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06.04.2024 Lindauer Bürgerzeitung

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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />

5<br />

Infos zum Gleisdreieck<br />

Informationen zum Planungsstand am 11. April in der Inselhalle<br />

Die Deutsche Bahn arbeitet<br />

in Abstimmung mit der Stadt<br />

Lindau intensiv an einer kreuzungsfreien<br />

Erschließung des<br />

Gleisdreiecks.<br />

Der aktuelle Planungsstand<br />

soll in der Stadtratssitzung am<br />

Montag, 29. April 2024 vorgestellt<br />

werden. Im Vorfeld stellt<br />

das DB-Planungsteam am Donnerstag,<br />

11. April, von 15 bis 19<br />

Uhr bei einem öffentlichen Infomarkt<br />

die aktuellen Planungsoptimierungen<br />

im Foyer<br />

der Inselhalle vor.<br />

Interessierte Bürgerinnen<br />

und Bürger haben den ganzen<br />

Nachmittag über die Möglichkeit,<br />

anhand von Plänen und<br />

Visualisierungen mit den DB-<br />

Mitarbeitenden ins Gespräch<br />

zu kommen.<br />

Stadt Lindau<br />

Gewässerrandstreifen:<br />

Vorveröffentlichung der Kartierung<br />

Als ein Ergebnis des Volksbegehrens<br />

„Artenvielfalt &<br />

Naturschönheit in Bayern –<br />

Rettet die Bienen“ finden<br />

aktuell bayernweit Kartierungen<br />

zur Erstellung einer Gewässerrandstreifenkulisse<br />

durch<br />

die Wasserwirtschaftsverwaltung<br />

statt.<br />

Diese sollen den Landwirtinnen<br />

und Landwirten als Orientierungshilfe<br />

dienen und für Klarheit<br />

und Sicherheit sorgen.<br />

Seit Kurzem ist die Kartierung<br />

der Gewässer im Landkreis<br />

Lindau abgeschlossen.<br />

Nähere Informationen<br />

dazu gibt es auf<br />

unserer Webseite,<br />

siehe<br />

QR-Code.<br />

Stadt Lindau<br />

Bekanntmachung<br />

9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau<br />

im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 135<br />

„Neubau Aldi, Sennhofweg“<br />

Öffentliche Auslegung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für die 9.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.<br />

135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ mit Stand vom 20.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche<br />

Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel<br />

dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.<br />

2 BauGB beschlossen.<br />

Was ist geplant?<br />

Die vorliegende Planung steht im Zusammenhang mit der verbindlichen Bauleitplanung zur Aufstellung<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ und erfolgt<br />

im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.<br />

Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi,<br />

Sennhofweg“ ist die Absicht der Vorhabenträgerin, einen Neubau des Einzelhandelbetriebes Aldi<br />

Süd zu errichten. Zudem sollen hierbei eine Kindertagesstätte für vier Gruppen, Räume für die<br />

Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., medizinisches Gesundheitshandwerk sowie weitere<br />

Gewerbeflächen bzw. Büroräume auf dem Grundstück umgesetzt werden.<br />

Da die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen nicht mit der geplanten Nutzung im Bereich<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher für die städtebauliche<br />

Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.<br />

Wo liegt das Plangebiet?<br />

Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Stadt Lindau (B) gegenüber der Denkfabrik.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 603/3,<br />

606/3 und 606/5 der Gemarkung Reutin. Nördlich und südlich des Plangebietes schließen gewerblich<br />

genutzte Grundstücke an. Im Westen begrenzen die Kemptener Straße und im Osten<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen das Plangebiet.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des<br />

vorhabenbezogenen Bauungsplans Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ ist im unten aufgeführten<br />

Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />

* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08. April 2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />

15. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/<br />

durchgeführt.<br />

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />

8, möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />

Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />

Stadtbauamt Lindau (B)<br />

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />

Bregenzer Straße 8<br />

88131 Lindau (B)<br />

Bei Fragen zum Inhalt können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch unter stadtplanung@<br />

lindau.de oder 08382 / 918 614 wenden.<br />

Die einschlägigen DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei Stadtbauamt,<br />

Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />

Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?<br />

Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />

sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:<br />

- Zum Artenschutz durch den Artenschutzrechtlichen Kurzbericht sowie artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände und Vermeidungsmaßnahmen<br />

- zum erforderlichen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dessen Umfang<br />

- zur Pflanzliste der Sträucher, den Grenzabständen der zu pflanzenden Bäumen und deren Pflege<br />

- zum Umgang mit Niederschlagswasser, der Versickerung und Entwässerung<br />

- zu Boden, Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz<br />

- zu Grundwasserschutz, Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hangwasser<br />

- zur Flächenversiegelung und Landschaftsbild<br />

- zu Verkehr in der Kemptener Straße sowie zur Erschließung des Geltungsbereiches<br />

- zu Schallimmissionen im Gebiet<br />

Warum erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung<br />

des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.<br />

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />

bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />

hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Flächennutzungsplanänderung<br />

führt.<br />

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung<br />

über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lindau<br />

deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />

der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2<br />

BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />

Hinweis bzgl. des Verbandklagerechts von Umweltverbänden (§ 3 Abs. 3 BauGB)<br />

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in<br />

einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen<br />

Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig<br />

geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.<br />

Hinweis zum Datenschutz:<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />

e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />

abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />

entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />

das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />

Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand 20.02.2024<br />

Lindau (B), den 22.03.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin

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