06.04.2024 Lindauer Bürgerzeitung
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8 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Infobox<br />
Mobilität<br />
Die Stadt Lindau und der Arbeitskreis Verkehr informieren:<br />
Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?<br />
Radfahrerinnen und Radfahrer genießen laut<br />
StVO in Fahrradstraßen und Fahrradzonen<br />
folgende Rechte:<br />
– Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen<br />
nebeneinander fahren.<br />
– Durch das Zusatzzeichen „Kfz-Verkehr frei“<br />
kann Kraftfahrzeugen und Motorrädern<br />
die Benutzung erlaubt sein. Sie müssen<br />
sich dann unbedingt dem Radverkehr unterordnen.<br />
– Es gilt für alle 30 km/h<br />
Höchstgeschwindigkeit.<br />
– In Fahrradstraßen und Fahrradzonen gelten die allgemeinen<br />
Vorfahrtsregeln. Soweit nicht anders geregelt, gilt auch hier<br />
„rechts vor links“.<br />
– Für unerlaubtes Befahren der Fahrradstraße oder Fahrradzone droht laut<br />
StVO ein Verwarnungsgeld.<br />
Politfilm zeigt<br />
„Frankenstream -<br />
das digitale Monster“<br />
Am Dienstag, 16. April, um<br />
20 Uhr zeigt das Politfilm-<br />
Team im Club Vaudeville den<br />
Film „Frankenstream - das digitale<br />
Monster“. Der Film erklärt<br />
die Geschichte des<br />
Streamings, interviewt die<br />
Gründerväter und zeigt die<br />
Entwicklung bis zur Eroberung<br />
der Welt, um schließlich die<br />
Blindheit gegenüber der digitalen<br />
Verschmutzung offen<br />
zu legen.<br />
Das Bildmaterial ist eine Collage<br />
aus Archiven, Interviews<br />
und Medien und bietet einen<br />
Einblick in diese Technologie,<br />
die wir alle ganz selbstverständlich<br />
nutzen, ohne über<br />
die negativen Auswirkungen<br />
für die Gesellschaft nachzudenken.<br />
Stadt Lindau<br />
Infobox<br />
Mobilität<br />
PROJEKT BODENSEE-FAHRRADSTRASSE<br />
Eröffnung einer neuen Fahrradzone<br />
und Fahrradstraße in Lindau<br />
PENDLER-FRÜHSTÜCK<br />
Dienstag, 12. April, 7–9 Uhr, Toskana<br />
Gratis Brezeln und Äpfel für alle, die umweltfreundlich mit<br />
dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem ÖPNV unterwegs sind.<br />
Frühstück<br />
am Weg<br />
<br />
GRATIS<br />
Bekanntmachung<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 135<br />
„Neubau Aldi, Sennhofweg“<br />
Öffentliche Auslegung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ mit Stand vom<br />
20.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß<br />
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />
Was ist geplant?<br />
Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi,<br />
Sennhofweg“ ist die Absicht der Vorhabenträgerin, einen Neubau des Einzelhandelbetriebes Aldi<br />
Süd zu errichten. Zudem sollen hierbei eine Kindertagesstätte für vier Gruppen, Räume für die<br />
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., medizinisches Gesundheitshandwerk sowie weitere<br />
Gewerbeflächen bzw. Büroräume auf dem Grundstück umgesetzt werden.<br />
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach dem<br />
Baugesetzbuch. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.<br />
Wo liegt das Plangebiet?<br />
Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Stadt Lindau (B) gegenüber der Denkfabrik.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 603/3,<br />
606/3 und 606/5 der Gemarkung Reutin. Nördlich und südlich des Plangebietes schließen gewerblich<br />
genutzte Grundstücke an. Im Westen begrenzen die Kemptener Straße und im Osten<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen das Plangebiet.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ ist im<br />
unten aufgeführten Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />
* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08. April 2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />
15. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/<br />
Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/ durchgeführt.<br />
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />
8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />
Stadtbauamt Lindau (B)<br />
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />
Bregenzer Straße 8<br />
88131 Lindau (B)<br />
Bei Fragen zum Inhalt können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch unter stadtplanung@<br />
lindau.de oder 08382 / 918 614 wenden.<br />
Die einschlägigen DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei Stadtbauamt,<br />
Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung<br />
nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />
Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?<br />
Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:<br />
- Zum Artenschutz durch den Artenschutzrechtlichen Kurzbericht sowie artenschutzrechtliche<br />
Verbotstatbestände und Vermeidungsmaßnahmen<br />
- zum erforderlichen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dessen Umfang<br />
- zur Pflanzliste der Sträucher, den Grenzabständen der zu pflanzenden Bäumen und deren Pflege<br />
- zum Umgang mit Niederschlagswasser, der Versickerung und Entwässerung<br />
- zu Boden, Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz<br />
- zu Grundwasserschutz, Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hangwasser<br />
- zur Flächenversiegelung und Landschaftsbild<br />
- zu Verkehr in der Kemptener Straße sowie zur Erschließung des Geltungsbereiches<br />
- zu Schallimmissionen im Gebiet<br />
Warum erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung<br />
des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.<br />
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />
bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat beschließt<br />
hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung<br />
über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lindau<br />
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />
des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />
Hinweis zum Datenschutz:<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />
e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />
das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />
Abbildung 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Stand 20.02.2024<br />
Lindau (B), den 22.03.2024<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin