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06.04.2024 Lindauer Bürgerzeitung

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4 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Wahlhelfer gesucht<br />

Am Sonntag, 9. Juni, findet die Europawahl statt<br />

Damit die Wahl gut und ordnungsgemäß<br />

durchgeführt<br />

werden kann, benötigt die<br />

Stadt Lindau wieder die Mithilfe<br />

von ehrenamtlichen Helferinnen<br />

und Helfern und möchte<br />

allen Interessierten die<br />

Möglichkeit bieten, aktiv an<br />

den Wahlen als tragende Säulen<br />

unserer Demokratie mitzuarbeiten.<br />

Voraussetzung für den Wahldienst<br />

ist, dass die Ehrenamtlichen<br />

bei der Wahl selbst wahlberechtigt<br />

sein und am Wahltag<br />

sowie für eine vorherige<br />

Einweisung etwas Zeit mitbringen.<br />

Die Wahlhelfer arbeiten<br />

am Wahlsonntag in einer<br />

Schicht à 5,5 Stunden zzgl.<br />

Auszählung. Die Auszählung<br />

ab 18 Uhr dauert erfahrungsgemäß<br />

ca. 1,5 Stunden.<br />

Für die freiwillige Mithilfe<br />

wird eine Aufwandsentschädigung<br />

in Höhe von 50 Euro gewährt.<br />

Zusätzlich erhalten die<br />

Wahlvorsteher und stellvertretenden<br />

Wahlvorsteher 20 Euro<br />

und die Schriftführer und stellvertretenden<br />

Schriftführer 10<br />

Euro.<br />

Interessierte füllen bitte die<br />

unter www.stadtlindau.de in<br />

der Kategorie Wahlen bereitgestellte<br />

Verpflichtungserklärung<br />

aus. Die erhobenen Daten werden<br />

über gesicherte Verbindungen<br />

an uns übermittelt und nur<br />

für den Zweck der Aufgabenerfüllung<br />

und Kontaktaufnahme<br />

für zweckgebundene Rückfragen<br />

an Sie verwendet. Sie<br />

können der Speicherung und<br />

Nutzung Ihrer personenbezogenen<br />

Wahlhelferdaten jederzeit<br />

bei der Stadt Lindau (B) widersprechen.<br />

Ihre Daten werden<br />

zu keinem Zeitpunkt an<br />

Dritte außerhalb der Stadtverwaltung<br />

Lindau gegeben.<br />

Erreichbar ist das Wahlamt<br />

auch per Mail unter wahlamt@<br />

lindau.de bzw. telefonisch unter<br />

08382/918-335.<br />

Wir bedanken uns bereits im<br />

Vorfeld für Ihr Interesse und<br />

Ihre Mithilfe! Stadt Lindau<br />

Online-<br />

Anmeldeformular<br />

Als kommunaler Arbeitgeber mit hoher sozialer Verantwortung bieten wir<br />

spannende und vielseitige Aufgaben in einem kollegialen Arbeitsumfeld<br />

im historischen Toskana-Park direkt am Bodenseeufer. Profitieren Sie von<br />

flexiblen Arbeitszeiten mit mobilem Arbeiten und der bestmöglichen Vereinbarkeit<br />

von Beruf und Privatleben.<br />

Sie möchten Teil unseres Teams werden? Dann bewerben Sie sich als<br />

Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d)<br />

im Obdachlosenwesen<br />

in Teilzeit (25 Wochenstunden)<br />

Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer<br />

Homepage www.stadtlindau.de.<br />

Ende der Bewerbungsfrist ist der 30.04.2024.<br />

Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />

Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />

www.stadtlindau.de<br />

Neuigkeiten online lesen!<br />

Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan Nr. 68 „Aeschacher Ufer“,<br />

2. Änderung „Ferienwohnungen“<br />

Frühzeitige Beteiligung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der<br />

2. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 68 „Aeschacher Ufer“ gemäß § 2<br />

Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Vorentwurf zur 2. Änderung mit Stand vom<br />

26.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Auslegung der Bebauungsplanänderung<br />

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.<br />

Was ist geplant?<br />

Anlass für die Bebauungsplanänderung waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur<br />

Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />

ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt.<br />

Aktuell finden auch für das Wannental Bauleitverfahren für die Regelung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />

statt. Dies wird nun im südlichen Bereich des Stadtteils Aeschach fortgesetzt.<br />

Das Gebiet wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei guter Erschließung<br />

weitere Nutzungsänderungen erwartet werden.<br />

Die 2. Änderung ändert daher die festgesetzte Art der baulichen Nutzung. Die Festsetzungen zum<br />

Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise bleiben ebenso unverändert wie bauordnungsrechtliche<br />

Festsetzungen. Ferienwohnungen und Nebenwohnungen sollen ausgeschlossen werden,<br />

um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken.<br />

Wo liegt das Plangebiet?<br />

Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteiles Aeschach. Es hat eine Größe von ca. 12,8<br />

ha. Nördlich und östlich des Plangebietes grenzen die bebauten Bereiche um die Brougierstraße<br />

an. Im Süden liegt der Kleine See. Im Westen befinden sich der Lotzbeckpark und das Hotel bzw.<br />

die Wohnanlage Maxhotel. Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Aeschach mit<br />

den Flurstücksnummern:<br />

Aeschacher Ufer: 12/4 (teilweise), 12/5, 13, 15/2, 48/16, 49, 49/1, 51, 52, 53, 53/2, 53/3, 53,4,<br />

53/6, 54, 55, 55/2, 55/3, 56, 56/3,<br />

Am Alpengarten: 46, 47, 48/6, 48/7, 48/8,<br />

Hasenweidweg: 44, 44/2, 44/3, 44/5, 44/6, 45, 80, 80/2, 80/3, 80/4, 80/5, 81, 81/2, 81/3, 81/4,<br />

81/5, 82, 84, 84, 85, 85/4, 85/5, 85/6, 85/7, 85/8, 86,<br />

Holdereggenstraße: 79, 79/3,<br />

Bühlweg:79/5 (teilweise),<br />

Weitere Flurstücksnummern: 12 (teilweise), 14/2 (teilweise), 15 (teilweise), 17 (teilweise), 32/2<br />

(teilweise), 32/3 (teilweise), 48/1, 48/2, 48/3, 48/4, 48/5, 48/9, 48/10, 48/11, 48/12, 48/13,<br />

48/14, 48/15, 48/17, 48/18, 49/2, 56/2, 56/4, 57, 57/2, 57/3, 57/4, 57/5, 57/7, 57/8, 57/9, 58<br />

(teilweise), 58/9, 58/12, 58/13, 58/15 (teilweise), 58/23, 58/25, 58/28, 58/30, 58/31, 58/36<br />

(teilweise), 59/2 (teilweise).<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68 „Aeschacher Ufer“, 2. Änderung<br />

„Ferienwohnungen“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet unmaßstäblich dargestellt.<br />

* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08.04.2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />

15.05.2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-<br />

Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/ durchgeführt.<br />

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />

8, möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />

Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />

Stadtbauamt Lindau (B)<br />

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />

Bregenzer Straße 8<br />

88131 Lindau (B)<br />

Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an Sylvia Liebmann<br />

unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 620 wenden.<br />

Warum erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung<br />

oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert<br />

werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der<br />

Planung äußern.<br />

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />

bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />

hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />

Hinweis zum Datenschutz:<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />

e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />

abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />

entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />

das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />

Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung, Stand 26.02.2024<br />

Lindau (B), den 25.03.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin

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