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Download - Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg

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Abbildung 11:<br />

Kennzeichnung<br />

der Koordinaten<br />

in x-, y- und<br />

z-Richtung bei<br />

Ganzkörper-<br />

Vibration<br />

(Quelle: EU-Handbuch<br />

GKV, S. 17,<br />

herausgegeben<br />

vom BMAS 2007)<br />

der zur geringsten täglich zulässigen Einwirkungsdauer<br />

führt. Das bedeutet, wenn<br />

sowohl in z-Richtung als auch in min<strong>des</strong>tens<br />

einer der Richtungen x und y der<br />

Auslösewert überschritten wird, so ist A(8)<br />

derjenige „Tagesrichtungs-Expositionswert“<br />

A l (8), bei dem der Quotient aus A l (8)<br />

und richtungsabhängigen Expositionsgrenzwert<br />

maximal ist. In allen anderen<br />

Fällen ist A(8) der größte der Richtungswerte.<br />

Dieser mathematische Zusammenhang<br />

wird im GKV-Belastungsrechner <strong>des</strong><br />

LAS umgesetzt.<br />

Die Gefährdungsbeurteilung kann ebenfalls<br />

auf der Basis einer Schätzung zum<br />

Ausmaß der von den verwendeten Arbeitsmitteln<br />

verursachten Schwingungen<br />

durchgeführt werden. Dabei ist wieder<br />

die Rangfolge der Informationsquellen<br />

gemäß TRLV Vibrationen Teil 1 Abschnitt<br />

4.2 zu berücksichtigen (siehe Abb. 1 mit<br />

Einordnung der branchenbezogenen Gefährdungstabellen).<br />

In jedem Fall ist eine Bestimmung der<br />

Einwirkungszeit vorzunehmen, gegebenenfalls<br />

müssen die Arbeitstage der<br />

Beschäftigten in verschiedene Belastungsabschnitte<br />

aufgeteilt werden. Nur<br />

im Ausnahmefall wird eine fachkundige<br />

Messstelle beauftragt werden müssen,<br />

um die erforderlichen Daten durch Messung<br />

am Arbeitsplatz zur Gefährdungsbeurteilung<br />

zu bestimmen.<br />

Die Messung dieser physikalischen Größe<br />

erfolgt nach ISO 2631-1, DIN EN 14253<br />

oder den entsprechenden Abschnitten der<br />

VDI 2057 Blatt 1. Die Messeinrichtungen<br />

müssen der DIN EN ISO 8041 entsprechen,<br />

andere Messeinrichtungen können<br />

verwendet werden, wenn sichergestellt<br />

ist, dass diese zu den gleichen Ergebnissen<br />

führen.<br />

Persönliche Schutzausrüstungen gibt es<br />

für Ganzkörper-Vibrationen nicht.<br />

Bei der Gefährdungsbeurteilung und bei<br />

der Ausübung von Tätigkeiten mit Vibrationseinwirkung<br />

sind indirekte Gefährdungen<br />

der Sicherheit und der Gesundheit zu<br />

berücksichtigen. Dazu zählen z. B. verringerte<br />

Standfestigkeiten von Gebäuden,<br />

Gerüsten, mechanischen Strukturen oder<br />

ANHANG VIBRATIONEN<br />

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