06.04.2024 Lindauer Bürgerzeitung
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2 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Neue Einbahnstraße in Schachen<br />
Straßenzug Alwindstraße – Lindenhofweg wird zur Einbahnstraße<br />
Die Arbeiten an der neuen<br />
Fahrradzone in der Schachener<br />
Straße stehen kurz vor<br />
der Fertigstellung. Nun folgen<br />
die letzten Beschilderungsarbeiten.<br />
In diesem Zuge wird<br />
der Straßenzug Alwindstraße<br />
– Lindenhofweg, wie bereits<br />
im Vorfeld im Rahmen der Bürgerbeteiligung<br />
kommuniziert,<br />
als Einbahnstraße ausgewiesen.<br />
Maßgeblich für die Entscheidung<br />
zur Einführung der Einbahnregelung<br />
waren die<br />
Schwierigkeiten im Begegnungsverkehr<br />
durch die geringen<br />
Fahrbahnbreiten, in der<br />
Alwindstraße auch im Zusammenhang<br />
mit den auf der Fahrbahn<br />
parkenden Fahrzeugen.<br />
Insbesondere im Hochsommer<br />
führt dies zusammen mit dem<br />
oft sehr hohen Radverkehrsaufkommen<br />
zu Konflikt- und<br />
Gefahrensituationen. Durch<br />
die nun einzuführende Verkehrsregelung<br />
erhofft sich die<br />
Stadt Lindau einen flüssigeren<br />
und konfliktfreieren Verkehrsablauf,<br />
der sowohl Anwohnerinnen<br />
und Anwohnern als<br />
auch Besuchern zugutekommt.<br />
Für Radfahrer ist die Einbahnstraße<br />
freigegeben und somit<br />
aus beiden Fahrtrichtungen<br />
nutzbar.<br />
Die Zufahrt von der Schachener<br />
Straße in Fahrtrichtung<br />
Lindenhofpark erfolgt zukünftig<br />
über die Alwindstraße, die<br />
Abfahrt in die Schachener Straße<br />
über den Lindenhofweg /<br />
die Lindenallee.<br />
Bei Rückfragen zur Einbahnstraßenregelungen<br />
steht die<br />
Straßenverkehrsbehörde telefonisch<br />
08382/918-325 oder<br />
-314 oder per E-Mail verkehr@<br />
lindau.de gerne zur Verfügung.<br />
Die Garten- und Tiefbaubetriebe<br />
Lindau sind unter gtl@lindau.de<br />
erreichbar. Stadt Lindau<br />
Der Lindenhofweg in Fahrtrichtung Lindenhofpark / Parkplatz darf<br />
künftig mit dem Auto nur noch in diese Blickrichtung befahren<br />
werden.<br />
Foto: Stadt Lindau<br />
Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und<br />
Bleicheweg“, 14. Änderung „Ferienwohnungen“<br />
Frühzeitige Beteiligung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der<br />
14. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und<br />
Bleicheweg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Vorentwurf zur 14.<br />
Änderung mit Stand vom 26.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Auslegung der<br />
Bebauungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden<br />
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.<br />
Was ist geplant?<br />
Anlass für die Bebauungsplanänderung waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur<br />
Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />
ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt.<br />
Aktuell finden auch für das Wannental Bauleitverfahren für die Regelung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />
statt. Dies wird nun im südlichen Bereich des Stadtteils Aeschach fortgesetzt.<br />
Das Gebiet wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei guter Erschließung<br />
weitere Nutzungsänderungen erwartet werden.<br />
Die 14. Änderung ändert daher die festgesetzte Art der baulichen Nutzung. Die Festsetzungen<br />
zum Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise bleiben ebenso unverändert wie bauordnungsrechtliche<br />
Festsetzungen. Ferienwohnungen und Nebenwohnungen sollen ausgeschlossen werden,<br />
um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken.<br />
Wo liegt das Plangebiet?<br />
Das Plangebiet liegt im zentralen bis südlichen Bereich des Stadtteiles Aeschach, sowie im westlichen<br />
Bereich des Stadtteils Reutin. Es hat eine Größe von ca. 20,1 ha. Nördlich des Plangebietes<br />
grenzen das Schulgebäude der Mittelschule, Wohnbebauung sowie landwirtschaftlich genutzte<br />
Flächen an. Östlich grenzen ein öffentlicher Parkplatz und Gebäude für Verwaltung (Landratsamt)<br />
