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Download - Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg

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7.1 Hand-Arm-Vibrationen<br />

Der Vibrationsgesamtwert a hv beschreibt<br />

die Stärke von Hand-Arm-Vibrationen.<br />

Als Messgröße für Hand-Arm-Vibrationen<br />

ist die Schwingbeschleunigung a in den<br />

drei Raumrichtungen festgelegt worden.<br />

Die Schwingbeschleunigung wird entsprechend<br />

der frequenzabhängigen Eigenschaften<br />

<strong>des</strong> menschlichen Hand-<br />

Arm-Systems gewichtet und in ihrer<br />

Bandbreite auf 8 Hz bis 1000 Hz begrenzt.<br />

In älteren Schwingungskatalogen, Messprotokollen<br />

oder Datenbanken wird man<br />

die drei Effektivwerte (quadratischer Mittelwert)<br />

der frequenzbewerteten Schwingbeschleunigung<br />

a hwx , a hwy und a hwz vorfinden.<br />

Diese drei Effektivwerte in den drei Raumrichtungen<br />

werden wie folgt zum Vibrationsgesamtwert<br />

a hv zusammengefasst:<br />

Hinweis:<br />

Dominiert der Effektivwert in einer Schwingungsrichtung,<br />

d. h. sind die Werte in den<br />

beiden anderen Richtungen jeweils kleiner<br />

als die Hälfte, reicht die Angabe nur<br />

dieses einen Effektivwertes.<br />

Anhang Vibrationen 7.<br />

Abbildung 10:<br />

Kennzeichnung der Koordinaten in x-, y-<br />

und z-Richtung bei Hand-Arm-Vibrationen<br />

(Quelle: EU-Handbuch HAV, S. 15 und 18,<br />

herausgegeben vom BMAS 2007)<br />

Zur Gefährdungsbeurteilung bei Hand-<br />

Arm-Vibrationen wird der Tages-Expositionswert<br />

A(8) benötigt. Dies ist der auf<br />

einen Bezugszeitraum von acht Stunden<br />

normierte Vibrationsgesamtwert a hv . An<br />

Geräten, die beidhändig gehalten oder<br />

geführt werden, muss bei der Beurteilung<br />

der Gefährdung der höhere der beiden<br />

Werte verwendet werden.<br />

Die Gefährdungsbeurteilung kann auf der<br />

Basis einer Schätzung zum Ausmaß der<br />

von den verwendeten Arbeitsmitteln verursachten<br />

Vibrationen durchgeführt werden.<br />

Dabei ist die Rangfolge der Informationsquellen<br />

gemäß TRLV Vibrationen Teil<br />

1 Abschnitt 4.2 zu berücksichtigen (siehe<br />

Abb. 1 mit Einordnung der branchenbezogenen<br />

Gefährdungstabellen). In jedem<br />

Fall ist eine Bestimmung der Einwirkungszeit<br />

erforderlich, gegebenenfalls müssen<br />

die Arbeitstage der Beschäftigten in verschiedene<br />

Belastungsabschnitte aufgeteilt<br />

werden. Nur im Ausnahmefall wird<br />

eine fachkundige Messstelle beauftragt<br />

ANHANG VIBRATIONEN<br />

45

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