich alte<br />
Zeichnungen, amüsante Anekdoten<br />
und wissenswerte Fakten über<br />
Lindau und den Bodensee. Nur<br />
bei schlechtem Wetter wird der<br />
Leuchtturm künftig geschlossen<br />
sein. Die LTK plant jedoch, in diesem<br />
Fall den gegenüberliegenden<br />
Mangturm für Besucher zu öffnen.<br />
Öffnungszeiten und Preise<br />
Geöffnet ist der Neue<br />
Leuchtturm montags bis donnerstags<br />
sowie sonntags von 10<br />
bis 18 Uhr, freitags und samstags<br />
von 10 bis 19 Uhr. Bei<br />
schlechter Witterung ist er geschlossen.<br />
Aktuelle Infos finden<br />
sich unter www.lindau.de.<br />
Eintrittspreise: 4,50 Euro für<br />
Erwachsene, 2,50 Euro für Kinder<br />
(6-15 Jahre) und Personen<br />
mit Behinderungen (ab GdB<br />
50). LTK<br />
GRUSS AUS DER TOSKANA<br />
Liebe <strong>Lindauer</strong>innen und<br />
liebe <strong>Lindauer</strong>,<br />
nach sonnigen Ostertagen<br />
erwacht unsere Stadt aus<br />
dem Winterschlaf, begleitet<br />
von zahlreichen Frühlingsboten:<br />
Die Kolleginnen<br />
und Kollegen der GTL<br />
sah man die letzten Tage<br />
wieder besonders viel in<br />
unseren Parks und Grünflächen.<br />
Sie haben wieder<br />
ganze Arbeit geleistet und<br />
frisches Grün und bunte<br />
Blumen gesetzt, für die<br />
Augen und für’s Gemüt.<br />
Einige Beete wurden dabei<br />
– wie angekündigt – erstmals<br />
mit mehrjährigen<br />
Stauden bepflanzt. Die<br />
brauchen natürlich noch<br />
ein paar Monate bis sie in<br />
bunter Pracht erblühen,<br />
aber die Bienen haben umso<br />
mehr Freude daran –<br />
und den Stadtsäckel<br />
schont es auch. Ein weiterer<br />
fröhlicher Frühlingsbote<br />
ist unser beliebter<br />
Abendmarkt, der letzten<br />
3<br />
Mittwoch zum ersten Mal<br />
wieder stattfand. Währenddessen<br />
werden in den Hotels<br />
und Herbergsbetrieben die<br />
Betten aufgeschüttelt, da<br />
schon am nächsten Wochenende<br />
die Psychotherapeuten<br />
mit ihrer jährlichen<br />
Tagung traditionell die Saison<br />
bei uns eröffnen. Passend<br />
dazu hat seit letzter<br />
Woche auch endlich unser<br />
Wahrzeichen, der <strong>Lindauer</strong><br />
Leuchtturm, wieder geöffnet.<br />
Frisch saniert bietet er<br />
nun hoffentlich für die<br />
nächsten Jahrzehnte uns<br />
Einheimischen wie auch unseren<br />
Gästen den phantastischsten<br />
Ausblick über den<br />
Hafen, die Insel und den See.<br />
Ein absolutes Highlight dieses<br />
Frühlings erwartet uns<br />
alle am kommenden Freitag,<br />
den 12. April: Da eröffnet<br />
unsere diesjährige Sonderausstellung<br />
„Christo und<br />
Jeanne-Claude – Ein Leben<br />
für die Kunst“ mit einer geselligen<br />
„Vernissage für alle“.<br />
Wie immer hat sich unser<br />
Kulturamt einiges einfallen<br />
lassen, um diesen besonderen<br />
Abend mit uns <strong>Lindauer</strong>innen<br />
und <strong>Lindauer</strong>n gebührend<br />
zu feiern. Ich freue<br />
mich, Sie dort zu sehen!<br />
Sie sehen, das Leben steht vor<br />
der Tür. Lassen wir es herein<br />
und genießen wir – gerade in<br />
diesen oft bedrückenden Zeiten<br />
– die vielen schönen Seiten<br />
unseres Lebens hier in<br />
Lindau!<br />
Ihre Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin für<br />
Lindau<br />
Die Leuchtturmwärterin und Leuchtturmwärter von Lindau Tourismus zusammen mit Katja Evers,<br />
Teamleiterin der Tourist-Information (dritte v. re.).<br />
© Lindau Tourismus | Foto: Stefan Rütten<br />
„EUropaTour“ macht Halt in Lindau<br />
Bayerns Europaminister Eric Beißwenger mit Europabus vor Ort<br />
Neue Leuchtturmwärter<br />
Die LTK hat außerdem Leuchtturmwärter<br />
eingestellt: Sie sind<br />
hauptsächlich für den Einlass<br />
und die Ticketkontrolle zuständig,<br />
werden sich darüber hinaus<br />
aber auch in die Historie des einzigen<br />
Leuchtturms in Bayern einarbeiten,<br />
um darüber Auskunft<br />
geben zu können. Sie müssen zudem<br />
sicherstellen, dass die Anzahl<br />
von 25 Besuchern nicht<br />
überschritten wird, mehr dürfen<br />
nicht gleichzeitig in den Leuchtturm.<br />
Da er täglich von 10 bis 18<br />
Uhr, an Freitagen und Samstagen<br />
sogar bis 19 Uhr geöffnet sein<br />
wird, gibt es ein ganzes Team von<br />
Leuchtturmwärtern, das bei Bedarf<br />
von anderen Mitarbeitern<br />
der LTK unterstützt wird. So wird<br />
das bereits beim Pulverturm und<br />
beim Mangturm gehandhabt, die<br />
ebenfalls von der LTK betrieben<br />
werden.<br />
„Ich freue mich sehr, dass unser<br />
Wahrzeichen pünktlich zum<br />
Beginn der Saison wieder in den<br />
Betrieb geht,“ sagt Lindaus Oberbürgermeisterin<br />
Dr. Claudia Alfons.<br />
„Die LTK hat große Erfahrung<br />
in der professionellen Betreuung<br />
unserer touristischen Infrastruktur,<br />
deshalb haben wir<br />
den Leuchtturm bewusst in ihre<br />
Hände gegeben.“ Auch LTK-Geschäftsführer<br />
Carsten Holz ist<br />
froh, dass der Leuchtturm nun<br />
wieder geöffnet ist: „Nur wenn<br />
wir die historischen Gebäude be-<br />
Am wachung, 9. Juni Sprachalarmierung,<br />
2024 werden in treiben, Der „Europabus“ werden wir macht finanziell<br />
