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Download - Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg

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Wird der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber<br />

jedoch bekannt, dass bei einem<br />

Beschäftigten auf Grund der Arbeitsplatzbedingungen<br />

gesundheitliche Bedenken<br />

gegen die weitere Ausübung der Tätigkeit<br />

bestehen, greift die Fürsorgepflicht<br />

und sie oder er hat unverzüglich die<br />

Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen<br />

und ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen<br />

zu treffen.<br />

Bleiben nach Rücksprache mit der Ärztin<br />

oder dem Arzt die gesundheitlichen Bedenken<br />

bestehen, so hat die Arbeitgeberin<br />

oder der Arbeitgeber nach Maßgabe<br />

der dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen<br />

dem oder der Beschäftigten eine<br />

andere Tätigkeit zuzuweisen, bei der diese<br />

Bedenken nicht bestehen.<br />

Dem Betriebs- oder Personalrat und der<br />

zuständigen Behörde sind die getroffenen<br />

Maßnahmen mitzuteilen.<br />

UNTERWEISUNG DER BESCHÄFTIGTEN, BERATUNG, ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE<br />

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