an. Nach Süden wird das Plangebiet durch die Bahnlinie abgegrenzt, im Westen befindet sich weitere<br />
Wohnbebauung. Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Aeschach und Reutin<br />
mit den Flurstücksnummern:<br />
Gemarkung Aeschach:<br />
3/0, 3/2, 3/3,3/4, 3/6 (Teilfläche), 3/7, 3/8, 3/9, 3/10, 3/11, 4/0 (Teilfläche), 4/1, 20/0, 20/1,<br />
20/2, 20/3, 20/5, 21/0, 21/1, 21/2, 21/3, 21/5, 22/0, 22/1, 22/2, 22/3, 23/0 (Teilfläche), 24/0,<br />
24/2, 24/3, 25/0, 25/1, 25/2, 25/3, 25/4, 25/5, 25/6, 25/7, 25/8, 25/9, 25/10, 25/11, 25/12,<br />
25/13, 26/0, 26/1, 26/2, 26/3, 26/4, 26/5, 26/6, 26/7, 26/8, 26/9, 26/10, 26/11, 26/12, 26/13,<br />
26/14, 26/15, 26/16, 26/17, 26/18, 26/19, 26/20, 26/21, 26/22, 26/23, 26/24, 26/25, 26/26,<br />
26/27, 26/28, 26/29, 26/30, 26/31, 26/32, 26/33, 26/34, 26/35, 26/36, 26/37, 26/38, 26/39,<br />
26/40, 26/41, 28/0, 28/3, 29/1 (Teilfläche), 30/2 (Teilfläche), 30/6, 36/0 (Teilfläche), 38/1,<br />
58/21, 58/27, 58/36 (Teilfläche),<br />
115/5, 115/6, 115/11, 115/12 (Teilfläche), 118/0 (Teilfläche), 121/2, 229/0 (Teilfläche), 237/0,<br />
237/2, 238/0 (Teilfläche), 238/2, 238/3, 238/4, 238/5, 238/6, 238/7, 238/8, 238/9, 239/0,<br />
239/1, 239/2, 239/3, 240/0, 240/2, 240/3, 240/4, 240/5, 240/6, 240/7, 240/8, 241/1(Teilfläche),<br />
241/2, 242/3, 243/0, 243/2, 243/3, 243/4, 243/5, 243/6, 243/7, 243/8, 243/9, 243/10,<br />
243/11, 243/12, 243/13, 244/0, 244/1, 244/2, 244/3, 245/0, 245/2, 245/3, 246/0, 247/0, 247/2,<br />
247/3, 247/4, 247/5, 247/6, 247/13, 248/0, 249/0, 249/2, 249/3, 249/4, 250/0, 250/2, 250/3,<br />
251/0, 251/2, 251/3, 251/4, 251/5, 251/6, 251/6, 251/8, 251/9, 251/10, 252/0, 253/0, 253/2,<br />
253/3, 254/0, 254/1, 254/2, 254/3, 255/2, 255/3, 255/4, 255/5, 256/0, 257/0, 257/2, 257/3,<br />
257/5, 257/6, 257/7, 257/8, 257/9<br />
Gemarkung Reutin:<br />
50/4 (Teilfläche), 550/2, 550/5 (Teilfläche), 550/83 (Teilfläche), 562/0, 562/2, 562/3, 562/5,<br />
562/6, 562/9, 563/0 (Teilfläche), 563/3, 565/8, 565/21(Teilfläche), 576/0, 576/2, 576/3,<br />
576/4, 576/5, 576/6, 576/7 (Teilfläche), 576/8, 576/9, 576/11, 576/12, 576/13, 576/14, 576/15,<br />
576/17, 576/18, 576/19, 576/20, 576/21, 576/22, 576/23, 576/24, 576/25, 576/26, 576/27,<br />
576/28, 576/29, 576/30, 576/31, 576/32, 576/33, 576/34, 576/35, 576/36, 576/37, 576/38,<br />
576/39, 576/40, 576/42, 576/43, 576/44, 576/46, 576/48, 576/49, 576/50, 576/51, 576/52<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57 „Zwischen Laubeggengasse und<br />
Bleicheweg“, 14. Änderung „Ferienwohnungen“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet<br />
unmaßstäblich dargestellt.<br />
* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08.04.2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />
15.05.2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-<br />
Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/ durchgeführt.<br />
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />
8, möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />
Stadtbauamt Lindau (B)<br />
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />
Bregenzer Straße 8<br />
88131 Lindau (B)<br />
Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an die Abteilung<br />
Stadtplanung, Sylvia Liebmann, unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 620 wenden.<br />
Warum erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung<br />
oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert<br />
werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der<br />
Planung äußern.<br />
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />
bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />
hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />
Hinweis zum Datenschutz:<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />
e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />
das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />
Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung, Stand 26.02.2024<br />
Lindau (B), den 25.03.2024<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin