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06.04.2024 Lindauer Bürgerzeitung

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2 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Neue Einbahnstraße in Schachen<br />

Straßenzug Alwindstraße – Lindenhofweg wird zur Einbahnstraße<br />

Die Arbeiten an der neuen<br />

Fahrradzone in der Schachener<br />

Straße stehen kurz vor<br />

der Fertigstellung. Nun folgen<br />

die letzten Beschilderungsarbeiten.<br />

In diesem Zuge wird<br />

der Straßenzug Alwindstraße<br />

– Lindenhofweg, wie bereits<br />

im Vorfeld im Rahmen der Bürgerbeteiligung<br />

kommuniziert,<br />

als Einbahnstraße ausgewiesen.<br />

Maßgeblich für die Entscheidung<br />

zur Einführung der Einbahnregelung<br />

waren die<br />

Schwierigkeiten im Begegnungsverkehr<br />

durch die geringen<br />

Fahrbahnbreiten, in der<br />

Alwindstraße auch im Zusammenhang<br />

mit den auf der Fahrbahn<br />

parkenden Fahrzeugen.<br />

Insbesondere im Hochsommer<br />

führt dies zusammen mit dem<br />

oft sehr hohen Radverkehrsaufkommen<br />

zu Konflikt- und<br />

Gefahrensituationen. Durch<br />

die nun einzuführende Verkehrsregelung<br />

erhofft sich die<br />

Stadt Lindau einen flüssigeren<br />

und konfliktfreieren Verkehrsablauf,<br />

der sowohl Anwohnerinnen<br />

und Anwohnern als<br />

auch Besuchern zugutekommt.<br />

Für Radfahrer ist die Einbahnstraße<br />

freigegeben und somit<br />

aus beiden Fahrtrichtungen<br />

nutzbar.<br />

Die Zufahrt von der Schachener<br />

Straße in Fahrtrichtung<br />

Lindenhofpark erfolgt zukünftig<br />

über die Alwindstraße, die<br />

Abfahrt in die Schachener Straße<br />

über den Lindenhofweg /<br />

die Lindenallee.<br />

Bei Rückfragen zur Einbahnstraßenregelungen<br />

steht die<br />

Straßenverkehrsbehörde telefonisch<br />

08382/918-325 oder<br />

-314 oder per E-Mail verkehr@<br />

lindau.de gerne zur Verfügung.<br />

Die Garten- und Tiefbaubetriebe<br />

Lindau sind unter gtl@lindau.de<br />

erreichbar. Stadt Lindau<br />

Der Lindenhofweg in Fahrtrichtung Lindenhofpark / Parkplatz darf<br />

künftig mit dem Auto nur noch in diese Blickrichtung befahren<br />

werden.<br />

Foto: Stadt Lindau<br />

Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und<br />

Bleicheweg“, 14. Änderung „Ferienwohnungen“<br />

Frühzeitige Beteiligung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der<br />

14. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und<br />

Bleicheweg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Vorentwurf zur 14.<br />

Änderung mit Stand vom 26.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Auslegung der<br />

Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden<br />

und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.<br />

Was ist geplant?<br />

Anlass für die Bebauungsplanänderung waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur<br />

Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />

ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt.<br />

Aktuell finden auch für das Wannental Bauleitverfahren für die Regelung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />

statt. Dies wird nun im südlichen Bereich des Stadtteils Aeschach fortgesetzt.<br />

Das Gebiet wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei guter Erschließung<br />

weitere Nutzungsänderungen erwartet werden.<br />

Die 14. Änderung ändert daher die festgesetzte Art der baulichen Nutzung. Die Festsetzungen<br />

zum Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise bleiben ebenso unverändert wie bauordnungsrechtliche<br />

Festsetzungen. Ferienwohnungen und Nebenwohnungen sollen ausgeschlossen werden,<br />

um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken.<br />

Wo liegt das Plangebiet?<br />

Das Plangebiet liegt im zentralen bis südlichen Bereich des Stadtteiles Aeschach, sowie im westlichen<br />

Bereich des Stadtteils Reutin. Es hat eine Größe von ca. 20,1 ha. Nördlich des Plangebietes<br />

grenzen das Schulgebäude der Mittelschule, Wohnbebauung sowie landwirtschaftlich genutzte<br />

Flächen an. Östlich grenzen ein öffentlicher Parkplatz und Gebäude für Verwaltung (Landratsamt)<br />

an. Nach Süden wird das Plangebiet durch die Bahnlinie abgegrenzt, im Westen befindet sich weitere<br />