insgesamt<br />
Deutschland die Abgeordneten<br />
43 Kommunen in allen<br />
zum Europäischen Parlament Regierungsbezirken Bayerns<br />
gewählt. Um die Öffentlichkeit für jeweils einen Tag Station.<br />
über die Europäische Union Am 10. April kommt die Tour<br />
und die Bedeutung der Europawahl<br />
nach Lindau. Um 10 Uhr eröff-<br />
zu informieren, geht die nen der Bayerische Staatsmini-<br />
„EUropaTour Bayern 2024“ auf ster für Europaangelegenheiten<br />
Tour.<br />
und Internationales Eric<br />
Beißwenger und Oberbürgermeisterin<br />
Dr. Claudia Alfons<br />
vor dem Europabus, der vor der<br />
Inselhalle parkt, die Veranstaltung.<br />
Unter dem Slogan „Wähle<br />
Deine Zukunft“ bietet die Tour<br />
ein umfangreiches Programm<br />
zum Mitmachen, Lernen und<br />
Nachruf<br />
Die Stadt Lindau (B) trauert um ihren ehemaligen Mitarbeiter<br />
Arnold Menzel<br />
der im Alter von 81 Jahren verstorben ist. Herr Menzel war über 16 Jahre<br />
lang bei der Stadt Lindau (B), als Hallenmeister in der Inselhalle,<br />
beschäftigt.<br />
Wir gedenken ihm stets in großer Dankbarkeit und aufrichtiger<br />
Verbundenheit. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
Dr. Claudia Alfons<br />
Peter Wenzler<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Personalrat<br />
Erleben rund um die Europäische<br />
Union für Jung und Alt<br />
an. Im und rund um den Europabus<br />
werden einzelne Stationen<br />
angeboten, wie zum<br />
Beispiel eine Wünsche-Wand,<br />
eine Zeitreise, ein Quizduell<br />
oder eine Kreativstation für<br />
Kinder.<br />
Veranstalter ist die Bayerische<br />
Staatskanzlei, Kooperationspartner<br />
sind unter anderem<br />
die Landeszentrale für politische<br />
Bildungsarbeit, das Verbindungsbüro<br />
des Europäischen<br />
Parlaments in München und die<br />
Vertretung der Europäischen<br />
Kommission in München. bw
4 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Wahlhelfer gesucht<br />
Am Sonntag, 9. Juni, findet die Europawahl statt<br />
Damit die Wahl gut und ordnungsgemäß<br />
durchgeführt<br />
werden kann, benötigt die<br />
Stadt Lindau wieder die Mithilfe<br />
von ehrenamtlichen Helferinnen<br />
und Helfern und möchte<br />
allen Interessierten die<br />
Möglichkeit bieten, aktiv an<br />
den Wahlen als tragende Säulen<br />
unserer Demokratie mitzuarbeiten.<br />
Voraussetzung für den Wahldienst<br />
ist, dass die Ehrenamtlichen<br />
bei der Wahl selbst wahlberechtigt<br />
sein und am Wahltag<br />
sowie für eine vorherige<br />
Einweisung etwas Zeit mitbringen.<br />
Die Wahlhelfer arbeiten<br />
am Wahlsonntag in einer<br />
Schicht à 5,5 Stunden zzgl.<br />
Auszählung. Die Auszählung<br />
ab 18 Uhr dauert erfahrungsgemäß<br />
ca. 1,5 Stunden.<br />
Für die freiwillige Mithilfe<br />
wird eine Aufwandsentschädigung<br />
in Höhe von 50 Euro gewährt.<br />
Zusätzlich erhalten die<br />
Wahlvorsteher und stellvertretenden<br />
Wahlvorsteher 20 Euro<br />
und die Schriftführer und stellvertretenden<br />
Schriftführer 10<br />
Euro.<br />
Interessierte füllen bitte die<br />
unter www.stadtlindau.de in<br />
der Kategorie Wahlen bereitgestellte<br />
Verpflichtungserklärung<br />
aus. Die erhobenen Daten werden<br />
über gesicherte Verbindungen<br />
an uns übermittelt und nur<br />
für den Zweck der Aufgabenerfüllung<br />
und Kontaktaufnahme<br />
für zweckgebundene Rückfragen<br />
an Sie verwendet. Sie<br />
können der Speicherung und<br />
Nutzung Ihrer personenbezogenen<br />
Wahlhelferdaten jederzeit<br />
bei der Stadt Lindau (B) widersprechen.<br />
Ihre Daten werden<br />
zu keinem Zeitpunkt an<br />
Dritte außerhalb der Stadtverwaltung<br />
Lindau gegeben.<br />
Erreichbar ist das Wahlamt<br />
auch per Mail unter wahlamt@<br />
lindau.de bzw. telefonisch unter<br />
08382/918-335.<br />
Wir bedanken uns bereits im<br />
Vorfeld für Ihr Interesse und<br />
Ihre Mithilfe! Stadt Lindau<br />
Online-<br />
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Homepage www.stadtlindau.de.<br />
Ende der Bewerbungsfrist ist der 30.04.2024.<br />
Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />
Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />
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Neuigkeiten online lesen!<br />
Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan Nr. 68 „Aeschacher Ufer“,<br />
2. Änderung „Ferienwohnungen“<br />
Frühzeitige Beteiligung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der<br />
2. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 68 „Aeschacher Ufer“ gemäß § 2<br />
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Vorentwurf zur 2. Änderung mit Stand vom<br />
26.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Auslegung der Bebauungsplanänderung<br />
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.<br />
Was ist geplant?<br />
Anlass für die Bebauungsplanänderung waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur<br />
Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />
ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt.<br />
Aktuell finden auch für das Wannental Bauleitverfahren für die Regelung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />
statt. Dies wird nun im südlichen Bereich des Stadtteils Aeschach fortgesetzt.<br />
Das Gebiet wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei guter Erschließung<br />
weitere Nutzungsänderungen erwartet werden.<br />
Die 2. Änderung ändert daher die festgesetzte Art der baulichen Nutzung. Die Festsetzungen zum<br />
Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise bleiben ebenso unverändert wie bauordnungsrechtliche<br />
Festsetzungen. Ferienwohnungen und Nebenwohnungen sollen ausgeschlossen werden,<br />
um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken.<br />
Wo liegt das Plangebiet?<br />
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteiles Aeschach. Es hat eine Größe von ca. 12,8<br />
ha. Nördlich und östlich des Plangebietes grenzen die bebauten Bereiche um die Brougierstraße<br />
an. Im Süden liegt der Kleine See. Im Westen befinden sich der Lotzbeckpark und das Hotel bzw.<br />
die Wohnanlage Maxhotel. Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Aeschach mit<br />
den Flurstücksnummern:<br />
Aeschacher Ufer: 12/4 (teilweise), 12/5, 13, 15/2, 48/16, 49, 49/1, 51, 52, 53, 53/2, 53/3, 53,4,<br />
53/6, 54, 55, 55/2, 55/3, 56, 56/3,<br />
Am Alpengarten: 46, 47, 48/6, 48/7, 48/8,<br />
Hasenweidweg: 44, 44/2, 44/3, 44/5, 44/6, 45, 80, 80/2, 80/3, 80/4, 80/5, 81, 81/2, 81/3, 81/4,<br />
81/5, 82, 84, 84, 85, 85/4, 85/5, 85/6, 85/7, 85/8, 86,<br />
Holdereggenstraße: 79, 79/3,<br />
Bühlweg:79/5 (teilweise),<br />
Weitere Flurstücksnummern: 12 (teilweise), 14/2 (teilweise), 15 (teilweise), 17 (teilweise), 32/2<br />
(teilweise), 32/3 (teilweise), 48/1, 48/2, 48/3, 48/4, 48/5, 48/9, 48/10, 48/11, 48/12, 48/13,<br />
48/14, 48/15, 48/17, 48/18, 49/2, 56/2, 56/4, 57, 57/2, 57/3, 57/4, 57/5, 57/7, 57/8, 57/9, 58<br />
(teilweise), 58/9, 58/12, 58/13, 58/15 (teilweise), 58/23, 58/25, 58/28, 58/30, 58/31, 58/36<br />
(teilweise), 59/2 (teilweise).<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68 „Aeschacher Ufer“, 2. Änderung<br />
„Ferienwohnungen“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet unmaßstäblich dargestellt.<br />
* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08.04.2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />
15.05.2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-<br />
Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/ durchgeführt.<br />
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />
8, möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />
Stadtbauamt Lindau (B)<br />
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />
Bregenzer Straße 8<br />
88131 Lindau (B)<br />
Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an Sylvia Liebmann<br />
unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 620 wenden.<br />
Warum erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung<br />
oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert<br />
werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der<br />
Planung äußern.<br />
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />
bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />
hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />
Hinweis zum Datenschutz:<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />
e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />
das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />
Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung, Stand 26.02.2024<br />
Lindau (B), den 25.03.2024<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />
5<br />
Infos zum Gleisdreieck<br />
Informationen zum Planungsstand am 11. April in der Inselhalle<br />
Die Deutsche Bahn arbeitet<br />
in Abstimmung mit der Stadt<br />
Lindau intensiv an einer kreuzungsfreien<br />
Erschließung des<br />
Gleisdreiecks.<br />
Der aktuelle Planungsstand<br />
soll in der Stadtratssitzung am<br />
Montag, 29. April 2024 vorgestellt<br />
werden. Im Vorfeld stellt<br />
das DB-Planungsteam am Donnerstag,<br />
11. April, von 15 bis 19<br />
Uhr bei einem öffentlichen Infomarkt<br />
die aktuellen Planungsoptimierungen<br />
im Foyer<br />
der Inselhalle vor.<br />
Interessierte Bürgerinnen<br />
und Bürger haben den ganzen<br />
Nachmittag über die Möglichkeit,<br />
anhand von Plänen und<br />
Visualisierungen mit den DB-<br />
Mitarbeitenden ins Gespräch<br />
zu kommen.<br />
Stadt Lindau<br />
Gewässerrandstreifen:<br />
Vorveröffentlichung der Kartierung<br />
Als ein Ergebnis des Volksbegehrens<br />
„Artenvielfalt &<br />
Naturschönheit in Bayern –<br />
Rettet die Bienen“ finden<br />
aktuell bayernweit Kartierungen<br />
zur Erstellung einer Gewässerrandstreifenkulisse<br />
durch<br />
die Wasserwirtschaftsverwaltung<br />
statt.<br />
Diese sollen den Landwirtinnen<br />
und Landwirten als Orientierungshilfe<br />
dienen und für Klarheit<br />
und Sicherheit sorgen.<br />
Seit Kurzem ist die Kartierung<br />
der Gewässer im Landkreis<br />
Lindau abgeschlossen.<br />
Nähere Informationen<br />
dazu gibt es auf<br />
unserer Webseite,<br />
siehe<br />
QR-Code.<br />
Stadt Lindau<br />
Bekanntmachung<br />
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau<br />
im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 135<br />
„Neubau Aldi, Sennhofweg“<br />
Öffentliche Auslegung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für die 9.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.<br />
135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ mit Stand vom 20.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche<br />
Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel<br />
dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.<br />
2 BauGB beschlossen.<br />
Was ist geplant?<br />
Die vorliegende Planung steht im Zusammenhang mit der verbindlichen Bauleitplanung zur Aufstellung<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ und erfolgt<br />
im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.<br />
Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi,<br />
Sennhofweg“ ist die Absicht der Vorhabenträgerin, einen Neubau des Einzelhandelbetriebes Aldi<br />
Süd zu errichten. Zudem sollen hierbei eine Kindertagesstätte für vier Gruppen, Räume für die<br />
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., medizinisches Gesundheitshandwerk sowie weitere<br />
Gewerbeflächen bzw. Büroräume auf dem Grundstück umgesetzt werden.<br />
Da die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen nicht mit der geplanten Nutzung im Bereich<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher für die städtebauliche<br />
Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.<br />
Wo liegt das Plangebiet?<br />
Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Stadt Lindau (B) gegenüber der Denkfabrik.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 603/3,<br />
606/3 und 606/5 der Gemarkung Reutin. Nördlich und südlich des Plangebietes schließen gewerblich<br />
genutzte Grundstücke an. Im Westen begrenzen die Kemptener Straße und im Osten<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen das Plangebiet.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des<br />
vorhabenbezogenen Bauungsplans Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ ist im unten aufgeführten<br />
Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />
* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08. April 2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />
15. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/<br />
durchgeführt.<br />
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />
8, möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />
Stadtbauamt Lindau (B)<br />
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />
Bregenzer Straße 8<br />
88131 Lindau (B)<br />
Bei Fragen zum Inhalt können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch unter stadtplanung@<br />
lindau.de oder 08382 / 918 614 wenden.<br />
Die einschlägigen DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei Stadtbauamt,<br />
Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung<br />
nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />
Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?<br />
Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:<br />
- Zum Artenschutz durch den Artenschutzrechtlichen Kurzbericht sowie artenschutzrechtliche<br />
Verbotstatbestände und Vermeidungsmaßnahmen<br />
- zum erforderlichen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dessen Umfang<br />
- zur Pflanzliste der Sträucher, den Grenzabständen der zu pflanzenden Bäumen und deren Pflege<br />
- zum Umgang mit Niederschlagswasser, der Versickerung und Entwässerung<br />
- zu Boden, Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz<br />
- zu Grundwasserschutz, Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hangwasser<br />
- zur Flächenversiegelung und Landschaftsbild<br />
- zu Verkehr in der Kemptener Straße sowie zur Erschließung des Geltungsbereiches<br />
- zu Schallimmissionen im Gebiet<br />
Warum erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung<br />
des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.<br />
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />
bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />
hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Flächennutzungsplanänderung<br />
führt.<br />
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung<br />
über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lindau<br />
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />
der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2<br />
BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />
Hinweis bzgl. des Verbandklagerechts von Umweltverbänden (§ 3 Abs. 3 BauGB)<br />
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in<br />
einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen<br />
Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig<br />
geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.<br />
Hinweis zum Datenschutz:<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />
