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06.04.2024 Lindauer Bürgerzeitung

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8 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Infobox<br />

Mobilität<br />

Die Stadt Lindau und der Arbeitskreis Verkehr informieren:<br />

Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?<br />

Radfahrerinnen und Radfahrer genießen laut<br />

StVO in Fahrradstraßen und Fahrradzonen<br />

folgende Rechte:<br />

– Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen<br />

nebeneinander fahren.<br />

– Durch das Zusatzzeichen „Kfz-Verkehr frei“<br />

kann Kraftfahrzeugen und Motorrädern<br />

die Benutzung erlaubt sein. Sie müssen<br />

sich dann unbedingt dem Radverkehr unterordnen.<br />

– Es gilt für alle 30 km/h<br />

Höchstgeschwindigkeit.<br />

– In Fahrradstraßen und Fahrradzonen gelten die allgemeinen<br />

Vorfahrtsregeln. Soweit nicht anders geregelt, gilt auch hier<br />

„rechts vor links“.<br />

– Für unerlaubtes Befahren der Fahrradstraße oder Fahrradzone droht laut<br />

StVO ein Verwarnungsgeld.<br />

Politfilm zeigt<br />

„Frankenstream -<br />

das digitale Monster“<br />

Am Dienstag, 16. April, um<br />

20 Uhr zeigt das Politfilm-<br />

Team im Club Vaudeville den<br />

Film „Frankenstream - das digitale<br />

Monster“. Der Film erklärt<br />

die Geschichte des<br />

Streamings, interviewt die<br />

Gründerväter und zeigt die<br />

Entwicklung bis zur Eroberung<br />

der Welt, um schließlich die<br />

Blindheit gegenüber der digitalen<br />

Verschmutzung offen<br />

zu legen.<br />

Das Bildmaterial ist eine Collage<br />

aus Archiven, Interviews<br />

und Medien und bietet einen<br />

Einblick in diese Technologie,<br />

die wir alle ganz selbstverständlich<br />

nutzen, ohne über<br />

die negativen Auswirkungen<br />

für die Gesellschaft nachzudenken.<br />

Stadt Lindau<br />

Infobox<br />

Mobilität<br />

PROJEKT BODENSEE-FAHRRADSTRASSE<br />

Eröffnung einer neuen Fahrradzone<br />

und Fahrradstraße in Lindau<br />

PENDLER-FRÜHSTÜCK<br />

Dienstag, 12. April, 7–9 Uhr, Toskana<br />

Gratis Brezeln und Äpfel für alle, die umweltfreundlich mit<br />

dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem ÖPNV unterwegs sind.<br />

Frühstück<br />

am Weg<br />

<br />

GRATIS<br />

Bekanntmachung<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 135<br />

„Neubau Aldi, Sennhofweg“<br />

Öffentliche Auslegung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ mit Stand vom<br />

20.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß<br />

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />

Was ist geplant?<br />

Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi,<br />

Sennhofweg“ ist die Absicht der Vorhabenträgerin, einen Neubau des Einzelhandelbetriebes Aldi<br />

Süd zu errichten. Zudem sollen hierbei eine Kindertagesstätte für vier Gruppen, Räume für die<br />

Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., medizinisches Gesundheitshandwerk sowie weitere<br />

Gewerbeflächen bzw. Büroräume auf dem Grundstück umgesetzt werden.<br />

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach dem<br />

Baugesetzbuch. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.<br />

Wo liegt das Plangebiet?<br />

Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Stadt Lindau (B) gegenüber der Denkfabrik.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 603/3,<br />

606/3 und 606/5 der Gemarkung Reutin. Nördlich und südlich des Plangebietes schließen gewerblich<br />

genutzte Grundstücke an. Im Westen begrenzen die Kemptener Straße und im Osten<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen das Plangebiet.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ ist im<br />

unten aufgeführten Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />

* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08. April 2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />

15. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/<br />

Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/ durchgeführt.<br />

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />

8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />

Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />

Stadtbauamt Lindau (B)<br />

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />

Bregenzer Straße 8<br />

88131 Lindau (B)<br />

Bei Fragen zum Inhalt können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch unter stadtplanung@<br />

lindau.de oder 08382 / 918 614 wenden.<br />

Die einschlägigen DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei Stadtbauamt,<br />

Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />

Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?<br />

Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />

sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:<br />

- Zum Artenschutz durch den Artenschutzrechtlichen Kurzbericht sowie artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände und Vermeidungsmaßnahmen<br />

- zum erforderlichen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dessen Umfang<br />

- zur Pflanzliste der Sträucher, den Grenzabständen der zu pflanzenden Bäumen und deren Pflege<br />

- zum Umgang mit Niederschlagswasser, der Versickerung und Entwässerung<br />

- zu Boden, Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz<br />

- zu Grundwasserschutz, Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hangwasser<br />

- zur Flächenversiegelung und Landschaftsbild<br />

- zu Verkehr in der Kemptener Straße sowie zur Erschließung des Geltungsbereiches<br />

- zu Schallimmissionen im Gebiet<br />

Warum erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung<br />

des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.<br />

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />

bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat beschließt<br />

hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung<br />

über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lindau<br />

deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />

des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />

Hinweis zum Datenschutz:<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />

e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />

abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />

entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />

das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />

Abbildung 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Stand 20.02.2024<br />

Lindau (B), den 22.03.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin

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