06.04.2024 Lindauer Bürgerzeitung
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4 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Wahlhelfer gesucht<br />
Am Sonntag, 9. Juni, findet die Europawahl statt<br />
Damit die Wahl gut und ordnungsgemäß<br />
durchgeführt<br />
werden kann, benötigt die<br />
Stadt Lindau wieder die Mithilfe<br />
von ehrenamtlichen Helferinnen<br />
und Helfern und möchte<br />
allen Interessierten die<br />
Möglichkeit bieten, aktiv an<br />
den Wahlen als tragende Säulen<br />
unserer Demokratie mitzuarbeiten.<br />
Voraussetzung für den Wahldienst<br />
ist, dass die Ehrenamtlichen<br />
bei der Wahl selbst wahlberechtigt<br />
sein und am Wahltag<br />
sowie für eine vorherige<br />
Einweisung etwas Zeit mitbringen.<br />
Die Wahlhelfer arbeiten<br />
am Wahlsonntag in einer<br />
Schicht à 5,5 Stunden zzgl.<br />
Auszählung. Die Auszählung<br />
ab 18 Uhr dauert erfahrungsgemäß<br />
ca. 1,5 Stunden.<br />
Für die freiwillige Mithilfe<br />
wird eine Aufwandsentschädigung<br />
in Höhe von 50 Euro gewährt.<br />
Zusätzlich erhalten die<br />
Wahlvorsteher und stellvertretenden<br />
Wahlvorsteher 20 Euro<br />
und die Schriftführer und stellvertretenden<br />
Schriftführer 10<br />
Euro.<br />
Interessierte füllen bitte die<br />
unter www.stadtlindau.de in<br />
der Kategorie Wahlen bereitgestellte<br />
Verpflichtungserklärung<br />
aus. Die erhobenen Daten werden<br />
über gesicherte Verbindungen<br />
an uns übermittelt und nur<br />
für den Zweck der Aufgabenerfüllung<br />
und Kontaktaufnahme<br />
für zweckgebundene Rückfragen<br />
an Sie verwendet. Sie<br />
können der Speicherung und<br />
Nutzung Ihrer personenbezogenen<br />
Wahlhelferdaten jederzeit<br />
bei der Stadt Lindau (B) widersprechen.<br />
Ihre Daten werden<br />
zu keinem Zeitpunkt an<br />
Dritte außerhalb der Stadtverwaltung<br />
Lindau gegeben.<br />
Erreichbar ist das Wahlamt<br />
auch per Mail unter wahlamt@<br />
lindau.de bzw. telefonisch unter<br />
08382/918-335.<br />
Wir bedanken uns bereits im<br />
Vorfeld für Ihr Interesse und<br />
Ihre Mithilfe! Stadt Lindau<br />
Online-<br />
Anmeldeformular<br />
Als kommunaler Arbeitgeber mit hoher sozialer Verantwortung bieten wir<br />
spannende und vielseitige Aufgaben in einem kollegialen Arbeitsumfeld<br />
im historischen Toskana-Park direkt am Bodenseeufer. Profitieren Sie von<br />
flexiblen Arbeitszeiten mit mobilem Arbeiten und der bestmöglichen Vereinbarkeit<br />
von Beruf und Privatleben.<br />
Sie möchten Teil unseres Teams werden? Dann bewerben Sie sich als<br />
Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d)<br />
im Obdachlosenwesen<br />
in Teilzeit (25 Wochenstunden)<br />
Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer<br />
Homepage www.stadtlindau.de.<br />
Ende der Bewerbungsfrist ist der 30.04.2024.<br />
Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />
Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />
www.stadtlindau.de<br />
Neuigkeiten online lesen!<br />
Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan Nr. 68 „Aeschacher Ufer“,<br />
2. Änderung „Ferienwohnungen“<br />
Frühzeitige Beteiligung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der<br />
2. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 68 „Aeschacher Ufer“ gemäß § 2<br />
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Vorentwurf zur 2. Änderung mit Stand vom<br />
26.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Auslegung der Bebauungsplanänderung<br />
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.<br />
Was ist geplant?<br />
Anlass für die Bebauungsplanänderung waren vor allem vermehrte Anfragen und Bauanträge zur<br />
Genehmigung von Ferienwohnungen in den letzten Jahren. Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />
