Download - Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg
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Wird der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber<br />
jedoch bekannt, dass bei einem<br />
Beschäftigten auf Grund der Arbeitsplatzbedingungen<br />
gesundheitliche Bedenken<br />
gegen die weitere Ausübung der Tätigkeit<br />
bestehen, greift die Fürsorgepflicht<br />
und sie oder er hat unverzüglich die<br />
Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen<br />
und ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen<br />
zu treffen.<br />
Bleiben nach Rücksprache mit der Ärztin<br />
oder dem Arzt die gesundheitlichen Bedenken<br />
bestehen, so hat die Arbeitgeberin<br />
oder der Arbeitgeber nach Maßgabe<br />
der dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen<br />
dem oder der Beschäftigten eine<br />
andere Tätigkeit zuzuweisen, bei der diese<br />
Bedenken nicht bestehen.<br />
Dem Betriebs- oder Personalrat und der<br />
zuständigen Behörde sind die getroffenen<br />
Maßnahmen mitzuteilen.<br />
UNTERWEISUNG DER BESCHÄFTIGTEN, BERATUNG, ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE<br />
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