Download - Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg
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Zum Begriff „Einwirkungsdauer“<br />
Die Begriffe Benutzungsdauer und Einwirkungsdauer<br />
sind in DIN V 45694 definiert.<br />
Während der Arbeitszeit benutzen<br />
die Beschäftigten Arbeitsmittel. Unter der<br />
Benutzungsdauer versteht man die Dauer<br />
der täglichen Arbeit, bei der die Maschine<br />
benutzt wird, d. h. einschließlich der für<br />
die Arbeit erforderlichen Unterbrechungen<br />
und Pausenzeiten, die mit der Benutzung<br />
in direktem Zusammenhang stehen.<br />
Für die Gefährdungsbeurteilung darf jedoch<br />
nur die tägliche Einwirkungsdauer<br />
herangezogen werden (siehe Abbildungen<br />
2 und 3).<br />
Abbildung 2:<br />
Der Zusammenhang<br />
zwischen<br />
Arbeitszeit, Benutzungsdauer<br />
und Einwirkungsdauer<br />
(Quelle: LAS)<br />
Die Einwirkungsdauer ist die Dauer, während<br />
der die Hand die zu Schwingungen<br />
angeregte Fläche greift (Handgriff, Werkstück<br />
usw.) bzw. die Schwingungen über<br />
das Gesäß, die Füße und/oder den Rükken<br />
in der beschriebenen Stärke in den<br />
menschlichen Organismus eingeleitet<br />
werden.<br />
Für eine hinreichend genaue Erfassung<br />
der Einwirkungsdauer gibt es „objektivierende“<br />
Hilfsmittel. Hier können Betriebsstunden-<br />
und Durchflusszähler weiterhelfen.<br />
Bei Geräten mit Einzelauslösung<br />
kann die Zahl verbrauchter Nägel, Bolzen<br />
etc. herangezogen werden. Beim Bohren<br />
von Dübellöchern kann die für ein Loch<br />
ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER GEFÄHRDUNG; MESSUNGEN<br />
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