ist bereits für große Teile der Insel und für Teile von Schachen über Bebauungspläne geregelt.<br />
Aktuell finden auch für das Wannental Bauleitverfahren für die Regelung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen<br />
statt. Dies wird nun im südlichen Bereich des Stadtteils Aeschach fortgesetzt.<br />
Das Gebiet wurde ausgewählt, da aufgrund der bevorzugten touristischen Lage bei guter Erschließung<br />
weitere Nutzungsänderungen erwartet werden.<br />
Die 2. Änderung ändert daher die festgesetzte Art der baulichen Nutzung. Die Festsetzungen zum<br />
Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise bleiben ebenso unverändert wie bauordnungsrechtliche<br />
Festsetzungen. Ferienwohnungen und Nebenwohnungen sollen ausgeschlossen werden,<br />
um so das Dauerwohnen im Plangebiet zu stärken.<br />
Wo liegt das Plangebiet?<br />
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteiles Aeschach. Es hat eine Größe von ca. 12,8<br />
ha. Nördlich und östlich des Plangebietes grenzen die bebauten Bereiche um die Brougierstraße<br />
an. Im Süden liegt der Kleine See. Im Westen befinden sich der Lotzbeckpark und das Hotel bzw.<br />
die Wohnanlage Maxhotel. Der Planbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Aeschach mit<br />
den Flurstücksnummern:<br />
Aeschacher Ufer: 12/4 (teilweise), 12/5, 13, 15/2, 48/16, 49, 49/1, 51, 52, 53, 53/2, 53/3, 53,4,<br />
53/6, 54, 55, 55/2, 55/3, 56, 56/3,<br />
Am Alpengarten: 46, 47, 48/6, 48/7, 48/8,<br />
Hasenweidweg: 44, 44/2, 44/3, 44/5, 44/6, 45, 80, 80/2, 80/3, 80/4, 80/5, 81, 81/2, 81/3, 81/4,<br />
81/5, 82, 84, 84, 85, 85/4, 85/5, 85/6, 85/7, 85/8, 86,<br />
Holdereggenstraße: 79, 79/3,<br />
Bühlweg:79/5 (teilweise),<br />
Weitere Flurstücksnummern: 12 (teilweise), 14/2 (teilweise), 15 (teilweise), 17 (teilweise), 32/2<br />
(teilweise), 32/3 (teilweise), 48/1, 48/2, 48/3, 48/4, 48/5, 48/9, 48/10, 48/11, 48/12, 48/13,<br />
48/14, 48/15, 48/17, 48/18, 49/2, 56/2, 56/4, 57, 57/2, 57/3, 57/4, 57/5, 57/7, 57/8, 57/9, 58<br />
(teilweise), 58/9, 58/12, 58/13, 58/15 (teilweise), 58/23, 58/25, 58/28, 58/30, 58/31, 58/36<br />
(teilweise), 59/2 (teilweise).<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68 „Aeschacher Ufer“, 2. Änderung<br />
„Ferienwohnungen“ ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet unmaßstäblich dargestellt.<br />
* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08.04.2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />
15.05.2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-<br />
Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/ durchgeführt.<br />
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />
8, möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />
Stadtbauamt Lindau (B)<br />
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />
Bregenzer Straße 8<br />
88131 Lindau (B)<br />
Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an Sylvia Liebmann<br />
unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918 620 wenden.<br />
Warum erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung<br />
oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert<br />
werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der<br />
Planung äußern.<br />
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />
bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />
hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />
Hinweis zum Datenschutz:<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />
e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />
das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />
Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung, Stand 26.02.2024<br />
Lindau (B), den 25.03.2024<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin