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Download - Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg

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Sie sollen wissen, dass sie derartige<br />

Schäden ihrer Arbeitgeberin bzw. ihrem<br />

Arbeitgeber oder auch der bzw. dem der<br />

ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden<br />

Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt mitteilen<br />

sollten und wie sie während der Arbeit<br />

Gesundheitsschäden vorbeugen können,<br />

z. B. durch<br />

• den Wechsel der Arbeitsweise,<br />

• Expositionspausen,<br />

• die richtige Auswahl der Maschinen<br />

und/oder Werkzeuge,<br />

• richtige Pflege und Wartung der Maschinen,<br />

• den richtigen Gebrauch der Maschinen,<br />

• Verbesserung der peripheren Blutzirkulation<br />

bei der Arbeit,<br />

• Wärmen der Hände, Bewegen der<br />

Finger,<br />

• Nichtrauchen und<br />

• geeignete Kleidung und Handschuhe.<br />

Hinweis:<br />

So handeln Sie, wenn ein Beschäftigter<br />

über Symptome vibrationsbedingter Gesundheitsschäden<br />

klagt.<br />

Wenn Beschäftigte über Symptome einer<br />

beginnenden Gesundheitsschädigung<br />

infolge der Einwirkung von Hand-Arm-Vibrationen<br />

berichten, sollte die Arbeitgebe-<br />

rin oder der Arbeitgeber eine Vorstellung<br />

bei der Betriebsärztin bzw. beim Betriebsarzt<br />

veranlassen, ggf. nach Beratung<br />

einen Arbeitsplatzwechsel vornehmen<br />

und in Absprache mit der Betriebsärztin<br />

bzw. dem Betriebsarzt u. U. eine BK-Verdachtsmeldung<br />

veranlassen. Auch sind<br />

Sofortmaßnahmen im Betrieb einzuleiten,<br />

um die Schwingungsbeanspruchung der<br />

oder <strong>des</strong> Betreffenden, aber ggf. auch<br />

weiterer gleichartig Beschäftigter, umgehend<br />

wirksam und nachhaltig zu verringern.<br />

5.2 Beratung durch den Ausschuss<br />

für Betriebssicherheit (§ 12)<br />

In Ausübung seiner Beratungsfunktion<br />

auch zu Gefährdungen der Beschäftigten<br />

durch Lärm und Vibrationen hat der<br />

Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS)<br />

Technische Regeln hierzu erstellt. Das<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium für Arbeit und Soziales<br />

hat die vom ABS ermittelten Technischen<br />

Regeln zur Lärm- und Vibrations-<br />

Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm<br />

und TRLV Vibrationen) im März 2010 im<br />

Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht<br />

(siehe Abschnitt 12). Damit lösen diese<br />

Regeln die Vermutungswirkung aus,<br />

d. h. die Anwenderin und der Anwender<br />

der TRLV können davon ausgehen, dass<br />

sie sich konform zur LärmVibrations-<br />

ArbSchV verhalten, wenn sie oder er diese<br />

Regeln befolgen.<br />

UNTERWEISUNG DER BESCHÄFTIGTEN, BERATUNG, ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE<br />

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