e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />
das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />
Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand 20.02.2024<br />
Lindau (B), den 22.03.2024<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin
6 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Verkehrsbeeinträchtigungen am Bahnhofplatz<br />
Am Freitag, 12. April, von ca.<br />
18.30 bis ca. 0 Uhr wird der<br />
Bahnhofplatz auf der Insel im<br />
Bereich des ehemaligen Hauptpostamts<br />
/ Kunstmuseums aufgrund<br />
der Vernissage zur Ausstellungseröffnung<br />
„Christo und<br />
Jeanne-Claude – Ein Leben für<br />
die Kunst“ für den Kfz-Verkehr<br />
voll gesperrt. Die Zufahrt und<br />
Abfahrt zum und vom Inselbahnhof<br />
ist in dieser Zeit ausschließlich<br />
für PKW im Begegnungsverkehr<br />
über den Inselgraben und<br />
die Ludwigstraße möglich. Aufgrund<br />
der Veranstaltung kommt<br />
es am Donnerstag, 11. April und<br />
Freitag, 12. April, zu Parkplatzsperrungen<br />
am Bahnhofplatz und<br />
am Inselgraben. Details können<br />
der Beschilderung entnommen<br />
werden.<br />
Die Stadtbusse der Linie 2 und<br />
5 ändern ebenfalls ihre Routen:<br />
Von 12.40 Uhr (Fahrt ab ZUP) bis<br />
Betriebsende fahren die Insellinien<br />
nicht zum Inselbahnhof<br />
und es entfallen für die Linie 2<br />
die Haltestellen Inselbahnhof,<br />
Altes Rathaus, Stadttheater und<br />
Maxhof. Die Linie 5 kann die Haltestellen<br />
Inselbahnhof und Maximilianstraße<br />
nicht bedienen.<br />
Stadteinwärts- und stadtauswärts<br />
wird auf Höhe des Maria-<br />
Martha-Stiftes eine Ersatzhaltestelle<br />
eingerichtet. Die Busse<br />
der RAB fahren ebenfalls in der<br />
Zwanzigerstraße ab.<br />
Rückfragen beantwortet die<br />
Straßenverkehrsbehörde unter<br />
08382/918-325 oder verkehr@<br />
lindau.de.<br />
Stadt Lindau<br />
Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“,<br />
1. Änderung „Mittelschule“<br />
Öffentliche Auslegung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 31.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes<br />
Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“, 1. Änderung „Mittelschule“ mit Stand vom<br />
31.01.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß<br />
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />
Was ist geplant?<br />
Der Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ ist die<br />
Absicht der Stadt Lindau (B), Planungsrecht für den Neubau der Mittelschule zu schaffen. Der planerische<br />
Grundgedanke zielt auf eine bestmögliche Einbettung in die bestehenden grünordnerischen<br />
Strukturen ab. Der Neubau soll im Einklang mit aktuellen Anforderungen und Beschlüssen<br />
hinsichtlich Stadtökologie und Klimaschutz gestaltet werden. Zum FFH-Gebiet an der Ach soll ein<br />
gehölzbestandener Pufferstreifen planungsrechtlich gesichert werden.<br />
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch.<br />
Wo liegt das Plangebiet?<br />
Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ befindet sich<br />
im Stadtteil Reutin. Der zu ändernde Bereich des Bebauungsplanes ist ca. zwei Hektar groß. Das<br />
Plangebiet wird im Norden von der Reutiner Straße, im Westen von der Ach (FFH-Gebiet Laiblach<br />
und Oberreitnauer Ach) und anschließender Wohnbebauung begrenzt. Im Süden rahmen ein Fußund<br />
Radweg und im Osten eine Obstanbaufläche das Plangebiet ein.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 559/8 und Nr.<br />
50/4 (teilweise), Gemarkung Reutin sowie Fl.-Nr. 3/6 (teilweise), Gemarkung Aeschach.<br />
Der Änderungsbereich besteht aktuell aus dem Parkplatz P1 „Blauwiese“, öffentlichen Grünflächen,<br />
der Ach, dem gewässerbegleitenden Grünstreifen an der Ach sowie weiteren öffentlichen<br />
Grünflächen. Das Gelände wird als eben wahrgenommen, es fällt nur ganz leicht in Richtung Süden<br />
ab.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich der 1. Änderung „Mittelschule“ des Bauungsplans Nr. 94 „Auffangparkplatz<br />
Blauwiese“ ist im unten aufgeführten Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />
* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08. April 2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />
15. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/<br />
durchgeführt.<br />
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />
8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />
Stadtbauamt Lindau (B)<br />
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />
Bregenzer Straße 8<br />
88131 Lindau (B)<br />
Bei Fragen zum Inhalt können Sie sich an die Stadtplanung, Sylvia Liebmann, unter stadtplanung@lindau.de<br />
oder 08382 / 918 620 wenden.<br />
Die einschlägigen DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen im Stadtbauamt,<br />
Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung<br />
nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />
Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?<br />
Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:<br />
- Zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Kultur- und sonstige<br />
Sachgüter<br />
- zum FFH-Gebiet Nr. 8424-371 (Laiblach und Oberreitnauer Ach)<br />
- zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />
- zu stadtklimatischen Aspekten; Erhaltung der Luftqualität (Kaltluft und Frischluft)<br />
- zum Schutz und Umgang mit vorhandenen Gehölzen<br />
- zum Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild/landschaftsbezogene Erholungsnutzung<br />
- zur Lage im Landschaftsfinger „Im Talfächer der Ach“<br />
- zum Umgang mit Niederschlagswasser, der Versickerung und Entwässerung, Grundwasserschutz,<br />
Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hochwasserschutz<br />
- zu Boden, Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz<br />
- zur Flächenversiegelung<br />
- zu Verkehr und Erschließung<br />
- zum Konflikt mit landwirtschaftlichen Emissionen<br />
- zu Schallemissionen des Gebiets<br />
Warum erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung<br />
des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.<br />
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />
bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat beschließt<br />
hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lindau deren Inhalt nicht<br />
kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans<br />
nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />
Hinweis zum Datenschutz:<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />
e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />
das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />
Abbildung 1: Geltungsbereich und Entwurf des Bebauungsplans, Stand 31.01.2024<br />
Lindau (B), den 25.03.2024<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />
7<br />
Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan Nr. 138 „Südlich der Holdereggenstraße“<br />
Frühzeitige Beteiligung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 138 „Südlich der Holdereggenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Vorentwurf<br />
des Bebauungsplanes mit Stand vom 26.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Auslegung des<br />
Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.<br />
Was ist geplant?<br />
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur Genehmigung<br />
von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist bereits für große Teile<br />
der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt. Aktuell finden auch für das Wannental Bauleitverfahren<br />
für die Regelung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen statt. Dies wird nun im südlichen Bereich des<br />
Stadtteils Aeschach fortgesetzt. Das Gebiet wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei<br />
guter Erschließung weitere Nutzungsänderungen erwartet werden.<br />
Der einfache Bebauungsplan setzt die Art der baulichen Nutzung fest. Ferienwohnungen und Nebenwohnungen sollen<br />
ausgeschlossen werden, um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken.<br />
Wo liegt das Plangebiet?<br />
Das Plangebiet liegt südlich des Zentrums des Stadtteiles Aeschach. Es hat eine Größe von ca. 7,9 ha. Westlich des<br />
Plangebietes grenzt der Holdereggen-Park mit der Villa Holdereggen an, nach Norden wird das Plangebiet durch<br />
die Holdereggenstraße abgegrenzt, deren nördlichen Seite durch Wohnblockbebauung geprägt ist. Südlich begrenzt<br />
die Bahnlinie das Plangebiet. Der Planbereich selbst ist bislang dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzurechnen<br />
und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Aeschach mit den Flurstücksnummern:<br />
29/0, 29/1, 30/0, 30/3, 30/4, 30/5, 31/0, 31/2, 31/3, 32/0, 32/4, 33/0, 34/0, 35/0, 36/0 (Teilfläche), 37/0, 38/0,<br />
38/1, 38/2, 38/3, 38/4, 38/5, 38/7, 38/8, 39/0, 40/0, 40/2, 40/3, 40/4, 40/5, 40/6, 41/0, 41/1, 41/2, 41/3, 41/4,<br />
42/0, 42/2, 42/3, 42/4, 42/5, 43/0, 43/2 (Teilfläche), 43/3, 43/4, 43/5, 43/6, 43/7, 43/8, 43/9, 58/14, 79/9, 79/10,<br />
79/11, 79/12, 79/13, 79/15, 79/16, 79/17, 79/18, 79/19, 79/20, 79/21, 79/22, 79/23, 79/24, 79/25, 79/26, 79/27,<br />
87/0, 88/0, 89/0, 89/1, 91/0, 91/1, 91/2, 92/0, 93/0, 93/2, 93/3, 94/0, 94/2, 94/3, 94/4, 94/5, 94/6, 94/7, 94/8,<br />
94/9, 94/10, 94/11, 94/12, 94/13, 94/14, 94/15, 94/16, 94/17, 94/18, 94/19, 94/20, 95/0, 95/2, 95/3, 95/4, 95/5,<br />
95/6, 95/7, 95/8, 95/9, 95/10, 95/12, 95/13<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 138 „Zwischen Laubeggengasse und Bleicheweg“, ist<br />
in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet unmaßstäblich dargestellt.<br />
Sie haben die Feuerwehrgrundausbildung erfolgreich durchlaufen und<br />
wollen Ihre Kenntnisse im spannenden Tagesdienst einer Feuerwehr vertiefen?<br />
Dann ist ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bei der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Lindau (B) genau das Richtige für Sie!<br />
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)<br />
bei der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Lindau (B)<br />
Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer<br />
Homepage www.stadtlindau.de.<br />
Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />
Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />
Bekanntmachung<br />
Städtische Friedhöfe –<br />
Inbetriebnahme der Brunnen<br />
Die Stadt nimmt ab sofort die Brunnen auf den Städtischen Friedhöfen in<br />
Lindau (B) wieder in Betrieb.<br />
Das Öffnen aller Brunnen auf den Friedhöfen Aeschach, Oberreitnau und<br />
Reutin wird etwa eine Woche in Anspruch nehmen. Sollte zu dieser Zeit<br />
Frost herrschen, kann sich die Öffnung jedoch auch noch einmal verschieben,<br />
um Schäden zu vermeiden.<br />
Lindau (B), den <strong>06.04.2024</strong><br />
Martina Rankl<br />
Friedhofsverwaltung<br />
Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung, Stand 26.02.2024<br />
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08.04.2024 bis einschließlich Mittwoch, 15.05.2024 auf der<br />
Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/<br />
Öffentliche-Auslegungen/ durchgeführt.<br />
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8, möglich. Die<br />
Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis<br />
17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />
Stadtbauamt Lindau (B)<br />
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />
Bregenzer Straße 8<br />
88131 Lindau (B)<br />
Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an die Abteilung Stadtplanung, Sylvia<br />
Liebmann, unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 620 wenden.<br />
Warum erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung<br />
des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche<br />
sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern.<br />
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft, bewertet und<br />
anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer<br />
Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />
Hinweis zum Datenschutz:<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. §<br />
3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung<br />
über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche<br />
Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />
Lindau (B), den 25.03.2024<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Bekanntmachung<br />
Jahresabschluss 2022 der<br />
Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau<br />
Der Empfehlung des Werkausschusses folgend erteilte der Stadtrat am<br />
19.12.2023 gemäß § 25 Abs. 3 EBV, unter Vorbehalt der örtlichen Rechnungsprüfung<br />
gemäß Art. 103 GO, dem Jahresabschluss 2022 der Gartenund<br />
Tiefbaubetriebe Lindau den Feststellungsvermerk.<br />
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2022 auf € 68.054.554,03<br />
Jahresabschluss 2022<br />
a) Erträge € 17.657.740,51<br />
b) Aufwendungen € 16.457.253,55<br />
c) Jahresgewinn € 1.200.486,96<br />
Die BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB, Stuttgart<br />
erteilt in ihrem Prüfungsbericht vom 23.11.2023 für den Jahresabschluss<br />
zum 31.12.2022 sowie für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />
mit dem Ergebnis, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen<br />
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts<br />
geführt hat.<br />
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Garten- und Tiefbaubetriebe<br />
Lindau erfolgte in der Stadtratssitzung vom 19.12.2023.<br />
Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht sind an 7 Werktagen vom<br />
08.04.2024 bis 16.04.2024 bei den Garten- und Tiefbaubetrieben Lindau,<br />
Robert-Bosch-Straße 41, Raum B 2.04, zur Einsichtnahme öffentlich<br />
ausgelegt. Ebenfalls sind die Unterlagen auf der Homepage der GTL<br />
(www.gtl-lindau.de) einzusehen.<br />
Lindau (B), den <strong>06.04.2024</strong><br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin<br />
www.stadtlindau.de
8 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Infobox<br />
Mobilität<br />
Die Stadt Lindau und der Arbeitskreis Verkehr informieren:<br />
Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?<br />
Radfahrerinnen und Radfahrer genießen laut<br />
StVO in Fahrradstraßen und Fahrradzonen<br />
folgende Rechte:<br />
– Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen<br />
nebeneinander fahren.<br />
– Durch das Zusatzzeichen „Kfz-Verkehr frei“<br />
kann Kraftfahrzeugen und Motorrädern<br />
die Benutzung erlaubt sein. Sie müssen<br />
sich dann unbedingt dem Radverkehr unterordnen.<br />
– Es gilt für alle 30 km/h<br />
Höchstgeschwindigkeit.<br />
– In Fahrradstraßen und Fahrradzonen gelten die allgemeinen<br />
Vorfahrtsregeln. Soweit nicht anders geregelt, gilt auch hier<br />
„rechts vor links“.<br />
– Für unerlaubtes Befahren der Fahrradstraße oder Fahrradzone droht laut<br />
StVO ein Verwarnungsgeld.<br />
Politfilm zeigt<br />
„Frankenstream -<br />
das digitale Monster“<br />
Am Dienstag, 16. April, um<br />
20 Uhr zeigt das Politfilm-<br />
Team im Club Vaudeville den<br />
Film „Frankenstream - das digitale<br />
Monster“. Der Film erklärt<br />
