06.04.2024 Lindauer Bürgerzeitung
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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />
5<br />
Infos zum Gleisdreieck<br />
Informationen zum Planungsstand am 11. April in der Inselhalle<br />
Die Deutsche Bahn arbeitet<br />
in Abstimmung mit der Stadt<br />
Lindau intensiv an einer kreuzungsfreien<br />
Erschließung des<br />
Gleisdreiecks.<br />
Der aktuelle Planungsstand<br />
soll in der Stadtratssitzung am<br />
Montag, 29. April 2024 vorgestellt<br />
werden. Im Vorfeld stellt<br />
das DB-Planungsteam am Donnerstag,<br />
11. April, von 15 bis 19<br />
Uhr bei einem öffentlichen Infomarkt<br />
die aktuellen Planungsoptimierungen<br />
im Foyer<br />
der Inselhalle vor.<br />
Interessierte Bürgerinnen<br />
und Bürger haben den ganzen<br />
Nachmittag über die Möglichkeit,<br />
anhand von Plänen und<br />
Visualisierungen mit den DB-<br />
Mitarbeitenden ins Gespräch<br />
zu kommen.<br />
Stadt Lindau<br />
Gewässerrandstreifen:<br />
Vorveröffentlichung der Kartierung<br />
Als ein Ergebnis des Volksbegehrens<br />
„Artenvielfalt &<br />
Naturschönheit in Bayern –<br />
Rettet die Bienen“ finden<br />
aktuell bayernweit Kartierungen<br />
zur Erstellung einer Gewässerrandstreifenkulisse<br />
durch<br />
die Wasserwirtschaftsverwaltung<br />
statt.<br />
Diese sollen den Landwirtinnen<br />
und Landwirten als Orientierungshilfe<br />
dienen und für Klarheit<br />
und Sicherheit sorgen.<br />
Seit Kurzem ist die Kartierung<br />
der Gewässer im Landkreis<br />
Lindau abgeschlossen.<br />
Nähere Informationen<br />
dazu gibt es auf<br />
unserer Webseite,<br />
siehe<br />
QR-Code.<br />
Stadt Lindau<br />
Bekanntmachung<br />
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lindau<br />
im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 135<br />
„Neubau Aldi, Sennhofweg“<br />
Öffentliche Auslegung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 20.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für die 9.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.<br />
135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ mit Stand vom 20.02.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche<br />
Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel<br />
dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.<br />
2 BauGB beschlossen.<br />
Was ist geplant?<br />
Die vorliegende Planung steht im Zusammenhang mit der verbindlichen Bauleitplanung zur Aufstellung<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ und erfolgt<br />
im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.<br />
Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi,<br />
Sennhofweg“ ist die Absicht der Vorhabenträgerin, einen Neubau des Einzelhandelbetriebes Aldi<br />
Süd zu errichten. Zudem sollen hierbei eine Kindertagesstätte für vier Gruppen, Räume für die<br />
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., medizinisches Gesundheitshandwerk sowie weitere<br />
Gewerbeflächen bzw. Büroräume auf dem Grundstück umgesetzt werden.<br />
Da die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen nicht mit der geplanten Nutzung im Bereich<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher für die städtebauliche<br />
Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.<br />
Wo liegt das Plangebiet?<br />
Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Stadt Lindau (B) gegenüber der Denkfabrik.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 603/3,<br />
606/3 und 606/5 der Gemarkung Reutin. Nördlich und südlich des Plangebietes schließen gewerblich<br />
genutzte Grundstücke an. Im Westen begrenzen die Kemptener Straße und im Osten<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen das Plangebiet.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des<br />
vorhabenbezogenen Bauungsplans Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ ist im unten aufgeführten<br />
Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />
* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08. April 2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />
15. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/<br />
durchgeführt.<br />
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />
8, möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />
Stadtbauamt Lindau (B)<br />
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />
Bregenzer Straße 8<br />
88131 Lindau (B)<br />
Bei Fragen zum Inhalt können Sie sich an die Stadtplanung, Annika Höntsch unter stadtplanung@<br />
lindau.de oder 08382 / 918 614 wenden.<br />
Die einschlägigen DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei Stadtbauamt,<br />
Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung<br />
nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />
Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?<br />
Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:<br />
- Zum Artenschutz durch den Artenschutzrechtlichen Kurzbericht sowie artenschutzrechtliche<br />
Verbotstatbestände und Vermeidungsmaßnahmen<br />
- zum erforderlichen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dessen Umfang<br />
- zur Pflanzliste der Sträucher, den Grenzabständen der zu pflanzenden Bäumen und deren Pflege<br />
- zum Umgang mit Niederschlagswasser, der Versickerung und Entwässerung<br />
- zu Boden, Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz<br />
- zu Grundwasserschutz, Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hangwasser<br />
- zur Flächenversiegelung und Landschaftsbild<br />
- zu Verkehr in der Kemptener Straße sowie zur Erschließung des Geltungsbereiches<br />
- zu Schallimmissionen im Gebiet<br />
Warum erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung<br />
des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.<br />
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />
bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />
hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Flächennutzungsplanänderung<br />
führt.<br />
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung<br />
über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lindau<br />
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />
der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2<br />
BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />
Hinweis bzgl. des Verbandklagerechts von Umweltverbänden (§ 3 Abs. 3 BauGB)<br />
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in<br />
einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen<br />
Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig<br />
geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.<br />
Hinweis zum Datenschutz:<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />
e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />
das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />
Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand 20.02.2024<br />
Lindau (B), den 22.03.2024<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin