06.04.2024 Lindauer Bürgerzeitung
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6 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Verkehrsbeeinträchtigungen am Bahnhofplatz<br />
Am Freitag, 12. April, von ca.<br />
18.30 bis ca. 0 Uhr wird der<br />
Bahnhofplatz auf der Insel im<br />
Bereich des ehemaligen Hauptpostamts<br />
/ Kunstmuseums aufgrund<br />
der Vernissage zur Ausstellungseröffnung<br />
„Christo und<br />
Jeanne-Claude – Ein Leben für<br />
die Kunst“ für den Kfz-Verkehr<br />
voll gesperrt. Die Zufahrt und<br />
Abfahrt zum und vom Inselbahnhof<br />
ist in dieser Zeit ausschließlich<br />
für PKW im Begegnungsverkehr<br />
über den Inselgraben und<br />
die Ludwigstraße möglich. Aufgrund<br />
der Veranstaltung kommt<br />
es am Donnerstag, 11. April und<br />
Freitag, 12. April, zu Parkplatzsperrungen<br />
am Bahnhofplatz und<br />
am Inselgraben. Details können<br />
der Beschilderung entnommen<br />
werden.<br />
Die Stadtbusse der Linie 2 und<br />
5 ändern ebenfalls ihre Routen:<br />
Von 12.40 Uhr (Fahrt ab ZUP) bis<br />
Betriebsende fahren die Insellinien<br />
nicht zum Inselbahnhof<br />
und es entfallen für die Linie 2<br />
die Haltestellen Inselbahnhof,<br />
Altes Rathaus, Stadttheater und<br />
Maxhof. Die Linie 5 kann die Haltestellen<br />
Inselbahnhof und Maximilianstraße<br />
nicht bedienen.<br />
Stadteinwärts- und stadtauswärts<br />
wird auf Höhe des Maria-<br />
Martha-Stiftes eine Ersatzhaltestelle<br />
eingerichtet. Die Busse<br />
der RAB fahren ebenfalls in der<br />
Zwanzigerstraße ab.<br />
Rückfragen beantwortet die<br />
Straßenverkehrsbehörde unter<br />
08382/918-325 oder verkehr@<br />
lindau.de.<br />
Stadt Lindau<br />
Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“,<br />
1. Änderung „Mittelschule“<br />
Öffentliche Auslegung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 31.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes<br />
Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“, 1. Änderung „Mittelschule“ mit Stand vom<br />
31.01.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß<br />
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />
Was ist geplant?<br />
Der Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ ist die<br />
Absicht der Stadt Lindau (B), Planungsrecht für den Neubau der Mittelschule zu schaffen. Der planerische<br />
Grundgedanke zielt auf eine bestmögliche Einbettung in die bestehenden grünordnerischen<br />
Strukturen ab. Der Neubau soll im Einklang mit aktuellen Anforderungen und Beschlüssen<br />
hinsichtlich Stadtökologie und Klimaschutz gestaltet werden. Zum FFH-Gebiet an der Ach soll ein<br />
gehölzbestandener Pufferstreifen planungsrechtlich gesichert werden.<br />
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch.<br />
Wo liegt das Plangebiet?<br />
Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ befindet sich<br />
im Stadtteil Reutin. Der zu ändernde Bereich des Bebauungsplanes ist ca. zwei Hektar groß. Das<br />
Plangebiet wird im Norden von der Reutiner Straße, im Westen von der Ach (FFH-Gebiet Laiblach<br />
und Oberreitnauer Ach) und anschließender Wohnbebauung begrenzt. Im Süden rahmen ein Fußund<br />
Radweg und im Osten eine Obstanbaufläche das Plangebiet ein.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 559/8 und Nr.<br />
50/4 (teilweise), Gemarkung Reutin sowie Fl.-Nr. 3/6 (teilweise), Gemarkung Aeschach.<br />
Der Änderungsbereich besteht aktuell aus dem Parkplatz P1 „Blauwiese“, öffentlichen Grünflächen,<br />
der Ach, dem gewässerbegleitenden Grünstreifen an der Ach sowie weiteren öffentlichen<br />
Grünflächen. Das Gelände wird als eben wahrgenommen, es fällt nur ganz leicht in Richtung Süden<br />
ab.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich der 1. Änderung „Mittelschule“ des Bauungsplans Nr. 94 „Auffangparkplatz<br />
Blauwiese“ ist im unten aufgeführten Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />
* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08. April 2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />
15. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/<br />
durchgeführt.<br />
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />
8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />
Stadtbauamt Lindau (B)<br />
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />
Bregenzer Straße 8<br />
88131 Lindau (B)<br />
Bei Fragen zum Inhalt können Sie sich an die Stadtplanung, Sylvia Liebmann, unter stadtplanung@lindau.de<br />
oder 08382 / 918 620 wenden.<br />
Die einschlägigen DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen im Stadtbauamt,<br />
Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung<br />
nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />
Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?<br />
Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:<br />
- Zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Kultur- und sonstige<br />
Sachgüter<br />
- zum FFH-Gebiet Nr. 8424-371 (Laiblach und Oberreitnauer Ach)<br />
- zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />
- zu stadtklimatischen Aspekten; Erhaltung der Luftqualität (Kaltluft und Frischluft)<br />
- zum Schutz und Umgang mit vorhandenen Gehölzen<br />
- zum Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild/landschaftsbezogene Erholungsnutzung<br />
- zur Lage im Landschaftsfinger „Im Talfächer der Ach“<br />
- zum Umgang mit Niederschlagswasser, der Versickerung und Entwässerung, Grundwasserschutz,<br />
Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hochwasserschutz<br />
- zu Boden, Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz<br />
- zur Flächenversiegelung<br />
- zu Verkehr und Erschließung<br />
- zum Konflikt mit landwirtschaftlichen Emissionen<br />
- zu Schallemissionen des Gebiets<br />
Warum erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung<br />
des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.<br />
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />
bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat beschließt<br />
hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lindau deren Inhalt nicht<br />
kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans<br />
nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />
Hinweis zum Datenschutz:<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />
e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />
das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />
Abbildung 1: Geltungsbereich und Entwurf des Bebauungsplans, Stand 31.01.2024<br />
Lindau (B), den 25.03.2024<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin