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1902±2002 - Universidad Pontificia Comillas

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7 2002 Jahrgang 98 THEOLOGISCHE REVUE Nr. 1 8<br />

schluû an Ignatius von Antiochien im Sinn eines Vorsitzes in der<br />

Liebe. Oft wird dies als Primat der Ehre (time) bezeichnet; diese Formel<br />

darf jedoch nicht bloû im Sinn eines äuûerlichen Ehrerweises<br />

verstanden werden. In den ökumenischen Diskussionen machen die<br />

orthodoxen Partner jeweils klar, daû die Frage des Petrusamtes im<br />

Rahmen und nach Analogie des Kanon 34 der ¹Apostolischen Kanonesª<br />

(4. Jahrhundert) diskutiert werden muû. Danach soll es in jeder<br />

Provinz einen ersten unter den Bischöfen geben, der nichts ohne die<br />

Zustimmung der anderen Bischöfe entscheiden kann, ohne dessen<br />

Zustimmung aber auch die anderen nichts Wesentliches entscheiden<br />

sollen. Kurzgesagt also eine Balance von primatialer und synodaler<br />

Ordnung.<br />

In die gleiche Richtung geht der Dialog mit der anglikanischen Gemeinschaft<br />

(¹The Gift of Authorityª, 1999) und die Antwort des<br />

¹House of Bishopsª der ¹Church of Englandª und der Schwedischen<br />

Bischofskonferenz (1999) auf die Enzyklika ¹Ut unum sintª (1995).<br />

Die Frage ist also, ob und inwiefern eine solche Balance in einer<br />

neuen Form der Primatsausübung, nach welcher der gegenwärtige<br />

Papst in der genannten Ökumene-Enzyklika ausdrücklich gefragt<br />

hat, verwirklicht werden kann. Diese Frage richtet sich nicht nur an<br />

die orthodoxe und an die anglikanische Seite; sie stellt auch eine<br />

Hausaufgabe für die katholische Seite dar. Die katholische Seite muû<br />

im hermeneutischen Horizont der Ekklesiologie des ersten Jahrtausends<br />

eine Neu-Interpretation und Re-Rezeption der Dogmen des<br />

I. Vatikanischen Konzils in die Wege leiten. Dazu hält uns der Text<br />

des I. Vatikanums selbst an. Das I. Vatikanische Konzil will nämlich<br />

seine Lehre vom Primat definieren ¹secundum antiquam atque constantem<br />

universalis Ecclesiae fidemª (DS 3052; vgl. 3059). Es macht<br />

damit die alte und gemeinsame Tradition zu einem hermeneutischen<br />

Prinzip seiner Auslegung.<br />

Diese Aufgabe ist nicht nur ein akademisches, sondern noch mehr<br />

ein lebenspraktisches Problem. Ost und West haben sich nicht aus<br />

dogmatischen Gründen getrennt; sie haben sich lebens- und mentalitätsmäûig<br />

auseinandergelebt und entfremdet. Trotzdem ist die gemeinsame<br />

Grundstruktur der Kirchengemeinschaft erhalten geblieben.<br />

Volle Kirchengemeinschaft läût sich deshalb nur auf dem Weg<br />

eines praktischen Wiederzusammenlebens und durch Wiederherstellung<br />

des gegenseitigen Vertrauens erreichen.<br />

Nach maûgebenden katholischen Autoren brauchte sich an der<br />

Rechtsstruktur der orthodoxen Kirchen kaum etwas ändern (vgl. Art.<br />

Primat: LThK VIII, 2. Aufl, 761±763). Im Ökumenismus-Dekret des<br />

II. Vatikanums heiût es: ¹So erklärt das Heilige Konzil feierlich, um<br />

jeden Zweifel auszuschlieûen, daû die Kirchen des Orients im Bewuûtsein<br />

der notwendigen Einheit der ganzen Kirche, die Fähigkeit<br />

haben, sich nach ihrer eigenen Ordnung zu regierenª (UR 16). Es gilt<br />

also das Prinzip, auf das man sich bereits zu Beginn des letzten Jahrhunderts<br />

in den Mecheler Gesprächen mit der anglikanischen Kirche<br />

geeinigt hat: ¹Uni, pas absorbeª, ¹vereint, aber nicht absorbiertª.<br />

Noch ein Wort zu den kirchlichen Gemeinschaften, die aus der<br />

Reformation des 16. Jahrhunderts hervorgegangen sind: Auch mit ihnen<br />

verbindet uns eine strukturelle Gemeinsamkeit. Auch diese Kirchengemeinschaften<br />

verstehen sich nicht als Zusammenschlüsse<br />

¹von untenª. Vielmehr besteht nach CA VII Kirche überall dort, wo<br />

das Evangelium gepredigt und die Sakramente evangeliumsgemäû<br />

verwaltet werden. Kirche versteht sich also als Anteilhaben an Wort<br />

und Sakrament. Dabei wird nach reformatorischem Verständnis dem<br />

Wort ein Vorrang eingeräumt; Kirche wird als ¹creatura verbiª verstanden<br />

(WA 6,561). Entsprechend wird ¹communio sanctorumª in<br />

den Bekenntnisschriften mit ¹Gemeinschaft der Glaubendenª übersetzt.<br />

Doch dieser Punkt stellt inzwischen keine grundsätzliche Kontroverse<br />

mehr dar. Die pauschale Gegenüberstellung einer ¹Kirche<br />

des Wortesª und einer ¹Kirche der Sakramenteª sollte endgültig überholt<br />

sein. Die Kirche lebt aus Wort und Sakrament.<br />

Der Unterschied kommt dagegen zum Vorschein, wenn man sieht,<br />

daû der Schwerpunkt reformatorischer Ekklesiologie auf der konkreten<br />

Ortsgemeinde, in der das Wort verkündet und die Sakramente<br />

verwaltet werden, liegt; sie ist der Haftpunkt und das Gravitationszentrum<br />

der Ekklesiologie. Luther bevorzugt das Wort ¹Gemeindeª<br />

anstelle des ¹blinden und undeutlichenª Wortes ¹Kircheª (WA<br />

50,625). Das schlieût übergemeindliche Strukturen und ¾mter nicht<br />

aus; aber sie sind funktionale Ausfaltungen des Pastorenamtes auf<br />

kirchenleitender Ebene. Die Reformatoren beriefen sich dafür auf<br />

den Kirchenvater Hieronymus und dessen Wirkungsgeschichte in<br />

der mittelalterlichen Scholastik.<br />

Mit der Konfessionsbildung auf der Ebene von Landeskirchen geriet<br />

die universale Dimension der Kirche zunächst weithin aus dem<br />

Blick, obwohl sie doch für das Neue Testament, und dort nicht erst in<br />

den Gefangenschaftsbriefen, wesentlich ist; erst in der neueren ökumenischen<br />

Diskussion. Trotz allen inzwischen erreichten Annäherungen<br />

ist die Frage des Bischofsamtes in apostolischer Sukzession<br />

noch immer ein Kontroverspunkt, dieser steht jedoch in einem umfassenderen<br />

Zusammenhang, nämlich im Zusammenhang einer Bestimmung<br />

der Kirchengemeinschaft, welche von den Ortskirchen<br />

bzw. Ortsgemeinden ausgeht.<br />

Dies ist auch in der für den kontinental-europäischen Raum maûgebenden<br />

Leuenberger Konkordie der Fall, auf welche das eingangs<br />

genannte Votum der EKD zurückgeht. Kirchengemeinschaft beschränkt<br />

sich hier auf Abendmahls- und Kanzelgemeinschaft, sowie<br />

auf die gegenseitige Anerkennung der ¾mter; sie läût jeder Konfessionskirche,<br />

