Download - Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg
Download - Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg
Download - Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten<br />
vor Gefährdungen durch Lärm und<br />
Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) trat<br />
im März 2007 in Kraft. Sie ist die nationale<br />
Umsetzung der Richtlinie 2002/44/EG <strong>des</strong><br />
Europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates<br />
über Min<strong>des</strong>tvorschriften zum Schutz von<br />
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten<br />
vor der Gefährdung durch physikalische<br />
Einwirkungen (Vibrationen) und der<br />
entsprechenden EG-Richtlinie 2003/10/<br />
EG zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit<br />
der Beschäftigten vor Lärm.<br />
Bei Anwendung der im März 2010 bekannt<br />
gemachten Technischen Regeln<br />
zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung<br />
(TRLV) kann von der Einhaltung<br />
der Vorschriften der LärmVibrations-<br />
ArbSchV ausgegangen werden.<br />
Lärm und mechanische Schwingungen<br />
bzw. Vibrationen können Gesundheitsschäden<br />
verursachen. Durch Vorschriften<br />
zum Schutz der Beschäftigten sollen<br />
persönliches Leid, Arbeitsausfall, Heil-<br />
und Behandlungskosten, unnötige Rentenzahlungen<br />
- also volkswirtschaftlicher<br />
Schaden insgesamt - verhindert werden.<br />
Dabei ist die arbeitsmedizinische Vorsorge<br />
in Bezug auf Lärm und Vibrationen seit<br />
Dezember 2008 nicht mehr in der Lärm-<br />
VibrationsArbSchV, sondern (wie auch für<br />
alle anderen Expositionen) in der Verordnung<br />
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge<br />
(ArbMedVV) geregelt.<br />
Einleitung<br />
Trotz Prävention und technischem Fortschritt<br />
ist die lärmbedingte Schwerhörigkeit<br />
die Berufskrankheit Nr. 1. Etwa vier<br />
bis fünf Millionen Beschäftigte arbeiten in<br />
Bereichen, in denen gehörschädigender<br />
Lärm auftreten kann.<br />
Langjährige Einwirkung mechanischer<br />
Schwingungen hoher Intensität z. B. über<br />
die Fahrersitze mobiler Arbeitsmaschinen,<br />
Traktoren oder Gabelstapler kann zu<br />
chronischen Wirbelsäulenschäden führen.<br />
Vibrationseinwirkungen über handgehaltene<br />
und handgeführte Arbeitsmaschinen<br />
können degenerative Knochen- und<br />
Gelenkschäden der oberen Extremitäten<br />
oder Durchblutungs- und Nervenschäden<br />
der Finger und Hände zur Folge haben.<br />
Auch wenn die Fallzahlen der Berufskrankheiten<br />
zurückgehen und der technische<br />
Fortschritt Verbesserungen bei der<br />
Vibrationsminderung gebracht hat, darf<br />
keine Entwarnung gegeben werden.<br />
Denn: in Deutschland sind knapp sieben<br />
Millionen Beschäftigte gegenüber Hand-<br />
Arm-Vibration exponiert, davon ein bis zwei<br />
Millionen oberhalb <strong>des</strong> durch die Verordnung<br />
bestimmten Auslösewerts. Das wären<br />
2,8 bis 5,6 % der Beschäftigten. Etwa<br />
1,7 % der Beschäftigten - also etwa 0,6<br />
Millionen - sind gegenüber Ganzkörper-<br />
Vibrationen exponiert.<br />
Die LärmVibrationsArbSchV schloss eine<br />
lange bestehende Lücke im deutschen<br />
EINLEITUNG<br />
5