04.04.2024 Aufrufe

06.04.2024 Lindauer Bürgerzeitung

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6 6. April 2024 • BZ Nr. 14/24<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Verkehrsbeeinträchtigungen am Bahnhofplatz<br />

Am Freitag, 12. April, von ca.<br />

18.30 bis ca. 0 Uhr wird der<br />

Bahnhofplatz auf der Insel im<br />

Bereich des ehemaligen Hauptpostamts<br />

/ Kunstmuseums aufgrund<br />

der Vernissage zur Ausstellungseröffnung<br />

„Christo und<br />

Jeanne-Claude – Ein Leben für<br />

die Kunst“ für den Kfz-Verkehr<br />

voll gesperrt. Die Zufahrt und<br />

Abfahrt zum und vom Inselbahnhof<br />

ist in dieser Zeit ausschließlich<br />

für PKW im Begegnungsverkehr<br />

über den Inselgraben und<br />

die Ludwigstraße möglich. Aufgrund<br />

der Veranstaltung kommt<br />

es am Donnerstag, 11. April und<br />

Freitag, 12. April, zu Parkplatzsperrungen<br />

am Bahnhofplatz und<br />

am Inselgraben. Details können<br />

der Beschilderung entnommen<br />

werden.<br />

Die Stadtbusse der Linie 2 und<br />

5 ändern ebenfalls ihre Routen:<br />

Von 12.40 Uhr (Fahrt ab ZUP) bis<br />

Betriebsende fahren die Insellinien<br />

nicht zum Inselbahnhof<br />

und es entfallen für die Linie 2<br />

die Haltestellen Inselbahnhof,<br />

Altes Rathaus, Stadttheater und<br />

Maxhof. Die Linie 5 kann die Haltestellen<br />

Inselbahnhof und Maximilianstraße<br />

nicht bedienen.<br />

Stadteinwärts- und stadtauswärts<br />

wird auf Höhe des Maria-<br />

Martha-Stiftes eine Ersatzhaltestelle<br />

eingerichtet. Die Busse<br />

der RAB fahren ebenfalls in der<br />

Zwanzigerstraße ab.<br />

Rückfragen beantwortet die<br />

Straßenverkehrsbehörde unter<br />

08382/918-325 oder verkehr@<br />

lindau.de.<br />

Stadt Lindau<br />

Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“,<br />

1. Änderung „Mittelschule“<br />

Öffentliche Auslegung vom 08.04.2024 bis 15.05.2024<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 31.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes<br />

Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“, 1. Änderung „Mittelschule“ mit Stand vom<br />

31.01.2024 gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß<br />

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />

Was ist geplant?<br />

Der Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ ist die<br />

Absicht der Stadt Lindau (B), Planungsrecht für den Neubau der Mittelschule zu schaffen. Der planerische<br />

Grundgedanke zielt auf eine bestmögliche Einbettung in die bestehenden grünordnerischen<br />

Strukturen ab. Der Neubau soll im Einklang mit aktuellen Anforderungen und Beschlüssen<br />

hinsichtlich Stadtökologie und Klimaschutz gestaltet werden. Zum FFH-Gebiet an der Ach soll ein<br />

gehölzbestandener Pufferstreifen planungsrechtlich gesichert werden.<br />

Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch.<br />

Wo liegt das Plangebiet?<br />

Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ befindet sich<br />

im Stadtteil Reutin. Der zu ändernde Bereich des Bebauungsplanes ist ca. zwei Hektar groß. Das<br />

Plangebiet wird im Norden von der Reutiner Straße, im Westen von der Ach (FFH-Gebiet Laiblach<br />

und Oberreitnauer Ach) und anschließender Wohnbebauung begrenzt. Im Süden rahmen ein Fußund<br />

Radweg und im Osten eine Obstanbaufläche das Plangebiet ein.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 559/8 und Nr.<br />

50/4 (teilweise), Gemarkung Reutin sowie Fl.-Nr. 3/6 (teilweise), Gemarkung Aeschach.<br />

Der Änderungsbereich besteht aktuell aus dem Parkplatz P1 „Blauwiese“, öffentlichen Grünflächen,<br />

der Ach, dem gewässerbegleitenden Grünstreifen an der Ach sowie weiteren öffentlichen<br />

Grünflächen. Das Gelände wird als eben wahrgenommen, es fällt nur ganz leicht in Richtung Süden<br />

ab.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich der 1. Änderung „Mittelschule“ des Bauungsplans Nr. 94 „Auffangparkplatz<br />

Blauwiese“ ist im unten aufgeführten Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />

* siehe Plan am Ende der Bekanntmachung<br />

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 08. April 2024 bis einschließlich Mittwoch,<br />

15. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/<br />

durchgeführt.<br />

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße<br />

8 möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />

Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />

Stadtbauamt Lindau (B)<br />

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />

Bregenzer Straße 8<br />

88131 Lindau (B)<br />

Bei Fragen zum Inhalt können Sie sich an die Stadtplanung, Sylvia Liebmann, unter stadtplanung@lindau.de<br />

oder 08382 / 918 620 wenden.<br />

Die einschlägigen DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen im Stadtbauamt,<br />

Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />

Welche umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen vor?<br />

Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />

sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:<br />

- Zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

- zum FFH-Gebiet Nr. 8424-371 (Laiblach und Oberreitnauer Ach)<br />

- zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

- zu stadtklimatischen Aspekten; Erhaltung der Luftqualität (Kaltluft und Frischluft)<br />

- zum Schutz und Umgang mit vorhandenen Gehölzen<br />

- zum Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild/landschaftsbezogene Erholungsnutzung<br />

- zur Lage im Landschaftsfinger „Im Talfächer der Ach“<br />

- zum Umgang mit Niederschlagswasser, der Versickerung und Entwässerung, Grundwasserschutz,<br />

Gewässerschutz, Oberflächengewässer und Hochwasserschutz<br />

- zu Boden, Altlasten und vorsorgendem Bodenschutz<br />

- zur Flächenversiegelung<br />

- zu Verkehr und Erschließung<br />

- zum Konflikt mit landwirtschaftlichen Emissionen<br />

- zu Schallemissionen des Gebiets<br />

Warum erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung<br />

des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.<br />

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />

bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat beschließt<br />

hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lindau deren Inhalt nicht<br />

kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans<br />

nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />

Hinweis zum Datenschutz:<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />

e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />

abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />

entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />

das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />

Abbildung 1: Geltungsbereich und Entwurf des Bebauungsplans, Stand 31.01.2024<br />

Lindau (B), den 25.03.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!