letztlich jeder Landeskirche, ihre Eigenständigkeit.<br />

Findet man sich mit den geschichtlich gewachsenen Kirchenstrukturen<br />

einfach ab? Bleibt mehr oder weniger alles beim alten?<br />

Handelt es sich um ein Status-quo-Modell? Der reformatorische Reformimpuls<br />

scheint hier irgendwie stillgelegt zu sein. Denn den Reformatoren<br />

ging es ± wenn ich recht sehe ± ursprünglich nicht um die<br />

Gründung separater Konfessionskirchen, sondern um die Reform der<br />

bestehenden universalen Kirche. Daû es nachträglich zur Konfessionsbildung<br />

kam, bedeutet, wenn ich Wolfhart Pannenberg, Günther<br />

Wenz und anderen folge, nicht einen Erfolg, sondern das Scheitern<br />

des ursprünglichen reformatorischen Anliegens. Die Herausbildung<br />

getrennter Konfessionskirchen bedeutet aber auch eine Katastrophe<br />

und eine tiefe Wunde für die katholische Kirche. Denn auch sie<br />

kann unter den Bedingungen der Trennung ihre Katholizität nicht<br />

mehr in ihrer ganzen Fülle konkret verwirklichen (UR 4).<br />

So ist die ökumenische Bewegung für beide Seiten die Chance, ja<br />

ein Segen. Beide können sich durch eine konstruktive Aufnahme der<br />

Anliegen des jeweiligen anderen gegenseitig bereichern und so Katholizität<br />

in ihrer Fülle konkret zu verwirklichen suchen. Ob wir<br />

diese vielleicht nicht so schnell wiederkehrende Chance wahrnehmen,<br />

oder ob wir uns ängstlich und rechthaberisch wieder im Konfessionalismus<br />

verhärten und uns darin einmauern, ist eine Frage,<br />

an der unsere geschichtliche Verantwortung einmal gemessen werden<br />

wird.<br />

Spätestens an dieser Stelle stellt sich die Frage nach dem katholischen<br />

Verständnis von Kirchengemeinschaft. Kann sich die katholische<br />

Kirche auf einen solchen ökumenischen Prozeû überhaupt einlassen?<br />

Phänomene der Verhärtung gibt es zweifellos auch hier. Sie<br />

sind teilweise eine Reaktion bzw. eine Überreaktion gegen einen wilden,<br />

oberflächlichen ± weil wahrheitsvergessenen ± Ökumenismus.<br />

Amtlich gilt jedoch, was der Papst jüngst nochmals ausdrücklich betont<br />

hat: daû das II. Vatikanum, der Kompaû für den Weg in die Zukunft<br />

und die Entscheidung für die Ökumene, unwiderruflich und<br />

unumkehrbar ist.<br />

Wenn wir das Bild vom Kompaû ernst nehmen, dann ist das Konzil<br />

nicht im Sinn eines ¹non plus ultraª zu deuten, sondern als ein<br />

Richtungsanzeiger, der uns auf die richtige Spur setzt. Die Erklärung<br />

¹Dominus Jesusª hindert uns daran, wenn man sie genau liest und<br />

richtig interpretiert, in keiner Weise. Sie verläût nicht den Boden des<br />

Konzils. Die Interpretation, die ich dazu vorgetragen habe, und die<br />

zunächst zur Rechten und zur Linken Stirnrunzeln und die Frage<br />

ausgelöst hat, ob man dieser offenen Deutung trauen könne, hat inzwischen<br />

im wesentlichen breite Zustimmung gefunden.<br />

Die erste wichtige Grundentscheidung des Konzils war eine<br />

Selbstunterscheidung. Das Konzil hält zwar daran fest, daû die Kirche<br />

Jesu Christi in der katholischen Kirche subsistiert, d. h. konkret<br />

wirklich ist; aber die katholische Kirche setzt sich nicht mit der Kirche<br />

Jesu Christi identisch (LG 8; UR 3). Damit ist Spielraum für andere<br />

Kirchen und Kirchengemeinschaften, in denen die eine Kirche<br />

Jesu Christi in unterschiedlichen Graden wirklich ist. Damit ist auch<br />

Spielraum für einen Prozeû der purificatio, reformatio und innovatio<br />

± alles Begriffe, die sich in den Konzilstexten finden (LG 8; UR 3; 6) ±<br />

der katholischen Kirche. Das Konzil (UR 7), und noch deutlicher der<br />

gegenwärtige Papst (Ut unum sint, 15; 33±35), betonen ausdrücklich,<br />

daû es keine ökumenische Annäherung ohne persönliche wie strukturelle<br />

conversio und innovatio geben kann.<br />

Wohlgemerkt, es geht um Bekehrung zu Jesus Christus, und nicht<br />

um Konversion zu einer anderen Kirche oder Konfession; letzteres ist<br />

als persönliche Gewissensentscheidung zu achten, aber nicht das<br />

Ziel der Ökumene. Keine Kapitulation also vor der ecclesia reformanda<br />

et purificanda. Anders ausgedrückt: Es gibt nicht nur den<br />

Ökumenismus ¹ad extraª, es gibt als dessen Voraussetzung auch den<br />

Ökumenismus ¹ad intraª.

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