Wohnbebauung. Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Aeschach und Reutin<br />

mit den Flurstücksnummern:<br />

Gemarkung Aeschach:<br />

3/0, 3/2, 3/3,3/4, 3/6 (Teilfläche), 3/7, 3/8, 3/9, 3/10, 3/11, 4/0 (Teilfläche), 4/1, 20/0, 20/1,<br />

20/2, 20/3, 20/5, 21/0, 21/1, 21/2, 21/3, 21/5, 22/0, 22/1, 22/2, 22/3, 23/0 (Teilfläche), 24/0,<br />

24/2, 24/3, 25/0, 25/1, 25/2, 25/3, 25/4, 25/5, 25/6, 25/7, 25/8, 25/9, 25/10, 25/11, 25/12,<br />

25/13, 26/0, 26/1, 26/2, 26/3, 26/4, 26/5, 26/6, 26/7, 26/8, 26/9, 26/10, 26/11, 26/12, 26/13,<br />

26/14, 26/15, 26/16, 26/17, 26/18, 26/19, 26/20, 26/21, 26/22, 26/23, 26/24, 26/25, 26/26,<br />

26/27, 26/28, 26/29, 26/30, 26/31, 26/32, 26/33, 26/34, 26/35, 26/36, 26/37, 26/38, 26/39,<br />

26/40, 26/41, 28/0, 28/3, 29/1 (Teilfläche), 30/2 (Teilfläche), 30/6, 36/0 (Teilfläche), 38/1,<br />

58/21, 58/27, 58/36 (Teilfläche),<br />

115/5, 115/6, 115/11, 115/12 (Teilfläche), 118/0 (Teilfläche), 121/2, 229/0 (Teilfläche), 237/0,<br />

237/2, 238/0 (Teilfläche), 238/2, 238/3, 238/4, 238/5, 238/6, 238/7, 238/8, 238/9, 239/0,<br />

239/1, 239/2, 239/3, 240/0, 240/2, 240/3, 240/4, 240/5, 240/6, 240/7, 240/8, 241/1(Teilfläche),<br />

241/2, 242/3, 243/0, 243/2, 243/3, 243/4, 243/5, 243/6, 243/7, 243/8, 243/9, 243/10,<br />

243/11, 243/12, 243/13, 244/0, 244/1, 244/2, 244/3, 245/0, 245/2, 245/3, 246/0, 247/0, 247/2,<br />

247/3, 247/4, 247/5, 247/6, 247/13, 248/0, 249/0, 249/2, 249/3, 249/4, 250/0, 250/2, 250/3,<br />

251/0, 251/2, 251/3, 251/4, 251/5, 251/6, 251/6, 251/8, 251/9, 251/10, 252/0, 253/0, 253/2,<br />

253/3, 254/0, 254/1, 254/2, 254/3, 255/2, 255/3, 255/4, 255/5, 256/0, 257/0, 257/2, 257/3,<br />

257/5, 257/6, 257/7, 257/8, 257/9<br />

Gemarkung Reutin:<br />

50/4 (Teilfläche), 550/2, 550/5 (Teilfläche), 550/83 (Teilfläche), 562/0, 562/2, 562/3, 562/5,<br />

562/6, 562/9, 563/0 (Teilfläche), 563/3, 565/8, 565/21(Teilfläche), 576/0, 576/2, 576/3,<br />

576/4, 576/5, 576/6, 576/7 (Teilfläche), 576/8, 576/9, 576/11, 576/12, 576/13, 576/14, 576/15,<br />

576/17, 576/18, 576/19, 576/20, 576/21, 576/22, 576/23, 576/24, 576/25, 576/26, 576/27,<br />

576/28, 576/29, 576/30, 576/31, 576/32, 576/33, 576/34, 576/35, 576/36, 576/37, 576/38,<br />

576/39, 576/40, 576/42, 576/43, 576/44, 576/46, 576/48, 576/49, 576/50, 576/51, 576/52<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und<br />

Bleicheweg“, 14. Änderung „Ferienwohnungen“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet<br />

unmaßstäblich dargestellt.<br />

* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08.04.2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />

15.05.2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-<br />

Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/ durchgeführt.<br />

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />

8, möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />

Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />

Stadtbauamt Lindau (B)<br />

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />

Bregenzer Straße 8<br />

88131 Lindau (B)<br />

Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an die Abteilung<br />

Stadtplanung, Sylvia Liebmann, unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 620 wenden.<br />

Warum erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung<br />

oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert<br />

werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der<br />

Planung äußern.<br />

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />

bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />

hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />

Hinweis zum Datenschutz:<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />

e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />

abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />

entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />

das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />

Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung, Stand 26.02.2024<br />

Lindau (B), den 25.03.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin

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