die Geschichte des<br />
Streamings, interviewt die<br />
Gründerväter und zeigt die<br />
Entwicklung bis zur Eroberung<br />
der Welt, um schließlich die<br />
Blindheit gegenüber der digitalen<br />
Verschmutzung offen<br />
zu legen.<br />
Das Bildmaterial ist eine Collage<br />
aus Archiven, Interviews<br />
und Medien und bietet einen<br />
Einblick in diese Technologie,<br />
die wir alle ganz selbstverständlich<br />
nutzen, ohne über<br />
die negativen Auswirkungen<br />
für die Gesellschaft nachzudenken.<br />
Stadt Lindau<br />
Infobox<br />
Mobilität<br />
PROJEKT BODENSEE-FAHRRADSTRASSE<br />
Eröffnung einer neuen Fahrradzone<br />
und Fahrradstraße in Lindau<br />
PENDLER-FRÜHSTÜCK<br />
Dienstag, 12. April, 7–9 Uhr, Toskana<br />
Gratis Brezeln und Äpfel für alle, die umweltfreundlich mit<br />
dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem ÖPNV unterwegs sind.<br />
Frühstück<br />
am Weg<br />
<br />
GRATIS<br />
Bekanntmachung<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 135<br />
„Neubau Aldi, Sennhofweg“<br />
Öffentliche Auslegung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ mit Stand vom<br />
20.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß<br />
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />
Was ist geplant?<br />
Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi,<br />
Sennhofweg“ ist die Absicht der Vorhabenträgerin, einen Neubau des Einzelhandelbetriebes Aldi<br />
Süd zu errichten. Zudem sollen hierbei eine Kindertagesstätte für vier Gruppen, Räume für die<br />
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., medizinisches Gesundheitshandwerk sowie weitere<br />
Gewerbeflächen bzw. Büroräume auf dem Grundstück umgesetzt werden.<br />
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach dem<br />
Baugesetzbuch. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.<br />
Wo liegt das Plangebiet?<br />
Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Stadt Lindau (B) gegenüber der Denkfabrik.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 603/3,<br />
606/3 und 606/5 der Gemarkung Reutin. Nördlich und südlich des Plangebietes schließen gewerblich<br />
genutzte Grundstücke an. Im Westen begrenzen die Kemptener Straße und im Osten<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen das Plangebiet.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ ist im<br />
unten aufgeführten Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />
* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08. April 2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />
15. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/<br />
Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/ durchgeführt.<br />
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />
8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />
Stadtbauamt Lindau (B)<br />
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />
Bregenzer Straße 8<br />
88131 Lindau (B)<br />
Bei Fragen zum Inhalt können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch unter stadtplanung@<br />
lindau.de oder 08382 / 918 614 wenden.<br />
Die einschlägigen DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei Stadtbauamt,<br />
Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung<br />
nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />
Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?<br />
Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:<br />
- Zum Artenschutz durch den Artenschutzrechtlichen Kurzbericht sowie artenschutzrechtliche<br />
Verbotstatbestände und Vermeidungsmaßnahmen<br />
- zum erforderlichen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dessen Umfang<br />
- zur Pflanzliste der Sträucher, den Grenzabständen der zu pflanzenden Bäumen und deren Pflege<br />
- zum Umgang mit Niederschlagswasser, der Versickerung und Entwässerung<br />
- zu Boden, Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz<br />
- zu Grundwasserschutz, Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hangwasser<br />
- zur Flächenversiegelung und Landschaftsbild<br />
- zu Verkehr in der Kemptener Straße sowie zur Erschließung des Geltungsbereiches<br />
- zu Schallimmissionen im Gebiet<br />
Warum erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung<br />
des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.<br />
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />
bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat beschließt<br />
hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung<br />
über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lindau<br />
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />
des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />
Hinweis zum Datenschutz:<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />
e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />
das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />
Abbildung 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Stand 20.02.2024<br />
Lindau (B), den 22.03.2024<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin